Verbesserung von Familienleistungen: Erste Lesung im Bundestag

Manuela Schwesig spricht im Bundestag zu den Verbesserungen der Familienleistungen
Manuela Schwesig spricht im Bundestag zu den Verbesserungen der Familienleistungen© Bildnachweis: BMFSFJ

Der Bundestag hat am 23. April erstmalig über den Gesetzentwurf zur Verbesserungen für Familienleistungen beraten. Dazu sollen unter anderem das Kindergeld und der Kinderzuschlag angehoben werden. "Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das Familienpaket, das der Bundestag heute berät, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land", betonte Manuela Schwesig in ihrer Rede.

Das Bundeskabinett hatte am 25. März einen Gesetzentwurf mit Erhöhungen des Kinderzuschlags, des steuerlichen Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Kindesunterhalt und der Unterhaltsvorschuss sollen ebenfalls steigen. Darüber hinaus haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beschlossen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen dieses Gesetzes eingebracht werden.

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Manuela Schwesig: "Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass sich die Koalitionsfraktionen auf die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geeinigt haben. Alleinerziehende zählen zu den Familien, die besonders viel leisten. Sie sind genauso erwerbstätig wie Mütter in Paarfamilien, arbeiten im Schnitt sogar ein paar Stunden mehr pro Woche und haben trotzdem weniger Einkommen zur Verfügung."

Der Gesetzentwurf im Einzelnen:

  • Der Kinderzuschlag soll ab dem 1. Juli 2016 um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich angehoben werden
  • Um verfassungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, soll der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung soll dann zum 1. Januar 2016 von 4512 Euro auf 4608 Euro erfolgen.
  • Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Das Kindergeld soll in diesem Jahr um 4 Euro monatlich und 2016 um weitere 2 Euro monatlich steigen. Das monatliche Kindergeld soll damit ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro betragen, ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag soll zur Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben in diesem Jahr von 8354 Euro auf 8472 Euro erhöht werden. Eine weitere Erhöhung soll 2016 von 8472 Euro auf 8652 Euro erfolgen.
  • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Für 2015 erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 140 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 188 Euro. Ab 2016  erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.
  • Zudem werden die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD noch die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in das parlamentarische Verfahren einbringen. Der Entlastungsbetrag wird um 600 Euro von 1308 Euro auf 1908 Euro erhöht. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro pro weiteres Kind.