Frauen in Führungspositionen Interaktives Datentool zeigt Entwicklung der Frauenanteile in Führungsebenen

Das Bild zeigt eine Grafik, in der zu sehen ist, wie ein Dartpfeil in die Mitte der Dartscheibe getragen wird
Die Quote wirkt© BMFSFJ

Das Datentool des Bundesgleichstellungsministeriums stellt den Anteil von weiblichen und männlichen Führungskräften in Unternehmen und im öffentlichen Dienst dar. Mit einer Erweiterung dieses Tools können Interessierte nun erstmals alle Unternehmen öffentlich einsehen, die unter die Regelungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst fallen.

Über eine Downloadfunktion werden alle vom Gesetz betroffenen Unternehmen angezeigt, außerdem die Verteilung ihrer Aufsichtsratsplätze und ihrer Zielgrößen für Führungsebenen, die sie sich gesetzt haben. Damit wird konsequent und transparent über die Entwicklung der Frauenanteile an Führungspositionen berichtet.

Neue Funktionen

Das interaktive Datenmodul bereitet die durchschnittlich gesetzten Zielgrößen für die verschiedenen Führungsebenen grafisch auf. Zusätzlich können die Nutzerinnen und Nutzer nach verschiedenen Kriterien wie Branche oder Unternehmensgröße filtern. Mithilfe einer Downloadfunktion kann eine Liste aller Unternehmen erstellt werden, die einen Gesamtüberblick über die Verteilung der Aufsichtsratsmandate, die Zielgrößen für die verschiedenen Führungsebenen sowie die individuell gesetzten Fristen für die Erreichung der Quotenziele ermöglicht.

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes wird gezeigt, wie sich der Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden und in den Gremien des Bundes entwickelt.

Zum Hintergrund

Seit 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten liegt mittlerweile bei durchschnittlich 31 Prozent. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten erstmals ab dem 30. September 2015 bis zum 30. Juni 2017 Zielquoten für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene unterhalb des Vorstands festlegen. Diese Zielgrößen sind für das Geschäftsjahr 2015 bereits vollständig ausgewertet worden.

Der Bund selbst hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft verpflichtet, für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, Quoten einzuhalten. Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die Besetzung dieser Sitze, seit dem 1. Januar 2018 besteht die Zielvorgabe von 50 Prozent. In "wesentlichen" Gremien hat der Bund darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird.