Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklären:

"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) haben sich bei den Bundesprogrammen 'Toleranz Fördern - Kompetenz Stärken', 'Initiative Demokratie Stärken' und 'Zusammenhalt durch Teilhabe' auf eine neue Handhabung der Zuwendungsbescheide verständigt.

Anstelle der bisher eigenhändig zu unterzeichnenden Demokratieerklärung (sog. Extremismusklausel) wird zukünftig im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in einem Begleitschreiben hingewiesen.

Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel weiterhin ihrer Verantwortung bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt."