Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bmfsfj.de veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestrebt, die Website www.bmfsfj.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

BIK BITV-Test Prüfbericht


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Zur Überprüfung der Anforderungen wurde im September 2023 ein BITV-Test durch den Prüfverbund BIK durchgeführt. Dabei wurde eine repräsentative Seitenauswahl untersucht. Der vollständige Prüfbericht kann hier eingesehen werden.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Einige der im Prüfbericht festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich behoben. Die nachstehend aufgeführten Mängel bestehen nach wie vor: 

  • Die Inhalte im Logoband auf der Startseite sind im Lesemodus des Screenreaders nur eingeschränkt nutzbar. Das Verhalten (Ein- und Ausblenden von Inhalten) wird über Fokus-Events gesteuert, die im Screenreader zu leeren oder irreführenden Ausgaben führen können (WCAG 2.1, 1.3.2 Meaningful Sequence, Level A).
  • Anderssprachige Inhalte (Wörter, Textabschnitte) in Überschriften sind nicht ausgezeichnet, das kann die Nutzung mit dem Screenreader erschweren (WCAG 2.1, 3.1.2 Language of Parts, Level AA).
  • Zeitstrahl zum Gesetzgebungsprozess: Bei der Komponente "Weitere Informationen zum Gesetz“ fehlen WAI-ARIA Rollen und Zustände, die Aufbau und Funktionalität des Inhalts vermitteln (WCAG 2.1, 4.1.2 Name, Role, Value, Level A).

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat große Anstrengungen unternommen, die Website www.bmfsfj.de hinsichtlich der Barrierefreiheit zu optimieren. Die Website wird fortlaufend verbessert, um auch noch die bestehenden Mängel zu beseitigen.

Vorlesefunktion

Als zusätzlichen Service bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf www.bmfsfj.de die Vorlesefunktion der Firma ReadSpeaker an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.bmfsfj.de auffallen, können Sie sich an das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat ÖA
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Telefon: 030 18 555 - 0
E-Mail: internetredaktion@bmfsfj.bund.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bmfsfj.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de