Antragsverfahren gestartet Jugendämter als "Netzwerkstellen" für flexible Kinderbetreuung

Eine Erzieherin spielt mit zwei Kindern
Unterstützung von Einrichtungen mit flexiblen Betreuungsangeboten© Bildnachweis: Fotolia

Am 5. Januar ist das Antragsverfahren für das zweite Modul im Bundesprogramm "KitaPlus" gestartet. Bundesweit können sich Jugendämter für eine Förderung als "Netzwerkstellen KitaPlus" bewerben. Die Netzwerkstellen bilden Kooperationen mit Vereinen, Verbänden und Akteuren der Arbeitswelt. Gemeinsam helfen sie Einrichtungen und Kindertagespflegestellen, ihre Betreuungszeiten zu erweitern und flexibler zu gestalten.

Zusammen mit den Kooperationspartnern sollen sie die im Bundesprogramm "KitaPlus" erprobten und bewährten Betreuungsangebote etablieren. Die "Netzwerkstellen KitaPlus" unterstützen Betreuungseinrichtungen und Tagespflegepersonen dabei, Angebote zu entwickeln, die flexibel und passgenau auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt sind. Der regionale Bedarf der Familien kann so langfristig und nachhaltig gedeckt werden.

Förderung von rund 300 Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen

Bereits mit dem ersten Modul fördert das Bundesprogramm "KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist" rund 300 Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen. Die geförderten Projekte bieten Familien besondere Modelle an, um ihre Familienzeit und Arbeitszeit optimal aufeinander abstimmen zu können. Eltern, die früh morgens, spät abends, am Wochenende oder nachts arbeiten müssen, können dadurch mehr Zeit mit ihren Familien verbringen. Ein wichtiger Faktor neben der Elternberatung und -begleitung und dem am Kind orientierten pädagogischen Konzept ist die Nachhaltigkeit der Angebote.

"Netzwerkstellen KitaPlus" wurde als zweites Modul im Bundesprogramm gestartet, um die Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagespflegepersonen bei diesen Aufgaben zu unterstützen.