Gesetz Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)

Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in Kraft getreten. Mit dem Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Kita-Qualität zu verbessern.

Mehr Qualität, weniger Gebühren

Gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren.

Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, beispielsweise zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels, zur Qualifizierung von Fachkräften oder zur Stärkung der Kitaleitungen. Neben Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität kann auch die Teilhabe durch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren verbessert werden. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließen Bund und Länder individuelle Verträge, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung eintreten wollen.

Zum Hintergrund

Dem Gesetzesvorhaben ging ein mehrjähriger Dialogprozess voraus. Auf der Bund-Länder-Konferenz am 15. November 2016 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der gute Standards für die Kindertagesbetreuung festhält. Die Ergebnisse dieses Zwischenberichtes mündeten in Eckpunkten für ein Qualitätsentwicklungsgesetz. Diese Eckpunkte wiederum waren die Basis für den Beschluss der Konferenz Jugend- und Familienministerinnen und -minister (JFMK) vom Mai 2017. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben die Koalitionsparteien CDU, SPD und CSU festgeschrieben, dass der Beschluss umgesetzt wird.