Helene Weber-Preis 2024 Jury gibt Preisträgerinnen bekannt

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Eine zwölfköpfige Jury hat am 4. Dezember die Preisträgerinnen für den Helene Weber-Preis 2024 ausgewählt. Vorsitzende der Jury war die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfrauenministerin, Ekin Deligöz.

Mit dem Helene Weber-Preis zeichnet das Bundesfrauenministerium Neueinsteigerinnen in der Kommunalpolitik aus - unabhängig von Alter und Parteizugehörigkeit. Sie werden für ihre herausragenden kommunalpolitischen Leistungen in den Bereichen Zivilgesellschaft, Frauen, Gleichstellung und Vielfalt geehrt. Der Preis ist eine bundesweite Initiative zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen und der einzige überparteiliche Preis für Kommunalpolitikerinnen in Deutschland.

Preisträgerinnen erhalten Auszeichnung im März 2024 

Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Stiftungen, des Deutschen Frauenrates, der kommunalen Spitzenverbände und des Helene Weber-Netzwerkes wählt 15 Preisträgerinnen aus. Sie werden am 22. März 2024 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet. Die Wahl fiel in diesem Jahr auf folgende Kommunalpolitikerinnen:


  • Diana Arnold, Gemeinderätin aus Baden-Württemberg 
  • Anab Awale, Bezirksverordnete aus Berlin
  • Lenka Alzbeta Brodbeck, Bezirksverordnete aus Hamburg
  • Dr. Marilena Geugjes, Gemeinderätin aus Baden-Württemberg
  • Polina Gordienko, Stadträtin aus Bayern
  • Ute Gremmel-Geuchen, Stadtverordnete aus Nordrhein-Westfalen
  • Maria Helmis, Stadträtin aus Nordrhein-Westfalen
  • Ulrike Jary, Gemeindrats- und Kreistagsmitglied aus Thüringen
  • Hibba-Tun-Noor Kauser, Stadtverordnete aus Hessen
  • Annett Klingsporn, ehrenamtliche Bürgermeisterin aus Brandenburg
  • Onyekachi Oshionwu, ehrenamtliche Bürgermeisterin aus Niedersachsen
  • Tina Schuster, ehrenamtliche Bürgermeisterin, Kreistagsmitglied aus Schleswig-Holstein
  • Petra Teufel, Stadträtin aus Thüringen
  • Malena Todt, Stadtverordnete aus Hessen
  • Franziska Wurzinger, Stadträtin aus Bayern

Ekin Deligöz: "Alle Bewerbungen haben mich beeindruckt. Es ist toll zu sehen was Frauen - egal, ob wohnhaft in Ostdeutschland oder Westdeutschland, unabhängige von der Parteizugehörigkeit, vom Migrationshintergrund oder dem Alter - vor Ort erreichen können. Es war schwer, eine Auswahl zu treffen. Alle Preisträgerinnen setzen sich in außergewöhnlichem Maße in ihrer Region und für unsere Demokratie ein. Frauen sind in der Politik weiterhin unterrepräsentiert, besonders auf kommunaler Ebene. Wir wollen daher die Anstrengungen von ehrenamtlich politisch engagierten Frauen anerkennen und sichtbar machen. Wir zeigen damit Vorbilder und wollen Frauen Mut machen, sich stärker in der Politik einzubringen."

Preis fördert Vernetzung von Frauen in der Politik 

Die Kandidatinnen werden einmal pro Legislaturperiode von Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorgeschlagen. Mit dem Preis, den das Bundesfrauenministerium vergibt, ist eine konkrete Förderung verbunden: ein Preisgeld für Aktivitäten vor Ort und Trainings zum Aufbau eines Netzwerks. 

Das Bundesfrauenministerium hat den Helene Weber-Preis bereits vier Mal verliehen. Die bisherigen Preisträgerinnen haben sich zu einem bundesweiten und parteiübergreifenden Netzwerk, dem Helene Weber-Netzwerk, zusammengeschlossen. Sie wirken zudem im Helene Weber-Kolleg, einer bundesweiten und überparteilichen Plattform, als Vorbilder und Botschafterinnen für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik.

Frauen vor Gewalt schützen Lisa Paus trifft Initiative #DieNächste und stellt Gewalthilfegesetz vor

Gruppenfoto Lisa Paus und Mitglieder der Initiative Die Nächste
Die Initiative #DieNächste übergibt Lisa Paus das Manifest "WirALLE".© Dominik Butzmann/photothek.de

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 23. November mit Vertreterinnen von Initiativen und Organisationen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ausgetauscht. Darunter waren auch Aktivistinnen der Initiative #DieNächste. Sie sind selbst ehemalige Betroffene und wollen das Thema häusliche Gewalt in die Öffentlichkeit tragen.

Initiative überreicht Manifest zum Schutz vor Gewalt 

Anna Sophie Herken, Initiatorin von #DieNächste, stellte bei dem Treffen die Perspektive betroffener Frauen vor und überreichte Lisa Paus das Manifest "WirALLE". Es wurde anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen gemeinsam mit 75 weiteren Organisationen verfasst, darunter UN Woman, Zonta, One Billion Rising und die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS).

Unter dem Namen "WirALLE gegen Gewalt an Frauen" laden die Unterzeichnerinnen Politik, Gesellschaft und Medien ein, ihre Stimme gegen Gewalt zu erheben. Das Manifest ruft zu einem gleichberechtigen und partnerschaftlichen Miteinander und zu Solidarität auf und fordert verantwortliches politisches und gesellschaftliches Handeln. Erstmalig haben sich mit "WirALLE" von häuslicher Gewalt Betroffene, Facheinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen und stellen gemeinsame Forderungen an Politik, Gesellschaft und Medien. Mehr als 75 Erstunterzeichnende unterstützen bereits das Manifest.

Lisa Paus: "Die Initiative #DieNächste zeigt uns, dass Gewalt gegen Frauen alltäglich ist und in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommt. Ich habe größten Respekt vor dem Mut der Aktivistinnen. Sie zeigen sich selbst öffentlich als Betroffene und geben so den vielen Frauen eine Stimme, die stumm unter häuslicher Gewalt leiden."

Anna Sophie Herken: "Häusliche Gewalt wird als Privatsache angesehen, jedoch handelt es sich um ein strukturelles Problem, das sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen zieht. Mindestens jede vierte Frau wird hierzulande im Laufe ihres Lebens Opfer ihres Lebenspartners. Bis zum heutigen Tag wurden dieses Jahr 98 Frauen von ihrem (Ex-)Partner umgebracht, täglich versucht ein Mann in Deutschland, seine (Ex-)Partnerin zu töten, stündlich werden mehrere Frauen lebensgefährlich verletzt. Der gefährlichste Ort für eine Frau ist das eigene Zuhause, unabhängig von Alter, Herkunft, Bildung, Beruf, Glauben. Und trotzdem spricht nahezu niemand darüber, es herrscht kollektives Schweigen. Schlimmer noch, den Opfern wird nicht geglaubt und sie werden stigmatisiert. Wir von #DieNächste brechen das Tabu und das Schweigen, denn nur so können wir für Sichtbarkeit sorgen für ein alltägliches Problem, das nahezu ausschließlich im Verborgenen stattfindet. Mit dem Manifest 'WirALLE gegen Gewalt an Frauen' erheben mehr als 75 Organisationen nun gemeinsam ihre Stimmen. Wir alle stehen in der Pflicht, Gewalt nie gleichgültig gegenüberzustehen. Und ich lade jede und jeden dazu ein, sich an unsere Seite zu stellen und klar Position gegen Gewalt an Frauen zu beziehen."

Gesetz soll Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sichern

Lisa Paus sprach zudem über die zentralen Elemente für ein neues Bundesgesetz zum Recht auf Schutz und Beratung. Die Kernelemente ihres Gesetzesvorhabens hatte die Bundesfrauenministerin bereits am 22. November beim Runden Tisch "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen vorgestellt. Mit dem Gewalthilfegesetz soll jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur umgesetzt werden.

Lisa Paus: "Wir müssen umfassend ansetzen, um Gewalt zu verhindern und ihre Ursachen zu bekämpfen. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz will der Bund dazu beitragen, dass alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ich freue mich, dass dieses Ziel auch bei Ländern und Kommunen breite Unterstützung findet. Mein Konzept sieht vor, dass wir erstmals in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einführen. Das wäre ein großer Schritt nach vorne."

Hilfetelefon ruft zur Aktion auf

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ruft auch das Hilfetelefon mit der Aktion "Wir brechen das Schweigen" zum Hinschauen und zu Solidarität mit den Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt auf. Petra Söchting, Leiterin des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", nahm daher ebenfalls am Austausch mit Lisa Paus teil. 

Petra Söchting: "Aus meiner Erfahrung als Leiterin des Hilfetelefons 'Gewalt gegen Frauen' weiß ich: Wenn sich betroffene Frauen an das Hilfetelefon wenden, sprechen sie oft zum ersten Mal über die erlebte Gewalt. Obwohl so viele Frauen von Gewalt betroffen sind, ist es immer noch ein Tabu, darüber zu reden. Deshalb begrüße ich die Initiative von #DieNächste, weil sich hier betroffene Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten öffentlich äußern und damit die Botschaft senden: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an."

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Die Initiative #DieNächste

Die Initiative #DieNächste will gängige Klischees und Stigmata zu häuslicher Gewalt abbauen, Mut machen und das Thema in die Mitte der Gesellschaft tragen, um langfristig gesellschaftliche sowie politische Veränderungen herbeizuführen. Die Initiatorinnen möchten ein breites öffentliches Bewusstsein dafür schaffen, dass Gewalt in der Partnerschaft inakzeptabel ist und jede und jeder in der Pflicht steht, sich für die Sicherheit seiner Mitmenschen stark zu machen.
 

1. Lesung Bundestag berät Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes

Am 15. November hat der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beraten. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Das Bundesgleichstellungsministerium und das Bundesjustizministerium hatten den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet. Er wurde am 23. August vom Bundeskabinett verabschiedet

Lisa Paus: "Mit dem Selbstbestimmungsgesetz regeln wir die geschlechtliche Selbstbestimmung so, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, in dessen Kern die Würde des Menschen steht. Teile des alten Transsexuellengesetzes wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.

Die selbstbestimmte Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität ist Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Schließlich ist diese selbstbestimmte Entscheidung ein Menschenrecht.

Kein Mensch sollte langwierige Gerichtsverfahren und psychiatrische Gutachten über sich ergehen lassen müssen, nur um seinen Personenstand im Pass ändern zu können. Daher wird künftig eine Erklärung vor dem Standesamt ausreichen. Das ist auch Ausdruck unserer freiheitlichen Gesellschaft, in der wir leben."

Jeder Mensch soll sich frei entfalten können

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen in Deutschland die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen diese Rechte auch für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen gesichert werden. Das neue Gesetz soll damit das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ablösen. Denn das TSG gilt als entwürdigend, überholt und wurde vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen bereits für verfassungswidrig erklärt. Das Selbstbestimmungsgesetz enthält ausdrücklich keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. 

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch "Erklärung mit Eigenversicherung": Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens soll nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung sein. Vielmehr soll eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. In dieser Erklärung muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen selbst sollen sie nicht abgeben können.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Diese Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als "Elternteil" in der Geburtsurkunde: Eltern sollen die Möglichkeit haben, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" eintragen zu lassen.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. 
  • Es wurden jedoch auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass sich niemand durch die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt. Dies wird im Gesetzestext klargestellt. Regelungen wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleiben vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt. Für den Zugang zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Istanbul-Konvention Bundesregierung beginnt Arbeit an Gewaltschutzstrategie

Lisa Paus im Gespräch mit Teilnehmenden der Konsultationsveranstaltung.
Lisa Paus tauscht sich mit den Teilnehmenden der Konsultationsveranstaltung zur Gewaltschutzstrategie aus.© Florian Gaertner/BMFSFJ/photothek.de

Am 14. November trafen sich in Berlin Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Ländern, Kommunen und anderen Bundesressorts, um über die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu beraten. Mit der Gewaltschutzstrategie will die Bundesregierung weitere Maßnahmen aus der sogenannten Istanbul-Konvention umsetzen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus eröffnete die Konsultationsveranstaltung.

Lisa Paus: "Bei der Erarbeitung der Strategie ist es mir sehr wichtig, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft einzubeziehen. Ihre Expertise ist von unschätzbarem Wert. Mit der Strategie werden wir erstmals in dieser Legislatur als Bundesregierung unsere gemeinsamen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention festlegen. Unser Ziel ist es, dass Frauen überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort sowie kompetente Beratung und Hilfe finden - egal wo eine Frau lebt, wie viele Kinder sie hat, ob sie eine Beeinträchtigung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus lautet."

Istanbul-Konvention wirksam umsetzen

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig soll die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland ist das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. 

Ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Konvention war die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle im vergangenen Jahr. Sie sammelt und analysiert Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt und wird vom Bundesfrauenministerium finanziert. Mit der nun geplanten Gewaltschutzstrategie wird die Bundesregierung klare Ziele formulieren, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Die Struktur der Strategie folgt dabei dem Vier-Säulen-Prinzip der Istanbul-Konvention: Es geht um Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und einen umfassenden koordinierten Ansatz bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Gewaltschutzstrategie ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Maßnahmen der Bundesregierung zum Gewaltschutz bündeln und verstärken wird. Sie stellt auch die Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft sicher.

Ergebnisse der Veranstaltung fließen in die Strategie ein

Bei der Konsultationsveranstaltung in Berlin diskutierten Dr. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Bundesfrauenministerium, Dr. Delal Atmaca, Bündnisrätin im Bündnis Istanbul-Konvention und Asha Hedayati, Rechtsanwältin und Autorin, unter anderem darüber, wie die Istanbul-Konvention in Deutschland effektiv umgesetzt werden kann, um die Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern.

In kleinen Diskussionsrunden, sogenannten World-Cafés, konnten sich die Teilnehmenden über aktuelle Herausforderungen und Lösungsvorschläge unter anderem in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung, Ermittlung und Strafverfolgung sowie Migration und Asyl austauschen. Darüber hinaus hielt Sabrina Wittmann vom Sekretariat von GREVIO, der Expertengruppe des Europarates für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, einen Vortrag zur Istanbul-Konvention und ihre bisherige Umsetzung in Deutschland und anderen Vertragsstaaten.

Die Ergebnisse der Konsultationsveranstaltung werden nun in einem nächsten Schritt ausgewertet und fließen in die Erarbeitung der nationalen Strategie ein. Die Strategie soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Bündnis Bundeskabinett tritt "Bündnis gegen Sexismus" bei

Logo des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus"
Logo des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus"

Auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus sind die Mitglieder des Bundeskabinetts am 8. November dem Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" beigetreten. Das von Lisa Paus im Februar 2023 gegründete Bündnis zählt bereits über 480 Mitglieder und wird von der Europäischen Akademie für Frauen in Wirtschaft und Politik (EAF Berlin) durch ein Begleitprojekt unterstützt. 

Lisa Paus: "Ich freue mich sehr, dass heute alle Kabinettsmitglieder meiner Einladung gefolgt und dem Bündnis 'Gemeinsam gegen Sexismus' beigetreten sind. Mit den Ministerien und in den Ressorts zeigen wir gemeinsam klare Kante. Sexuelle Belästigung hat keinen Platz in unserer offenen, vielfältigen Gesellschaft – dafür setzen alle Ressorts des Bundeskabinetts heute ein starkes Signal! Ich rufe Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen auf, es uns gleich zu tun, dem Bündnis beizutreten und Sexismus gemeinsam entschieden den Kampf anzusagen. Zusammen stehen wir ein für eine gleichberechtigte Gesellschaft!"

Das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" hat sich zum Ziel gesetzt, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Es verfolgt einen intersektionalen Ansatz und bindet diverse von Diskriminierung betroffene Gruppen ein.

Mit öffentlichen Veranstaltungen, Aktionstagen, Ausstellungen oder Leitfäden sind im Kreise der Bündnismitglieder bereits vielfältige Maßnahmen entstanden. Viele gute Beispiele werden regelmäßig auf der Webseite des Bündnisses www.gemeinsam-gegen-sexismus.de und im Newsletter veröffentlicht. 

Maßnahmen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das von Lisa Paus geführt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend selbst ergreift bereits eine Vielzahl an Maßnahmen: Schon im Einarbeitungsprozess erhalten neue Beschäftigte umfassende Informationen über Anlaufstellen, Beschwerdemöglichkeiten und Vorgehen bei Sexismus, sexueller Belästigung und Mobbing. Das Ministerium bietet für alle Beschäftigten Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auch zu Sexismus und sexueller Belästigung an. Für Führungskräfte sind diese Schulungen verpflichtend.

Völkerstrafrecht Bundesregierung stärkt Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt

Eine blaue Waagschale umgeben von einem blauen Ährenkranz
Logo des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 1. November den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf führt neue Straftatbestände in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein und stärkt die Rechte von Betroffenen im Strafverfahren. Damit werden Opfer sexualisierter Gewalt besser geschützt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.


Jede Form sexualisierter Gewalt wird als Völkerstraftat anerkannt

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, die Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen zu erweitern. Damit werden nunmehr auch sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eindeutig als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anerkannt und können somit in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden - obwohl die Taten im Ausland begangen wurden. 

Zudem können die Betroffenen - die große Mehrheit davon Frauen und Mädchen - erstmals Nebenklägerinnen und Nebenkläger sein und dadurch eine aktive Rolle im Strafprozess einnehmen. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand und eine professionelle psychosoziale Begleitung im Prozess. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Opfer stärker in den Fokus zu rücken und sie zu schützen. 

Lisa Paus: "Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, wird in Konflikten seit langem weltweit von Terroristen und in bewaffneten Konflikten systematisch und als taktische Waffe genutzt. Wir ordnen deshalb sexualisierte Gewalt klar als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Und wir stärken die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken. So können wir Straftäter effektiv verfolgen und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Die Berichterstattung rund um den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die Gräueltaten von Butscha oder der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober rufen uns schmerzlich ins Gedächtnis, dass sexualisierte Gewalt in Konflikten längst eine gängige Waffe geworden ist. Als Feministin empört und bedrückt mich die organisierte und inszenierte sexualisierte Gewalt der Hamas gegen jüdische Frauen bei dem terroristischen Angriff auf Israel."

Weltrechtsprinzip ermöglicht Strafverfolgung auch in Deutschland

Durch die Anerkennung jedweder sexualisierter Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen können diese Straftaten in Deutschland auch dann zur Anklage gebracht werden, wenn sie im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zu Deutschland aufweisen. Ermöglicht wird dies durch das sogenannte Weltrechtsprinzip.

Vor dem Hintergrund der schweren Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Februar 2022 und der Terrorangriffe der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ist die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts besonders dringlich. Der Gesetzentwurf durchläuft daher ein kürzeres Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat.   
 

WoB-Index Frauenanteil in Führungsgremien öffentlicher Unternehmen steigt nur langsam

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Die Quote wirkt: Der Frauenanteil in Führungsetagen steigt stetig – aber es braucht mehr Tempo© iStock/Fizkes

Am 27. Oktober 2023 stellte die Initiative FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. den im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerin erstellten Public Women-on-Board-Index (WoB-Index) vor. Die Studie zeigt, dass eine paritätische Besetzung der Führungsgremien öffentlicher Unternehmen in Deutschland noch nicht erreicht ist.

In den Aufsichtsgremien der 262 größten Unternehmen mit Bundes- und Landesbeteiligungen stieg der Frauenanteil nur um 1,3 Prozentpunkte auf 37,1 Prozent, in den Geschäftsführungsgremien um 2,5 Prozentpunkte auf 25,7 Prozent.

Lisa Paus: "Bundesbeteiligungen sollten mehr Engagement für gleichberechtigte Teilhabe zeigen. Wir haben mit den gesetzlichen Vorgaben ganz bewusst den Druck auf die öffentlichen Unternehmen erhöht. Jetzt gilt es, mehr Frauen in Führungspositionen, in die Aufsichtsräte, Geschäftsführungen und die obersten Managementebenen zu berufen. Rein männlich besetzte Vorstände und Führungsetagen sollten möglichst bald Geschichte sein. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Die Vorgaben sind deshalb für öffentliche Unternehmen strenger als für die Privatwirtschaft."

Zweites Führungspositionen-Gesetz

Das seit 2021 geltende Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst zu machen. Mit dem Gesetz wurde die feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Bundes ausgeweitet.

Zentrales Element des FüPoG II ist zudem das Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in deutschen Großunternehmen sowie Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Für die Top-Managementebenen unterhalb des Vorstands müssen sich große Unternehmen Zielvorgaben für den Frauenanteil setzen. Wer sich die Zielgröße Null setzt, muss dies begründen. Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können sanktioniert werden.

Frauenanteil steigt nur langsam

Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der 104 untersuchten Bundesbeteiligungen liegt mit 37,8 Prozent über dem Gesamtdurchschnitt. In der Hälfte der Aufsichtsgremien der Bundesbeteiligungen beträgt der Frauenanteil mindestens 40 Prozent, während fast ein Drittel der Aufsichtsgremien mindestens paritätisch besetzt sind. 

Bei den Top-Managementorganen der Bundesbeteiligungen liegt der Frauenanteil bei 28,3 Prozent. Neun dieser Bundesbeteiligungen hatten zum Erhebungszeitpunkt des Public WoB-Index noch eine frauenfreie Top-Managementebene. Insgesamt ist der durchschnittliche Frauenanteil in den Leitungsgremien der Unternehmen, die unter die Mindestbeteiligung fallen, deutlich stärker auf 32,6 Prozent gestiegen.

Zielgröße Null bleibt ein Problem

Von den 262 untersuchten öffentlichen Unternehmen müssen 127 Zielgrößen für den Aufsichtsrat, das Top-Management und die beiden obersten Managementebenen festlegen, da sie der Mitbestimmung unterliegen oder börsennotiert sind.

Allerdings liegen nur von 89 dieser Unternehmen Zielgrößen vor. Und trotz der mit dem FüPoG II eingeführten sanktionsbewehrten Begründungspflicht geben 14 Unternehmen weiterhin die Zielgröße Null an, planen also keine Frauen in der Unternehmensführung.


Der Public WoB-Index im Überblick

Der Public Women-on-Board-Index von FidAR ist die bedeutendste repräsentative Studie zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen von Frauen und Männern in öffentlichen Unternehmen in Deutschland.

Der Public WoB-Index wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Studie wird von FidAR unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Michèle Morner, Inhaberin des Lehrstuhls für Führung, Personal und Entscheidung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, erstellt.

Konferenz: The Future is equal Lisa Paus beim Female Future Force Day

Lisa Paus sitzt mit anderen Diskussionsteilnehmenden auf einem Podium. Vor ihr sitzt das Publikum.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutierte mit Ann-Kathrin Schöll, Fabian Soethof, Jasmin Dickerson, Sandra Runge und Alexandra Zykunov über die Themen Kita-Krise, Teilzeitfalle und Kinderarmut sowie über die Rolle der Familienpolitik.© Maurizio Gambarini / FUNKE Fotoservice

Am 21. Oktober nahm Bundesfamilienministerin Lisa Paus am Female Future Force Day 2023 teil. Die Konferenz wird von der Medienmarke EDITION F präsentiert und fand in diesem Jahr erstmals unter dem Dach der FUNKE Mediengruppe statt.

Familiäre Aufgaben gleichberechtigt verteilen

Im Rahmen des Panels "Kita-Krise, Teilzeitfalle, Kinderarmut - Was muss die Politik JETZT für Familien tun?" sprach Lisa Paus über Vereinbarkeitsbedingungen, Hürden auf dem Weg zu einer familienfreundlichen Gesellschaft und den Stellenwert von Familienpolitik.

Weitere Expertinnen und Experten auf dem Podium waren Sandra Runge, Rechtsanwältin und Initiatorin der Petition für einen Inflationsausgleich beim Elterngeld sowie Mitbegründerin der Initiative #proparents, die sich für die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals "Elternschaft" in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einsetzt, Fabian Soethof, Journalist und Familienblogger, Alexandra Zykunov, Autorin und Mitbegründerin des Brigitte-Magazins BE GREEN und Jasmin Dickerson, Bloggerin und alleinerziehende Mutter eines behinderten Kindes.

Einigkeit herrschte darüber, wie wichtig es ist, dass sich Paare von Anfang an gleichberechtigt über die Aufteilung der Familienarbeit verständigen und dass die Kinderbetreuung auch in Randzeiten Verlässlichkeit bietet. Gerade für Alleinerziehende ist dies eine zentrale Voraussetzung, um den Spagat zwischen Familie und Beruf gut zu meistern.

Lisa Paus: "Männer und Frauen haben die gleichen Rechte – aber viel zu oft nicht die gleichen Chancen. Ich möchte es Eltern ermöglichen, ihre Zeit für Kinder, Haushalt und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Damit können Mütter und Väter gleichermaßen finanziell auf eigenen Beinen stehen, das stärkt Familien und macht sie krisenfest."

Zum Hintergrund

Frühe Weichenstellungen

Für die partnerschaftliche Aufgabenteilung ist die frühe Familienphase prägend. Vor der Geburt des ersten Kindes sind die angehenden Eltern mit großer Mehrheit noch beide voll berufstätig. Nach der Geburt arbeiten die Väter überwiegend in Vollzeit, während die Mütter eher in Teilzeit in den Beruf zurückkehren. 

Doch familiäre Leitbilder verändern sich, immer häufiger arbeiten beide Eltern: zwischen 2008 und 2022 ist der Anteil von 56 auf 64 Prozent gestiegen. Auch wenn die Differenz zwischen Müttern und Vätern noch groß ist, der Trend ist eindeutig: seit 2008 ist der Anteil der erwerbstätigen Mütter an allen Müttern von 63 auf 69 Prozent gestiegen. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 24,7 auf 27,8 Stunden. 

Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Müttern

Das Erwerbsvolumen der erwerbstätigen Mütter ist seit 2008 gestiegen, liegt aber immer noch um rund 30 Prozent unter dem von erwerbstätigen Vätern, deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Jahr 2022 bei 40,4 Stunden lag. 68 Prozent der erwerbstätigen Mütter, aber nur 8 Prozent der erwerbstätigen Väter arbeiten in Teilzeit.

Die Erwerbstätigkeit von Müttern hängt vom Alter des jüngsten Kindes ab, während die Erwerbstätigkeit von Vätern kaum durch das Vorhandensein von Kindern oder deren Alter beeinflusst wird. Mütter mit jüngstem Kind im Alter von einem bis drei Jahren waren 2022 zu 54 Prozent erwerbstätig. Mütter mit jüngstem Kind zwischen 15 und 18 Jahren zu 84 Prozent. Auch der Umfang der Erwerbstätigkeit bei Müttern steigt mit dem Alter des jüngsten Kindes an, erreicht aber nicht das Niveau der Väter. Im Zeitverlauf gibt es insbesondere bei Müttern mit jüngstem Kind im Alter von zwei bis drei Jahren einen deutlichen Anstieg sowohl der Erwerbstätigenquote als auch des Erwerbsumfanges.

Abbildung zeigt Entwicklung der realisierten Erwerbstätigkeit von Müttern
Entwicklung der realisierten Erwerbstätigkeit von Müttern mit jüngstem Kind unter 3 Jahren im Haushalt nach wöchentlichem Erwerbsumfang und Alter des jüngsten Kindes, 2008 bis 2022 (in Prozent)© Statistisches Bundesamt (Destatis). Mikrozensussonderauswertung, 2022 Erstergebnisse, eigene Berechnungen Prognos AG

Familiäre Leitbilder ändern sich

Ein weiterer Trend: viele Väter wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Die Hälfte der Väter in Paarfamilien mit Kindern unter 15 Jahren gibt an, dass sie idealerweise selbst gerne die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen möchten. Nur noch eine Minderheit der Männer und Frauen ist der Meinung, dass der Mann für die Erwerbsarbeit zuständig sein sollte, während die Frau zu Hause bleibt und sich um Haushalt und Kinder kümmert. 

Grafik zeigt Entwicklung der Zustimmung zu unterschiedlichen Geschlechterrollen in Beruf und Familie.
Zustimmung zur Aussage: "Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert." (in Prozent) © ALLBUS, eigene Auswertung Leonie Kleinschrot, Deutsches Jugendinstitut. Darstellung Prognos AG.

Elterngeld und Kita-Ausbau als Impulsgeber 

Wichtige Impulse für diese Veränderungen hat das Elterngeld gesetzt. Während ein Jahr nach Einführung des Elterngeldes bei jedem fünften Kind der Vater Elterngeld bezog, ist dieser Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent gestiegen. Auch in der Kinderbetreuung gab es enorme Entwicklungen. Die Betreuungsquote, der unter Dreijährigen lag 2023 bei 36 Prozent im Vergleich zu 18 Prozent im Jahr 2008 und hat sich damit seit Beginn des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auf der Grundlage des Kinderfördergesetzes (KiföG) verdoppelt. 

Familienstartzeit

Mit der Familienstartzeit soll ein nächster Schritt folgen: Väter sollen sich künftig für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes bei voller Lohnfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen können. Die Familienstartzeit erleichtert die Regeneration der Mütter durch die Fürsorge des Partners oder der Partnerin - und beide Eltern gewinnen Zeit, sich ihre Aufgaben von Anfang an partnerschaftlich zu teilen. 

Hemmnisse für die Realisierung von Erwerbswünschen

Es zeigt sich aber auch, dass die Realisierung einer partnerschaftlichen Rollenaufteilung für viele Eltern schwierig ist und zwischen Wunsch und Wirklichkeit große Lücken klaffen: 20 Prozent der Väter in Paarfamilien mit Kindern unter 15 Jahren würden gerne in längerer Teilzeit erwerbstätig sein, realisiert wird dies in dieser Gruppe jedoch nur von 4 Prozent. Auch möchten mehr als 10 Prozent der erwerbstätigen Mütter mehr arbeiten, als sie es derzeit tun, insbesondere bei kleiner Teilzeit und mit steigendem Alter des jüngsten Kindes.

Zudem setzt der Staat mit den Regelungen zu Minijobs und dem Ehegattensplitting steuerliche Rahmenbedingungen, die es für Frauen unattraktiv machen, so viel zu verdienen wie ihr Mann oder überhaupt sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.

Auch der Gender Care Gap, also der Mehraufwand an Kinderbetreuung und Hausarbeit, hindert Mütter daran, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Er ist bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren am größten. Obwohl der Gender Care Gap mit dem steigenden Alter der Kinder abnimmt, bleibt die Lücke beim Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern bestehen. Der in der frühen Familienphase entstandene Abstand kann im weiteren Lebensverlauf nicht mehr aufgeholt werden und manifestiert sich schließlich auch in einer geringen Alterssicherung von Müttern. 

Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit

Um diese Hemmnisse zu überwinden, ist es wichtig, dass die Bundesregierung den eingeschlagenen Weg konsequent weiter verfolgt. Besondere Bedeutung dabei hat der Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit für Familien. Alle drei Säulen werden durch die zentralen familienpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode gestärkt:

  • die Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut;
  • das Kita-Qualitätsgesetz und der Ausbau der Ganztagsbetreuung schaffen eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur;
  • und mit der Einführung einer Familienstartzeit gewinnen Väter und Mütter mehr Zeit für ihre Kinder. 

Deutscher Jugendliteraturpreis Lisa Paus zeichnet die besten Kinder- und Jugendbücher 2023 aus

Lisa Paus steht mit den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie den Kindern und Jugendlichen auf der Bühne.
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Deutschen Jugendliteraturpreises 2023 und Vertreterinnen und Vertretern der Jugendjury und des Leseförderprojekts Literanauten.© Sebastian Kissel

Am 20. Oktober hat Bundesjugendministerin Lisa Paus den Deutschen Jugendliteraturpreis 2023 auf der Frankfurter Buchmesse verliehen. Der Preis ist die wichtigste Auszeichnung für Kinder- und Jugendliteratur in Deutschland und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestiftet. 

Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden in den Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend- und Sachbuch sowie in den Sonderkategorien "Gesamtwerk" und "Neue Talente" ausgezeichnet. Die Jugendjury, bei welcher Jugendliche unabhängig entscheiden, welche Bücher für sie relevant sind, feierte in diesem Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum und somit 20 Jahre gleichberechtigte Teilhabe.


Lisa Paus: "Der Deutsche Jugendliteraturpreis ist - und bleibt auch in Zukunft - eine Institution hierzulande. Er setzt Zeichen für die Belange junger Menschen und den Stellenwert ihrer Literatur. Gemeinsam geht es uns darum, dass Kinder in Deutschland gut aufwachsen können."

Die ausgezeichneten Werke - vom Comic bis zum Versroman - spiegeln Vielfalt und Menschlichkeit wider und schrecken auch nicht vor herausfordernden Themen wie Kinderarmut, Fluchtschicksalen oder Verlust zurück.

Die Preisträgerinnen und Preisträger

  • Als bestes Bilderbuch wurde "Spinne spielt Klavier. Geräusche zum Mitmachen" (Carlsen) von Benjamin Gottwald ausgezeichnet. Auf über 160 Seiten laden bunte Bilder im Comicstil dazu ein, beim Betrachten Geräusche zu erzeugen. Gelingt dies anfangs noch leicht, werden die Szenen immer komplexer und spielen kreativ mit dem Geräuschpotenzial von Situationen.
  • In der Kategorie Kinderbuch setzte sich der Comic "Boris, Babette und lauter Skelette" (Kibitz) durch. Die Autorin Tanja Esch erzählt darin vom Selbstfindungsweg der kuriosen Ausnahmefigur Babette und ihrer Beziehung zum jungen Boris, der sich um Babette kümmern muss. Mit großer Selbstverständlichkeit entwirft Tanja Esch in dieser Geschichte eine Figurenvielfalt, die jungen Leserinnen und Lesern vielfältige Anknüpfungspunkte bietet.
  • Der Versroman "Die Sonne, so strahlend und Schwarz" (Thienemann) von Chantal-Fleur Sandjon erhielt den Preis für das beste Jugendbuch. Im Mittelpunkt steht die heranwachsende Nova, deren Leben von "Vielheiten" geprägt ist und die versucht, die seelischen und körperlichen Verletzungen der Vergangenheit zu überwinden. Dabei stellt der Roman das Aufwachsen als schwarze, queere junge Frau in Deutschland in all seinen Facetten dar und verbindet beispielhaft individuelles Schicksal mit kulturellem Erinnern.
  • In der Kategorie Sachbuch überzeugte das Handbuch "Queergestreift. Alles über LGBTIQA+" (Hanser) von der Autorin Kathrin Köller und der Illustratorin Irmela Schautz. Es bietet nicht nur queeren Jugendlichen einen sicheren Erfahrungs- und Experimentierraum, sondern lädt auch alle anderen ein, sich mit queeren Themen auseinanderzusetzen.
  • Preisbuch der Jugendjury ist "Als die Welt uns gehörte" (Fischer KJB) der britischen Autorin Liz Kessler, übersetzt von Eva Riekert. Nach einer wahren Begebenheit erzählt Kessler aus verschiedenen Perspektiven die Geschichte der jüdischen Kinder Elsa, Leo und Max, deren Freundschaft durch die Machtübernahme der Nazis auf grausame Weise verraten wird. 
  • Der Sonderpreis Gesamtwerk geht an den Autor Alois Prinz, der mit seinen Biografien unter anderem über Hannah Arendt, Ulrike Meinhof, Dietrich Bonhoeffer oder Joseph Goebbels Maßstäbe gesetzt und das Genre neu definiert hat.
  • Der Sonderpreis "Neue Talente" geht an die Autorin Annika Büsing für ihren Debütroman "Nordstadt" (Steidl), in dem sie von der 25-jährigen Nene erzählt, deren Kindheit und Jugend von Armut und Gewalt geprägt ist und die trotz der Verletzungen ihrer Kindheit ihren Lebensmut und ihre Empathie nicht verliert.

Mitschnitt der Preisverleihung 

Die Preisverleihung fand im Saal Harmonie im Congress-Center der Frankfurter Buchmesse statt und wurde von Vivian Perkovic moderiert. Die Aufzeichnung kann hier abgerufen werden: 

Der Deutsche Jugendliteraturpreis

Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird seit 1956 vom Bundesjugendministerium gestiftet und vom Arbeitskreis für Jugendliteratur ausgerichtet. Jedes Jahr werden herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet. Der Preis will die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einem breiten Literaturangebot in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen Orientierungshilfe auf dem Buchmarkt zu bieten. Er ist mit insgesamt 72.000 Euro dotiert.

Frauen-Teamsportkonferenz Deutscher Olympischer Sportbund unterstützt Initiative für Gleichstellung

Lisa Paus und Heike Ullrich halten ein Schild auf dem "Klischeefrei im Sport" steht. Verena Bentele hält einen Ball.
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, DOSB-Vizepräsidentin Verena Bentele und DFB-Generalsekretärin Heike Ullrich gaben auf der Frauen-Teamsportkonferenz in Berlin die neue Kooperation im Projekt "Klischeefrei im Sport" bekannt.© Marco Leipold/City-Press GmbH Bildagentur

Am 19. Oktober haben zwei Partner eine Zusammenarbeit für Gleichstellung im Sport besiegelt. Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus kündigte die Kooperation während der Frauen-Teamsportkonferenz von Teamsport Deutschland in Berlin an. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) arbeitet künftig mit dem Projekt "Klischeefrei im Sport – No Stereotypes" zusammen, das vom Bundesgleichstellungsministerium gefördert wird. Der DOSB wird die Arbeit des Projekts fachlich unterstützen.

Organisation vertritt Millionen Sportbegeisterte

Der DOSB ist die Dachorganisation des deutschen Sports. Er vertritt mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in rund 87.000 Sportvereinen. Bei Teamsport Deutschland handelt es sich um den Zusammenschluss der fünf größten Mannschaftssportverbände Deutschlands: Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutscher Eishockey-Bund (DEB), Deutscher Handballbund (DHB), Deutscher Basketball Bund (DBB) und Deutscher Volleyball-Verband (DVV). Die Verbände sind auch Teil des DOSB und haben zusammen mehr als 8,4 Millionen Mitglieder.

Lisa Paus: "Wir haben ein gemeinsames Ziel: Frauen sollen im Sport die gleichen Chancen und Rechte erhalten wie Männer. Dabei geht es nicht nur um gleiche Bezahlung und gleiche Karrierechancen. Es geht auch um mehr Berichterstattung über den Frauensport und den Schutz vor Sexismus. Dieses Ziel zu erreichen, ist kein Sprint, sondern ein Marathon, für den wir unsere Kräfte bündeln müssen. Deshalb freue ich mich über die Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund."

Lisa Paus steht an einem Rednerpult vor Publikum.
Lisa Paus betonte in ihrem Grußwort, wie wichtig Chancengleichheit für Frauen und Männer auch im Sport sei.© Marco Leipold/City-Press GmbH Bildagentur

Projekt will Sportkultur von Klischees befreien

"Klischeefrei im Sport – No Stereotypes" richtet den Fokus auf Chancengerechtigkeit und die Gleichstellung der Geschlechter im Sport. Ziel ist, mit praxisorientierten Angeboten und medialer Aufklärungsarbeit eine klischeefreie Sportkultur zu schaffen.

Dieses Angebot wird gemeinsam mit und für die Zielgruppe deutscher Sportverbände entwickelt. Es richtet sich an beruflich Beschäftigte in Sportverbänden des Spitzen- und Breitensports sowie auch an die ehrenamtlich Engagierten. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist bereits seit ein paar Monaten ein Kooperationspartner des Projekts.

Menschenhandel bekämpfen Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legt vierten Bericht vor

Drei Großbuchstaben KOK und der Schriftzug Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Logo des KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. © KOK

Anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel zum 18. Oktober hat der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. (KOK) am 16. Oktober 2023 seinen vierten Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland veröffentlicht.

Der Bericht gibt Einblick in die Tätigkeiten der Fachberatungsstellen und Auskunft über die Bedarfe von Betroffenen. Er ergänzt das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts, welches auf abgeschlossenen Ermittlungsverfahren basiert. Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Betroffenen ist facettenreich und umfasst sowohl psychosoziale Beratung als auch Hilfe bei Behördengängen, sowie Unterstützung zu Themen wie Schwangerschaft und Kindererziehung.

Psychosoziale Beratung, Asylverfahren und Schwangerschaft

Für den Bericht wurden 733 Beratungsfälle ausgewertet, die im gesamten Jahr 2022 bei Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel in Deutschland registriert waren. Von den Betroffenen waren die Mehrheit Frauen und Mädchen (88 Prozent), wobei 68 Prozent zwischen 22 und 39 Jahren alt waren. Etwa die Hälfte der Betroffenen (52 Prozent) stammten aus westafrikanischen Ländern, während sieben Prozent der Betroffenen aus Deutschland kamen.

Der Bericht konzentriert sich auf die soziale und aufenthaltsrechtliche Situation der Betroffenen und ihren vielseitigen Bedarfen. Häufig leisteten die Fachberatungsstellen psychosoziale Beratung und Begleitung (87 Prozent). In über 50 Prozent der Fälle werden die Betroffenen bei Behörden, im Asylverfahren oder durch Krisenintervention unterstützt. Zusätzlich erhalten viele Betroffene (23 Prozent) Unterstützung bei Fragen rund um Schwangerschaft und Kinder.

Förderung des KOK

Das Bundesfamilienministerium fördert die Arbeit des KOK seit 1999. Die enge Zusammenarbeit und der kontinuierliche Austausch zwischen KOK, Bundesfamilienministerium und zahlreichen anderen Behörden auf Bundes- und Landesebene dienen als Vorbild im gesamten europäischem Raum. 

Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel

Eine sorgfältige Datensammlung und -auswertung sind unabdingbar für den erfolgreichen Kampf gegen Menschenhandel. Sie ermöglichen die Ableitung gezielter politischer Maßnahmen, um Menschenrechtsverletzung noch effizienter zu bekämpfen und Betroffene noch besser zu unterstützen. Auch die vom Bundesfamilienministerium geförderte unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel nutzte den Europäischen Tag, um erste Ergebnisse aus ihrer Arbeit zu veröffentlichen. Über interaktive Karten können beispielsweise Informationen zu Kooperationsvereinbarungen in den Bundesländern abgerufen werden. 

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP) 

Die Bundesregierung beabsichtigt, den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel noch innerhalb dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der NAP soll sich grundsätzlich mit allen Formen des Menschenhandels befassen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft wurde am 5. September 2023 vom Bundesfamilienministerium koordiniert für den Ressortkreis "Menschenhandel" initiiert. Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihre Ideen über schriftliche Eingaben bis zum 29. Oktober 2023 per E-Mail beim Bundesfamilienministerium einreichen. 

Fachtagung 10 Jahre meinTestgelände

Teilnehmende der Fachtagung, darunter junge Autor*innen, gemeinsam auf der Bühne.
Bundesjugendministerin Lisa Paus mit Teilnehmenden der Fachtagung und Teammitgliedern der Onlineredaktion von meinTestgelände© Caro Frank

Am 16. Oktober hat Bundesjugendministerin Lisa Paus eine Jubiläumsveranstaltung des Online-Portals meinTestgelände mit einem Grußwort eröffnet. Das Projekt feiert sein 10-jähriges Bestehen mit einer Fachtagung in Berlin zum Thema "Macht & Geschlecht - Recht haben, Recht verändern, Jugendrechte verbessern". Die Bundesjugendministerin sprach vor einem breit gefächerten Publikum aus Politik und Praxis. Sie hob die Bedeutung von Projekten hervor, die junge Menschen in ihrer Vielfalt unterstützen. 

Lisa Paus: "Das Online-Portal meinTestgelände gibt jungen Menschen eine Bühne. Hier können sie ihre Bedürfnisse, Vorstellungen und Ängste sichtbar machen. Als Bundesjugendministerin nehme ich diese Stimmen sehr ernst. Darum habe ich das Bündnis für die junge Generation ins Leben gerufen. Und darum setze ich mich dafür ein, das Wahlalter zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre herabzusetzen und die Rechte von Kindern endlich im Grundgesetz zu verankern."

Plattform von und für junge Menschen

Auf dem Online-Portal meinTestgelände können sich junge Menschen positionieren und über Gender-Themen schreiben. In kreativen Texten, Musik, Videos und Bildern teilen sie ihre Erfahrungen mit anderen. Sie informieren und inspirieren damit andere junge Menschen, die sich austauschen wollen. Das Portal wird vom Bundesjugendministerium gefördert und ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaften Jungen*arbeit und Mädchen*politik. Neben der Austauschplattform www.meintestgelaende.de bietet das Projekt auch ein Fachkräfteportal an. Auf www.geschlechtersensible-paedagogik.de werden die Erfahrungen der Jugendlichen aufgegriffen und auf Fachebene diskutiert. 

Die Beteiligten können auf einige Erfolge zurückblicken. Über 90 Autorinnen und Autoren sowie 30 Redaktionsgruppen haben aktiv dazu beigetragen, dass sich junge Menschen in verschiedenen Formaten zu Geschlechterthemen austauschen können. 

Spannendes Programm für Fachpublikum und Interessierte

Bei der Fachtagung wurde den rund 300 Teilnehmenden ein vielseitiges Programm geboten, darunter Beiträge junger Autorinnen und Autoren und eine Talkrunde mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Sven Lehmann. Fachvorträge beschäftigten sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz, der Neuformulierung des Gleichstellungsauftrages und der Berücksichtigung von Jugendlichen mit und ohne Behinderungen.

Veranstaltung Ekin Deligöz lädt ein zur Fachkonferenz: Armutsprävention vor Ort

Das Bild zeigt ein Porträt von Ekin Deligöz
Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz© Bildnachweis: Bundesregierung/Steffen Kugler

Am 30. November und 1. Dezember 2023 lädt die Nationale Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" zur Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort" nach Berlin ein.

Ziel der Veranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter aus kommunaler Politik und Praxis ist es, sich mit Kolleginnen und Kollegen auf Bundes- und Länderebene auszutauschen und zu vernetzen, um gemeinsame Strategien der Armutsprävention zu entwickeln.

Kommunen, als Orte der Daseinsvorsorge, spielen bei der Armutsprävention eine zentrale Rolle. Dies gilt sowohl für die politische Strategie als auch für die Umsetzung durch Verankerung in der Verwaltung. 

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Logo des Programms "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" sollen benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum gewährleistet werden.

Der Nationale Aktionsplan wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union um.

Netzwerktreffen Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften besser schützen

Mehrere Menschen strecken die Hände aus und legen sie übereinander
© iStock/Nikada

Am 13. Oktober fand das Netzwerktreffen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" statt. Im Fokus der Veranstaltung stand eine besonders schutzbedürftige Gruppe: Kinder und Jugendliche. Die Teilnehmenden beleuchteten in ihren Beiträgen die Herausforderungen bei der Umsetzung des Kinderschutzes in Flüchtlingsunterkünften und diskutierten, wie die besonderen Bedürfnisse und Rechte von schutzsuchenden Kindern berücksichtigt werden können.

So nehmen junge Geflüchtete ihre Situation wahr

Mehr als ein Drittel der geflüchteten Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, sind begleitete Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren. Mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, wurde international anerkannt, dass Kinder eigenständige Trägerinnen und Träger von Menschenrechten sind. Dies gilt uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland - ungeachtet der nationalen, ethnischen und sozialen Herkunft oder des Aufenthaltsstatus.

Um zu erfahren, wie es jungen Menschen in Unterkünften für geflüchtete Menschen geht und was ihre Anliegen sind, haben UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem SINUS Institut mit Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren in vier Unterkünften gesprochen. Die Studie zeigt auf, wo konkrete Herausforderungen bestehen und welche Faktoren Kinder vor Ort bestärken und unterstützen.

Praxismaterialien für Fachkräfte in Notunterkünften veröffentlicht

Darüber hinaus wurde auf dem Treffen die Checkliste "Gewaltschutz für geflüchtete Menschen in Notunterkünften" vorgestellt. Sie ist Teil der Praxismaterialien, die die Bundesinitiative am 12. Oktober veröffentlichte und die zur Unterstützung von Fachkräften in Notunterkünften entwickelt wurden. Die Checkliste wird von einer digitalen Toolbox begleitet. Sie enthält Links zu weiterführenden Informationen und Angeboten rund um das Thema Gewaltschutz. Ein Policy Paper mit Empfehlungen zum Thema sowie ein Verhaltenskodex ergänzen das Angebot.

Hintergrund ist, dass Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, derzeit verstärkt in Notunterkünften untergebracht werden. Die dort Tätigen stehen häufig vor der Herausforderung, angemessene Bedingungen für die Geflüchteten zu schaffen und sie vor Gewalt zu schützen. Die Praxismaterialien wurden daher explizit für den Einsatz in Notunterkünften entwickelt und ersetzen nicht die von der Bundesinitiative entwickelten "Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften". Am 9. November werden die Inhalte der Praxismaterialien in einem Online-Werkstattgesprächs vorgestellt.

Die Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

Die Bundesinitiative wurde 2016 zusammen mit UNICEF Deutschland und weiteren Organisationen wie den Wohlfahrtsverbänden, der Frauenhauskoordinierung und den internationalen Kinderschutzorganisationen "Save the Children" und "Plan International" gegründet. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz von Frauen, Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen in Flüchtlingsunterkünften ein. Seit 2017 findet jährlich ein Netzwerktreffen statt, das vom Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit UNICEF ausgerichtet wird.

Lohngerechtigkeit Start der Kampagne zum Equal Pay Day 2024

  


Am 13. Oktober startet die Equal-Pay-Day-Kampagne 2024. Die Auftaktveranstaltung kann von 11:00 bis 12:00 Uhr im Livestream verfolgt werden. Unter dem Motto "Höchste Zeit für equal pay" rückt die Initiative den Zusammenhang zwischen Zeit und Geld in den Mittelpunkt und zeigt, welche Lösungsansätze es für eine gerechte Zeitverteilung gibt. Denn der Ausspruch "Zeit ist Geld" ist mehr als nur eine leere Floskel. 

Nicht nur Lohn, sondern auch Zeit soll gerecht verteilt sein

Während fast jede zweite Frau in Teilzeit arbeitet, um den Großteil der Betreuungsaufgaben in Familie, Haushalt und Pflege zu übernehmen, ist nur jeder zehnte Mann teilzeitbeschäftigt. Im Durchschnitt besteht eine Lücke von 18 Prozent zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern. Die hohe Teilzeitquote bei Frauen hat erhebliche Auswirkungen auf den Gender Pay Gap. Dieser gibt den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen an. So verdienten im Jahr 2022 Frauen durchschnittlich 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer.

Arbeitszeit ist also auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, sagt Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesgleichstellungsministerium.

Margit Gottstein: "Dabei entspricht die Aufteilung - Männer in Vollzeit und Frauen eher in Teilzeit - nicht unbedingt ihren Wünschen, sondern hat viel mit stereotypen Rollenzuschreibungen und strukturellen Hürden zu tun. Was sich ändern muss, damit Sorgearbeit, Erwerbsarbeit und Freizeit paritätisch aufgeteilt werden, diskutiert die Equal Pay Day Kampagne 2024."  

Vielfältiges Programm zum Auftakt

Bei der digitalen Auftaktveranstaltung am 13. Oktober beleuchten Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft den Zusammenhang zwischen Zeit und Entgeltgerechtigkeit aus unterschiedlichen Perspektiven und machen deutlich, warum es eine Kampagne zum Equal Pay Day braucht. Neben Margit Gottstein sind auch Birte Siemonsen, Präsidentin von Business and Professional Women Germany e. V. , die Autorin und Satirikerin Ella Carina Werner, die Wissenschaftlerin Clara Schäper und die Publizistin Teresa Bücker Teil der Online-Veranstaltung.


Equal Pay Day 2024

Die Equal Pay Day Kampagne will auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam machen und deren Ursachen erforschen und benennen. Seit 2008 fördert das Bundesgleichstellungsministerium die Kampagne, die vom Business and Professional Women e. V. in Deutschland initiiert wurde. Der nächste Equal Pay Day findet am 6. März 2024 statt und markiert symbolisch die statistische Lohnlücke in Höhe von 18 Prozent. Denn der Equal Pay Day ist der symbolische Tag, bis zu dem Frauen unbezahlt arbeiten, während Männer ab dem 1. Januar 2024 für ihre Arbeit entlohnt werden.


Weltstillwoche Ekin Deligöz: Stillfreundliches Arbeitsumfeld verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bundesfamilienministerin Lisa Paus auf der Pressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss
Zum Stillen oder Abpumpen können Frauen sich von der Arbeitszeit freistellen lassen.© getty images / JGI / Jamie Grill

Vom 2. bis 8. Oktober findet die diesjährige Weltstillwoche unter dem Motto "Stillen im Beruf - Kenne deine Rechte" statt. Stillen ist eine einfache und gute Ernährung für Babys - und viele Stillende wollen auch im Alltag darauf nicht verzichten. Dabei sollten sie von ihrem Umfeld unterstützt werden. Die diesjährige Aktionswoche widmet sich deshalb den Fragen, wie Stillen am Arbeitsplatz gelingen kann, welche Regelungen gelten und welche Vorteile eine gute Vereinbarkeit von Stillen und Beruf auch für Arbeitgebende sowie Kolleginnen und Kollegen hat.

Mutterschutzgesetz und Nationale Strategie zur Stillförderung

Anlässlich der Aktionswochen betonten die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Ekin Deligöz, und die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick, wie wichtig es ist, mehr Akzeptanz für das Stillen am Arbeitsplatz zu schaffen. Sie verwiesen zudem auf die notwendigen Rahmenbedingungen, die mit dem Mutterschutzgesetz und der Nationalen Strategie zur Stillförderung bereits bestehen.

Ekin Deligöz: "Arbeitgeber mit einem stillfreundlichen Arbeitsumfeld verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind damit gleichzeitig attraktiv für Fachkräfte. Das Mutterschutzgesetz regelt die notwendigen Rahmenbedingungen für das Stillen am Arbeitsplatz. Es stellt als Gleichstellungs- und Schutzgesetz sicher, dass Frauen am Arbeitsplatz auch während der Stillzeit teilhaben können. Es ist gut, dass dieses Thema durch die Weltstillwoche stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird."


Dr. Ophelia Nick: "Stillen hat positive Effekte auf die Gesundheit von Mutter und Kind. Um den gesunden Start ins Leben einfacher zu machen, sollten die Bedingungen auch im Alltag, in der Ausbildung und Beruf stillfreundlicher werden. Das verfolgen wir in der Nationalen Strategie zur Stillförderung. Im Rahmen der Weltstillwoche erfahren Mütter und Arbeitgebende, welche Rechte und Pflichten sie haben, worauf zu achten ist und wie auch kleine Veränderungen einen großen Unterschied machen können. Wir sollten uns freuen, wenn Mütter durch Stillen ihren Kindern einen guten Start ermöglichen. Deshalb sollte unsere Gesellschaft Mütter unterstützen, dieses auch auszuführen."


Weltstillwochen

Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller weltweiten Organisationen, die das Stillen fördern. Ziel ist es, Stillen als natürliche und einfache Ernährung für Säuglinge in den Blick zu nehmen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren. So haben gestillte Kinder zum Beispiel ein geringeres Risiko, übergewichtig zu werden, und erkranken im Laufe ihres Lebens seltener an Diabetes mellitus Typ2.

Fachtagung Männergewaltschutz Bedarf an Präventions- und Schutzmaßnahmen steigt

Fachtagung in Erfurt
Auf der Fachtagung "Gewaltig betroffen - Männliche* Opfer häuslicher Gewalt und besondere Zielgruppen im Blick" diskutieren Teilnehmende über den Schutz von Männern gegen häusliche Gewalt © BMFSFJ

Am 25. und 26. September hat die vom Bundesgleichstellungsministerium geförderte Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) in Erfurt ihre Jahresfachtagung "Gewaltig betroffen - Männliche* Opfer häuslicher Gewalt und besondere Zielgruppen im Blick" veranstaltet. Die Teilnehmenden tauschten sich über die aktuelle Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Männern gegen häusliche Gewalt aus.

Bedarfe von Betroffenen in den Blick nehmen

Auf der Tagung beschäftigten sich die Teilnehmenden im Rahmen von Workshops mit Vätern als Betroffenen von häuslicher Gewalt. Auch Kinder in Schutzeinrichtungen und Kinderschutz als Teil von Gewaltschutzkonzepten sowie mit Männer mit Behinderungen in Schutzeinrichtungen wurden thematisiert. Die mit diesen Betroffenen verbundenen besonderen Bedarfe sind bisher wenig im Blickfeld, werden aber im Zuge des Ausbaus der Männerhilfelandschaft immer wieder problematisiert. Als konkrete regionale Anlaufstelle stellte sich die Männerfachberatungsstelle Projekt A4 aus Thüringen vor.

Dunkelfeldstudie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag"

Um aktuelle, valide Daten auch für das Dunkelfeld zu generieren, führt das Bundesgleichstellungsministerium gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) derzeit eine repräsentative Befragung zur "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag" durch. Die Ergebnisse dieser Studie werden 2025 vorliegen.

Gemäß aktuellem Lagebild des Bundeskriminalamts sind in Deutschland mehrheitlich Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Aber auch bei männlichen Betroffenen steigt die Zahl: So sind 28,9 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt männlich. Im Bereich der Gewalt in Partnerschaften sind rund 20 Prozent der Betroffenen männlich. Die Zahlen bilden das sogenannte Hellfeld ab, das heißt polizeilich angezeigte Fälle dieser Gewaltdelikte.

Über die BFKM

Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, stehen derzeit bundesweit insgesamt 41 Plätze in zwölf Schutzeinrichtungen in Deutschland zur Verfügung. Da die Nachfrage das vorhandene Angebot übersteigt, besteht weiterhin Bedarf am Ausbau von Schutzplätzen. Zuständig sind in erster Linie die Länder. Hier setzt die BFKM mit ihrer Arbeit an und berät beispielsweise Kommunal- und Landespolitik beim Aufbau solcher Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus koordiniert die BFKM die Errichtung von Hilfetelefonen und Online-Beratung in den Bundesländern und unterstützt deren Aufbau, damit bundesweit ein einheitliches Unterstützungsangebot für gewaltbetroffene Männer zur Verfügung steht.

Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" Sexismus in der Musikbranche wirksam und entschlossen begegnen

Menschenmenge auf einem Konzert
Wie Sexismus in der Musikbranche verhindert werden kann, war Thema beim Netzwerktreffen des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus" © GettyImages/Nikolai Tsuguliev

Mitglieder des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus" kamen am 13. September zu einem Netzwerktreffen zusammen. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft sowie der Musikbranche tauschten sich über konkrete Maßnahmen gegen Sexismus ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand das Thema "Sexismus in der Musikbranche". Maßnahmen und Best-Practice-Beispiele bei Konzerten und Veranstaltungen wurden vorgestellt, erarbeitet und diskutiert.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus erklärte anlässlich des Treffens: "Wenn viele Menschen zusammenkommen, ist auch die Gefahr von sexuellen Belästigungen im Publikum häufig erhöht. Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Konzert- und Veranstaltungsbranche habe ich von vielen Beispielen guter Praxis gehört: Es gibt zum Beispiel Anlaufstellen, Awareness-Teams, Schutzräume oder einen Code of Conduct mit verpflichtenden Regelungen.

Es braucht nun einen verstärkten Austausch, gute Konzepte und vor allem entschlossenes Handeln, um Sexismus und sexuelle Belästigungen erfolgreich zu bekämpfen. Es ist an der Zeit! Das Bündnis 'Gemeinsam gegen Sexismus' ist dafür der richtige Ort. Darum werbe ich für einen Beitritt und die Mitarbeit von Unternehmen der Veranstaltungs- und Musikbranche im Bündnis." 

Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus"

Im Februar hat Lisa Paus das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" gegründet, das von der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) mit einem Projekt unterstützt wird. Das Ziel ist, im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz und im Kultur- und Medienbereich Strategien und konkrete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die Sexismus wirksam und nachhaltig bekämpfen. Mit vielfältigen Veranstaltungen, durch Öffentlichkeitsarbeit und die Bündnismitglieder wird das Bündnis auf- und ausgebaut. Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, gegen Sexismus aktiv zu werden. Über 450 Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und von staatlichen Stellen sind dem Bündnis bereits beigetreten.

Frauen vor Gewalt schützen Lisa Paus besucht das achte Berliner Frauenhaus

Eröffnung Frauenhaus Berlin
Lisa Paus, Elke Büdenbender und Cansel Kiziltepe bei dem Besuch des achten Frauenhauses in Berlin © AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.

Am 6. September hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit der Ehefrau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender, sowie der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin, Cansel Kiziltepe, das achte Frauenhaus in Berlin besucht. Es wurde kürzlich eröffnet und bietet 40 neue Plätze für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Außerdem sollen die Plätze besonders vulnerablen Menschen sowie von Gewalt betroffenen Personen offenstehen, die bisher mit Schutzräumen unterversorgt sind. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen, trans* Frauen oder Frauen mit älteren Söhnen.

Lisa Paus betonte: "Das Lagebild Häusliche Gewalt zeigt einmal mehr: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft.

Als Gesellschaft dürfen wir Gewalt nicht länger hinnehmen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' diesen Standort zu einem Schutzort für gewaltbetroffene Frauen machen konnten. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden."

Senatorin Cansel Kiziltepe: "Der Ausbau unseres Hilfesystems und der Schutz der Frauen vor Gewalt hat für den Berliner Senat weiterhin höchste Priorität. Darum freue ich mich sehr, dass in Berlin ein achtes Frauenhaus eröffnet hat und künftig eine 24/7 Clearingstelle für gewaltbetroffenen Frauen existiert. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Transfrauen und Frauen mit älteren Söhnen, die bisher nicht ausreichend versorgt wurden, werden im achten Frauenhaus Schutz finden. Das hat für mich als Gleichstellungs- und Antidiskriminierungssenatorin einen sehr hohen Wert.

Damit ist Berlin bei der Umsetzung der Istanbul Konvention einen weiteren Schritt vorangekommen. In Kürze werden wir den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention dem Senat zum Beschluss vorlegen."

Elke Büdenbender: "Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen und auch ihre Kinder gewaltfrei leben können. Wir brauchen ausreichend Plätze in Frauenhäusern und müssen auch weiter unbedingt auf Prävention setzen. Hier darf nicht gespart werden, damit es erst gar nicht zur Gewalt kommt.

Damit es ausreichend Plätze gibt, müssen wir die Frauen auch dabei unterstützen, im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus eine Wohnung zu finden. Es freut mich sehr, dass im achten Frauenhaus auch trans* Frauen sowie Frauen mit Behinderungen und älteren Söhnen Zuflucht finden können. Dieses zusätzliche Angebot ist so wichtig!"

Menschen rund um die Uhr aufnehmen

Weitere 15 Plätze stehen in einer neuen Clearingstelle zur Verfügung. Durch die Clearingstelle soll eine sofortige Aufnahme und die Aufnahme durch geschultes Personal rund um die Uhr etabliert werden. Als erste Anlaufstelle soll sie kurzfristig und unbürokratisch einen sicheren Ort bieten. Von dort aus können Betroffene häuslicher Gewalt mit professioneller Unterstützung die nächsten Schritte planen und an andere Unterstützungsangebote weitervermittelt werden.

Insgesamt sind damit in Berlin 55 neue Schutzplätze geschaffen worden. Gefördert wurden sie vom Bundesfrauenministerium mit insgesamt 2,43 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".    

Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln. 

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen. Es ist gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.
 

Menschenhandel bekämpfen Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel: Beteiligungsprozess startet

Eine Frau hält ihre Hand schützend vor die Kamera
Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel soll Opfer künftig besser schützen© Fotolia/Adiano

Am 5. September hat das Bundesfamilienministerium koordinierend für den Ressortkreis "Menschenhandel" den Beteiligungsprozess für die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels begonnen. Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, in den nächsten Wochen Ideen einzubringen. Als Grundlage für die Beteiligung veröffentlichte das Bundesfamilienministerium ein ressortübergreifend abgestimmtes Diskussionspapier zur Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans. Schriftliche Eingaben können bis zum 29. Oktober 2023 per Mail beim Bundesfamilienministerium eingereicht werden.

Der Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (zur sexuellen Ausbeutung) vor. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass sich der NAP grundsätzlich mit allen Formen des Menschenhandels befassen soll, also inklusive der sexuellen Ausbeutung, der Arbeitsausbeutung, der Ausnutzung strafbarer Handlungen, dem Organhandel, der Bettelei und dem Kinderhandel. Der NAP soll die strukturierte Planung und effiziente Bündelung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Opferschutz optimieren.

Das Diskussionspapier zum NAP Menschenhandel sieht Maßnahmen in vier Handlungsfeldern vor:

  • Prävention
  • Schutz und Unterstützung für Betroffene
  • Strafverfolgung
  • Kooperation auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

Zwei Aktionspläne sollen sich ergänzen

Zeitgleich zum NAP Menschenhandel startet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - unter Beteiligung der Sozialpartner, Länder und weiterer relevanter Stakeholder - die Entwicklung eines NAP gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Die beiden NAP, die jeweils unterschiedliche Handlungsfelder adressieren, sollen sich in ihren Maßnahmen ergänzen. Der NAP Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit nimmt vorrangig die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in den Fokus, während die Bereiche Opferschutz und Strafverfolgung für alle Ausbeutungsformen gebündelt im NAP Menschenhandel bearbeitet werden.

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf den NAP Menschenhandel. Ziel der Bundesregierung ist es, dass der NAP noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Damit er seine größtmögliche Wirkung entfalten kann, soll er von allen betroffenen Bundesressorts und im engen Austausch mit Ländern und Zivilgesellschaft erarbeitet werden.