Gesetz Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz)

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist am 16. Dezember 2008 in Kraft und stellt einen entscheidenden Schritt hin zu einem bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebot der Betreuung für Kinder unter drei Jahren dar.

Das Gesetz enthält unter anderem folgende wichtige Regelungen:

  • Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
  • Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und stärkt dabei auch die Kindertagespflege. Dazu werden klare Standards festgesetzt, zum Beispiel zur Anzahl der betreuten Kinder.

Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung steht auf einer soliden Grundlage: Der Bund hat sich seit 2008 durch mehrere Investitionsprogramme mit insgesamt 5,95 Milliarden Euro am Ausbau beteiligt. Seit 2015 beteiligt er sich dauerhaft jährlich mit 845 Millionen Euro sowie in den Jahren 2017 bis 2018 mit 945 Millionen Euro an den Betriebskosten. Im vierten Investitionsprogramm stellt der Bund in den Jahren 2017 bis 2021 zusätzlich 1,126 Millionen Euro bereit. 

Bericht zum Stand der Kinderbetreuung

Seit 2016 werden die jeweils letztverfügbaren Daten zum bundesweiten Ausbaustand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung in der Publikation "Kindertagesbetreuung Kompakt" veröffentlicht. Daneben wird auch die Zufriedenheit der Eltern mit den Betreuungsangeboten dargestellt. In den Blick genommen werden die Altersgruppen der unter Dreijährigen, der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt – und seit der zweiten Ausgabe auch der Grundschulkinder bis unter elf Jahren. 

In den Jahren 2010 bis 2015 wurden Daten zur Kindertagesbetreuung jährlich in einem Bericht zum Kinderförderungsgesetz ("KiföG-Bericht") veröffentlicht. Dieser Bericht informierte über die Entwicklung des Versorgungsniveaus, den erreichten Ausbaustand, sowie den weiteren Entwicklungsbedarf.

Alle zwei Jahre liefert der "Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung einen Bundesländervergleich. Seit 2008 werden darin die 16 Systeme der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auf Länderebene in den Blick genommen. Mit der aktuellsten Ausgabe widmet sich der Länderreport darüber hinaus dem aktuellen Stand sowie Entwicklungstrends der Kindertagesbetreuung in den Kreisen, kreisfreien Städten sowie den Jugendamtsbezirken.