Der Alltag von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) ist noch immer nicht frei von Vorurteilen, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesgleichstellungsministerium für alle Fragen im Bereich LSBTIQ* zuständig. Ziel ist es, die Akzeptanz von LSBTIQ*-Personen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und darauf hinzuwirken, dass die Diskriminierung von Personen der LSBTIQ*- Community abgebaut wird.
In diesem Zusammenhang fördert das Bundesgleichstellungsministerium zahlreiche themenspezifische Forschungsarbeiten und andere Projekte - zum Beispiel zum Ausbau von Beratungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen - um praxisrelevantes Wissen zu generieren. Außerdem wirkt das Bundesgleichstellungsministerium an gesetzlichen Regelungen mit, die den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gewährleisten.
Politische Vorhaben der 20. Legislaturperiode
In der 20. Legislaturperiode von 2021 bis März 2025 standen folgende Vorhaben auf der Agenda des Bundesgleichstellungsministeriums:
- Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes und Abschaffung des Transsexuellengesetzes: Das Transsexuellengesetz (TSG) war bereits seit vielen Jahren in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat daher das TSG durch das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ersetzt, das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Das SBGG sieht ein Verfahren beim Standesamt vor, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht. Es enthält zudem ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot.
- Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit: Das Bundeskabinett hat am 18. November 2022 den Aktionsplan "Queer leben" beschlossen, um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken. Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales.
- "Sexuelle Identität" in den Schutzbereich von Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen: Noch immer sind LSBTIQ*-Personen in ihrem Leben vielfältigen Formen von Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Um dem wirksam entgegenzutreten, war geplant, den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz und ein daraus abzuleitendes Diskriminierungsverbot zugunsten von LSBTIQ*-Personen auszuweiten. Die angestrebte Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal "sexuelle Identität" wurde jedoch in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt.
- Abstammungsrecht reformieren: Kinder wachsen heute in vielfältigen Familienmodellen und mit unterschiedlichen Bezugspersonen auf - sei es in gemischtgeschlechtlichen Familien oder in sogenannten Regenbogen- oder Patchworkfamilien. Mit einer Reform des Abstammungsrechtes war geplant, dass eine lesbische Ehepartnerin perspektivisch dem leiblichen Vater rechtlich gleichgestellt werden soll, statt wie bisher adoptieren zu müssen. Eckpunkte zu dieser Reform wurden vom Bundesjustizministerium im Januar 2024 vorgestellt. Zu einer Umsetzung kam es in der 20. Legislaturperiode jedoch nicht mehr.