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Prostituiertenschutzgesetz

Prostitution ist in Deutschland zulässig - sofern sie freiwillig und von Erwachsenen ausgeübt wird. Um die Situation von Frauen und Männern, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern und sie vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen, wurde das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet.