Einkommensersatz Elterngeld: 365.000 Familien in Deutschland profitieren

Das Bundesfamilienministerium stellt klar: Die Meldung, dass 340.000 Eltern durch das Elterngeld benachteiligt seien, trifft nicht zu. 365.000 Familien in Deutschland profitieren von der Einführung des Elterngeldes, sie werden im ersten Lebensjahr des Kindes deutlich mehr Geld als bisher zur Verfügung haben.

Bisher ist es so, dass mit der Geburt eines Kindes die Familie wächst und das Einkommen schrumpft oder ganz wegfällt. Das Elterngeld fängt diesen Einkommensverlust der Familien im ersten Lebensjahr des Kindes bis zu 100 Prozent auf. Es ändert nichts daran, dass Familien für ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst verantwortlich sind. Das Elterngeld ist im Gegensatz zu Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II keine Sozialleistung des Staates. Es steht für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik. Das Elterngeld geht somit über das Prinzip der Bedürftigkeit hinaus und orientiert sich am Einkommensersatz. Der Bedarf der Familien, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, wird dagegen im Fürsorgesystem ausreichend mit dem Arbeitslosengeld II, Sozialgeld für Kinder oder der Sozialhilfe gedeckt. Durch den Wegfall des Erziehungsgeldes wird die soziale Grenze der Bedürftigkeit nicht unterschritten. Es werden vielmehr die notwendigen Abstandsgebote zum Erwerbseinkommen eingehalten und positive Anreize zu Erwerbsarbeit gesetzt. Das bisherige Erziehungsgeld hat keine nachhaltigen Wirkungen erzielt. Es hat die Nachteile des Einkommensverlustes gegenüber Kinderlosen nicht ausgeglichen.

Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung, die in der kritischen Zeit nach der Geburt eines Kindes einen Schonraum für junge Mütter und Väter schafft. Die jungen Eltern können sich ohne finanzielle Sorgen Zeit nehmen, in ihre Rolle hineinzuwachsen. Kern des Elterngelds ist deshalb die Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des durch die Betreuung des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens. Allen Familien ist ein Mindestbetrag von 300 Euro unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit garantiert, wenn sie Zeit in die Betreuung des Kindes investieren und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn der Partner sich beteiligt und seine Erwerbstätigkeit ebenfalls einschränkt, werden zwei weitere Monate Elterngeld gezahlt.

Zu den Zahlen:

  1. Die Zahl der 340.000 Haushalte entspricht der Anzahl der Haushalte, die heute auch im zweiten Jahr das Erziehungsgeld beziehen. 70.000 von ihnen erhalten nur das geminderte Erziehungsgeld im zweiten Jahr, manchmal sind es nur 20 Euro im Monat.
  2. Falsch ist, dass 340.000 Familien im zweijährigen Erziehungsgeldbezug durch das Elterngeld verlieren würden. 155.000 Familien mit einem Einkommen unter 30.000 Euro brutto erhalten weniger Elterngeld, als ihnen bisher für zwei Jahre Erziehungsgeld zustehen würden. Dies liegt an der Verkürzung des Bezugszeitraumes von 24 auf 12 oder 14 Monate.
  3. Dagegen stehen 200.000 Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro Jahreseinkommen brutto. Sie erhalten mehr Geld, als ihnen mit dem bisherigen Erziehungsgeld zustehen würde.
  4. Insgesamt profitieren 365.000 Familien in Deutschland von der Einführung des Elterngeldes, sie werden im ersten Lebensjahr des Kindes deutlich mehr Geld als bisher zur Verfügung haben. Darunter sind: 200.000 Familien (vergleiche 3.) mit kleinen und mittleren Einkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro Jahreseinkommen brutto. Sie erhalten mehr Geld, als ihnen mit dem bisherigen Erziehungsgeld zustehen würde. Darunter sind ebenfalls: 165.000 Familien mit Jahreseinkommen über 60.000 Euro brutto jährlich profitieren vom Elterngeld. Sie erhalten erstmals einen Einkommensersatz bzw. das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro.
  5. 94.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten künftig zwölf Monate Elterngeld, nicht mehr 24 Monate Erziehungsgeld. Diese politische Entscheidung wird von den Regierungsfraktionen getragen. Gemeinsames Ziel ist es, die für diese Personengruppe hohe Schwelle in den Arbeitsmarkt zu senken, und schnell in Arbeit zu vermitteln. Der Bedarf dieser Familien wird weiterhin über Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Kinder gedeckt.
  6. Für Geringverdiener gilt: Haben diese vor der Geburt weniger als 1.000 Euro netto im Monat verdient, wird das Elterngeld als Ersatzrate abhängig von konkreten Verdienst auf bis zu 100 Prozent angehoben. Wer 400 Euro verdient hat, erhält 388 Euro Elterngeld.

Grundlage für die Berechnungen des Bundesfamilienministeriums sind Datensätze des Fraunhofer Instituts zum Elterngeld.