Förderrichtlinien

Stift und bunte Akten
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Förderrichtlinien des Bundes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewährt Zuschüsse und Leistungen für Aufgaben in den Politikbereichen des Hauses.

Die Richtlinien für den Bundesaltenplan legen Vorhaben fest, die vom Bundesseniorenministerium gefördert werden können. Die Vorhaben sollen dazu führen, dass ältere Menschen selbstständiger und gleichberechtigter in der Gesellschaft leben können.

Das Bundesfamilienministerium setzt sich für eine familienfreundliche Gesellschaft ein. Dafür werden Träger und Projekte mit familienpolitischem Bezug unterstützt. Ziel ist, dass sich Familien nach eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.

Das Bundesjugendministerium fördert die Kinder- und Jugendhilfe, wenn diese von überregionaler Bedeutung ist und ihre Tätigkeit nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann.

Das Bundesjugendministerium fördert Baumaßnahmen anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem sind Zuwendungen für Bau, Erwerb, Einrichtung und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und -begegnungsstätten sowie -herbergen möglich.

Das Bundesfamilienministerium fördert Maßnahmen, die der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen. Frauen und Männer sollen die gleichen Verwirklichungschancen im persönlichen und beruflichen Umfeld haben.

Mit den gemeinsamen Förderrichtlinien des Bundesinnenministeriums und des Bundesfamilienministeriums werden innovative und niedrigschwellige Vor-Ort-Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zugewanderten gefördert.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte zur Stärkung der Nutzung von Daten und Technologien unter Anwendung von Künstlicher Intelligenz für das Gemeinwohl zu fördern.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" zivilgesellschaftliche Projekte, die sich der Stärkung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen jede Form von Extremismus arbeiten.

Das Bundesfrauenministerium fördert Baumaßnahmen, um Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zugänglicher und nutzbarer zu machen. Dazu gehören Aus-, Um- oder Neubau sowie Erwerb oder Sanierung von Einrichtungen.

Das Bundesfrauenministerium unterstützt innovative Maßnahmen, damit betroffene Frauen bessere Hilfe erhalten. Hierzu gehören Maßnahmen, die Hilfsangebote an neue Erfordernisse anpassen, Schutz und Beratung erleichtern und Gewalt verhindern.