Staatssekretär Lutz Stroppe dankt der Sachverständigenkommission für den 14. Kinder- und Jugendbericht

Staatssekretär Lutz Stroppe und Mitglieder der Kinder- und Jugendberichtskommission. Bildquelle: BMFSFJ
Staatssekretär Lutz Stroppe mit Mitgliedern der Kinder- und Jugendberichtskommission

Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesfamilienministerin, hat am 26. Oktober den neun unabhängigen Sachverständigen gedankt, die im Auftrag der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren den 14. Kinder- und Jugendbericht ausgearbeitet haben. In der Kommission war das Fachwissen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen sowie von erfahrenen Persönlichkeiten aus der Praxis versammelt.

"Ihre Aufgabe als Sachverständige war es, mit fundierten Vorschlägen dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft faire Chancen haben und ihre Interessen in der gesellschaftlichen Diskussion besser berücksichtigt werden können. Die Kinder- und Jugendhilfe daraufhin auszurichten, ist eine fachlich wie politisch anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich auf Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen zählen kann", erklärte Staatssekretär Lutz Stroppe.

Die Mitglieder der Kommission heißen:

  • Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Hochschule Rhein-Main (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Universität Frankfurt, Institut für Sozialpädagogik
  • Gaby Hagmans, Sozialdienst Katholischer Frauen, Bundesgeschäftsführerin
  • Prof. Dr. Nadia Kutscher, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Sozialwesen
  • Prof. Dr. Thomas Olk, Universität Halle, Bereich Sozialpädagogik und Sozialpolitik
  • Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts
  • Prof. Klaus Schäfer, ehemaliger Staatssekretär für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (Nordrhein-Westfalen)
  • Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Freie Universität Berlin und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
  • Wolfgang Trede, Landkreis Böblingen, Leiter des Jugendamts

"Es geht darum, ein aktuelles, wissenschaftlich fundiertes Lagebild über die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu gewinnen. Die Kommission hat ausgezeichnete Arbeit geleistet und trägt so dazu bei, dass wir unsere politischen Schwerpunkte und Maßnahmen weiterentwickeln und zielgenau ausrichten können", so Staatssekretär Lutz Stroppe.

14. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen. Der Bericht wird von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet und durch eine Stellungnahme der Bundesregierung ergänzt. Der 14. Kinder- und Jugendbericht wird Bundestag und Bundesrat zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung Anfang 2013 zugeleitet und anschließend veröffentlicht.