60 Prozent der Bevölkerung empfinden das Starke-Familien-Gesetz als „spürbare Entlastung“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute neue Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz vorgestellt. Außerdem wurden bei einem Vor-Ort-Termin im Immanuel Beratungszentrum in Berlin-Marzahn Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets präsentiert. Die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes im Bundesrat ist für morgen (Freitag) geplant.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, 65 Prozent, wünscht sich eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. 60 Prozent sagen, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten. Die Zahlen zeigen: Das Starke-Familien-Gesetz trifft den Nerv und wird positiv aufgenommen. Zentral ist nun, dass wir die neue Leistung bekannt machen. 44 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 geben an, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 01. Juli in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass wir die Leistung vereinfachen. Dafür haben wir heute den neuen, vereinfachten Antrag für den Kinderzuschlag vorgestellt. Künftig werden die Vordrucke kürzer, es müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen.“  

Bundesarbeitsminister Heil: „Ich möchte, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Das sieht auch eine überwältigende Mehrheit der Befragten so. 93 Prozent  der Befragten sind der Meinung, dass es bei der Förderung von Familien mit kleinen Einkommen genau darauf ankommt, allen Kindern ähnlich gute Chancen zu eröffnen. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz einen wesentlichen Schritt näher. Jetzt geht es darum, dass die Menschen es auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür werden wir den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfachen. Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt. Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen entfallen. Zudem können Schulen Leistungen für Schulausflüge gesammelt abrechnen und die Kommunen haben die Möglichkeit, Bildung und Teilhabe als Geldleistung zu erbringen. Das sind wichtige Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen.“

Die Angaben wurden im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Die Befragung fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März diesen Jahres statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte. Sie finden die Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in der Anlage.

Mit den Vereinfachungen ist unser Ziel, dass deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Derzeit beziehen ca. 250.000 Kinder den Kinderzuschlag. In einem ersten Schritt wollen wir die Zahl der Kinder im Jahr 2020 mindestens verdoppeln. Eine weitere Steigerung und damit eine breitere Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen bleibt unser Ziel für die folgenden Jahre. Möglichst alle Familien sollen die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen.

Der vereinfachte Antrag wird nun an die Familienkasse übermittelt, damit die IT für den Start am 1. Juli 2019 vorbereitet werden kann. Sollte im Realitätscheck in den kommenden Monaten weiterer Bedarf an Anpassungen entstehen, werden entsprechende Vereinfachungen vorgenommen. Parallel entwickeln wir derzeit ein Angebot zur digitalen Beantragung des Kinderzuschlags. Schon 2020 wird es möglich sein, dass Eltern ihren Kinderzuschlag online beantragen. Unser langfristiges Ziel ist, dass alle Familienleistungen mit dem Smartphone beantragt werden können.

Der Bund wird auf die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen die Entwicklung einheitlicher und einfacher Formulare zur Umsetzung von Bildung und Teilhabe anbieten.