Gesetz zur vertraulichen Geburt findet breite Zustimmung durch die Länder

Die Hand eines Erwachsenen stützt den Fuß eines Babys, Bildnachweis: BMFSFJ
Die vertrauliche Geburt schafft Schutz für Mütter und Kinder

Der Bundesrat hat am 5. Juli dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung durch Bund und Länder. Ziel des Gesetzes ist es, heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie möglich zu machen und Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.

"Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ist ein Meilenstein bei der Unterstützung für Schwangere in Not", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Müttern die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt unter bestmöglichen medizinischen und rechtlichen Umständen für ihr Kind und sich selbst zu geben, war mir wirklich ein Herzensanliegen. Ich bin deshalb sehr froh, dass auch die Länder ihre breite Zustimmung zu dem Gesetz deutlich gemacht haben."

Gesetz garantiert Müttern die Anonymität ihrer Daten

Das Gesetz schützt Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Müttern wird für eine genügend lange Dauer die Anonymität ihrer Daten garantiert. Gleichzeitig haben die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Zudem wird das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere weiter ausgebaut.

Mit der vertraulichen Geburt schafft die Bundesregierung erstmals ein legales und rechtssicheres Angebot für alle Betroffenen. Die vertrauliche Geburt soll Angebote anonymer Geburt künftig ersetzen und eine echte Alternative zu Babyklappen sein. Babyklappen sind wissenschaftlich höchst umstritten und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.

Die Neuregelungen treten zum 1. Mai 2014 in Kraft. Damit bleibt genügend Zeit, die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung zu treffen.  Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.