Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft Rassismuskritische Wohnungspolitik und Sozialraumplanung stärken

Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft© Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Am 1. Dezember 2023 fand im Bundesfamilienministerium ein Fachgespräch zum Thema "Ökonomische Gerechtigkeit für Menschen afrikanischer Herkunft: Rassismuskritische Wohnungspolitik und Sozialraumplanung" statt.

Ausgerichtet wurde das Fachgespräch von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Maisha Auma von der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Ziel des Gesprächs war es, Wohnen als zentralen Faktor für das Leben von Schwarzen Menschen in Deutschland sichtbar zu machen, relevante Akteurinnen und Akteure zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren.

Perspektiven austauschen und Lösungen entwickeln

Nach einer allgemeinen Einordnung des Themas Wohnen durch Prof. Maisha Auma sowie durch Chandra-Milena Danielzik vom Deutschen Institut für Menschenrechte stellte Heike Fritzsche von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in einer einleitenden Keynote die bisherige Situation von People of Colour auf dem deutschen Wohnungsmarkt aus Sicht der ADS vor. 

Darüber hinaus gab es Impulsvorträge von Dr. Elizabeth Beloe vom Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NeMo) e.V. und Ali Khan von der AG "Right to the City", in denen die Betroffenenperspektive und alternative Ansätze zur Lösung der Wohnungskrise präsentiert wurden. Auch Best-Practice-Beispiele wurden vorgestellt, darunter das Projekt "Nachbarschaften des Willkommens“, das von 2017 bis 2021 die Bedingungen für den sozialen Zusammenhalt in durch Fluchtmigration vielfältiger gewordenen Nachbarschaften erforschte.

Für die Situation der Betroffenen sensibilisieren 

Zusammenfassend wurde festgehalten, dass nicht nur mehr Forschung notwendig ist, sondern auch eine direkte Adressierung der Akteurinnen und Akteure der Wohnraumversorgung und Wohnungspolitik, aber auch von Institutionen und Dritten wie dem Mieterschutzbund, Verbände der Wohnungswirtschaft und Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, Immobilienportale, Maklerinnen und Makler, Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Koordinierungsstelle zur Umsetzung der
"UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft"

Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" besteht aus einem Beirat und einer Geschäftsstelle. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Landes-Demokratiezentrums Schleswig-Holstein, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Community-Vertreterinnen und -Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen.

Weitere Informationen zum Thema Recht auf Wohnen

Deutsches Institut für Menschenrechte: Recht auf Wohnen

Weitere Informationen zum Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Wohnungsmarkt

Integrationsbeauftragte: Lagebericht "Rassismus in Deutschland"

Weitere Informationen zu sozialen Städten der Zukunft

We Refugees: Urban Citizenship: Ein Recht auf Stadt?

Rosa Luxemburg Stiftung: Who Owns the City? (englisch)

Weitere Informationen zu solidarischen Wohn- und Sozialraumpraxen

International Journal of Urban and Regional Research (englisch)

MieterEcho 328

Metropolitics: Resisting the Neoliberal City? The Popular Initiative in Berlin (englisch)

Pro qm: Das Politische der Stadt! The Right to The City?


Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin Sachverständigenkommission legt Abschlussbericht vor

Lisa Paus, Karl Lauterbach und Marco Buschmann stehen auf einer Bühne vor Rednerpulten
Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Abschlussberichts© Thomas Imo/photothek.de

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am 15. April ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bei einem gemeinsamen Termin übergab die Kommission den Bericht an Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Lisa Paus: "Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch - wir alle wissen, wie emotional diese sein können."

Karl Lauterbach: "Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte."

Marco Buschmann: "Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land."

Das sind die Empfehlungen der Kommission:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen, zum Beispiel nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter, ermöglicht werden.

Mitschnitt der Pressekonferenz ansehen:

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin 

Die Kommission wurde als interdisziplinäres Gremium berufen und hat sich am 31. März 2023 konstituiert. Sie setzte sich aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht zusammen. In zwei Arbeitsgruppen sollten die Möglichkeiten einer Regulierung des Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie die Möglichkeiten einer Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Geschlechtliche Vielfalt Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz durch einheitliche Regelungen zur Geschlechtsidentität ersetzen© Jens Ahner

Der Bundestag hat am 12. April in abschließender Lesung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) verabschiedet. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Lisa Paus: "Ich begrüße, dass der Deutsche Bundestag heute das Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten und beschlossen hat. Das ist ein guter Tag für nichtbinäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Mehr als 40 Jahre lang wurden Betroffene durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist endlich Schluss damit. Das ist auch Ausdruck unserer freiheitlichen Gesellschaft, in der wir leben.

Mit diesem Gesetz regeln wir die geschlechtliche Selbstbestimmung so, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, in dessen Kern die Würde des Menschen steht. Kein Mensch sollte langwierige Gerichtsverfahren und psychiatrische Gutachten über sich ergehen lassen müssen, nur um seinen Geschlechtseintrag ändern zu können."

Das Gesetz soll soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. Nur § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten. Eine Zustimmung durch den Bundesrat ist nicht erforderlich.

Jeder Mensch soll sich frei entfalten können

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen in Deutschland die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen diese Rechte auch für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen gesichert werden. Das neue Gesetz soll damit das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ablösen. Denn das TSG gilt als entwürdigend, überholt und wurde vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen bereits für verfassungswidrig erklärt. Das Selbstbestimmungsgesetz enthält ausdrücklich keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. 

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch "Erklärung mit Eigenversicherung": Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens soll nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung sein. Vielmehr soll eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. In dieser Erklärung muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können. Die Erklärung des gesetzlichen Vertreters bedarf zudem des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat und kann nur in Anwesenheit der minderjährigen Person beim Standesamt abgegeben werden.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Diese Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als "Elternteil" in der Geburtsurkunde: Eltern sollen die Möglichkeit haben, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" eintragen zu lassen.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. 
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt. Dies wird im Gesetzestext klargestellt. Regelungen wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleiben vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt. Für den Zugang zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Familienleistungen Neue Regelungen beim Elterngeld

Eine Familie mit zwei Kindern sitzt am Küchentisch
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.© BMFSFJ

Um die Sparvorgaben für den aktuellen Haushalt zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) treten zum 1. April 2024 in Kraft. Das Bundesfamilienministerium hat darauf geachtet, diese möglichst gerecht zu gestalten. 

Folgende Änderungen sind geplant:

Einkommensgrenze für das Basiselterngeld wird gesenkt

Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende dann bei 175.000 Euro.

Durch die neue Einkommensgrenze gelingt es, eine Kürzung der Zahlbeträge, die alle Elterngeldbeziehenden betreffen würde, zu verhindern. Dies würde insbesondere diejenigen treffen, für die ein Ausgleich des fehlenden Einkommens nach der Geburt besonders bedeutsam ist: Familien mit geringen und mittleren Einkommen.

Der parallele Elterngeldbezug wird neu geregelt

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. 

Damit werden Eltern darin bestärkt, abwechselnd Elterngeldmonate zu beziehen. Aus Studien ist bekannt, dass dies eine Chance für eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit sein kann. Nehmen Väter eine Zeit lang allein Elternzeit, stärkt dies nicht nur die Bindung der Väter zu ihren Kindern, sondern trägt auch dazu bei, dass sie sich im späteren Familienleben stärker bei der Kinderbetreuung engagieren.

Ausnahmen für ElterngeldPlus und besondere Lebenslagen

Für alle gilt: Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Um besonderen Lebenslagen und Belastungssituationen gerecht zu werden, gibt es für folgende Konstellationen Ausnahmen von der Neuregelung zum parallelen Elterngeldbezug: 

  • Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • Eltern neugeborener Kinder mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten.

Diese Eltern können weiterhin Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig beziehen. 

Umfrage zeigt Unterstützung in der Bevölkerung

In einer repräsentativen, bundesweit durchgeführten Befragung von Bürgerinnen und Bürgern gaben mehr als die Hälfte (63 Prozent) der Befragten an, dass sie die Absenkung der Einkommensgrenze für richtig halten. Nur ein Viertel antwortete, dass die Absenkung aus ihrer Sicht falsch ist. Auch Befragte, die aufgrund ihres Einkommens potenziell von der Änderung betroffen sind, sehen dies mehrheitlich so. 64 Prozent finden sie richtig oder eher richtig. Nur 32 Prozent halten die Absenkung der Einkommensgrenze laut der repräsentativen Umfrage für falsch oder eher falsch.

Auch die Anpassung für den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld stößt bei der Mehrheit der befragten Bürgerinnen und Bürger auf Verständnis. Knapp die Hälfte (45 Prozent) ist dafür, wiederum nur etwa ein Viertel findet die Einschränkung auf einen Monat gleichzeitigen Elterngeldbezug für Vater und Mutter nicht richtig. Die Ausnahmeregelungen für Eltern von Mehrlingen, Frühchen und Kindern mit Behinderung finden breite Zustimmung und werden von 78 Prozent der Befragten unterstützt. 

Infografik zeigt die im Text beschriebenen Umfrageergebnisse als Tortendiagramme
Rund 63 Prozent bewerten die Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld als richtig. Befragt wurden 1057 Personen© Verian


 

Soziale Berufe Zahl der Eintritte in die Pflegeausbildung 2023 deutlich gestiegen

Ein Pfleger kümmert sich um einen älteren Mann
2023 haben sich rund 3 Prozent mehr Personen für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft entschieden© BMFSFJ

Das Statistische Bundesamt hat am 27. März erste Zahlen zur Pflegeausbildung im Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach haben im vergangenen Jahr 53.900 Personen einen Vertrag für eine Ausbildung zur Pflegekraft abgeschlossen. Im Vorjahr lag die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge noch bei 52.100. 

Mehr Männer entscheiden sich für die Pflegeausbildung

Der Anstieg ist vor allem auf eine Zunahme des Anteils männlicher Auszubildender zurückzuführen. Während sich im Jahr 2022 noch 13.500 Männer für eine Ausbildung in der Pflege entschieden, stieg ihre Zahl im Jahr 2023 um 12 Prozent auf 15.100. Der Anteil der Männer an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen stieg damit auf 28 Prozent gegenüber 24 Prozent zu Beginn der neu geordneten Pflegeausbildung im Jahr 2020.

Bei der Entscheidung für eine Pflegeausbildung spielen neben der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes auch die überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten eine Rolle. Laut Statistischem Bundesamt (Stand April 2023) verdienen Fachkräfte in der Krankenpflege durchschnittlich 4.067 Euro und in der Altenpflege 3.920 Euro im Monat. Der Durchschnittsverdienst aller Personen mit Ausbildungsabschluss lag bei 3.714 Euro.

Lisa Paus: "Inmitten des demografischen Wandels steht die Pflege in Deutschland vor zahlreichen Herausforderungen. Als Bundesfamilienministerin ist es mir wichtig, Pflegeausbildung und Pflegestudium weiter zu stärken, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. Daher freut es mich, dass sich immer mehr Männer für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden."

Bund fördert Fachkräftegewinnung in der Pflege 

Die aktuelle Entwicklung der Ausbildungszahlen zeigt, dass die Bemühungen des Bundesfamilienministeriums, mehr Männer für diesen Beruf zu gewinnen, erfolgreich sind.

So lädt der jährlich stattfindende Boys'Day Jungen ein, die Arbeit in Berufen kennenzulernen, in denen Männer unterrepräsentiert sind. Hierzu gehört auch der Pflegeberuf. Mit der bundesweiten Kampagne "Pflege kann was", die von 2022 bis 2025 läuft, wirbt das Bundesfamilienministerium vor allem in den sozialen Medien für eine Ausbildung in der Pflege. Die Videobeiträge auf den Kanälen der Kampagne wurden bis zu 8,5 Millionen Mal aufgerufen.

Bessere Vergütung und Aufgaben erhöhen Attraktivität

Die Bundesregierung hat zudem umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um der sich abzeichnenden Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials bei Frauen zu begegnen und den Pflegeberuf für Arbeitskräfte auf allen Kompetenzniveaus attraktiv zu machen.

Mit dem bereits verabschiedeten Pflegestudiumstärkungsgesetz wird die Attraktivität einer hochschulischen Pflegeausbildung unter anderem durch eine Ausbildungsvergütung für Studierende erhöht. Im Rahmen einer bundeseinheitlich geregelten Pflegeassistenzausbildung soll zudem eine auskömmliche Ausbildungsfinanzierung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe eingeführt werden. 

Um die umfangreichen fachlichen Kompetenzen von Pflegefachkräften stärker zur Geltung zu bringen, sollen neue Aufgabengebiete für Pflegefachkräfte eröffnet werden. Dies trägt zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufsfelds Pflege bei. Die Einführung eines neuen Berufsbildes des Pflegeexperten bzw. der Pflegeexpertin wird - so die ersten Planungen - das Ausbildungsangebot in der Pflege mit einem Studiengang auf Masterniveau vervollständigen. 

Zusammenarbeit von Bund und Ländern Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Eine Mutter zieht ihrem Sohn in der Kita Haussschuhe an
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland© BMFSFJ / Philipp Arnoldt

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben am 27. März einen "Letter of Intent" zur Fortsetzung des gemeinsamen Qualitätsprozesses in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet.

Der "Letter of Intent" würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Lisa Paus: "Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem 'Letter of Intent', dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt."

Sascha Karolin Aulepp: "Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel."

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards setzen

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder machen im "Letter of Intent" deutlich, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem ausreichenden und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit ausreichendem Fachpersonal umsetzbar sind.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 sind der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess eingetreten. Vertreterinnen und Vertreter des Bundesfamilienministeriums und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Ein Expertinnen- und Expertendialog mit Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitete die Arbeitsgruppe. 

Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung veröffentlicht

Mit dem "Letter of Intent" wird der Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland - Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung" veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der AG Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachliche Bildung und Sprachförderung, Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote sowie für die Steuerung im System und das Monitoring. 

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte wie der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, mögliche rechtliche Ausgestaltungen oder Vorschläge für ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen beleuchtet. 

Bund und Länder gemeinsam für mehr Qualität in KiTas

Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit in einem gemeinsamen Prozess weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019 bis 2022), das in der 20. Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023 bis 2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Deutscher Jugendliteraturpreis 2024 Nominierungen für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2024 bekanntgegeben

Deutscher Jugendliteraturpreis 2024
Das aktuelle Jahresmotiv zum Deutschen Jugendliteraturpreis, gestaltet von Benjamin Gottwald, ist eine knallige Hommage an die Magie des Lesens. © Benjamin Gottwald / AKJ

Die Nominierungen für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2024 wurden am 21. März auf der Leipziger Buchmesse präsentiert. Die Nominierungen können auf der Webseite der Veranstaltung eingesehen werden.

Würdigung in mehreren Kategorien

Die Vorsitzende der Kritikerinnen- und Kritikerjury, Prof. Dr. Iris Kruse, stellte die 24 Nominierungen in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch vor. Sie gab einen Einblick in die Trends und Themen, die die Jury bei der Sichtung der rund 650 eingereichten Titel entdeckt hat. Die Moderation auf der Bühne übernahm Vivian Perkovic.

Für die Nominierungen der Jugendjury stellten die sechs beteiligten Leseclubs ihre Favoriten in kurzen szenischen Darbietungen live auf der Bühne vor. Die Jury für den Sonderpreis konzentriert sich in diesem Jahr auf die Übersetzung von Kinder- und Jugendliteratur. Sie hat drei Nominierungen für den Sonderpreis "Neue Talente" benannt. 
 

Der Deutsche Jugendliteraturpreis

Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird seit 1956 vom Bundesjugendministerium gestiftet und vom Arbeitskreis für Jugendliteratur ausgerichtet. Der Preis zeichnet jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur aus. Er will die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einem breiten Literaturangebot in ihrer Persönlichkeit zu stärken und Orientierungshilfe auf dem Buchmarkt zu bieten.

Demenz Bundesweit 119 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz aktiv

Zwei Menschen spielen Memory
Die Lokalen Allianzen unterstützen Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen© BMFSFJ

Zu Beginn des Jahres 2024 haben in der mittlerweile fünften Förderwelle deutschlandweit 28 weitere Projekte im Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" ihre Arbeit aufgenommen. Über einen Zeitraum von drei Jahren fördert das Bundesseniorenministerium diese Netzwerke mit jeweils 10.000 Euro pro Jahr. Ihr Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern, Angebote zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe der Betroffenen zu schaffen und die Zusammenarbeit der Akteure zu stärken.

Lokale Allianz unterstützt auch auf der Insel Helgoland

Die Gemeinde Helgoland ist Teil der fünften Förderwelle. Auch hier ist der demografische Wandel unmittelbar spürbar und die Zahl der Menschen mit Demenz steigt. Als Nordseeinsel rund 50 Kilometer vor der Küste steht Helgoland vor ganz besonderen Herausforderungen, denen mit der neu gegründeten Lokalen Allianz begegnet werden soll.

Bürgermeister Thorsten Pollmann: "Auch bei uns auf Helgoland wird das Thema Demenz immer relevanter. Als Insel haben wir keine direkten Nachbargemeinden, mit denen wir uns hierzu austauschen können. Umso wertvoller ist die Vernetzung von Akteuren vor Ort und der Kontakt zu weiteren Projekten in ganz Deutschland. Deshalb freuen wir uns, Teil des Bundesprogramms 'Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz' zu sein."

An diesen Standorten gibt es neue Lokale Allianzen

1. Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis)

2. Bensheim (Landkreis Bergstraße)

3. Landkreis Birkenfeld

4. Blankenburg (Landkreis Harz)

5. Bleicherode (Landkreis Nordhausen)

6. Bobingen (Landkreis Augsburg)

7. Eddelak (Landkreis Dithmarschen)

8. Erfurt

9. Fehmarn (Landkreis Ostholstein)

10. Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck)

11. Halle (Saale)

12. Hamburg-Eppendorf

13. Hamm

14. Helgoland (Landkreis Pinneberg)

15. Inzigkofen (Landkreis Sigmaringen)

16. Landkreis Kronach

17. Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin)

18. Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

19. Nuthetal (Landkreis Potsdam-Mittelmark)

20. Poing (Landkreis Ebersberg)

21. Remscheid

22. Saalfeld (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

23. Solingen

24. Weeze (Landkreis Kleve)

25. Wittenberge (Landkreis Prignitz)

26. Wurster Nordseeküste (Landkreis Cuxhaven)

27. Zell im Wiesental (Landkreis Lörrach)

28. Zwickau

Programm ist der Teil der Nationalen Demenzstrategie

Neben Helgoland haben sich 27 weitere Lokale Allianzen neu gegründet. Sie gehören damit zu einem Netzwerk von mittlerweile 119 Projekten, die seit 2020 im Rahmen des Bundesprogramms "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" entstanden sind. Die Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" bei der BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet die Projekte beim Aufbau sowie bei der inhaltlichen Weiterentwicklung und Verstetigung. Das Bundesprogramm läuft noch bis 2026 und ist Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung.

Helene Weber-Preis 2024 Lisa Paus zeichnet Frauen in der Kommunalpolitik aus

Preisträgerinnen Helene Weber Preis 2024
Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit den Preisträgerinnen des Helene Weber-Preises 2024© Thomas Koehler/BMFSFJ/photothek.de

Am 22. März hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus 15 Kommunalpolitikerinnen für ihren zivilgesellschaftlichen, frauen- und gleichstellungspolitischen Einsatz mit dem Helene Weber-Preis ausgezeichnet.

Der Helene Weber-Preis wird 2024 bereits zum fünften Mal vom Bundesfrauenministerium verliehen. Er ist eine bundesweite Initiative zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen und der einzige parteiübergreifende Preis für Kommunalpolitikerinnen in Deutschland. Seit 2009 würdigt der Preis ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen, die sich durch herausragendes Engagement auszeichnen und macht sie und ihre Arbeit sichtbar.

Lisa Paus: "Ich freue mich sehr, heute den Helene Weber-Preis an 15 beeindruckende Politikerinnen auf kommunaler Ebene zu verleihen. 15 tolle Vorbilder zeigen einmal mehr, wie sehr Frauen in die Politik gehören. Die diesjährigen Preisträgerinnen machen Frauen Mut, sich in einem immer noch männlich dominierten Feld zu engagieren. Es ist durch Vorurteile, Geschlechterstereotypen und strukturelle Barrieren geprägt. Sich dort zu behaupten und dran zu bleiben, kostet Kraft und Mut. Dass Sie dennoch zeigen, wie es geht, dafür bin ich sehr dankbar. Denn die kürzlich begangenen Aktionstage zu Equal Pay, Equal Care und der Internationale Frauentag machen etwas ganz besonders klar: Wenn wir die Gleichstellung von Frauen und Männern noch in diesem Jahrzehnt erreichen wollen, sind wir noch lange nicht am Ziel. Auch wenn wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben: Es braucht vereinte Kräfte, um Gleichstellung weiter voranzubringen, auch und besonders in der Kommunalpolitik. Bis Frauen gleichberechtigte Player in der Politik sind, gibt es noch viel zu tun."

Das sind die Preisträgerinnen 2024

Alle Preisträgerinnen zeigten außergewöhnliches Engagement: für ihre Kommune und für die Demokratie. 

  • Baden-Württemberg: Diana Arnold (CDU), Dr. Marilena Geugjes (Bündnis 90/Die Grünen), 
  • Bayern: Polina Gordienko, (SPD), Franziska Wurzinger (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Berlin: Anab Awale (SPD)
  • Brandenburg: Annett Klingsporn (SPD)
  • Hamburg: Lenka Alzbeta Brodbeck (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Hessen: Hibba-Tun-Noor Kauser (SPD), Malena Todt (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Niedersachsen: Onyekachi Oshionwu (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Nordrhein-Westfalen: Ute Gremmel-Geuchen (CDU), Maria Helmis-Arend (SPD)
  • Schleswig-Holstein: Tina Schuster (FDP)
  • Thüringen: Ulrike Jary (CDU), Petra Teufel (FDP)

Preisträgerinnen sind Vorbilder für Frauen in Politik 

Einmal pro Legislaturperiode schlagen die Mitglieder des Deutschen Bundestages die Kandidatinnen für den Helene Weber-Preis vor. Aus diesen Vorschlägen wählt eine unabhängige Jury die Preisträgerinnen aus. Mit der Auszeichnung ist eine konkrete Förderung verbunden: ein Preisgeld für Aktivitäten in der Kommune sowie Trainings und Unterstützung beim Aufbau ihres Netzwerks. Viele der ehemaligen Preisträgerinnen bekleiden heute Mandate und Ämter in der Landes-, Bundes- oder Europapolitik. Die Preisträgerinnen sind Vorbilder und können andere Frauen ermutigen, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren.

Politischen Einstieg durch Vernetzung fördern

Die bisherigen Preisträgerinnen haben sich zu einem bundesweiten und überparteilichen Netzwerk, dem Helene Weber-Netzwerk, zusammengeschlossen. Darüber hinaus wirken sie im Helene Weber-Kolleg, einer bundesweiten und überparteilichen Plattform, als Botschafterinnen für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik. Das Bundesfrauenministerium fördert das Helene Weber-Kolleg, welches verschiedene Vernetzungsformate und ein Informationsangebot anbietet, um Frauen bei ihrem politischen Ein- und Aufstieg zu unterstützen. Projektträger ist die EAF Berlin: eine unabhängige Forschungs- und Beratungsorganisation, die sich für Chancengleichheit und Vielfalt in Führung einsetzt.

Ganztagskongress Multiprofessionalität in der Ganztagsbetreuung fördern

Vier Frauen sitzen auf einer Bühne
Lisa Paus mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot und der Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen, Sascha Karolin Aulepp auf dem Ganztagskongress 2024© Thomas Trutschel/photothek.de

Am 20. und 21. März veranstalten das Bundesfamilienministerium und das Bundesbildungsministerium zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Unter dem Motto "Ganztag multiprofessionell gestalten" steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Ganztagsschulen und Horten im Mittelpunkt.

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten."

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: "Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen.“

Rechtsanspruch gilt ab 2026

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich mit rund 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und ab 2026 auch an den Betriebskosten. Die Mittel für die Betriebskosten steigen ab 2030 auf jährlich 1,3 Milliarden Euro.

Bundesprogramm "Demokratie leben!" Lisa Paus: Schulterschluss mit Zivilgesellschaft notwendig

Lisa Paus und ein Teilnehmender der Konferenz posieren für ein Foto
Lisa Paus auf der Konferenz des Bundesprogramms "Demokratie leben!"© Thomas Koehler/photothek.de

Am 18. und 19. März fand die Konferenz des Bundesprogramms "Demokratie leben!" statt. Rund 1000 Teilnehmende aus den im Programm geförderten Projekten kamen in Berlin zusammen. In ihrem Grußwort richtete Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland und bot zugleich einen Ausblick auf die Förderperiode ab 2025.

Lisa Paus: "Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass unsere Grundwerte durch Demokratiefeinde angegriffen werden. Gleichzeitig haben die Demonstrationen der letzten Monate verdeutlicht: Millionen treten für unsere Demokratie ein. Wir haben eine starke demokratische Zivilgesellschaft. Es sind die Menschen, die sich vor Ort engagieren, die unsere Demokratie tagtäglich gestalten und mit Leben füllen. Sie tun dies zum Teil unter widrigen Umständen. Einige sind regelmäßig mit Widerständen bis hin zu Anfeindungen konfrontiert. Um unsere demokratischen Werte zu schützen und zu bewahren, unterstützen wir die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unserem Land. Das Programm 'Demokratie leben!' leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir die Zivilgesellschaft künftig noch besser unterstützen: Denn das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement langfristig und bedarfsgerecht zu fördern."

Bundesprogramm wird 2025 weitergeführt

In Zeiten zunehmender rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es eine starke und engagierte Zivilgesellschaft. Mit "Demokratie leben!", dem größten und weitreichendsten Präventionsprogramm des Bundes, fördert das Bundesgesellschaftsministerium seit 2015 bundesweit mehr als 700 zivilgesellschaftliche Projekte. Diese engagieren sich vor Ort und digital für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und für die Prävention von Extremismus. 

Damit diese Projekte ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, hat das Bundesgesellschaftsministerium erreicht, dass die Programmmittel für "Demokratie leben!" von rund 115 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell 182 Millionen Euro erhöht werden. Das Interessenbekundungsverfahren für Projektträger für die Förderung ab 2025 startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Internationale Gleichstellungspolitik Lisa Paus trifft Direktorin des Gender Policy Council im Weißen Haus

Lisa Paus übergibt bei ihrem Besuch in Washington einen Buddy Bären an Jennifer Klein© Marion Meakem

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat sich mit der Direktorin des Gender Policy Council im Weißen Haus, Jennifer Klein, über die Gleichstellungspolitik in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgetauscht. Im Mittelpunkt des bilateralen Gesprächs standen das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sowie aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland und der Europäischen Union zum Recht von Frauen auf Schwangerschaftsabbruch.

Lisa Paus: "Weltweit versuchen rückwärtsgewandte Kräfte, massiven Einfluss auf die Gleichstellungspolitik zu nehmen. Doch jede Frau muss frei entscheiden können, ob sie Mutter werden will oder nicht. Ökonomische Eigenständigkeit ist der Schlüssel für ihre Autonomie, Freiheit und Sicherheit. Ich danke Jennifer Klein für den wertvollen und freundschaftlichen Austausch, der deutlich gezeigt hat: Wir wollen aktiv gegen einen Backlash vorgehen und Frauenrechte wie die reproduktiven Rechte von Frauen stärken. Gemeinsam werden wir auf internationaler Ebene Solidarität zeigen und dafür Koalitionen bilden. Ich habe Jennifer Klein zu einem Gegenbesuch nach Berlin eingeladen."

Reproduktive Rechte stärken

Die Deutsche Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen als wichtiges Ziel benannt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die Möglichkeiten prüft, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu lösen. Die Kommission wird der Bundesregierung Mitte April 2024 einen Bericht vorlegen.  

Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen Lisa Paus setzt sich gegen Armut und für Frauenrechte ein

Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Bundesfrauenministerin Lisa Paus vertritt Deutschland bei der 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Die Frauenrechtskommission ist die Fachkomission der Vereinten Nationen für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Das Bundesfrauenministerium veranstaltet ein Side-Event, das sich mit den Ursachen und Folgen von Armut, insbesondere von alleinerziehenden Müttern, auseinandersetzt

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Lisa Paus trifft die stellvertretende Vorsitzende des "National Committee on Children and Women" der Volksrepublik China, Xiaowei Huang

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Am zweiten Tag der VN-Frauenrechtskomission findet unter anderem die Generaldebatte statt

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Thema der Generaldebatte ist die internationalen Situation von Frauen

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit der deutschen Delegation

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus sitzt mit anderen Teilnehmenden an einem Tisch

Lisa Paus beim Roundtable mit der Heinrich-Böll-Stiftung zu feministischer Fiskalpolitik

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus sitzt mit anderen Teilnehmenden auf einem Podium

Die Bundesfrauenministerin nimmt an der Closing Session des Corporate Side Events der Vereinten Nationen zum Thema #GenerationEquality teil

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus sitzt mit anderen Teilnehmenden auf einem Podium

Dabei spricht Lisa Paus mit anderen Teilnehmenden über die wirtschaftliche Gleichstellung und die Beseitigung von Frauenarmut

© Am Media Group/ Johnny Vacar


Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist am 11. März zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der "Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen" ist der Kampf gegen Armut. 

Dabei soll insbesondere auf die Herausforderungen von Alleinerziehenden aufmerksam gemacht werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Delegation des Bundesfrauenministeriums nach New York. 

Lisa Paus: "Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter."

Kampf gegen Armut ist Schwerpunktthema 

Bei der Frauenrechtskommission 2024 geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in ihrer ganzen Vielfalt, sowie mit der Stärkung der Finanzarchitektur und einer geschlechtergerechten Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung, die mit der Verabschiedung von Schlussfolgerungen in der Generaldebatte am 22. März enden.

Veranstaltung zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden

Unter dem Titel “Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen“ veranstaltet das Bundesfrauenministerium ein Side-Event. Gemeinsam mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Gästen wird die Bundesfrauenministerin über die Ursachen und Folgen der Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, diskutieren. Weitere Themen sind Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung.

Unter anderem werden Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der Passion to Share Foundation aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerks aus Ecuador, Daniela Jaspers, Vorsitzende des VAMV und Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e.V. teilnehmen.

Die VN-Frauenrechtskommission

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der VN im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle Fragen der Gleichstellungspolitik und legt die Grundlagen für internationale Übereinkommen. Die Frauenrechtskommission tagt vom 11. bis 22. März.
 

Demokratie Leben! Verschwörungsideologien entkräften, Radikalisierung vorbeugen

Blaue, rote, grüne und gelbe Tragetaschen des Projekts "Demokratie leben"
Mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt das Bundesfamilienministerium den Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus© Thomas Imo/Photothek.de

Das Bundesfamilien- und das Bundesinnenministerium haben ein gemeinsames Projekt gestartet, um die Prävention und Beratung zu Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen zu fördern. Das Vergabeprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" durchgeführt und wird mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Millionen Euro unterstützt. 

Die Umsetzung erfolgt ab dem 1. März 2024 durch einen Trägerverbund, bestehend aus dem Violence Prevention Network, der Amadeu Antonio Stiftung und modus - Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote durchgeführt werden, um ein klares Bild der Anforderungen und Herausforderungen zu erhalten. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Verschwörungsideologien sind Gift für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt. Ihre Verbreitung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeit und Angebote gegen Verschwörungsdenken mit diesem gemeinsamen Projekt von Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium stärken und unterstützen. Das Projekt wird im Bundesprogramm 'Demokratie leben!' umgesetzt. Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Präventions- und Beratungsangebote, die hier von vornherein mitgedacht werden. Insgesamt soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag leisten zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsangebote im Themenfeld Verschwörungsdenken. Über den Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatung soll eine leicht zugängliche und niedrigschwellige erste Orientierung und Hilfestellung geboten werden und der Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten vor Ort erleichtert werden. Damit wollen wir Verschwörungsnarrativen und den davon ausgehenden Gefahren aktiv entgegenwirken."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Verschwörungsideologien prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Judenfeindlichkeit war und ist tief von Verschwörungsideologien geprägt. Im Rechtsextremismus werden rassistische Verschwörungsideologien von einem angeblichen 'Bevölkerungsaustausch' propagiert. Wir dürfen nicht erst eingreifen, wenn hieraus strafbare Hetze wird oder Gewalttaten begangen werden. Wir müssen deutliche Stopp-Zeichen senden und die Prävention dort stärken, wo Menschen drohen abzudriften. Radikalisierungsprozesse gilt es, wo immer möglich, aufzuhalten. Genau dies nehmen wir uns mit unserem Projekt vor. Wir unterstützen Betroffene und vor allem auch deren Angehörige stärker: mit Ansprechpartnern, mit Informationen, mit konkreten Angeboten. Dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Familienministerium entwickelt haben, zeigt wie wichtig uns als Bundesregierung dieses Thema ist."

Betroffene und ihr soziales Umfeld unterstützen

Wenn Menschen in Verschwörungsglauben abdriften, stellt dies für Angehörige und Freunde eine große Belastung dar. Um zur Extremismusprävention beizutragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und individuelle Nöte zu lindern, sollten passgenaue Hilfsangebote bereitgestellt werden.

Außerdem soll das Projekt die Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Informationsangeboten fördern. Dabei soll ein kontinuierlicher Austausch und Wissenstransfer zwischen den relevanten Akteuren im Themenfeld gewährleistet werden. Es wird angestrebt, eine Anlaufstelle zu schaffen, die bundesweit erreichbar ist und Betroffenen sowie ihrem sozialen Umfeld Hinweise geben und Kontakte vermitteln kann.

Neue Studie Trennungseltern profitieren von Beratung und Mediation

Mutter sitzt im Auto, Sohn läuft auf sie zu, Vater im Hintergrund
Regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen ist nach der Trennung für Kinder wichtig© Fotolia / Soloviova Liudmyla

Die Prognos AG hat am 7. März 2024 eine neue Studie veröffentlicht, die sie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hat. Diese bestätigt die hohe Wirksamkeit und Qualität von Beratungsangeboten für Trennungseltern. Die Befragung, die sowohl die Perspektiven von 1030 Trennungseltern als auch von 920 Fachleuten aus der Beratungspraxis berücksichtigt, zeigt zudem einen wachsenden Bedarf an digitalen Informations- und Beratungsangeboten. Außerdem wird die Bedeutung der Trennungsberatung als Hilfestellung für Eltern bestätigt, zum Beispiel um ausgewogene Lösungen in Betreuungsfragen zu finden. 

Die Studie liefert wichtige Erkenntnisse darüber, welche Beratungsbedarfe Trennungseltern haben und bietet eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Beratungspraxis. Sie zeigt, welche Angebote Eltern in Anspruch nehmen und welche positiven Wirkungen die Beratungen haben. 

Digitale Angebote bieten Orientierung

Insgesamt haben 44 Prozent der Trennungseltern ein auf ihre Situation zugeschnittenes Angebot im Zusammenhang mit Scheidung oder Trennung in Anspruch genommen. Bei der Suche nach Beratungsangeboten spielt die Internetrecherche eine große Rolle. Fast 90 Prozent der Eltern informieren sich zunächst im Internet. Entscheidend ist, dass Trennungseltern auf gute Angebote stoßen, die Orientierung und erste Hilfe bieten sowie eine Brücke zur Beratungspraxis schlagen.

Neben der vom Bundesfamilienministerium geförderten STARK-Plattform und dem Familienportal bieten der online Beratungsführer der DAJEB (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend und Eheberatung e.V.) und die bke Beratungsstellensuche (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung) wichtige Unterstützung für Familien.

Beratung ist wichtige Unterstützung für Familien 

Darüber hinaus wurden Informationen zu den Inhalten und Strukturen der Beratungsangebote erhoben. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer zielgruppenspezifischen Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere für Familien mit unterschiedlichem Bildungshintergrund. Zudem wird deutlich, dass Themen wie Konflikte in Beratungsfällen und die Berücksichtigung der Perspektiven von Kindern wesentliche Aspekte für Fort- und Weiterbildungen darstellen.

Die große Mehrheit der befragten Trennungseltern (81 Prozent) ist mit den Angeboten zufrieden und bewertet sie als hilfreich. Eine Beratung oder Mediation wirkt sich positiv auf die Beziehungsqualität der Eltern nach der Trennung aus. Trennungseltern, die eine Beratung in Anspruch genommen haben, berichten danach häufiger von besseren Beziehung untereinander.

Gleichstellung Oberste Bundesbehörden: Frauenanteil in Führung steigt kontinuierlich

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Die Quote wirkt: Der Frauenanteil in Führungsetagen steigt stetig - aber es braucht mehr Tempo© iStock/Fizkes


Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind zu 43 Prozent von Frauen besetzt - das ist ein Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt der am 7. März veröffentlichte Gleichstellungsindex zum Stichtag 30. Juni 2023. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst er jährlich den Fortschritt. Seither konnten 10 Prozentpunkte Anstieg verzeichnet werden. Die Ergebnisse zeigen aber auch: Noch beschäftigten 19 der 24 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.


Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Als Bund wollen wir mit gutem Beispiel voran gehen. Wir nehmen unser selbst gesetztes Ziel ernst und zeigen, wie mehr Teilhabe geht. In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Der Frauenanteil an Führungspositionen steigt aber insgesamt zu langsam. Gleichstellung zu fördern, muss für die gesamte Bundesverwaltung oberste Priorität haben, damit wir das gesetzliche Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen bis Ende 2025 erreichen. Denn mehr Frauen in Führung zu bringen, ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Der Gleichstellungsindex zeigt: Noch viel zu oft schaffen Frauen den Sprung in Führungspositionen nicht, weil sie aus Vereinbarkeitsgründen in Teilzeit arbeiten. Da müssen wir ansetzen."

Teilzeitführung birgt große Potenziale

Großes Potenzial liegt laut Gleichstellungsindex im Führen in Teilzeit. Der Anteil der in Teilzeit Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten der obersten Bundesbehörden liegt bei 18 Prozent. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten liegt bei 80 Prozent. Nur 11 Prozent der Beschäftigten in Führungspositionen führen in Teilzeit. 75 Prozent davon sind Frauen.

Lisa Paus: "Die Realität ist immer noch: Je höher die Führungsebene, desto geringer ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Wir setzen uns für mehr Teilzeitführung und geteilte Führung im öffentlichen Dienst ein. Deshalb haben wir gemeinsam mit der dbb Bundesfrauenvertretung das Modellprojekt Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden aufgelegt. Im Sommer werde ich aus den Ergebnissen einen Handlungsleitfaden vorlegen, wie Führen in Teilzeit besser gelingen kann."

Parität bis 2025 erreichen

Das Ziel, die Führungspositionen bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, gilt für die gesamte Bundesverwaltung. Der Gleichstellungsindex beinhaltet allerdings nur die rund 34.000 Beschäftigten der Ressorts. Der weitaus größere Teil der Beschäftigten des Bundes, weitere 567.000 Beschäftigte, arbeiten in den nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Ressorts. Auch hier machen sich die großen Anstrengungen der letzten Jahre bezahlt, die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen. Im nachgeordneten Bereich liegt der Anteil bei 45 Prozent, das zeigt das ergänzende Monitoring, das für den Unterbau Zahlen zu Frauen in Führungspositionen liefert. Insgesamt liegt der Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung damit bei 45 Prozent.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesfrauenministeriums erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe bei der Besetzung von Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 wurde mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz im Jahr 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst der Gleichstellungsindex die jährlichen Fortschritte.

Equal Pay Day Ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beeinflusst Lohnlücke

Gruppenfoto mit Lisa Paus vor dem Brandenburger Tor.
v.l.n.r.: BMAS-Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesfrauenministerin Lisa Paus, DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman © DGB-Frauen/Anne Freitag

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch deutlich weniger als Männer. Seit nunmehr vier Jahren stagniert der Gender Pay Gap laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent. Im Vergleich zu Männern arbeiten Frauen damit umgerechnet 66 Tage im Jahr unbezahlt. Auf diese anhaltende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern macht der Equal Pay Day aufmerksam, der 2024 auf den 6. März fiel. 

Auf Initiative des Business and Professional Women e.V. (BPW) fanden deutschlandweit zahlreiche kreative und informative Aktionen statt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) veranstaltete eine Fotoaktion am Brandenburger Tor, um der Forderung "Lohnlücke jetzt schließen" Nachdruck zu verleihen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus unterstützte die Aktion und wies darauf hin, dass die hohe Teilzeitquote bei Frauen erhebliche Auswirkungen auf den Gender Pay Gap hat.

Lisa Paus: "Ob sie Kinder aufziehen oder Angehörige pflegen: Noch immer sind es viel zu oft die Frauen, die unbezahlte Sorgearbeit übernehmen. Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Aber ganz gleich, ob Männer oder Frauen diese Arbeit leisten: Sie schränkt Erwerbsarbeit und finanzielle Unabhängigkeit ein. Eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist notwendig, um den Gender Pay Gap zu verringern. Deswegen setze ich mich als Gleichstellungsministerin mit der Familienstartzeit dafür ein, dass diese Aufteilung schon in der Familiengründung im Alltag zwischen Eltern gelingt. Hinzu kommen verlässliche und qualitätsreiche Infrastruktur für Kinderbetreuung ob in der Kita, bei Ganztagsschulen oder für die für Pflege - auch die bauen wir aus. Denn es ist Zeit für Equal Pay!"

Kampagne und Aktionstag schaffen Aufmerksamkeit

Was muss sich ändern, damit Sorgearbeit, Erwerbsarbeit und Freizeit paritätisch aufgeteilt werden können? Sind die Vier-Tage-Woche oder die Reduzierung der Vollzeit gute Lösungen? Und welchen Beitrag können Jobsharing oder Digitalisierung leisten? Der Equal Pay Day und die Equal-Pay-Day-Kampagne 2024 beleuchten diese Fragen und zeigen gleichzeitig Lösungsansätze auf, wie eine (zeit-)gerechtere Zukunft, eine moderne Arbeitswelt und Geschlechtergerechtigkeit zusammengedacht werden können.

Unter dem Motto "Höchste Zeit für equal pay!" stellt die diesjährige Equal-Pay-Day-Kampagne den Zusammenhang zwischen Zeit, Geld und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Denn der Spruch "Zeit ist Geld" ist mehr als eine Floskel: Frauen arbeiten immer noch fast dreimal so häufig in Teilzeit wie Männer, da sie es sind, die den Großteil der Sorgearbeit übernehmen - und Frauen in Teilzeit verdienen durchschnittlich 17 Prozent weniger pro Stunde als Frauen in Vollzeit. Die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit führt nicht nur dazu, dass Frauen im Durchschnitt ein geringeres Einkommen haben, sondern ist auch eine der Ursachen für ihr höheres Risiko der Altersarmut.

Europäische Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen

Das Bundesfrauenministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie. Diese ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten ist und sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgebende vor. Unter anderem müssen Arbeitgebende Arbeitsuchende über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle informieren. Zudem stärkt die Richtlinie die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots. Sie macht eine umfassende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes erforderlich. Parallel zum Gesetzentwurf arbeitet das Bundesfrauenministerium an Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgebende. 

Der Equal Pay Day 

Der Equal Pay Day markiert jeweils den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu erhalten. Der diesjährige Equal Pay Day fand demnach am 6. März 2024 statt. Am Aktionstag gibt es jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland, deren Vorbereitung der Verband Business Professional Women e.V. (BPW) unterstützt. Das Bundesfrauenministerium fördert den Equal Pay Day seit 2008.

Förderaufruf Modellprogramm fördert altersgerechtes und inklusives Wohnen

Eine ältere Frau liest einem Kind vor
Lebensqualität bedeutet, auch im Alter selbstbestimmt leben zu können© BMFSFJ

Das Bundesseniorenministerium hat am 1. März das neue Modellprogramm "AGIL - Altersgerecht, gemeinschaftlich und inklusiv leben" gestartet. Gefördert werden bundesweit bis zu 15 Investitions- und Bauprojekte, die in ihrer Konzeption und ihrer Umsetzung innovativ und modellhaft für bedarfsgerechtes und gemeinschaftliches Wohnen sind.

Bewerbungen sind ab sofort möglich

Teilnahmeberechtigt am Modellprogramm AGIL sind Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, freie Initiativen und Baugruppen, Vereine, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Organisationen. Bewerbungen sind bis 30. April 2024 bei der Regiestelle des Programms, der Bundesvereinigung FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., möglich, die auch einen Bewerbungsvordruck bereithält.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: "Wir wollen gerade ältere Menschen dabei unterstützen, dass sie länger zuhause leben können. Neue Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben fördern, helfen dabei. Ziel der von uns geförderten Projekte ist es, das Miteinander und den Gemeinsinn zu stärken - und so auch Einsamkeit vorzubeugen. Die Frage, wie wir künftig wohnen, betrifft aber alle Generationen. Darum ist dieses Modellprogramm so wichtig. Ich freue mich auf gute und kreative Bewerbungen."

Gemeinschaft fördern, Nachbarschaften stärken

Die meisten Menschen möchten auch im sehr hohen Alter, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben. Damit dieser Wunsch gelebt werden kann, braucht es eine bedarfsgerechte Infrastruktur, die die Menschen in ihrem Alltag unterstützt. Mit dem Modellprogramm AGIL sollen Projekte gefördert werden, die zeigen, wie dies gelingen kann. Darüber hinaus soll gezeigt werden, wie Nachbarschaften gestärkt werden und neue Gemeinschaften entstehen können, in denen sich Menschen auch außerhalb der Familie füreinander einsetzen. Schwerpunkte des Programms sind:

  • Neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens - "Wohnen Plus"
  • Gemeinschaft fördern - Orte für Begegnung, Teilhabe und lebendige Nachbarschaften 
  • Technik und Barrierefreiheit im Alltag

Bewerben können sich zum Beispiel Projekte, die ein gemeinschaftliches Wohnangebot mit sogenannten Plus-Bausteinen verbinden, also mit Pflege-, Unterstützungs- oder Beratungsangeboten. Auch Projekte, die den nachbarschaftlichen Austausch, Informationsangebote im Quartier und den sozialen Zusammenhalt stärken oder das selbstbestimmte Wohnen durch technische Hilfen oder einen mustergültigen Abbau von Barrieren unterstützen, kommen in Frage. Nicht zuletzt soll auch die Vielfalt des Wohnens gestärkt werden. Generell ist dem Programm AGIL der schonende und nachhaltige Umgang mit Ressourcen wichtig, dies betrifft Flächen, Energie und Baumaterial. 

Initiative Klischeefrei Fachtagung widmet sich geschlechtergerechter Berufsorientierung

Gruppenfoto mit Lisa Paus, Annalena Baerbock und weiteren Teilnehmenden der Tagung
Lisa Paus sprach mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und weiteren Teilnehmenden auf der 5. Fachtagung der Initiative Klischeefrei© Phil Dera

Am 1. März fand die 5. Fachtagung der Initiative Klischeefrei im Auswärtigen Amt in Berlin statt. Unter dem Motto "Klischees, Berufe und Kulturen - was wir voneinander lernen können" kamen über 400 Teilnehmende aus Bildung, Wirtschaft und Forschung sowie Gäste ausländischer Botschaften zusammen. Wie in den Vorjahren stand die Überwindung von Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl im Mittelpunkt. Diesmal ging es jedoch vor allem um den internationalen Vergleich und die Frage, wie andere Länder mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt schaffen.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus nahm an einer Podiumsdiskussion zur erfolgreichen Umsetzung von Klischeefreiheit in Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz teil. Gemeinsam mit der Gastgeberin, Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Katharina Zweig, Professorin und Leiterin des Algorithm Accountability Labs an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern, und dem Antidiskriminierungsexperten Emre Celik, diskutierte Lisa Paus darüber, wie eine geschlechtergerechte Digitalisierung gestaltet werden kann.

Lisa Paus: "Der Jahreswirtschaftsbericht zeigt, dass fast die Hälfte der Frauen mit Kindern in Teilzeit arbeiten (47,2 Prozent). Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind aber nicht nur gesellschaftliche Themen, sondern bringen harte betriebswirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die sich divers aufstellen, für die Frauen in Führungspositionen eine Selbstverständlichkeit sind, die gendersensible Unternehmenskulturen pflegen und für faires Entgelt stehen, sind nachweislich wettbewerbsfähiger. Mit Projekten wie der Initiative Klischeefrei und den Aktionstagen Girls' Day und Boys' Day leistet mein Haus einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleicheit."

Stereotype in der Arbeitswelt machen nicht an Landesgrenzen halt

In ihrer Begrüßungsrede machte die Schirmherrin der Initiative Klischeefrei, Elke Büdenbender, deutlich, dass Stereotype in der Arbeitswelt grenzübergreifend existieren. Impulse zur Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt im internationalen Vergleich gab auch die Sozialwissenschaftlerin Lena Hipp. Sie ist Professorin für Soziale Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Potsdam und forscht am Wissenschaftszentrum Berlin. Ihre Keynote war, wie die gesamte Tagung, von der Frage geleitet, was Länder in diesem Themenfeld voneinander lernen können. Am Nachmittag folgten weitere Vorträge internationaler Gäste und Workshops zu den Themen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und klischeefreie Zusammenarbeit.

Die "Initiative Klischeefrei"

Die "Initiative Klischeefrei" unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihre Berufs- und Studienwahl frei von Klischees zu treffen. Ziel ist es, eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl bundesweit zu etablieren. Dazu haben sich Partnerorganisationen aus Bildung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zusammengeschlossen. Gefördert wird die Initiative vom Bundesgleichstellungsministerium.

Publikationen Technisches Problem mit Bestellformular behoben

Eine schwangere Frau blättert in einer Broschüre zu Familienleistungen
Bestellungen von Publikationen des BMFSFJ über die Website sind wieder möglich© BMFSFJ

In der Zeit vom 15. bis 19. Februar 2024 gab es auf dieser Website ein technisches Problem mit dem Bestellformular für Publikationen. Sofern Sie in dieser Zeit eine Publikation bestellt haben, konnte Ihre Bestellung leider nicht verarbeitet werden. Die Publikation wird Ihnen daher nicht zugesandt werden.

Zwischenzeitlich wurde das Problem behoben. Bestellungen sind nun wieder möglich. Bei Bedarf können Sie Ihre Bestellungen aus dem oben genannten Zeitraum erneut tätigen. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.