Arbeit an Gutachten "Geschlecht im Recht" aufgenommen

Grafisch abgebildete Farben des Regenbogens
Der Regenbogen als Symbol für Toleranz und Vielfalt© Bildnachweis: Fotolia

Mit einem Auftaktworkshop ist am 6. Oktober die Arbeit am Gutachten "Geschlecht im Recht: Status Quo & Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtsidentität" gestartet. Das Gutachten ist eines der beiden vom Bundesfamilienministerium vergebenen Gutachten, die die Forschung der interministeriellen Arbeitsgruppe "Intersexualität und Transsexualität“ begleiten.

Die Erstellung des Gutachtens wurde an das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin vergeben. Im Vordergrund steht die zum 1. November 2013 in Kraft getretene Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG), wonach Kinder, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, ohne eine Geschlechtsangabe im Geburtenregister (§ 22 Abs. 3 PStG) einzutragen sind. Anlässlich des Auftaktworkshops trafen sich relevante Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen in Berlin, um sich über das Thema auszutauschen und den Arbeitsprozess zu beginnen.

Interministeriellen Arbeitsgruppe "Intersexualität / Transsexualität"

Zur besonderen Situation inter- und transgeschlechtlicher Menschen hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter seinem Vorsitz eingerichtet.Mit zwei Rechtsgutachten, die im Sommer dieses Jahres vergeben wurden, wird der Arbeitsprozess der interministeriellen Arbeitsgruppe begleitet.

Zwei Gutachten vergeben

Neben dem Gutachten "Geschlecht im Recht: Status Quo & Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtsidentität" wurde auch das Gutachten "Regelungs- und Reformbedarf für transsexuelle /- geschlechtliche Menschen" vergeben. Zuständig für das zweite Gutachten ist die Juristische Fakultät Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt Universität zu Berlin. Es wird das Verfahren nach dem sogenannten Transsexuellengesetz in rechtlicher Hinsicht auf die Einhaltung menschen- und völkerrechtlicher Vorgaben hin untersuchen.

In tatsächlicher Hinsicht werden Abläufe und Hürden des Verfahrens in der Praxis für die Menschen, die ihren Personenstand ändern wollen untersucht. Dabei soll auch ein rechtsvergleichender Blick auf die Regelungspraxis in anderen Ländern geworfen und andere rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Transgeschlechtlichkeit ermittelt werden.

Die Arbeit zum zweiten Gutachten ist ebenfalls in dieser Woche mit einem Treffen des Projektbeirats gestartet. In den kommenden Wochen wird mit der Befragung der zuständigen Amtsgerichte zum Ablauf des Verfahrens begonnen. Erhoben werden sollen außerdem Daten von Krankenkassen, Beratungsstellen sowie von transgeschlechtlichen Menschen selbst.

Die Gutachten sollen im Herbst 2016 vorliegen und ihre Ergebnisse in der interministeriellen Arbeitsgruppe diskutiert werden.