Eine junge Frau mit ihren Arbeitskollegen
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Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Dafür sieht es folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen werden Beschäftigte dabei unterstützt, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.

  • Von "Arbeitgeber" bis "Vergleichstätigkeit": Das Glossar erläutert wichtige Fachbegriffe und Vorgänge im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz.

  • Logib-D, EVA-Liste und eg-check: Folgende Instrumente helfen Unternehmen dabei, die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu prüfen.

Aktuell

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"Nachfolge ist weiblich!" - unter diesem Motto fand am 21. Juni ein bundesweiter Aktionstag statt. Bundesfrauenministerin Karin Prien rief dazu auf, Frauen im Handwerk stärker zu fördern.

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Bei ihrem Besuch der "MINTmachtage 2025" in Berlin ging Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit den Kindern auf Entdeckungs- und Forschungsreise zur Frage: Wie sieht die Energie der Zukunft aus?

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Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten

Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.