Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Manuela Schwesig, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Manuela Schwesig© Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 21. Juli sein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gab zur Entscheidung in Karlsruhe eine Erklärung ab:

"Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft.Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern.Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen.Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten."

Da das BVerfG das Betreuungsgeldgesetz formal für verfassungswidrig erklärt hat, ist der Bund nicht mehr für diese Leistung zuständig. Das BVerfG hat keine Regelungen getroffen, die das Entfallen des Betreuungsgeldes näher regeln. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen ist. Dabei wird der Vertrauensschutz für die betroffenen Familien im Vordergrund stehen. Bereits ausgezahlte Bewilligungen müssen nicht zurückgezahlt werden.