Gute-KiTa-Gesetz Hessen unterzeichnet "Gute-KiTa-Vertrag"

Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose vor einer Gute-Kita-Gesetz-Würfelwand
Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, nach der Unterzeichnung des "Gute-KiTa-Vertrags" am 20. November in Wiesbaden© Cornelius Pfannkuch

In der Hessischen Staatskanzlei haben Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, am 20. November den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für das Land Hessen unterzeichnet. Mit 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 unterstützt der Bund das Land Hessen dabei, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. Damit ist der 16. und letzte Gute-KiTa-Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland unterschrieben. Nun steht der Überweisung der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz an die Länder nichts mehr im Wege.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Gute Kinderbetreuung bedeutet, sich für jedes einzelne Kind Zeit zu nehmen. Darum freue ich mich, dass Hessen sich entschieden hat, in das Personal zu investieren. Mit den rund 412,6 Millionen Euro werden mehr Fachkräfte eingestellt. So können die Erzieherinnen und Erzieher sich noch intensiver den Bedürfnissen der einzelnen Kinder widmen und die Kitaleitungen bekommen Zeit, um neue Konzepte zu entwickeln und die pädagogische Arbeit voranzubringen. Das sind wichtige Schritte, um die Qualität in den hessischen Kitas weiter zu verbessern. Dazu passt auch, dass Hessen zusätzlich aus Landesmitteln in die Fachkräftesicherung und -gewinnung investiert und damit an die Fachkräfteoffensive des Bundes anknüpft."

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Nach der Unterzeichnung aller 16 Gute-KiTa-Verträge zwischen dem Bund und den Ländern erfolgt jetzt die Freigabe der Mittel. Die ersten Maßnahmen in den Ländern können rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden.

Hessen ist das 16. und damit letzte Bundesland, das den Vertrag unterzeichnete - nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, dem Saarland und Bremen.

Die Bundesregierung hat, im Ergebnis der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen.

Unterzeichnete Verträge:

Hessen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Hessen rund 412,6 Millionen Euro in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Starke Kitaleitung

Darüber hinaus investiert das Land Hessen mit eigenen Mitteln bis 2024 zusätzlich insgesamt 720 Millionen Euro in die Kitas. Die Mittel stammen aus dem hessischen Programm "Starke Heimat".

Nordrhein-Westfalen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Nordrhein-Westfalen - vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers - rund 1,18 Milliarden Euro in folgende Maßnahmen:

  • Bedarfsgerechte Angebote
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Sprachliche Bildung
  • Starke Kindertagespflege
  • Vielfältige pädagogische Angebote
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Rheinland-Pfalz

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Rheinland-Pfalz rund 269 Millionen Euro in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Kindgerechte Räume
  • Sprachliche Bildung
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Vielfältige pädagogische Angebote
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Berlin

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Berlin rund 239 Millionen Euro in folgende Maßnahmen:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Kindgerechte Räume
  • Starke Kindertagespflege
  • Netzwerke für mehr Qualität

Bayern

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 861 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert der Freistaat Bayern in folgende Maßnahmen:

  • Starke Kitaleitung
  • Starke Kindertagespflege
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Baden-Württemberg

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 729 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Baden-Württemberg in folgende Maßnahmen:

  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Starke Kindertagespflege

Thüringen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 142 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert der Freistaat Thüringen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fächkräfte
  • Vielfältige pädagogische Arbeit
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Sachsen-Anhalt

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Sachsen-Anhalt in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Fachkräftesicherung und -gewinnung
  • Entlastung der Eltern von Gebühren                                         

Schleswig-Holstein

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 191 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert Schleswig-Holstein in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Mecklenburg-Vorpommern

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 106 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Mecklenburg-Vorpommern in Maßnahmen zur Beitragssenkung und zur Beitragsabschaffung:

  • Bereits zum 1. Januar 2019 hat Mecklenburg-Vorpommern die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder eingeführt. Durch die Regelung werden Familien mit mehr als einem Kind in der Kindertagesbetreuung von den Beiträgen für das jüngere Kind beziehungsweise die jüngeren Kinder befreit.
  • Zum 1. Januar 2020 werden die Elternbeiträge im Land vollständig abgeschafft.

Hamburg

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 121 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert die Freie und Hansestadt Hamburg in folgende Maßnahme:

  • Guter Betreuungsschlüssel

Künftig wird eine pädagogische Fachkraft maximal vier Kinder betreuen. Das Verhältnis soll schrittweise bis zum 1. Januar 2021 verbessert werden.

Die Bundesmittel decken lediglich einen Teil der Mehrkosten ab, die durch die Qualitätsverbesserungen auf Hamburg zukommen. Allein in den Jahren 2019 bis 2022 investiert Hamburg zusätzliche 227 Millionen Euro.

Sachsen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert der Freistaat Sachsen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Starke Kindertagespflege

In den Jahren 2019 und 2020 werden den Kommunen rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.

Niedersachsen 

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 526 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Niedersachsen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Starke Kindertagespflege
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Brandenburg

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 165 Millionen Euro bis zum Jahr
2022 - investiert das Land Brandenburg in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Vielfältige pädagogische Arbeit
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Saarland

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 65 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Saarland in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Sprachliche Bildung
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Bremen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Sprachliche Bildung
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Entlastung der Eltern von Gebühren