Mit diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de.
Stand: Januar 2021
Nach dem heutigen Beschluss des Bundestages sollen dem Bundesfamilienministerium im Jahr 2021 Ausgabemittel in Höhe von rund 13,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das sind rund 885 Millionen Euro mehr als noch im Regierungsentwurf vorgesehen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „So viel Geld wie jetzt gab es noch nie für Familien. Und das ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges und auch beruhigendes Signal: Die familienpolitischen Leistungen sind gut ausgestattet.
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag angepasst. Dass die Anpassungen wirken, zeigt die Zahl der erreichten Kinder: Sie ist auf rund 490.000 gestiegen.
Aufgrund der Corona-Pandemie erleben aktuell viele Familien Einkommenseinbußen. Um sie zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag an diese besondere Lage angepasst: Für den Zeitraum von April bis Semptember gilt der Notfall-Kinderzuschlag.
Während der Corona-Zeit passt das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag (KiZ) an: Von April bis September 2020 gilt der Notfall-KiZ. "Wenn Familien bisher genug Geld hatten, aber durch die Corona-Krise jetzt weniger verdienen, können sie auch den Kinderzuschlag bekommen", betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.
Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Nach dem gestern vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags ...