Forum setzt Zeichen für mehr Frauen in Führungspositionen
"Frauen in Führung - politische Bilanz und Zukunftsgestaltung": Auf einer Veranstaltung in Berlin diskutierten rund 700 Teilnehmende Erfolge sowie nächste Schritte auf dem Weg zu Parität in Führungspositionen. Lisa Paus begrüßte die Gäste.
Am 7. Februar hat das dreizehnte Forum der Initiative FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. digital und vor Ort im Bundesgleichstellungsministerium stattgefunden. Mehr als 700 Teilnehmende diskutierten das Thema "Frauen in Führung - politische Bilanz und Zukunftsgestaltung".
Im Fokus standen bereits erreichte Erfolge sowie nächste Schritte auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen. Lisa Paus begrüßte die Gäste des Forums.
Lisa Paus: "Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die vollständige Gleichstellung von Männern und Frauen noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. Dafür müssen wir an Tempo zulegen. Die beiden Gesetze für mehr Frauen in Führungspositionen haben zwar eine zaghafte Trendwende eingeleitet, trotzdem sind Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen noch immer unterrepräsentiert. Es braucht einen Kulturwandel in den Unternehmen. Frauen müssen gezielt gefördert und ermutigt werden. Das zahlt sich am Ende auch für die Unternehmen aus. Denn wir wissen aus zahlreichen Studien: gemischte Teams sind erfolgreicher und innovativer."
Women-on-Board-Award übergeben
Einer der Höhepunkte der Veranstaltung war die Verleihung des FidAR Women-on-Board-Awards. Die letzte Preisträgerin, Prof. Dr. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, hat den Award 2023 an die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft übergeben. Der Vorstand ist vollständig mit Frauen besetzt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums
Zu den Teilnehmenden des Forums gehörten die FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja Seng, Dr. Arn Sauer, Direktor Bundesstiftung Gleichstellung, sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied des FDP-Bundesvorstandes. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Dr. Ursula von der Leyen sendete ein Grußwort.
Ergebnisse des Women-on-Board-Index
Der Women-on-Board-Index (WoB-Index) von FidAR zeigt, dass das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) in Deutschland eine spürbare, wenn auch noch zaghafte Trendwende eingeleitet hat. Erstmals steigt der durchschnittliche Frauenanteil in den Vorständen auf über 17 Prozent - die DAX-40-Konzerne erreichen mit fast 23 Prozent Vorstandsfrauen einen Spitzenwert. Nur noch acht von 64 Unternehmen, die unter das Mindestbeteiligungsgebot fallen, haben bis heute noch keine Frauen im Vorstand. Ende des letzten Jahres waren es noch elf Unternehmen.
Bei den aktuell 102 der Aufsichtsratsquote unterliegenden Unternehmen liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten bei 36,7 Prozent - und ist damit signifikant höher, als in den 81 Unternehmen, die nicht unter die Quote fallen (29,3 Prozent).
Fünf Städte für vorbildliche Gleichstellungsarbeit ausgezeichnet
Der "Gender Award - Kommune mit Zukunft 2023" würdigt die vorbildliche Gleichstellungsarbeit von Kommunen. Ausgezeichnet wurden Nürnberg, Tübingen, Mannheim, Köln und Flensburg. Lisa Paus ist Schirmfrau des Preises.
Lisa Paus erklärte anlässlich der Preisverleihung: "Dieses Jahrzehnt soll das Jahrzehnt der Gleichstellung werden. Wir haben schon viel erreicht, aber es liegt auch noch viel vor uns, und das fängt in den Kommunen an. Denn wie Frauen und Männer gleichberechtigt ihr Leben gestalten können, entscheidet sich insbesondere vor Ort. Der 'Gender Award' gibt Schwung in die richtige Richtung. Alle Kommunen, die sich beworben haben, sind gute Beispiele für engagierte und vorbildliche Gleichstellungsarbeit. Ich wünsche ihnen allen weiterhin viel Erfolg, denn auch wenn wir schon viel geschafft haben, so bleibt auch noch viel zu tun."
Die ausgezeichneten Städte
Der "Gender Award - Kommune mit Zukunft 2023" wurde in zwei Kategorien vergeben: Großstädte und Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
In der Kategorie Großstadt belegt Nürnberg den ersten Platz, Mannheim und Köln teilen sich sich den zweiten Platz.
Nürnberg
Die Stadt Nürnberg überzeugte die Jury unter anderem mit ihrem besonderen strukturellen Konzept für Gleichstellung in der Kommune und ihrer Vernetzung innerhalb der Verwaltung. Die Stadt hat es geschafft, Gender Budgeting (geschlechtergerechte Verteilung von Haushaltsmitteln) in der Kommune umzusetzen und dafür eigene personelle Ressourcen bereitzustellen. Neben der Förderung von Frauen werden auch Männer als Akteure und Adressaten von Maßnahmen zur Gleichstellung angesprochen, zum Beispiel durch den jährlich stattfindenden Männertag und einem Programm für Väter und Kinder.
Mannheim
Die Stadt Mannheim hat den Beitritt zur Europäischen Gleichstellungscharta mit vielen Veranstaltungen flankiert und dabei auch Bürgerinnen und Bürger stark eingebunden. Der Aktionsplan zur Charta ist breit aufgestellt und Teil des Leitbildes der Stadt. Der Jury hat besonders gefallen, dass Mannheim eine Stelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet hat. Und auch bei innovativen Ideen hat die Stadt einiges zu bieten: 2019 wurde das Mannheimer FrauenNachtTaxi eingerichtet. Es befördert Frauen und Mädchen ab 14 Jahren ganzjährig zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr zu einem um sieben Euro reduzierten Fahrpreis zu jedem gewünschten Zielort.
Köln
Der Jury haben besonders die Maßnahmen für eine nachhaltige Gleichstellungsarbeit in der Verwaltung mit Gender Schulungen gefallen und das "Bündnis BerufLeben". Es beinhaltet eine Zielvereinbarung zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein Väternetzwerk, Angebote zur Kinderbetreuung sowie die Förderung von Führen in Teilzeit. Köln konnte außerdem mit einem umfassenden Angebot gegen geschlechtsspezifische Gewalt punkten. Die Stadt will außerdem das Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum erhöhen.
Ausgezeichnete Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
In der Kategorie Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kommt Tübingen auf den ersten Platz und Flensburg auf den zweiten Platz.
Tübingen
Als kleinere Kommune hat Tübingen es geschafft, der Europäischen Gleichstellungscharta beizutreten und einen umfangreichen Aktionsplan aufzulegen. Die Verwaltung hat das Jubiläum zu 100 Jahren Frauenwahlrecht strategisch genutzt, um zuerst ein Aktionsbündnis aufzubauen und dann den Beitritt zur Charta vorzubereiten. Deutlich erkennbar ist außerdem das Ziel, traditionelle Geschlechterstereotype und Rollenstrukturen aufzubrechen.
Flensburg
Die Stadt Flensburg hat innovative und kreative Projekte entwickelt, um die Sicherheit von Frauen (und Männern) im öffentlichen Raum zu erhöhen. Unter dem Slogan "Sich sicher fühlen - sich frei bewegen in Flensburg" konnten die Einwohnerinnen und Einwohner per Postkarte oder digital die Orte an das Gleichstellungsbüro melden, an denen sie sich persönlich unsicher oder unwohl fühlen. Insgesamt gab es rund 200 Rückmeldungen, die an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wurden und bei neuen Planungen berücksichtigt werden.
BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen ist ein Netzwerk und vertritt etwa 1900 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland. Sie nimmt Stellung zu Themen der Gleichstellung von Frauen und Männern, organisiert Fachtagungen und Bundeskonferenzen, startet Kampagnen und Aktionen und kooperiert mit einer Vielzahl von Institutionen und Verbänden. Außerdem unterstützt sie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen.
Aktuelle Meldung
Fachveranstaltung
Diversität spielt eine wichtige Rolle für Investorinnen und Investoren
Wie können die Führungsetagen börsennotierter Unternehmen in Deutschland diverser werden? Welche Rolle spielen Investorinnen und Investoren dabei? Das war Thema einer Fachveranstaltung in Berlin.
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus eröffnete die Veranstaltung, an der Investorinnen und Investoren, Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen und Wissenschaft sowie von Rating Agenturen teilnahmen.
Lisa Paus: "Unternehmen, die auf homogenen Führungsgremien beharren, stellen im internationalen Vergleich ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland dar. Denn immer mehr Investorinnen und Investoren, die sich an börsennotierten Unternehmen beteiligen wollen, erwarten, dass Führungspositionen ausgewogen besetzt sind und Diversität systematisch umgesetzt wird. Sie geben sich auch nicht damit zufrieden, dass gesetzliche Vorgaben - etwa die Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten - umgesetzt werden. Durch ihren Druck haben sie aber schon viel erreicht. Doch sie müssen das Thema Diversität konsequent weiterverfolgen. Dabei wird mein Haus sie weiter unterstützen."
Die Teilnehmenden der Fachtagung diskutierten die Ergebnisse der vom Bundesgleichstellungsministerium geförderten Studie und erarbeiteten Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen, unter denen sich Investorinnen und Investoren, Rating Agenturen und Unternehmen stärker für Diversität in den Führungsetagen deutscher Unternehmen einbringen können. Es ist die erste Veranstaltung im Bundesgleichstellungsministerium, die sich um den Einfluss von Investorinnen und Investoren auf Diversität in Unternehmen dreht.
Ergebnisse der Trendanalyse
Die Ergebnisse der Trendanalyse zeigen: Die Anforderungen, die Investorinnen und Investoren an die Diversität bei der Zusammensetzung der Spitzengremien deutscher börsennotierter Unternehmen stellen, sind zuletzt deutlich gestiegen.
Im Jahr 2022 war das Thema Diversität für 73 Prozent ein wichtiges Kriterium. Ein großer Teil der Investorinnen und Investoren nennt insbesondere Geschlechterdiversität in der Führungsriege als Kriterium für eine Beteiligung. Doch nach wie vor nutzen sie ihre Stimme zu wenig, um auf Diversität in den Spitzengremien Einfluss zu nehmen.
Das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Diversität und mehr Perspektiven in Führungsebenen großer Unternehmen. Um den Frauenanteil zu erhöhen, gibt es eine verbindliche Quote in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen.
Aktuelle Meldung
Aktionsplan "Queer leben"
Interessenbekundungsverfahren gestartet
Der vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsplan "Queer leben" geht in die Umsetzung. Organisationen sind ab sofort eingeladen, ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden und ihre Expertise einzubringen.
Am 11. Januar ist das Interessenbekundungsverfahren zum Aktionsplan "Queer leben" gestartet. Interessierte Organisationen können das ausgefüllte Interessenbekundungsformularbis zum 23. Januar an verbaende-queerleben@bafza.bund.de schicken. Bei Fragen können sich Interessierte per Mail an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wenden.
Der im November 2022 verabschiedete Aktionsplan schafft auf Bundesebene eine ressortübergreifende Strategie für ein queerfreundlicheres Deutschland. An den Beschluss des Aktionsplans schließt sich die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen an. Dafür ist ein ressortübergreifender Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und den Ländern vereinbart. Koordiniert wird dieser Prozess durch Sven Lehmann, dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung. Zur administrativen Begleitung wurde die Bundesservicestelle Queeres Leben im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet. Hier wird aktuell eine Struktur für Arbeitsgruppen aufgesetzt.
Sven Lehmann: "Die Community der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen sowie aller queeren Menschen (LSBTIQ*) zeigt seit Jahrzehnten immer wieder Zusammenhalt und großes Engagement für eine offene Gesellschaft. Nachdem wir nun endlich einen Aktionsplan auf den Weg gebracht haben, der Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft fördern und echte Teilhabe ermöglichen soll, gilt es, den Aktionsplan effektiv umzusetzen und mit Leben zu füllen. Neben den Bundesverbänden der LSBTIQ*-Selbstorganisation, die bereits im Prozess vor Verabschiedung des Aktionsplans beteiligt wurden, laden wir nun auch weitere Organisationen ein, ihre besondere zielgruppenorientierte Expertise im Umsetzungsprozess beizusteuern. Als Grundlage für die Auswahl der weiteren Teilnehmenden dient ein Verfahren, bei dem Organisationen ihr Interesse an einer Teilnahme im Arbeitsgruppenprozess sowie nähere Informationen zu ihrer Expertise mitteilen können."
Der Aktionsplan "Queer leben"
Der Aktionsplan "Queer leben" beinhaltet ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu den Bereichen Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen wird unter Einbeziehung von Verbänden und der Länder und unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten in einem ressortübergreifenden Arbeitsprozess stattfinden Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, koordiniert diesen Arbeitsprozess mit Unterstützung durch die Bundesservicestelle "Queeres Leben" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Aktuelle Meldung
Gleichstellung
Mehr Frauen in Leitungspositionen
Die Bundesregierung hat die Jährliche Information über den Frauenanteil in Führungsebenen veröffentlicht. Demnach ist der Frauenanteil in leitenden Positionen seit Inkrafttreten des Führungspositionen-Gesetzes in verschiedenen Sektoren gestiegen.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die gesetzlichen Vorgaben haben dafür gesorgt, dass immer mehr Frauen in Führungspositionen arbeiten. Bis Frauen allerdings auch in allen Vorständen vertreten sind, muss noch einiges geschehen.
Der Bund geht mit den eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung voran: 2020 lag der Frauenanteil bei den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien des Bundes bei 48 Prozent. Um insgesamt Parität im öffentlichen Dienst des Bundes bis 2025 zu erreichen, müssen wir das Tempo aber noch erhöhen. Dasselbe erwarte ich von der Privatwirtschaft. Dort lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten vor drei Jahren bei 23,6 Prozent."
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Deutschland braucht mehr Frauen in Führungspositionen. Transparenz in Bezug auf die Wirkung der bereits getroffenen Maßnahmen ist dabei hilfreich, denn sie befördert den Kulturwandel in Unternehmen und Verwaltung. Deshalb veröffentlichen wir auch in diesem Jahr wieder Zahlen zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.
Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2019 zeigen: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der betrachteten Unternehmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Der Kulturwandel ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber wir sind auf einem guten Weg."
Die Zahlen:
Die Sechste Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar
in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft bis zum Geschäftsjahr 2019,
in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2020,
im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2021 und im nachgeordneten Bereich bis 2019,
in den Gremien des Bundes bis Ende 2020.
Mehr Frauen in Führungsebenen der Privatwirtschaft
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in Führungspositionen im Geschäftsjahr 2019 für die etwa 2300 betrachteten Unternehmen kontinuierlich gewachsen. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Gesellschaften stieg von 25 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 35 Prozent und lag damit über der für diese Unternehmen geltenden Mindestquote von 30 Prozent.
In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 23,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019. In den Unternehmensvorständen der untersuchten Unternehmen waren Frauen im selben Zeitraum allerdings weiterhin stark unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2019 bei 8,7 Prozent.
Paritätische Besetzung der Führungspositionen beim Bund bis 2025
Im öffentlichen Dienst des Bundes strebt die Bundesregierung eine paritätische Besetzung der Führungspositionen bis 2025 an. Hier gab es eine positive Entwicklung: 2021 waren 39 Prozent der Führungskräfte in obersten Bundesbehörden Frauen, sechs Prozent mehr als beim Inkrafttreten des novellierten Bundesgleichstellungsgesetzes 2015. In den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien des Bundes, die unter die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fielen, lag der Frauenanteil mit 48,1 Prozent Ende 2020 nahe an der Parität.
Bei den 51 Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 43,2 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen waren zu 26,8 Prozent mit Frauen besetzt. Der Gesamtanteil von Frauen in Überwachungsgremien aller unmittelbarer Bundesbeteiligungen stieg auf 39,3 Prozent.
Das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine feste Mindestquote von 30 Prozent vor, mit der Frauen und Männer jeweils in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Danach muss ein Vorstandsposten weiblich besetzt werden, wenn ein Unternehmensvorstand in einem börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen aus mehr als drei Personen besteht. Das Mindestbeteiligungsgebot ist für Bestellungen von Vorstandsmitgliedern seit dem 1. August 2022 zu beachten.
Aktuelle Meldung
Frauen-Beauftragte in Einrichtungen
Bundesweite Interessenvertretung nimmt selbstständige Arbeit auf
Das Bundesnetzwerk Frauen-Beauftragte in Einrichtungen hat sich als bundesweite Interessenvertretung etabliert. Damit erhalten Frauen in Einrichtungen künftig eine starke Stimme. Lisa Paus und Jürgen Dusel nahmen am Festakt teil.
Am 9. Januar hat sich das Bundesnetzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen Starke.Frauen.Machen e.V. mit einem Festakt als eigenständige Bundesinteressenvertretung etabliert. Ab 1. Februar nimmt es seine Arbeit auf.
Der Verein Weibernetz e.V., der das Thema Frauenbeauftragte in den letzten Jahren begleitet hatte, entlässt das Bundesnetzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen nun in die Selbstständigkeit. Mit einer Abschluss-Tagung, die unter der Überschrift "15 Jahre Frauen-Beauftragte in Einrichtungen: Vom Modell zur bundesweiten Interessenvertretung" stattfand, wurde dies festlich zelebriert.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus besuchte die Veranstaltung gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel.
Lisa Paus betonte: "Heute schauen wir nicht nur zurück. Wir schauen auch nach vorn - und haben etwas zu feiern! Die Frauenbeauftragten bekommen eine eigene Interessenvertretung. So können alle Frauen in Einrichtungen mit einer Stimme sprechen. Mit einer lauten Stimme, die auch gehört wird."
Frauen mit Behinderungen schützen
Seit 2008 arbeitete Weibernetz e.V. - unterstützt durch das Bundesfrauenministeriums daran - Frauen-Beauftragte in Einrichtungen zu unterstützen und zu vernetzen. Die Arbeit der vergangenen Jahre hat erfolgreich dazu beigetragen, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten gestärkt und in Einrichtungen besser vor Gewalt geschützt sind. Zahlreiche Frauen-Beauftragte haben sich in ganz Deutschland als wichtige Interessenvertretungen etabliert. Sie helfen ihren Kolleginnen, begegnen ihnen auf Augenhöhe und setzen sich für sie ein - bei den Themen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung, aber auch beim Schutz vor Belästigungen oder Gewalt.
Das Bundesnetzwerk für Frauen-Beauftragte
Das Bundesnetzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen wurde im Jahr 2019 offiziell gegründet. Seitdem wurde das Projekt "Das Bundesnetzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen stark machen" vom Bundesfrauenministerium gefördert. Ab 1. Februar nimmt das Bundesnetzwerk als eigenständige Bundesinteressenvertretung mit einer Geschäftsstelle in Berlin seine Arbeit auf.
Aktuelle Meldung
Kabinettsbeschluss
Hasstaten gegen queere Menschen strenger ahnden
Um Hasskriminalität gegen queere Menschen künftig besser zu verfolgen, soll der Tatbestand ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die Bundesregierung beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt: "Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenfeindliche Straftaten. Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Daher begrüße ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) richtet.
Durch die ausdrückliche Aufnahme 'geschlechtsspezifischer' sowie 'gegen die sexuelle Orientierung gerichteter' Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“
§ 46 Strafgesetzbuch wird ergänzt:
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung zukünftig heißen:
"Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auchrassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende"
Geschlechtsspezifische Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der sonstigen menschenverachtenden Beweggründe.
Aktuelle Meldung
Häusliche Gewalt
Umgangsrecht gewährleisten und Gewaltschutz sicherstellen
Wie kann das Sorge- und Umgangsrecht nach häuslicher Gewalt geregelt werden? Und wie lässt sich die Sicherheit des von Gewalt betroffenen Elternteils und der Kinder erhöhen? Darum ging es auf einer hybriden Fachtagung in Berlin.
Am 15. Dezember hat die Fachtagung "Lokale Ansätze zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Regelung von Sorge und Umgang" im Bundesfamilienministerium in Berlin stattgefunden. Zu den Teilnehmenden gehörten Familienrichterinnen und Familienrichter, Fachkräfte aus Jugendämtern, Gewaltschutzeinrichtungen für Frauen und Kinder, Erziehungsberatung, Täterarbeit, Verfahrensbeistände sowie Gutachterinnen und Gutachter.
Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, betonte, dass beim Umgang genau hingeschaut werden und Sicherheit immer vorgehen muss.
Ekin Deligöz: "Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen. Denn das ist noch lange nicht der Standard!
Die Istanbul-Konvention nimmt uns hier in die Pflicht: Wir haben sie inzwischen vorbehaltlos ratifiziert und versprochen, sie zügig umzusetzen. Sie legt in Artikel 31 fest: Wenn es in der Partnerschaft zu häuslicher Gewalt gekommen ist und dann nach der Trennung Umgangs- und Sorgerecht geregelt werden, muss die Sicherheit der Kinder und des betreuenden Elternteils vorrangig berücksichtigt werden. 'Safety first' also: 'Sicherheit geht vor' - eben nicht nur bei Anschnallgurt und Fahrradhelm, sondern erst recht bei Umgangs- und Sorgerecht."
Auf der hybriden Veranstaltung haben die Teilnehmenden darüber diskutiert, wie einerseits das Umgangsrecht gewährleistet und andererseits die Sicherheit des von Gewalt betroffenen Elternteils und der Kinder in der Übergabesituation verbessert werden kann. Thema waren auch erfolgversprechende lokale Ansätze, die bereits bestehen.
Modellprojekt zum Umgangsrecht
Auf lokaler Ebene haben Familiengerichte und Jugendämter - in Kooperation mit Gewaltschutzeinrichtungen und anderen Einrichtungen - bereits vereinzelt Verfahren entwickelt, um häusliche Gewalt bei der Gestaltung von Umgang und Sorge systematisch zu berücksichtigen. Im Rahmen eines bundesweiten Forschungsvorhabens zum Thema Umgangsrecht und Gewaltschutz wurden solche lokalen Fallbeispiele analysiert. Durchgeführt wurde das Forschungsprojekt von Zoom - Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. Das Bundesfamilienministerium hat das Modellprojekt ab November 2021 im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" gefördert. Die Fachtagung bildete den Abschluss des Projektes.
Gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen berücksichtigen
Bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht sollen gewalttätige Vorfälle berücksichtigt werden. Das sieht Artikel 31 "Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit" der Istanbul-Konvention vor. Die Vertragsstaaten müssen zudem sicherstellen, "dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet".
Die Bundesregierung arbeitet in der 20. Legislaturperiode weiter daran, die Anforderungen aus der Istanbul-Konvention umzusetzen.
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Erster bundesweiter Gleichstellungstag
Bundesstiftung Gleichstellung startet ihre inhaltliche Arbeit
Die Bundesstiftung Gleichstellung veranstaltete in Berlin den ersten bundesweiten Gleichstellungstag. Lisa Paus eröffnete die Veranstaltung und betonte, dass es Zeit ist, gemeinsam voranzukommen und die Gleichstellung zu beschleunigen.
Am 5. und 6. Dezember hat im KINDL - Zentrum für zeitgenössische Kunst in Berlin der erste bundesweite Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung stattgefunden. Eröffnet wurde er von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, die zugleich Vorsitzende des Stiftungsrates der Bundesstiftung ist. Die feierliche Eröffnung stand unter dem Motto "Zusammen:wachsen - Gemeinsam den Aufbruch ins Jahrzehnt der Gleichstellung gestalten". Vor etwa 300 Gästen aus Politik und Gesellschaft, Verbänden und Institutionen betonte Lisa Paus, dass jeder Mensch in unserem Land selbstbestimmt, frei von Diskriminierung und Gewalt leben können soll.
Lisa Paus: "Wir lassen nicht nach, für gleiche Rechte und Chancen aller Menschen in unserem Land zu sorgen. Gleichstellung ist eine Frage von Gerechtigkeit. Es geht darum, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit das Gleiche verdienen, dass sie frei von Gewalt leben können, dass die unbezahlte Sorgearbeit - also Kinderbetreuung und -erziehung, Haushalt oder die Pflege von Angehörigen - partnerschaftlich zwischen Frauen und Männern geteilt werden kann. Aber es ist genauso wichtig, dass in den Führungsetagen von Wirtschaft und Politik Vielfalt herrscht. Ich werde die Bundesstiftung Gleichstellung nach Kräften unterstützen. Es ist an der Zeit, gemeinsam voranzukommen und die Gleichstellung entschlossen voranzubringen."
Die Bundesgleichstellungsministerin würdigte den raschen Aufbau der Bundesstiftung und dankte den Mitgliedern des Stiftungsrats, des Stiftungsbeirats sowie dem Direktorium mit Lisi Maier und Dr. Arn Sauer und für ihre engagierte Arbeit.
Inhaltliche Arbeit beginnt
Mit dem ersten bundesweiten Gleichstellungstag ist die Bundesstiftung Gleichstellung in ihre inhaltliche Stiftungsarbeit gestartet. Dabei wurde den Teilnehmenden das Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 und in Workshops über gleichstellungspolitische Zukunftsthemen diskutiert. Die Abschlussdiskussion stand unter dem Thema "Deutschland und Europa: Gleichstellungspolitik der Zukunft vor dem Hintergrund großer Krisen".
Bundesstiftung Gleichstellung
Die Bundesstiftung Gleichstellung wurde als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Das Stiftungserrichtungsgesetz ist am 28. Mai 2021 in Kraft getreten. Das Ziel der Stiftung ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu fördern und zu stärken.
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Auftaktbesprechung
Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" beginnt
Die Bundesregierung hat die Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gestartet. Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesressorts trafen sich zu einer Auftaktbesprechung in Berlin.
Am 29. November hat die Auftaktbesprechung zur Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" stattgefunden. Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung Queerfeindlichkeit entgegenwirken und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie allen queeren Menschen (LSBTIQ*) nachhaltig fördern. Dazu empfingen die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Margit Gottstein, und der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, die Staatssekretärinnen und -sekretäre der Bundesressorts sowie die zuständigen Beauftragten, um mit ihnen über die nächsten Schritte zur Umsetzung des Aktionsplans ins Gespräch zu kommen.
Staatssekretärin Margit Gottstein: "Wir haben heute den ersten wichtigen Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans 'Queer leben' gemacht. Der Austausch mit den Ressorts hat gezeigt, dass wir eng zusammenarbeiten, um die Maßnahmen aus dem Aktionsplan umzusetzen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für den engagierten Austausch und freue mich auf die weitere Kooperation im Umsetzungsprozess."
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann: "Aus der Community gibt es große Erwartungen an den Aktionsplan 'Queer leben'. Die Ressorts haben heute deutlich gemacht, dass sie aktiv an der Seite von LSBTIQ* stehen und sich engagiert an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen werden. Dieses Versprechen stimmt mich sehr optimistisch für den demnächst startenden Arbeitsprozess mit den Community-Verbänden und den Ländern."
Der Aktionsplan "Queer leben" beinhaltet ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu den Bereichen Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen wird unter Einbeziehung von Verbänden und der Länder und unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten in einem ressortübergreifenden Arbeitsprozess stattfinden Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, koordiniert diesen Arbeitsprozess mit Unterstützung durch die Bundesservicestelle "Queeres Leben" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
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Führungspositionen-Richtlinie der Europäischen Union
Lisa Paus: "Ein Meilenstein für die Gleichstellung in Europa"
Die Europäische Union hat eine Richtlinie für mehr Frauen in Führungspositionen verabschiedet. Sie enthält klare Vorgaben für private Unternehmen und tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Lisa Paus sprach von einem Meilenstein für die Gleichstellung.
Am 22. November hat die Europäische Union (EU) eine Führungspositionen-Richtlinie verabschiedet, die noch im Jahr 2022 in Kraft tritt. Sie enthält klare Vorgaben für den Frauenanteil in privaten Unternehmen: 40 Prozent der Mitglieder in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen in der EU müssen bis Ende 2026 weiblich sein.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die EU-Führungspositionen-Richtlinie kommt. Sie ist ein Meilenstein für die Gleichstellung in Europa. Wir bekommen nun einheitliche Regelungen in allen europäischen Mitgliedstaaten, damit es mehr Frauen in die Führungsetagen der Unternehmen schaffen. Die Erfahrungen in Deutschland zeigen: Feste gesetzliche Quoten wirken. Diese Richtlinie ist ein großer Schritt für Chancengleichheit als gemeinsamen europäischen Wert."
In Deutschland gelten bereits umfangreiche Maßnahmen
Nach dem Inkrafttreten der EU-Führungspositionen-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten der EU zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Maßnahmen zu erlassen.
Ausnahmen sieht die Richtlinie nur für Länder vor, die bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt und eine Frauen-Quote eingeführt haben. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) schon umfangreiche Maßnahmen, die ein Umdenken in den Unternehmen erwirken konnten. Nun bewegt sich auch etwas auf europäischer Ebene.
Gleichberechtigt am Leben teilhaben
Frauen sind in den Führungsetagen privater Unternehmen in Europa nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Die EU-Führungspositionen-Richtlinie wird Frauen den Weg in die Führungsetagen börsennotierter Unternehmen in Europa ebnen.
Deutschland setzt Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention um
Die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt soll anhand einer breiten Datengrundlage geschlechtsspezifische Gewalt zielgenauer bekämpfen. Lisa Paus betonte, wie wichtig dieser Meilenstein für den Schutz der Betroffenen ist.
Am 1. November 2022 hat am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt ihre Arbeit aufgenommen. Die Berichterstattungsstelle soll dazu beitragen, eine breite und belastbare Datengrundlage zu schaffen, um Entwicklungen und Trends in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland sichtbar zu machen. So soll geschlechtsspezifische Gewalt zielgenauer verhütet und bekämpft werden. Sie soll Empfehlungen an Politik und Verwaltung formulieren, um Maßnahmen und Programme gegen geschlechtsspezifische Gewalt effektiv zu gestalten und die menschenrechtliche Situation der Betroffenen zu verbessern. Außerdem soll die Berichterstattungsstelle die Öffentlichkeit informieren und sensibilisieren.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Diese Stelle wird uns entscheidende Informationen dazu liefern, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland entwickelt und wie unsere Maßnahmen wirken. Wir verbessern zudem die Hilfeangebote für Betroffene und stärken ihre Rechte. Politisches Handeln braucht belastbare Daten. Ich freue mich, dass wir das DIMR für diese wichtige Aufgabe gewonnen haben."
Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt auswerten
Die Berichterstattungsstelle soll Daten von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft sammeln und analysieren. So soll auch gemessen werden, wie bestehende Maßnahmen wirken. Zudem soll die Berichterstattungsstelle jedes Jahr ein Schwerpunktthema untersuchen und ihre Ergebnisse alle zwei Jahre veröffentlichen.
Die Arbeit der Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt soll sich mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt befassen, zu deren Verhütung und Bekämpfung sich Deutschland mit der Ratifizierung des entsprechenden Übereinkommens des Europarats, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet hat.
Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Zahlen zu Gewalt in Partnerschaften vor
143.604 Fälle von Partnerschaftsgewalt registrierte die Polizei im Jahr 2021 - rund drei Prozent weniger als im Vorjahr. Betrachtet man allerdings den Trend der vergangenen fünf Jahre steigt die Zahl der angezeigten Straftaten weiter. Lisa Paus und Nancy Faeser stellten die Auswertung vor.
Am 24. November haben Bundesfrauenministerin Lisa Paus, Bundesinnenministerin Nany Faeser und der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021 vorgestellt. Die Leiterin des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", Petra Söchting, war ebenfalls vor Ort.
Während die Anzahl der Fälle von Gewalt in Partnerschaften von 2020 auf 2021 um drei Prozent gesunken ist, stieg sie in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 3,4 Prozent, von 138.893 Fällen in 2017 auf 143.604 Fälle im Jahr 2021. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen, während die Täter meist Männer sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner. Das ist die Realität. Realität ist auch, dass viele Gewaltopfer Angst haben, sich Hilfe zu holen. Deshalb brauchen wir ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Ich kämpfe dafür, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Wir werden eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, um die Hilfeeinrichtungen verlässlich finanziell absichern zu können. Damit Frauen in Zukunft überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort und kompetente Beratung und Hilfe finden."
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir dürfen Gewalt gegen Frauen niemals akzeptieren. Sondern wir müssen ihr entschlossen entgegentreten! Für uns als offenes und demokratisches Land ist die Gleichstellung von Männern und Frauen ein unabdingbarer Teil unseres gesellschaftlichen Wertefundamentes. Wir müssen Gewalt gegen Frauen noch klarer als solche benennen und noch besser erfassen, um sie wirksam bekämpfen zu können. Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben. Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, dann ist es angemessen und auch notwendig, von "Femizid" zu sprechen. Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, egal ob psychische oder physische, sind Straftäter. Straftäter, die wir mit aller Härte verfolgen. Denn was sie tun, ist abscheulich und steht unseren gesellschaftlichen Grundwerten fundamental entgegen."
Kernaussagen zur Partnerschaftsgewalt 2021:
143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften (2020: 146.655 Fälle)
143.604 Opfer (2020: 148.031 Fälle), davon 80,3 Prozent weiblich (2020: 115.342 Fälle), 19,7 Prozent männlich (2020: 28.262 Fälle)
Art der Delikte:
59,6 Prozent vorsätzliche einfache Körperverletzung
24,2 Prozent Bedrohung, Stalking, Nötigung
12,2 Prozent gefährliche Körperverletzung
2,5 Prozent Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe
0,3 Prozent Mord und Totschlag
1,3 Prozent andere Delikte
Anmerkung: Die Polizeiliche Kriminalstatistik registriert die Straftaten nicht nach der Tatzeit, sondern zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
Der Präsident des BKA, Holger Münch: "Der Begriff Partnerschaftsgewalt umfasst sowohl psychische als auch physische Gewalttaten - bis hin zu Tötungsdelikten. Auch wenn wir mit - 2,5 Prozent der Fälle in 2021 einen leichten Rückgang verzeichnen, zeigt die Tendenz bei den registrierten Fallzahlen in diesem Kriminalitätsbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben. Zudem werden viele dieser Taten, denen inmitten unserer Gesellschaft tagtäglich weit überwiegend Frauen zum Opfer fallen, nach wie vor nicht bei der Polizei gemeldet. Für das BKA ist es daher eine Kernaufgabe, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und mit entsprechender Forschung Informationen zur Verbreitung, Risikofaktoren, dem Anzeigeverhalten sowie der Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu generieren. Denn nur auf Grundlage einer soliden Datenbasis lassen sich wirkungsvolle Bekämpfungs- und Präventionskonzepte erarbeiten. Darüber hin- aus gilt: Hinsehen statt wegschauen! Sowohl die Beratungsstellen als auch die Polizei sind für Sie da. Jede Anzeige eines solchen Delikts - durch Betroffene selbst, aber auch durch Zeuginnen und Zeugen - trägt dazu bei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen."
Dunkelziffer könnte deutlich höher liegen
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 369 Personen als Opfer von versuchtem und vollendeten Mord und Totschlag (0,3 Prozent) erfasst. Die Anzahl der Opfer bei vollendetem Mord und Totschlag lag bei 121. Davon waren 109 Opfer weiblich und zwölf Opfer männlich. Hinzu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt bei Frauen und zwei Fälle bei Männern. Damit sind 113 Frauen und 14 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang geworden.
Trotz der Pandemie und den Corona-Schutzmaßnahmen ergab sich auch 2021 kein signifikanter Anstieg der Fälle von Partnerschaftsgewalt: Insgesamt wurden 139.327 Fälle von Partnerschaftsgewalt mit Tatzeit innerhalb des Jahres 2021 registriert. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Möglicherweise hat die Situation während der Pandemie das Anzeigeverhalten von Opfern und die Möglichkeiten zur Aufdeckung durch Dritte beeinflusst. Daher könnte sich das tatsächliche Ausmaß von Partnerschaftsgewalt vergrößert haben, ohne von der Polizei registriert zu werden. Darauf deuten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" hin. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns zugenommen hat: 2021 wurden mehr als 54.000 Beratungen dokumentiert, rund fünf Prozent mehr als im Jahr 2020.
Kenntnisse über Dunkelfeld sammeln
Um einen besseren Einblick in das sogenannte Dunkelfeld zu erhalten, führen das Bundesinnenministerium und das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt eine repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen durch, die nicht der Polizei gemeldet wurden. Die Studie soll helfen, Kenntnisse über das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu sammeln, um Hilfsangebote und Opferschutzangebote zielgenau ausbauen zu können.
Aktuelle Meldung
Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Das Bundeskabinett beschloss einen bundesweiten Aktionsplan, um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken. Dafür enthält der Plan Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern.
Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern:
Rechtliche Anerkennung
Teilhabe
Sicherheit
Gesundheit
Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen
Internationales
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus betonte, dass der Aktionsplan ein starkes Zeichen für die Gleichstellung setzt.
Lisa Paus: "Der Aktionsplan 'Queer leben', der heute im Kabinett beschlossen wurde, ist ein Meilenstein, um die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) entschieden voranzubringen. Als gemeinsames Projekt der Bundesregierung beinhaltet der Aktionsplan ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das das Ziel hat, Queerfeindlichkeit aktiv entgegenzuwirken, bestehende Lücken zu schließen und die Gleichstellungspolitik ressortübergreifend weiter voranzubringen. Die Häuser haben sich zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Maßnahmen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit verpflichtet. Dafür danke ich ihnen sehr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit."
So sollen etwa das Abstammungs- und Familienrecht reformiert, die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation ausgebaut und der Gewaltschutz sowie die Gesundheitsversorgung von LSBTIQ* verbessert werden.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann: "Dieser Aktionsplan ist die Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen (LSBTIQ*) müssen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Ich freue mich sehr, dass sich erstmals in der Geschichte eine Bundesregierung mit diesem Beschluss aktiv an die Seite queerer Menschen stellt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung ressort-übergreifend zu einer aktiven Politik für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ*. Sie sendet damit ein starkes, auch internationales Signal. Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung Queerfeindlichkeit entschieden entgegenwirken und in allen Bereichen die Akzeptanz von LSBTIQ* nachhaltig fördern. Die Ministerien haben zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern vereinbart, die nun in den kommenden Jahren zusammen mit der Community umgesetzt werden sollen und müssen. Ich freue mich, diesen Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und unter Einbeziehung der Länder zu koordinieren."
Queer-Beauftragter koordiniert Arbeitsprozess
Die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen in einem ressortübergreifenden Arbeitsprozess. Dazu werden Verbände und Länder einbezogen. Sven Lehmann koordiniert diesen Arbeitsprozess. Unterstützt wird er von der "Bundesservicestelle Queeres Leben", die im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet wurde.
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Neue Berichterstattungsstelle
Bundesregierung verstärkt Kampf gegen Menschenhandel
Menschenhandel und Ausbeutung sind ein schweres Verbrechen. Um effektiver dagegen vorzugehen, ist eine unabhängige Berichterstattungsstelle eingerichtet worden. Sie wird vom Bundesfamilienministerium finanziert.
Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen den Menschenhandel in Deutschland: Eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel hat ihre Arbeit am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, durch das Sammeln und Auswerten von Daten dazu beizutragen, dass internationale Vorgaben effektiver umgesetzt werden. Die Arbeit der Berichterstattungsstelle wird zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums finanziert.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Menschenhandel und Ausbeutung gibt es überall auf der Welt und auch in Deutschland. Im Kampf gegen diese Verbrechen stellt die Einrichtung der unabhängigen Berichterstattungsstelle einen Meilenstein dar. Wenn wir Menschenhandel wirksam zurückdrängen wollen, brauchen wir aussagekräftige Daten, vertiefte Informationen und fundierte Handlungsempfehlungen. Auf dieser Grundlage können wir entscheiden, welche Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel zukünftig den meisten Erfolg versprechen."
Die Berichterstattungsstelle soll die bestehenden Maßnahmen gegen Menschenhandel in Deutschland evaluieren und Handlungsempfehlungen erstellen. Jedes Jahr wird sie Schwerpunktthemen untersuchen und alle zwei Jahre die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlichen.
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des DIMR: "Menschenhandel zu bekämpfen sowie Ausbeutung verhindern: dazu verpflichtet die Menschenhandelskonvention des Europarates. Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel wird Mängel sowie Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention in den Blick nehmen und Politik und Verwaltung beraten: beim Aufbau eigener Datenerhebungssysteme, bei der Anpassung der Gesetzeslage und auch bei der Rechtsanwendung. Zentrales Ziel ist es, für Betroffene den Zugang zu Schutz und Unterstützung zu verbessern und künftige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern."
Alle Formen des Menschenhandels bekämpfen
Die Berichterstattungsstelle befasst sich in Anlehnung an das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels mit allen Formen des Menschenhandels, sei es zur sexuellen Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Ausnutzung strafbarer Handlungen, Organhandel, Bettelei und Kinderhandel. Die Bundesregierung strebt an, die Berichterstattungsstelle gesetzlich zu verankern.
Nationaler Aktionsplan zum Thema Menschenhandel
In Deutschland ist die Bekämpfung von Menschenhandel gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, die in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft umgesetzt wird. Der Koalitionsvertrags sieht neben der Errichtung einer unabhängigen Monitoringstelle (Berichterstattungsstelle) auch die Intensivierung und ressortübergreifende Koordinierung der Bekämpfung des Menschenhandels sowie die Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes vor, um Menschenhandel zu bekämpfen. Der Aktionsplan soll sich mit allen Formen des Menschenhandels befassen. Die beteiligten Bundesministerien planen und stimmen die hierfür erforderlichen Schritte derzeit ab.
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Entlastungsmaßnahmen
Härtefallfonds für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
Die Entlastungen für Gas- und Stromverbrauchende kommen auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zugute. Härtefallregegelungen sollen indirekte Kostensteigerungen berücksichtigen. Das Antrags- und Auszahlungsverfahren wird zurzeit erarbeitet.
Die Bundesregierung hat am 2. November einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Endverbraucherinnen und -verbraucher sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden sollen dadurch im Monat Dezember spürbar entlastet werden, indem ihnen die Abschlagszahlung erlassen wird. Davon profitieren auch Einrichtungen und Organisationen der sozialen Infrastruktur.
Nächster Schritt: Strom- und Gaspreisbremse
Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der unabhängigen ExpertInnen Kommission Gas und Wärme um. Außerdem arbeitet sie aktuell an Konzepten für die sogenannte Gas- und Strompreisbremse, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.
Durch die geplanten Energiepreisbremsen werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Sie erreichen nicht nur Privathaushalte, sondern im vollen Umfang auch Krankenhäuser, Organisationen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Einrichtungen aus dem Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Kultur.
Zusätzliche Härtefallfonds
Die Expertinnen- und Expertenkommission Gas und Wärme hatte zudem vorgeschlagen, für Härtefälle, die von den Energiepreisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, zusätzliche Unterstützung sicherzustellen. Die Bundesregierung greift den Vorschlag auf und wird für verschiedene Zielgruppen Härtefallregelungen ausarbeiten.
Auch für Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken ist eine Härtefallregelung vorgesehen, soweit sie aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen förderbar und im Bereich der Bundeszuständigkeit tätig sind. Das Bundesfamilienministerium wird ein Konzept erarbeiten, um das Antrags- und Auszahlungsverfahren zu konkretisieren.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "In der heutigen Krisenzeit kann unsere Demokratie schnell unter Druck geraten. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, auch und gerade die Organisationen und Einrichtungen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland so wichtig sind, von den gestiegenen Gas- und Strompreisen zu entlasten. Ein besonderer Erfolg ist, dass wir dabei auch die indirekten Kostensteigerungen wie bei Wasser oder Verpflegung berücksichtigen können. Für die Laufzeit des Entlastungpaktes bis April 2024 ist so sichergestellt, dass diese Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit für Demokratie und Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit fortsetzen können."
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Frauen vor Gewalt schützen
Bundesregierung zieht Vorbehalte gegen Istanbul-Konvention zurück
Die Bundesregierung zieht die Vorbehalte gegen die Istanbul-Konvention zurück. Ab Februar gilt sie damit uneingeschränkt in Deutschland. "Das ist ein klares Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen", betonte Lisa Paus.
Die Bundesregierung wird die vor vier Jahren von Deutschland eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, nicht aufrechterhalten. Damit wird die Konvention ab Februar 2023 auch in Deutschland uneingeschränkt gelten.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Endlich setzt Deutschland die Istanbul-Konvention ohne Wenn und Aber um. Was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, haben wir jetzt umgesetzt. Die Rücknahme der Vorbehalte ist ein klares Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen: Wir stehen uneingeschränkt an Eurer Seite."
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Mit dieser Entscheidung sendet Deutschland ein wichtiges Signal: Wir wollen Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt schützen! Wir zeigen, dass wir unsere Verantwortung ernst nehmen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir gemeinsam diese Entscheidung getroffen haben."
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Die Istanbul-Konvention von 2011 ist ein Meilenstein des europäischen Menschenrechtsschutzes: Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das deutsche Recht trägt den Vorgaben der Konvention schon heute weitgehend Rechnung. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir die 2018 eingelegten Vorbehalte nun auslaufen lassen."
Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen
Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen des Übereinkommens einzulegen. Damit war Deutschland formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 und 44 verpflichtet.
Artikel 59 enthält Regeln zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ausländischen Gewaltopfern. Deutschland hatte 2018 lediglich vorsorglich Vorbehalte eingelegt, da Unsicherheiten bei der Auslegung der Norm bestanden. Dessen ungeachtet setzt Deutschland den Artikel bereits heute vollständig um: Die persönliche Situation der Opfer wird bei jeder aufenthaltsrechtlichen Prüfung berücksichtigt.
Artikel 44 enthält unter anderem Vorgaben zur Geltung des nationalen Strafrechts bei im Ausland durch Ausländerinnen und Ausländer begangene Straftaten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Der Vorbehalt beruht darauf, dass das deutsche Strafrecht bislang diese Vorgaben formell nicht vollständig umsetzt. Dennoch werden auch heute schon die in der Praxis wesentlichen Fallgestaltungen vom deutschen Recht erfasst. Daher war eine Rücknahme des Vorbehalts nicht vordringlich, er soll nun ebenfalls nicht verlängert werden.
Vorbehalte laufen nach fünf Jahren automatisch aus
Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass Vorbehalte fünf Jahre nach Einlegung durch einen Vertragsstaat automatisch auslaufen, wenn der Staat diese nicht ausdrücklich gegenüber dem Europarat verlängert und dies begründet. Die deutschen Vorbehalte laufen am 1. Februar 2023 aus.
Die Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft.
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Europäischer Tag gegen Menschenhandel
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legt dritten Bericht vor
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legte seinen dritten Bericht zu Menschenhandel in Deutschland vor. Finanziert wurde der Bericht vom Bundesfamilienministerium. Er bietet wichtige Erkenntnisse, um Betroffene besser zu schützen.
Der dritte Bericht des KOK legt den Fokus auf die Bedarfe der Betroffenen und ergänzt die Kriminalstatistiken von Bund und Ländern. Er bietet wichtige Erkenntnisse, um die Politik zum Schutz der Betroffenen weiterzuentwickeln, aber auch für eine erfolgreiche Strafverfolgung des Menschenhandels und der Ausbeutung.
Mädchen und junge Frauen besonders betroffen
Für den Bericht wurden 612 Beratungsfälle ausgewertet, die im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) bei ausgewählten spezialisierten Fachberatungsstellen in Deutschland registriert waren. Bei der Mehrheit (96 Prozent) der Fälle waren Frauen und Mädchen betroffen. 73 Prozent der Betroffenen waren zwischen 22 und 29 Jahre alt. 60 Prozent kamen aus westafrikanischen Ländern, knapp fünf Prozent der Betroffenen aus Deutschland.
Der Bericht ermöglicht einen Blick über das kriminalistische Hellfeld hinaus: Während das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts ausschließlich Fälle erfasst, in denen ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde (510 abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Jahr 2021, ein Anstieg von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr), wurden im Bericht des KOK in nur 29 Prozent der erfassten Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet. Entscheidend sind zudem die im Bericht enthaltenen Informationen zu der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situation der Betroffenen.
Sonderprojekt zum Schutz Geflüchteter aus der Ukraine
Die Auswirkungen der Fluchtbewegung aus der Ukraine auf das Phänomen des Menschenhandels sind im Bericht des KOK noch nicht abgebildet, weil der Berichtszeitraum das Jahr 2021 umfasst. Das Bundesfamilienministerium stellt aktuell zusätzliche Mittel für ein Sonderprojekt des KOK zum Schutz Geflüchteter aus der Ukraine zur Verfügung. So sollen Bedarfe von Geflüchteten und Fachberatungsstellen ermittelt werden.
Förderung des KOK
Das Bundesfamilienministerium fördert die Arbeit des KOK seit 1999. Die enge Zusammenarbeit und der kontinuierliche Austausch zwischen KOK, Bundesfamilienministerium und vielen weiteren Behörden auf Bundes- und Landesebene haben europaweiten Vorbildcharakter.
Unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel
Die Datensammlung und -auswertung sind für die Bekämpfung des Menschenhandels wesentlich. So lassen sich politische Maßnahmen ableiten, um die Menschenrechtsverletzung noch effizienter zu bekämpfen und Betroffene noch besser zu unterstützen. Deshalb plant die Bundesregierung, dass im November eine unabhängige Berichterstattungsstelle zum Thema Menschenhandel vollumfänglich ihre Arbeit aufnimmt.
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LSBTIQ*
Humanitäres Aufnahmeprogramm für queere Geflüchtete aus Afghanistan
Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen bei besonders gefährdeten Menschen aus Afghanistan bei der Aufnahme in Deutschland künftig explizit berücksichtigt werden. Sven Lehmann begrüßte die neue Regelung.
Am 17. Oktober haben Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Bundesinnenministerin Nancy Faeser das humanitäre Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan vorgestellt und die Umsetzung gestartet. Erstmalig werden nun bei den Aufnahmekriterien auch Personen mit einer Verfolgungsgefahr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität explizit berücksichtigt.
Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesgleichstellungsministerin, hat die neue Regelung begrüßt.
Sven Lehmann: "Ich begrüße es sehr, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) explizit in dem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung berücksichtigt werden.
In Afghanistan gehören LSBTIQ* zu den besonders vulnerablen Gruppen und schweben täglich in Lebensgefahr. Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat sich die Lage dramatisch verschärft. Für Homosexualität sind Strafen bis hin zur Auspeitschung oder Steinigung vorgesehen. LSBTIQ* werden gezielt verfolgt und ermordet. Für Frauen ist es unmöglich, ohne männliche Begleitung auf die Straße zu gehen, geschweige denn das Land zu verlassen. Eine Flucht in die Nachbarländer Pakistan oder Iran ist ebenfalls keine Alternative. Auch dort kann für Homosexualität die Todesstrafe verhängt werden.
Wichtig ist nun der zügige Aufbau der Koordinierungsstelle sowie die Unterstützung der meldeberechtigten Stellen. Bei der Bearbeitung der Altfälle ist es besonders notwendig, ein Augenmerk auf verfolgte queere Afghaninnen und Afghanen zu legen. Denn diese hatten in dem vorhergehenden Brückenprogramm durch das Kriterium der 'tätigkeitsbezogenen Gefährdung' bislang kaum eine Chance auf eine Aufnahmezusage. Im Gegensatz zu vielen anderen menschenrechtlichen Themen war ein Einsatz für die Menschenrechte von LSBTIQ* bereits vor dem Taliban-Regime nicht nur gefährlich, sondern verboten und damit schlicht unmöglich.
Mit einer zeitnahen Evaluierung muss zudem überprüft werden, ob die eingeführten Verfahren auch in der Praxis dazu führen, dass hoch gefährdete LSBTIQ* eine tatsächliche Chance haben, nach Deutschland und damit in Sicherheit gebracht zu werden."
Aktuelle Meldung
Internationale Gleichstellungspolitik
Lisa Paus: "Gleichstellung ist ein universelles Menschenrecht"
Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister verpflichteten sich zum Abschluss ihres Treffens in Berlin, die Gleichstellung weltweit voranzutreiben. Außerdem richteten sie einen Appell an die iranische Regierung, die Menschenrechte zu achten.
Mit der Selbstverpflichtung, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern weltweit voranzutreiben und einem Appell an die iranische Regierung, Verfolgung und Gewalt insbesondere gegen Frauen und Mädchen zu beenden, ist am 14. Oktober das Treffen der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Gruppe der Sieben (G7) in Berlin zu Ende gegangen. Auf Einladung von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus trafen sich die Ministerinnen und Minister, um gemeinsam mit der Vorsitzenden des G7-Beirats für Gleichstellungsfragen, Prof. Dr. Jutta Allmendinger, und der Vorsitzenden des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel, Herausforderungen und Fragen der Gleichstellungspolitik zu diskutieren.
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Unter der deutschen Präsidentschaft haben sich die G7 zu einer ehrgeizigen gleichstellungspolitischen Agenda verpflichtet. In der Gruppe der Sieben bildet die Gleichstellung der Geschlechter nun ein Leitprinzip über alle politischen Bereiche und Ziele hinweg. Gleichstellung ist ein universelles Menschenrecht und ein Grundwert demokratischer Gesellschaften. Rund um den Globus müssen Frauen aber noch immer für dieses Recht kämpfen. Bis heute ist Gleichstellung in keinem Land der Welt vollständig erreicht. Seit Tagen bewegen uns besonders die Bilder aus dem Iran. Auch deshalb sendet unsere gemeinsame Erklärung eine klare Botschaft: Wir müssen mehr tun. Wir müssen schneller sein. Wir werden zusammenstehen."
Themen der Konferenz
Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Strukturen der G7-Gleichstellungspolitik und die Situation von Gründerinnen und selbstständigen Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung von Care-Arbeit und die Folgen der COVID-19 Pandemie auf Frauen und Mädchen sowie die Stärkung der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren (LGBTIQ*)-Personen wurden diskutiert. Aktuell wichtigstes politisches Thema war die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine und im Iran. Mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ging die Konferenz zu Ende.
Gemeinsame Erklärung
In einem sechsseitigen Joint Statement bekräftigen die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ihr anhaltendes gemeinsames Engagement für eine geschlechtergerechte Welt. Sie verpflichten sich darin selbst, weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von LGBTIQ*-Personen einzutreten. Konkret bekräftigen die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ihre Solidarität mit den protestierenden Menschen im Iran und rufen die iranische Regierung auf, die Menschenrechte zu achten und die Unterdrückung der eigenen Bevölkerung zu beenden.
Die Gemeinsame Erklärung greift aber auch weitere wichtige gleichstellungspolitische Themen auf, darunter die Förderung von selbständigen Frauen und Gründerinnen, Bildungsgerechtigkeit, geschlechtergerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit und die Prävention von und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Ministerinnen und Minister verstehen die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit als politische Querschnittsaufgabe und begrüßen die Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Fragestellungen in allen G7-Fachsträngen.
Konkrete Ziele in der G7-Gleichstellungspolitik
Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister haben die Strukturen und Mechanismen der G7-Gleichstellungspolitik weiter vorangebracht. Die Einführung des G7-Dashboards on Gender Gaps auf dem G7-Gipfel in Elmau war dazu ein wesentlicher Meilenstein. Für das Dashboard wurden gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zwölf Indikatoren zur Messung der Fortschritte unter anderem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, unternehmerische Tätigkeit, Frauen in Führungspositionen, politische Teilhabe, Partnerschaftsgewalt und Entwicklungszusammenarbeit. Der jährliche Bericht soll Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik transparent machen und als verbindliche Arbeitsgrundlage innerhalb der G7 etabliert werden.
Selbständige Frauen und Gründerinnen fördern
Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister beschäftigten sich auf ihren Treffen auch mit der beruflichen Selbständigkeit und eigenständigen Gewerbetätigkeit von Frauen. Im Durchschnitt der G7-Länder sind nur neun Prozent aller arbeitenden Frauen selbstständig und nur knapp zwei Prozent haben eigene Angestellte. Als bestehende Hindernisse wurden insbesondere eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten, bestehende Geschlechterklischees und fehlende Vorbilder identifiziert. Verschiedene Maßnahmen, dem entgegenzuwirken, wurden diskutiert.
Gleichstellung unter der deutschen G7-Präsidentschaft
Die Gleichstellung der Geschlechter spielt eine zentrale Rolle während der deutschen Präsidentschaft. Deutschland verfolgt im "G7 Gender Equality Track" mehrere Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Strukturen der G7-Gleichstellungspolitik, die gerechte Verteilung von Care-Arbeit, die Förderung von Gründerinnen und selbstständigen Frauen sowie der Einsatz von LGBTIQ*-Personen sowie Themen der bisherigen G7-Agenda. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Stärkung von Frauen, Bildungsgerechtigkeit sowie Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Bis Ende des Jahres wird Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus den Arbeitsprozess der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ausrichten und leiten. Begleitet wird der Prozess durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women7, die im Mai ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des G7-Beirats für Gleichstellungsfragen.
Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2023 wird Japan den Vorsitz übernehmen.
"Wir, die G7-Ministerinnen und Minister für die Gleichstellung der Geschlechter, stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die nach dem Tod von Jina Mahsa Amini in Gewahrsam gegen die Verletzung und Missachtung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Meinungs- und Redefreiheit, im Iran auf die Straße gehen. Wir rufen die iranische Regierung dazu auf, den Sorgen ihres eigenen Volkes Gehör zu schenken, dessen Rechte zu achten und der andauernden brutalen Unterdrückung friedlicher Proteste, welche in Widerspruch zu den Verpflichtungen des Irans gemäß dem ICCPR steht, sofort ein Ende zu setzen. Frauenrechte sind Menschenrechte und die iranischen Behörden sind völkerrechtlich verpflichtet zu gewährleisten, dass alle Frauen und Mädchen all ihre Menschenrechte gleichberechtigt und in vollem Umfang ausüben können. Unsere Hochachtung gilt dem Mut der iranischen Frauen und Mädchen, die gemeinsam mit ihren Mitbürgern friedlich demonstrieren. Wir, die G7-Minister für die Gleichstellung der Geschlechter, schließen uns ihnen an, indem wir der iranischen Regierung eine eindeutige Botschaft senden: Sie muss jeder Form der Verfolgung und der Gewalt gegen alle Iranerinnen und Iraner, insbesondere aber iranische Frauen und Mädchen, ein Ende setzen."