Kinder tragen ein T-Shirt "Starkmachen für Kinderrechte"
© Felix Zahn/photothek.net

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

  • 30 Jahre Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen: Aus diesem Anlass tourte der Kinderrechte-Bus des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2019 durch Deutschland. Das Motto lautete: "Starkmachen für Kinderrechte".

  • Seit vielen Jahren setzt sich das Bundesfamilienministerium dafür ein, die Kinderrechte bekannter zu machen und sie im Grundgesetz zu verankern. 2015 wurde die Kampagne "Starkmachen für Kinderrechte" gestartet.

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