Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMUV
Role Model Juliane Berger, Fachgebietsleiterin
Mit dem ersten Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG), das 2015 in Kraft getreten ist, wurde auch das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) umfassend novelliert. Seitdem ist ein deutlicher Anstieg bei den Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes zu verzeichnen. Im BGleiG wurden die Vorgaben für den Gleichstellungsplan in Anlehnung an die Zielgrößenregelung in der Privatwirtschaft ausgestaltet. Zudem wurde die institutionelle Stellung der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt.
Die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen im öffentlichen Dienst zeigte jedoch, dass noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung erforderlich waren. Im Bereich des öffentlichen Dienstes waren - und sind - Frauen in den meisten Dienststellen in Führungspositionen unterrepräsentiert. Der Anteil von Frauen an allen Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes lag 2015 bei 33 Prozent und stieg nach Inkrafttreten des FüPoG 2015 bis 2021 auf knapp 40 Prozent. In den obersten Bundesbehörden hat sich der Anteil von Frauen an Führungspositionen von 33 Prozent im Jahr 2015 auf 41 Prozent im Jahr 2021 erhöht. Gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind, war diese Entwicklung noch nicht zufriedenstellend.
Für die Bundesverwaltung wurde daher im FüPoG II das Ziel, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen, im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) gesetzlich verankert. Dadurch wurden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die die praktische Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles darstellen. Eine Konkretisierung der Vorgaben und Maßnahmen für die Dienststellen und ihre Bereiche ist im Gleichstellungsplan vorzunehmen.
In fast allen Bundesministerien waren auch im Jahr 2023 weiterhin deutlich weniger Frauen als Männer in Führungspositionen beschäftigt, das geht aus dem Gleichstellungsindex 2023 hervor.
durchschnittlicher Frauenanteil an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden
beim Frauenanteil an Führungspositionen seit Inkrafttreten des ersten FüPoG
obersten Bundesbehörden beschäftigen weniger Frauen als Männer in Führungspositionen
Um das ambitionierte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe bei den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bis Ende 2025 zu erreichen, hat das Bundesgleichstellungsministerium den Plan FüPo 2025 entwickelt, der von allen Ressorts unterstützt wird. Ziel ist es, einen Instrumentenkasten für Gleichstellung in der Bundesverwaltung zu entwickeln.
Eine Maßnahme des Plans FüPo 2025 ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Der Gleichstellungsindex 2023 zeigt, dass Führen in Teilzeit noch immer eher die Ausnahme ist.
der Führungskräfte führen in Teilzeit
davon sind Frauen
beträgt der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten
Im Ausbau von Führen in Teilzeit liegt also ein enormes Potenzial, um mehr Frauen in Führung zu bringen. Das Bundesgleichstellungsministeriums hat im März 2023 das Projekt "Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden" gestartet. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin hat eine umfassende Bestandsaufnahme zum Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden vorgenommen und praxisnahe Handlungsempfehlungen entwickelt, wie Führen in Teilzeit in der Bundesverwaltung gelingen kann. Unterstützt wurde das Projekt auch von der Bundesfrauenvertretung des dbb beamtenbund und tarifunion. Weitere Informationen zum Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden und dem Projekt finden Sie auf der Projektseite.
Das Bundesgleichstellungsministeriums hat im Rahmen des Projekts "Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden" eine umfassende Bestandsaufnahme zum Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden durchführen lassen. Weitere Informationen und einen praxisnahen Handlungsleitfaden finden Sie auf der Projektseite.
Darüber hinaus unterstützt das Bundesgleichstellungsministerium die Gleichstellungsbeauftragten noch besser. Neben rechtlicher Beratung, hat das BMFSFJ eine Arbeitshilfe für die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen vorgelegt und FAQs zur Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) als Hilfestellung für die Gleichstellungsbeauftragten veröffentlicht.
Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen können sich zur Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Auslegung des Bundesgleichstellungsgesetzes, unmittelbar an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen.
Die Ressorts haben sich des Weiteren verpflichtet, sicherzustellen, dass die Vorgaben des BGleiG in allen Führungskräftefortbildungen für die Dienststellen der Bundesverwaltung verpflichtend integriert werden.
Ein weiterer Punkt des Plans FüPo 2025 sieht vor, bestehende Mentoringprogramme und moderierte Netzwerke zur Gewinnung weiblicher Führungskräfte zu unterstützen und auszubauen. Zudem sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie Mentoring und moderierte Netzwerke in den Dienststellen des Bundes etabliert und betrieben werden können.
Nicht zuletzt wurde ein Bund-Länder-Austausch auf Fachebene initiiert. Ziel ist es, sich über das BGleiG und die unterschiedlichen Landesgleichstellungsgesetze sowie Best-Practice-Beispiele auszutauschen.
Der Gleichstellungsindex schafft nur Transparenz für die obersten Bundesbehörden. Der Plan FüPo 2025 sieht eine Erweiterung des Monitorings zu Frauen in Führungspositionen auch im nachgeordneten Bereich der obersten Bundesbehörden vor, um Transparenz zu schaffen und die Fortschritte engmaschig messen zu können. Durch das neue Monitoring stehen Zahlen aus den nachgeordneten Bereichen der Ressorts der Bundesregierung zur Verfügung. Das Monitoring FüPo 2025 ermöglicht erstmals einen kompakten Überblick zu den Anteilen von Frauen an Führungspositionen für die nachgeordneten Behörden, die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen in den Geschäftsbereichen der Ressorts. Das Ziel gleichberechtigter Teilhabe gilt für die gesamte Bundesverwaltung. Neben den knapp 34.000 Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden, die der Gleichstellungsindex erfasst, arbeiten weitere 567.000 Beschäftigte in den nachgeordneten Bereichen der Bundesressorts. (30.6.2023)
Beschäftigte in den obersten Bundesbehörden
Beschäftigte in den nachgeordneten Bereichen der Bundesressorts
Teilhabe Frauen an Führungspositionen
Landesunternehmen, Anstalt des Öffentlichen Rechts
Role Model Kerstin Oster, Vorständin Personal und Soziales
Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden
Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen sind wichtige Partnerinnen in den Dienststellen des Bundes für mehr Gleichstellung von Frauen. Sie sind auch ein wichtiger Motor für einen Kulturwandel in der Arbeitswelt. Mehr Vereinbarkeit für Familie, Pflege und Beruf und wertschätzendes Führungsverhalten und weiteres - hier leisten diese Kolleginnen wichtige Aufgaben. Davon profitieren auch Männer. Mit der Arbeitshilfe soll der ehrenamtlich tätige Wahlvorstand unterstützt werden, um gut informiert und rechtssicher die Wahl zu organisieren und durchzuführen. Die Legitimation durch eine Wahl stärkt auch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen.
für Kinder oder pflegebedürftige Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Die Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) setzt sich mit Diversität und Antidiskriminierung in der Bundesverwaltung am Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auseinander. Ziel des Projekts war es, die Diversität und den Umgang mit ihr im Arbeitsalltag einer obersten Bundesbehörde umfassend entlang verschiedener Vielfaltsdimensionen zu erheben. Dabei geht das Verständnis von Vielfalt erstmals über die bisher in Studien verwendeten Dimensionen hinaus und bezieht alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungsgründe mit ein. Damit ist das BMFSFJ das erste Ministerium, das an einer umfangreichen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsstudie teilgenommen hat, in der die Schwachstellen und Kritikpunkte bisheriger Diversitätsstudien aufgegriffen werden.
Etwa ein Viertel der Menschen in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte. In der öffentlichen Verwaltung spiegelt sich das noch nicht wider. Wie Vielfalt ins Amt kommt, untersucht eine Pilotstudie, die vom Bundesfamilienministerium gefördert wurde. Die Deutschlandstiftung Integration (DSI) und das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) haben die Studie veröffentlicht, die der Frage nachgeht, warum sich Menschen mit Migrationsgeschichte seltener auf Stellen im öffentlichen Dienst bewerben. Die Pilotstudie ist ein Ergebnis des Modellprojekts "Vielfalt im Amt", das seit 2020 vom Bundesfamilienministerium gefördert wird.
Mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung sind Ostdeutsche in Führungspositionen immer noch stark unterrepräsentiert. Um die Entwicklung der personellen Repräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen zu analysieren, die Ursachen und Folgen einer Unterrepräsentation empirisch zu untersuchen und im Ergebnis Handlungsoptionen für alle Sektoren aufzuzeigen, wurde ein vom Ostbeauftragten gefördertes Forschungsvorhaben aufgesetzt. Untersucht werden unter anderem die Bereiche Politik (Bund und Land), Verwaltung und Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Medien, Militär und Sicherheit, Religion sowie Medien und zivilgesellschaftliche Institutionen.