Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert

Am 28. Juni hat der Bundestag die von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe beschlossen. Die Verordnung enthält ergänzende Regelungen zum Pflegeberufegesetz, zum Beispiel zu den Ausbildungsstrukturen und Prüfungen

In ihrer Bundestagsrede betonte Dr. Franziska Giffey, dass der Pflegeberuf attraktiver werden muss:

"Dafür müssen wir sorgen - durch mehr Anerkennung, bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und eine moderne Ausbildung, damit diejenigen, die sich um die anderen kümmern, auch das Gefühl haben, dass sich jemand um sie kümmert und sie einen Beruf haben, der wertgeschätzt und anerkannt wird. Dafür ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein wichtiger Grundstein."

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet, und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.

Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020. Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet.