Praktikum und juristisches Referendariat


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ermöglicht Studierenden ein nach der Hochschul- beziehungsweise Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum.

Bitte benennen Sie für Ihr beabsichtigtes Praktikum den gewünschten Einsatzbereich mit Einsatzort (Berlin/Bonn). Die Fachabteilungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie im Organisationsplan.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • Pflichtpraktikumsnachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an: Praktika@bmfsfj.bund.de.

Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Bewerbung mindestens sechs Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.

Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro pro Kalendermonat gezahlt.

Ausgeschlossen vom Praktikum sind:

  • Freiwillige Praktika 
  • Schulpraktika 
  • Praktika im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen 

Referendariat

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat besonderes Interesse an der Beschäftigung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren über einen Zeitraum von drei Monaten.

Bitte benennen Sie Ihren gewünschten Einsatzbereich mit Einsatzort (Berlin/Bonn). Die Fachabteilungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie im Organisationsplan.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung
  • Urkunde über die Ernennung zur Referendarin/Referendar beziehungsweise der verbindlichen Zusage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: Praktika@bmfsfj.bund.de.

Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Bewerbung mindestens sechs Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.

Willkommen sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder sexueller Identität. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerbehinderte Bewerbende werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.