Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)

Abschlussbericht

Titelseite vom Abschlussbericht zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 24. Juni 2025 vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung von Praxiserfahrungen, insbesondere aus den Ländern und von Prostituierten selbst, durchgeführt. Insgesamt zeigt der Bericht sowohl Stärken als auch Schwächen des Gesetzes auf und liefert konkrete Empfehlungen, um Prostituierte besser zu schützen und Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu bekämpfen.