Universitätsmedizin Frauenanteil in Führungspositionen zu gering

Eine Ärztin verschränkt die Arme
Der Frauenanteil an den Spitzenpositionen der deutschen Universitätsmedizin beträgt nur 10 Prozent© Bildnachweis: iStock/szepy

Der Frauenanteil an den führenden Spitzenpositionen der deutschen Universitätsmedizin ist seit Jahren fast unverändert gering. Er beträgt nur 10 Prozent. Das belegt eine mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums erstellte Studie des Deutschen Ärztinnenbundes.

Die Studie "Medical Women on Top" wird am 30. Juli von Gabriele Kaczmarczyk, Vizepräsidenten des Deutschen Ärztinnenbundes, auf dem Weltärztinnenkongress in Wien präsentiert. Sie dokumentiert den Anteil von Frauen in Führungspositionen in 16 Fächern im akademischen und klinischen Bereich der medizinischen Fakultäten an 34 Universitäten und 2 Instituten in Deutschland. Die Zahlen sind ernüchternd: Wenn der Anteil von führenden Frauen weiterhin so langsam stiege, würde frühestens im Jahre 2060 ein ausgeglichenes Verhältnis von Männern und Frauen erreicht werden.

Trotz eines Anteils von 63 Prozent Frauen im Medizinstudium befinden sich Ärztinnen nur selten in Spitzenämtern. Die Ursachen für die Marginalisierung von Frauen in Entscheidungs- und Prestigefunktionen sind bei den an Universitätskliniken vorherrschenden hierarchischen Strukturen und der (un-)bewussten Fixierung auf klassische männliche Biografien und Rollenzuschreibungen zu suchen.

Angesichts der immer noch maßgeblichen Forschungsergebnisse aus einer männerorientierten Wissenschaft ist es aus medizinischer, ethischer, ökonomischer und geschlechtergerechter Sicht wichtig, dass mehr Ärztinnen in leitenden Positionen am Gesundheitssystem mitwirkten, damit auch weibliche Sichtweisen mit weiblicher Sozialisation und den "Erfahrungen am eigenen Leibe bei frauenspezifischen Erkrankungen" passgenau in Therapien berücksichtigt werden.

Frauen in Führungspositionen

Um für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt zu sorgen, hat das Bundesfamilienministerium das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erarbeitet. Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Etwa 3500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen. Und auch für den öffentlichen Dienst gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.

Quote sichtbar machen

Um die Wirkung der Quote sichtbar zu machen, hat das Bundesfamilienministerium eine Datenvisualisierung entwickelt: Die interaktive Anwendung zeigt, wie sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten seit Einführung der Quote entwickelt hat. Wer es noch genauer wissen möchte, kann die Unternehmen nach Branche, Größe oder Region filtern.