Durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt der Bund auf dem Gebiet des Heimrechts die zivilrechtlichen Verträge zwischen volljährigen Personen und Unternehmern, die Wohnraum in Verbindung mit Pflege- oder Betreuungsleistungen anbieten. Die Bundesländer sind für die ordnungsrechtlichen Regelungen zuständig. Alle Bundesländer haben entsprechende heimrechtliche Gesetze und Verordnungen erlassen.