Bundeskabinett verabschiedet den Dritten und Vierten Staatenbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Das Bundeskabinett hat am 21. April den Dritten und Vierten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verabschiedet. Der Staatenbericht gibt einen Überblick über die in Deutschland erfolgten Aktivitäten zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Schwerpunkte der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland sind die Themen Kinderschutz, Bildung, Gesundheit und Partizipation. Der Bericht dokumentiert die entsprechenden Aktivitäten zur Umsetzung auf der Grundlage einer umfassenden Umfrage bei den Bundesressorts, Ländern, Kommunen und Verbänden.

Zusätzlich hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen eigenständigen Kinder- und Jugendreport erstellen lassen, der die Kinder und Jugendlichen zu Wort kommen lässt und ihre Meinung zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention umfangreich dokumentiert.

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", die Kinderrechtskonvention, und hat damit einen wichtigen Grundstein für eine kinderfreundliche Welt gelegt. Die Kinderrechtskonvention umfasst Rechte wie das Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung, das Recht auf angemessene Lebensbedingungen und Gesundheit und das Recht auf Bildung. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft getreten.