Broschüre "Die Beistandschaft"

In der Broschüre "Die Beistandschaft" finden Sie aktuelle Informationen zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jugendamts bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung einer Beistandschaft für das Kind.

Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind einrichten. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.

Die Broschüre wird gemeinsam vom Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben.