Internationales und Europa Internationale Politik für Demokratie und Engagement

Täglich engagieren sich Menschen freiwillig in und außerhalb von Vereinen, Stiftungen oder Initiativen für ein friedliches, demokratisches und vorurteilfreies Miteinander. Auch international setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Menschen zu unterstützen und in ihrem Engagement zu fördern, denn Engagement macht nicht an Landesgrenzen halt: Ob über den deutsch-französischen Bürgerfonds oder den Internationalen Jugendfreiwilligendienst - es gibt verschiedene Formate, in denen sich Bürgerinnen und Bürger über Grenzen hinweg für eine gute Sache einsetzen. Hier finden Sie Informationen zu den vom Bundesfamilienministerium geförderten, grenzüberschreitenden Engagementprogrammen und -formaten. 

Deutsch-französischer Bürgerfonds

Seit April 2020 werden mithilfe des Deutsch-Französischen Bürgerfonds Städtepartnerschaften und Bürgerinitiativen gefördert und unterstützt. Deutschland und Frankreich haben gemeinsam mit dem Vertrag von Aachen, der im Januar 2019 unterzeichnet wurde, ein klares Signal für die Stärkung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements gesetzt.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds soll helfen, die deutsche und die französische Zivilgesellschaft einander noch näherzubringen und den intergenerationellen Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Staaten in einem geeinten Europa zu bestärken und zu vertiefen. Neue Ideen und innovative Projekte können so niedrigschwelligen Zugang zur Förderung erhalten. Gefördert werden kleine Projekte und Initiativen mit bis zu 5000 Euro sowie mittelgroße Projekte bis hin zu Leuchtturmprojekten mit über 50.000 Euro.

Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist der Auslandsfreiwilligendienst des Bundesfamilienministeriums. Er ermöglicht jungen Menschen durch einen freiwilligen Dienst im Ausland interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen zu sammeln und so die eigene Persönlichkeit zu bereichern und sich weiterzubilden. In der Regel findet der Einsatz im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt.

Weitere Informationen über den IJFD bietet eine Website des Bundesfamilienministeriums.   

Nationale Kontaktstelle für das Programm "Citizens, Equality, Rights and Values"

Mit dem Programm "Citizens, Equality, Rights and Values" (CERV) verfolgt die Europäische Union (EU) das Ziel, die in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte zu fördern und zu schützen. CERV fördert Projekte mit einem Gesamtbudget von bis zu 1,55 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027 in vier Aktionsbereichen:

  1. Werte der Union
  2. Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
  3. Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  4. Gewaltprävention (Daphne)

Fördergelder können bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) der Europäischen Union beantragt werden. Die EACEA veröffentlicht regelmäßig Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen innerhalb der vier Aktionsbereiche mit Förderkriterien, zu Teilnameberechtigungen und Antragsfristen.

Bei der Antragsstellung berät und unterstützt die nationale Kontaktstelle CERV Deutschland, die vom Bundesfamilienministerium gefördert wird und Ansprechpartnerin für die nationale Umsetzung des Programms in Deutschland ist. Die Website der Kontaktstelle informiert auch über aktuelle Förderaufrufe. 

Informelle Expertinnen- und Expertengruppe der EU-Kommission zum Schutz geflüchteter Kinder

Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, die besonderen Belange geflüchteter Familien mit Minderjährigen zu berücksichtigen sowie die Schutzbedarfe und Rechte unbegleiteter ausländischer Minderjähriger und weiterer besonders vulnerabler Personengruppen. Auf europäischer Ebene ist das Bundesfamilienministerium im aktiven Austausch hierzu, unter anderem im Rahmen der informellen Expertinnen- und Expertengruppe zum Schutz minderjähriger Migrantinnen und Migranten. In der Gruppe vertritt das Bundesfamilienministerium die Bundesregierung und misst der Arbeit der Kommission der Europäischen Union (EU) zum Schutz geflüchteter Kinder und dem europaweiten Austausch große Bedeutung zu.

Die von der Kommission 2017 einberufene informelle Expertinnen- und Expertengruppe zum Schutz minderjähriger Migrantinnen und Migranten begleitet die Umsetzung der Mitteilung der Kommission zum Schutz minderjähriger Migrantinnen und Migranten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Die Expertinnen- und Expertengruppe setzt sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern der EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz, Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission zusammen. Ihr gehören außerdem mit Migrationsfragen befasste EU-Agenturen (insbesondere EU-Grundrechteagentur/FRA, Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen/EASO, Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache/Frontex) an sowie ausgewählte UN-Organisationen (UNHCR, UNICEF, IOM) und anlass- beziehungsweise themenbezogen dazu geladene NGO-Vertretungen, insbesondere Zusammenschlüsse von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die als geflüchtete Kinder in die EU gekommen sind. Die Ergebnisse der halbjährlichen Treffen werden in öffentlich zugänglichen Protokollen auf der Website der Kommission dokumentiert.

"UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft"

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Kabinettausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus dazu verpflichtet, eine Koordinierungsstelle einzurichten, um die "UN-Dekade für Menschn mit afrikanischer Herkunft" umzusetzen.

Die Dekade wurde von den Vereinten Nationen 2015 ausgerufen und stellt die Belange schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in den Mittelpunkt. Die Koordinierungsstelle wird themenbezogene Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und weiterer Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft bündeln und weiterentwickeln.

Eine der zentralen Aufgaben der Koordinierungsstelle ist es, in den nächsten drei Jahren durch Veranstaltungen und Fachgespräche auf die Perspektiven und Lebenssituationen von Menschen afrikanischer Herkunft aufmerksam zu machen, Anti-Schwarzen Rassismus und die damit zusammenhängende Diskriminierung in Gesellschaft und Strukturen zu adressieren und das Empowerment von und für die Community zu befördern. Damit soll zu einer besseren Kenntnis und größeren Achtung der Vielfalt des Erbes und der Kultur von Menschen afrikanischer Herkunft beigetragen werden.

Die Koordinierungsstelle besteht aus einem Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern schwarzer zivilgesellschaftlicher Organisationen, Vertreterinnen der Wissenschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dem Deutschen Institut für Menschenrechte, der Bundeszentrale für politische Bildung, den beteiligten Ressorts der Bundesregierung (Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Auswärtiges Amt) und dem Landes-Demokratiezentrum Schleswig Holstein als Vertretung der Länder. Eine Geschäftsstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wird den Beirat unterstützen.

Internationale Zusammenarbeit zur Prävention von Extremismus

Das Bundesfamilienministerium setzt sich auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) für einen ganzheitlichen Präventionsansatz in der Extremismusprävention ein. In den letzten Jahren wurden belastbare Strukturen etabliert, um einerseits die Zusammenarbeit und den Fach- und Erfahrungsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu stärken und andererseits zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis und Wissenschaft. Hierzu gehören etwa das "Radicalisation Awareness Network" (RAN), das "Network of Prevent Policy Makers" (NPPM) sowie das "Steering Board on Radicalisation", die bei der EU-Kommission angesiedelt sind. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium vertritt das Bundesfamilienministerium Deutschland in diesen Gremien. Ein Anliegen ist, die präventiv-pädagogische Perspektive in der Präventionsarbeit zu stärken und für den zivilgesellschaftlichen Ansatz in der Radikalisierungsprävention, wie er im Bundesprogramm "Demokratie leben!" verfolgt wird, zu werben.

Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz

Im Rahmen der Arbeit des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz im Bundesprogramm "Demokratie leben!" werden regelmäßig auch internationale Akteure miteinander vernetzt. Zu dem Netzwerk gehören die Träger jugendschutz.net, Hate Aid, Das NETTZ sowie Neue Deutsche Medienmacher*innen. Letztere führen in Deutschland die Kampagne "No Hate Speech Movement" des Europarates (2016 bis 2020) noch bis Ende 2022 mit einem Modellprojekt fort.

Internationale Organisationen und Foren

Das Bundesfamilienministerium setzt sich für Demokratie und Engagement in den verschiedenen Foren und Organisationen der internationalen Zusammenarbeit ein. Dazu gehören die Europäische Union, der Europarat und die Gremien der Vereinten Nationen genauso wie die internationalen Foren der Gruppe der Sieben (G7) und der Gruppe der Zwanzig (G20).