Gender Pay Gap sinkt nur leicht

Gestapeltes Münzgeld
Noch immer liegt die Lohnlücke bei 21 Prozent© Bildnachweis: Fotolia/weyo

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland ist nach zwei Jahren Stagnation nun erstmals leicht gesunken: von 22 auf 21 Prozent, wie die am 16. März veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, zeigte sich erfreut darüber, dass die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode erste Effekte haben: "Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist endlich Bewegung in Sachen Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männer gekommen. Frauen im Niedriglohnsektor profitieren vom gesetzlichen Mindestlohn, insbesondere in den neuen Bundesländern." Gleichzeitig machte Dr. Ralf Kleindiek aber deutlich: "Das kann nur ein Anfang sein. Denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss kommen".

Maßnahmen des Bundesfamilienministeriums zielen auf Lohngleichheit ab

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, von dem die überwiegend weiblichen Beschäftigten im Niedriglohnsektor profitieren, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Beseitigung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern und damit auch zu mehr Lohngerechtigkeit.

Darüber hinaus fördern weitere Maßnahmen des Bundesfamilienministeriums die Gleichstellung am Arbeitsmarkt und tragen damit zur ursachengerechten Bekämpfung der Lohnlücke bei. Damit Erwerbsarbeit mit Familien- und Erziehungstätigkeiten besser zu vereinen ist und Brüche in der Erwerbsbiografie von Müttern vermieden werden, wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung fortgesetzt, das 2007 eingeführte Elterngeld wurde um das ElterngeldPlus erweitert, die Pflege- und die Familienpflegezeit weiter verbessert sowie das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen verbessert Karriereperspektiven für Frauen. Und auch das Vorhaben für ein Pflegeberufegesetz ist ein wichtiger Schritt für die Aufwertung der Arbeit im sozialen Bereich.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Folgen muss der im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit). Der Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, der das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser zur Geltung bringt, befindet sich bereits in der Frühabstimmung.

"Wir können es nicht dem Zufall überlassen, ob Frauen von einer ungerechten Bezahlung erfahren. Deshalb sieht das Gesetz einen individuellen Auskunftsanspruch vor", sagte Dr. Ralf Kleindiek. "Mit dem Gesetz wollen wir mehr Transparenz bei den Lohnstrukturen als Teil einer modernen Arbeitswelt und eines modernen, nachhaltigen Personalmanagements etablieren. Jedes Unternehmen muss ein Interesse daran haben, sich mit der Frage der Lohngerechtigkeit auseinander zu setzen." Neben dem individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte sind im Gesetz die Regelung von betrieblichen Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sowie die Einführung von Berichtspflichten vorgesehen. Das Gesetz soll noch im Jahr 2016 im Deutschen Bundestag behandelt werden.