Ministerium Veröffentlichung nach § 6 Abs. 1 Bundesgremienbesetzungsgesetz

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz sieht vor, dass die Institutionen des Bundes auf ihrer Internetseite eine Aufstellung über ihre Aufsichts- und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder veröffentlichen.

Die aktuelle Veröffentlichung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand Dezember 2020) ist hier zu finden. Wie hoch der Frauenanteil in den Gremien der übrigen Bundesressorts ist, kann in einer interaktiven Anwendung des Bundesfamilienministeriums nachvollzogen werden.   

Das neue Bundesgremienbesetzungsgesetz ist am 1. Mai 2015 in Kraft getreten und als Artikel 1 im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verankert.