Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde 1995 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, alle privat Krankenversicherten besitzen eine entsprechende Mitgliedschaft in der privaten Pflegepflichtversicherung.