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Für Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen besteht die Möglichkeit, im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes (Ausbildungsstation) zu absolvieren.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet Studierenden Praktikumsmöglichkeiten (Pflichtpraktika) in begrenztem Umfang an, bei denen erste Erfahrungen im Bereich einer obersten Bundesbehörde gesammelt werden können.
Auch als Arbeitgeber ist das Bundesfamilienministerium dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verpflichtet. In den vergangenen Jahren wurde das Angebot familienfreundlicher Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt.
Mit einem Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention möchte das Bundesfamilienministerium dazu beitragen, dass auch den Beschäftigten mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist.
Die Veröffentlichung nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz schafft Transparenz und soll die Fortschritte des Bundes über die Besetzung der Gremien mit Frauen und Männern abbilden.