Kabinettsbeschluss Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Dr. Franziska Giffey und weitere Personen des FSM an einem Beratungstisch
Dr. Franziska Giffey zu Besuch beim Praxistag des Fonds Sexueller Missbrauch im Oktober 2018© BMFSFJ

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat am 26. Juni mit dem Haushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, leiden oft ihr ganzes Leben an den Folgen. Auch wenn inzwischen mehr getan wird für Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung, wissen wir auch, dass sich weiterhin Betroffene beim Fonds melden werden. Dafür sprechen die Opferzahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik, die bis heute auf einem hohen Niveau liegen. Die Weiterführung des Fonds 'Sexueller Missbrauch' ist für mich deshalb auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Der Fonds 'Sexueller Missbrauch' ermöglicht die Unterstützung, die Betroffene benötigen. Das Leid kann dadurch nicht ungeschehen gemacht werden. Aber mit dem heutigen Beschluss können wir dazu beitragen, die Situation von Opfern sexualisierter Gewalt spürbar zu verbessern."

Mit der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Anträge deutlich zu reduzieren und organisatorische und auch inhaltliche Optimierungen fortzusetzen. Dadurch soll die die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewährt werden. Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds erhalten mit dem Haushaltsbeschluss eine langfristige Beschäftigungsperspektive.

So hilft der Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich"

Der Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" besteht seit Mai 2013 als ergänzendes Hilfesystem für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Er bietet niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen, die bei der Abmilderung und Überwindung von heute noch bestehenden Folgeschäden des Missbrauchs unterstützen sollen. Betroffene können Sachleistungen wie zum Beispiel Therapien in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten.

Bei behinderungsbedingtem Mehraufwand zur Inanspruchnahme der Hilfen werden zusätzlich bis zu 5000 Euro gewährt. Die Leistungen sind gegenüber gesetzlichen Leistungen und gegebenenfalls bestehenden und durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüchen nachrangig. Ein Rechtsanspruch auf Hilfen aus dem Fonds besteht nicht.