Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Dafür sieht es folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.
Welche Kriterien und Verfahren für die Bestimmung und Höhe des Entgelts gelten, können Beschäftigte mit Hilfe des individuellen Auskunftsanspruchs erfahren.
Das Unternehmensprogramm "Entgeltgleichheit fördern" berät Unternehmen, wie sie Entgeltsstrukturen in ihrem Betrieb überprüfen und transparent machen können.
Von "Arbeitgeber" bis "Vergleichstätigkeit": Das Glossar erläutert wichtige Fachbegriffe und Vorgänge im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz.