Dr. Ralf Kleindiek spicht zum Thema Kinderschutz

Dr. Ralf Kleindiek, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Dr. Ralf Kleindiek© Bundesregierung / Denzel

Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, hat am 4. September an einem öffentlichen Symposium zum Thema "Zukunftsprojekt Kinder- und Jugendmedizin: Last, but not least ethische Rahmenbedingungen" in München teilgenommen. Das Symposium fand im Rahmen der 111. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. statt.

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Staat

Dr. Ralf Kleindiek hielt zunächst eine Rede zum Thema "Kinderschutz und Familie im Wandel: Hat Platon recht?". Darin ging er auf das heutige Verständnis von Kinderschutz als gemeinsamer Aufgabe von Familie und Staat als "Verantwortungsgemeinschaft" ein. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz sei auf dem Weg zu diesem Verständnis ein wichtiger Schritt gewesen. Auch habe es wichtige Impulse für bessere Standards und eine stärkere Handlungs- und Rechtssicherheit im Kinderschutz gesetzt, wie erste Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zeigten.

Wichtige Rolle von Kinderärztinnen und Kinderärzten beim Kinderschutz

In einer anschließenden Podiumsdiskussion sprach sich Dr. Ralf Kleindiek für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Zudem machte er deutlich, dass die Diskussion um den Kinderschutz und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern weitergehen muss. Hier spielten auch Kinderärztinnen und Kinderärzte durch ihre Vertrauensbeziehung zu Kindern und Eltern eine wichtige Rolle für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über Kinderärzte und Kinderärztinnen oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht. Das Gesetz basiert auf einem breiten fachlichen Diskurs.

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zusammen mit weiteren Partnern hat die DGKJ für die dreitägige Veranstaltung Beiträge von über 25 Fachgesellschaften zusammengestellt. Auf der Tagung sollen alle aktuellen Aspekte der Kinder- und Jugendmedizin fächerübergreifend thematisiert  werden.