25 Jahre VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Manuela Schwesig und Heiko Maas würdigen Kinderrechte

von links: Prof. Jörg Maywald, Petra Grimm-Benne, Manuela Schwesig, Prof. Beate Rudolf, Heiko Maas und Sandra Maischberger
von links: Prof. Jörg Maywald, Petra Grimm-Benne, Manuela Schwesig, Prof. Beate Rudolf, Heiko Maas und Sandra Maischberger © BMFSFJ

196 Staaten haben die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) bis heute unterzeichnet, Deutschland bereits vor 25 Jahren. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland seitdem zu diskutieren und zu würdigen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen Festakt im Berliner Humboldt Carré veranstaltet.

Die Kinderrechtskonvention ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert. Sie ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag.

Bundesjugendministerin Manuela Schwesig betonte während ihrer Eröffnungsrede :

"Durch die VN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern. Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind."

Manuela Schwesig während ihrer Eröffnungsrede im Humboldt Carré
Manuela Schwesig während ihrer Eröffnungsrede im Humboldt Carré© BMFSFJ

Unterstützt wurde Manuela Schwesig von Bundesjustizminister Heiko Maas, der betonte, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt zu mehr Schutz, Förderung und Teilhabe wäre.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Auf einer Podiumsdiskussion, moderiert von Sandra Maischberger, diskutierten Manuela Schwesig und Heiko Maas gemeinsam mit der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Beate Rudolf, und dem Sprecher der National Coalition, Prof. Jörg Maywald. Themen waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wenn es um ihre Rechte geht. Einigkeit bestand darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.

Die Bundesjugendministerin begrüßte daher ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der VN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das "Kindeswohlprinzip" und das "Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung".

An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle VN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.