Kinder- und Jugendplan Reform der Förderbedingungen

Junge Menschen sitzen zusammen im Freien
Mehr Zeit, um Kinder- und Jugendliche zu unterstützen© Servicebüro Jugendmigrationsdienste (JMD)

Das Bundesjugendministerium fördert mit dem 1950 eingeführten Kinder- und Jugendplan (KJP) die überregionale Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Kinder- und Jugendplan ist dabei das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene und der größte Haushaltsansatz der Förderprogramme des Bundesjugendministeriums mit einem aktuellen Fördervolumen von rund 176 Millionen Euro in 2017.

Durch eine Reform der Förderbedingungen und der Verfahren der Zusammenarbeit mit den bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen ist die Planung, Gestaltung und Steuerung für alle Handlungsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe verbessert und modernisiert worden.

Antragsverfahren erleichtert

Künftig wird die Förderung der über 100 bundeszentralen Verbände grundsätzlich mit "Rahmenvereinbarungen über die jugendpolitische Zusammenarbeit" ausgestaltet. Dadurch werden die administrativen Verfahren wie zum Beispiel Antrags- und Abrechnungsverfahren gestrafft und erleichtert, und die Ressourcen können besser für die inhaltliche Unterstützung von jungen Menschen genutzt werden.

Die Fortentwicklung des KJP erfolgte in einem beteiligungsintensiven Prozess gemeinsam mit den Verbänden und Fachorganisationen in der Jugendarbeit/Jugendbildung, den Jugendverbänden, den Verbänden der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehungshilfen, der Wohlfahrtspflege.
Grundlegend hierfür war eine umfassende Untersuchung des Deutschen Jugendinstitutes über die Wirkungen der Förderung des Bundes in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.

Die neue Richtlinie zum Kinder- und Jugendplan (KJP) wurde im Oktober 2016 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.