Ministerium Inklusion

Die Achtung der Würde jeder Person und die Gewährleistung von Teilhabe sind Grundvoraussetzungen, um die Menschenrechte aller zu sichern. Die Förderung von Chancengleichheit sowie eine Gleichbehandlung aller Menschen gelten als Voraussetzungen für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen. Daher verbietet schon das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung. Deutschland hat zudem auf internationaler Ebene das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht  sich in allen Abteilungen dem Zielanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention "Inklusion" verpflichtet. Inklusion bedeutet - das gemeinsame Leben vom frühen Lebensbeginn an bis in ein hohes Lebensalter, möglichst bis zum letzten Augenblick im Leben eines Menschen - unabhängig vom Grad eines eventuellen Hilfebedarfs zu sichern.

Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die Bundesregierung fördert die Belange von Menschen mit Behinderung mit zahlreichen Maßnahmen. Derzeit befindet sich bereits die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention - kurz NAP 2.0 in der Umsetzung. Dieser Aktionsplan trägt dazu bei, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug gehalten hat.

Der Zwischenbericht der ersten Auflage des Nationalen Aktionsplans zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg zu mehr Inklusion ist. Wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie das Bundesteilhabegesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz oder die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, wurden verabschiedet. Aber auch Projekte, wie die "Initiative Inklusion" mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, wurden umgesetzt und zeigen Wirkung.

Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Daten waren im Jahr 2016 mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Millionen so viele schwerbehinderte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie. Gleichzeitig ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken. Und zwar im Jahresdurchschnitt 2017 um rund zehn Prozent gegenüber 2014. Die aktuelle Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist die niedrigste der vergangenen zehn Jahre.

Maßnahmen für mehr Selbstbestimmung

Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat, neben dem für das Thema Inklusion federführend zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die meisten Maßnahmen des NAP 2.0 in Umsetzung. Die Ziele, Teilhabe, Selbstbestimmung und uneingeschränkte Gleichstellung, werden durch konkrete Maßnahmen gefördert, um alle Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Das Bundesfamilienministerium hat dabei in seinen einzelnen Abteilungen die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, vor allem Kinder und Jugendliche, Familien, Frauen und ältere Menschen in den Fokus seiner Aufmerksamkeit genommen.