Gleichstellung Bundesministerin Lisa Paus beim EPSCO-Rat in Brüssel

Bundesfrauenministerin Lisa Paus beim EPSCO-Rat in Brüssel
Bundesfrauenministerin Lisa Paus mit der Kommissarin für Gleichstellung der Europäischen Union Helena Dalli beim EPSCO-Rat in Brüssel© BMFSFJ

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus hat am 6. Mai am EU-Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel teilgenommen, um wichtige Fortschritte in der EU-Gleichstellungspolitik zu beschließen.
Die Gleichstellungsministerinnen und -minister der Europäischen Union kamen hierbei erstmalig zu einer offiziellen Tagung zusammen, bei der ausschließlich Themen aus den Bereichen Geschlechtergleichstellung und LSBTIQ*-Gleichstellung und Antidiskriminierung auf der Tagesordnung standen.

Lisa Paus: "Mit der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinien zu Standards für Gleichbehandlungsstellen und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bringen wir die Gleichstellung in Europa einen gewaltigen Schritt voran. Gleichzeitig geht von diesem Rat auch ein wichtiges Zukunftssignal aus: Wir brauchen gezielte Gleichstellungspolitik in der EU, denn nur gemeinsam lassen sich die notwendigen Fortschritte erzielen. Mit den Richtlinien zu Standards für Gleichbehandlungsstellen werden neue Maßstäbe für den Diskriminierungsschutz in Europa gesetzt. 
Die Bundesregierung arbeitet bereits an wichtigen Vorhaben, welche die Ziele der Richtlinie umsetzen, insbesondere an der Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und dem Gewalthilfegesetz für eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts auf Schutz und Beratung bei Gewalt, wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen."

Richtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Frauen in der EU

Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein wichtiger Schritt, da es bisher kein derartiges Rechtsinstrument auf EU-Ebene gab. Damit werden erstmals EU-weite Regelungen zur Strafbarkeit bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie Online-Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung geschaffen. Darüber hinaus schafft die Richtlinie einen besseren Zugang zu Justiz sowie einheitliche Standards für die Unterstützung und Betreuung der Opfer sowie Prävention, insbesondere von Vergewaltigungen. 

Der EPSCO-Rat befasste sich außerdem mit der Verbesserung der Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Verteilung von Führungspositionen. Auch wurden Schlussfolgerungen über die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet. Diese fordern unter anderem die Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt und eine bessere Verfügbarkeit von Daten zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen. 

Gemeinsam Kinderarmut bekämpfen Ekin Deligöz: Jedes Kind in Europa soll eine gute Zukunft haben

Gruppenbild der Konferenzteilnehmenden
Teilnehmenden der Konferenz "Investing in an inclusive and fair future for Europe - European Child Guarantee: from engagement to reality" in Brüssel© BMFSFJ

Am 2. und 3. Mai nahm die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin und Nationale-Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz an der Konferenz "Investing in an inclusive and fair future for Europe - European Child Guarantee: from engagement to reality" in Brüssel teil. Anwesend waren unter anderem Königin Mathilde von Belgien, Ehrenvorsitzende von UNICEF Belgien, die belgische Ministerin für Pensionen und soziale Integration, Karine Lalieux, und der Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im EU-Parlament, Dragoș Pîslaru.

Vor Ort legte Ekin Deligöz einen besonderen Schwerpunkt auf den Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland", mit dem Deutschland die Europäische Garantie für Kinder (European Child Guarantee) umsetzt.

Ekin Deligöz: "Jedes Kind in Europa soll eine gute Zukunft haben. Deshalb haben wir die EU-Kindergarantie auf den Weg gebracht. Das gemeinsame Ziel: Alle Kinder und Jugendlichen sollen Zugang zu guter frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum haben. In Deutschland treiben wir dieses Ziel mit dem Nationalen Aktionsplan 'Neue Chancen für Kinder' voran. Ich bin sehr stolz auf unsere Jugendbotschafterinnen und Jugendbotschafter, die diese Umsetzung aktiv begleiten."

Rund 350 Maßnahmen 

Zu den rund 350 Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gehört unter anderem die geplante Kindergrundsicherung, die familienpolitische Leistungen zu einer neuen Förderung für alle Kinder zusammenfasst und die monatlichen Leistungen erhöht. Auch das KiTa-Qualitätsgesetz gehört zu diesen Maßnahmen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung weiter gesteigert und die Teilhabe verbessert werden. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Eltern in schwierigen Lebenslagen sind die Bundesstiftung Frühe Hilfen und das ESF Plus-Programm "ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken".

Kinder und Jugendliche bei der Umsetzung einbinden

Auf der Konferenz betonte Ekin Deligöz im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen Save the Children, SOS-Kinderdörfer und Eurochild, dass die Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der EU-Kindergarantie in Deutschland sei. Daher begleitet ein Ausschuss von rund 50 Mitgliedern aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft den Prozess. Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei ein zentrales Anliegen: Ein Team von rund 20 Jugendlichen im Alter von 14 bis 25 Jahren ist kontinuierlich in die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans eingebunden.

Fußball-Europameisterschaft Lisa Paus diskutiert mit Jugendlichen über Fußball und europäische Werte

Gruppenfoto von Lisa Paus und Schülerinnen und Schülern
Lisa Paus mit Schülerinnen und Schülern der Berliner Schule an der Jungfernheide und dem EM-Pokal© Kira Hofmann

Am 3. Mai traf Bundesjugendministerin Lisa Paus auf fußballbegeisterte Schülerinnen und Schüler der Berliner Schule an der Jungfernheide. Mit im Gepäck hatte sie den Henri-Delaunay-Pokal - den original EM-Pokal - und ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft. Lisa Paus diskutierte mit den Jugendlichen über ihre Erfahrungen aus den vorangegangenen #TeamEuropa-Workshops des Vereins Lernort Stadion und ihre Erwartungen an die UEFA Euro 2024 in Deutschland. 

Lisa Paus: "In wenigen Wochen begrüßen wir viele europäische Fußballfans in Deutschland und kommen beim gemeinsamen Public Viewing ins Gespräch, über Spielfreude, die perfekte Flanke, aber auch über Respekt, Fairness und Teamarbeit. Denn das ist beim Fußball unerlässlich. Sport verbindet, man muss sich einsetzen, mitmachen und eine Haltung entwickeln. Wie in einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Auch hier kann man sich einbringen. Wie das funktionieren kann, darüber haben die Schülerinnen und Schüler bei #TeamEuropa ausführlich diskutiert und ihre Wünsche und Visionen von Europa formuliert. Und die, die schon 16 sind können sich in diesem Jahr besonders Gehör verschaffen, indem sie wählen gehen. Am 9. Juni bei der Europawahl. Das sind über eine Million junge Menschen in Deutschland. Das stärkt unsere Demokratie und ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Beteiligung junger Menschen."

Junge Menschen durch Sport für Europa begeistern

Die EURO 2024 ist eine Chance, junge Menschen für Europa zu begeistern. Public Viewing und gemeinsames Mitfiebern verbinden und bringen Menschen zusammen. Gleichzeitig bietet das Mega-Sportereignis eine einmalige Gelegenheit für Kinder und Jugendliche, sich mit Europa und europäischer Identität auseinanderzusetzen. Besonders in Zeiten, in denen europäische und demokratische Werte massiv herausgefordert werden, ist es wichtig, dass junge Menschen ihre Stimme bei der Europawahl am 9. Juni nutzen, um ihr Europa mitzugestalten.

Die Faszination des Fußballs macht gerade Stadien zu besonderen Orten, um Kinder und Jugendliche zu erreichen, die sonst nur schwer erreichbar sind. Lernort Stadion e.V. bietet in Kooperation mit Bundesligavereinen in verschiedenen Städten Bildungsarbeit zu Themen wie Rassismus, Demokratie, Nachhaltigkeit und Teamgeist an. Anlässlich der UEFA EURO 2024 fördert das Bundesjugendministerium die bundesweite Bildungsinitiative #TeamEuropa des Vereins mit dem Ziel, junge Menschen für die europäische Idee zu begeistern. 

Workshops fördern den Dialog über Europa

Im Vorfeld der UEFA EURO 2024 bietet der Verein Lernort Stadion unter dem Titel #TeamEuropa in allen Stadien der Austragungsstädte außerschulische und lebensnahe Workshops und Projekttage für sozial benachteiligte Jugendliche an. Thema der Workshops sind europäische Werte und Identität. Ziel ist es, mit den Jugendlichen über das Europa von morgen zu diskutieren und ihren Ideen Gehör zu verschaffen. Jeder Workshop wird durch eine öffentliche Abendveranstaltung mit Gästen aus Politik, Sport und Kultur abgerundet. Das Finale der Initiative bildet eine öffentliche Abschlussveranstaltung mit der Ausstellung "Wünsche an Europa" vom 12. bis 14. Juli zum Ende des Turniers in Berlin. Das Projekt wird in diesem Jahr mit 139.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) gefördert.

Bundesjugendjazzorchester spielt in Austragungsstädten

Darüber hinaus werden Auftritte des Bundesjugendjazzorchesters in den Austragungsstädten während der Europameisterschaft gefördert. Die Grundidee ist, die junge Elite der beiden Disziplinen Sport und Musik bei dieser Gelegenheit zusammenzubringen. Das Konzept: 90 Minuten Spielfreude, Energie, Teamgeist, künstlerischer Anspruch, Improvisation, Eleganz und genaues Spiel - das zeigen die jungen Musikerinnen und Musiker während der UEFA EURO in den Spielorten Dortmund, Köln, Frankfurt am Main, Leipzig und Berlin.

Als Stargast begleitet der Jazzsänger, Bandleader und Entertainer Tom Gaebel, der selbst von 2000 bis 2002 Mitglied des Bundesjazzorchesters war, die jungen Musikerinnen und Musiker. Unter der musikalischen Leitung von Ansgar Striepens erklingt eine Mischung aus den beliebtesten Songs von Tom Gaebel, neu arrangierten Fußballhymnen und Bigband-Musik zum Fußballfest. Für dieses Projekt erhält der Deutsche Musikrat in diesem Jahr 190.000 Euro aus dem KJP.

Internationale Zusammenarbeit Lisa Paus besucht die Ukraine und Polen

Lisa Paus kniet in Lwiw am Grab einer Ärztin

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zusammen mit dem Bürgermeister von Lwiw, Andrij Sadowyj, und dem Deutschen Botschafter in Kyjiw, Martin Jäger

© Roman Baluk, Lviv city council press service
Lisa Paus schüttelt die Hand von Andrii Sadowyj

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Bürgermeister von Lwiw, Andrii Sadowyj

© Roman Baluk, Lviv city council press service
Lisa Paus spricht mit Engagierten

Bundesjugendministerin Lisa Paus im Gespräch mit Mitarbeiterinnen eines Kinderkrankenhauses in Lwiw

© BMFSFJ
Lisa Paus legt einen Kranz in Auschwitz nieder

Bundesfamilienministerin Lisa Paus legt bei ihrem Besuch der KZ-Gedenkstätte Auschwitz einen Kranz nieder

© Dominik Smolarek
Lisa Paus bei einer Führung durch das Konzentrationslager Auschwitz I

Lisa Paus bei einer Führung durch die Gedenkstätte Auschwitz

© Dominik Smolarek
Lisa Paus schreibt einen Eintrag in das Gästebuch der Gedenkstätte

Lisa Paus schreibt einen Eintrag in das Gästebuch der Gedenkstätte

© Dominik Smolarek
Lisa Paus gemeinsam mit Mitarbeitenden und Freiwilligen

Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit Mitarbeitenden und Freiwilligen der Internationalen Jugendbegegnungsstätte in Auschwitz

© Dominik Smolarek
Lisa Paus und der deutsche Botschafter in Polen, Viktor Elbling

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der deutsche Botschafter in Polen, Viktor Elbling

© BMFSFJ
Lisa Paus und die polnische Bildungsministerin Barbara Nowacka

Bundesjugendministerin Lisa Paus und die polnische Bildungsministerin Barbara Nowacka

© BMFSFJ
Lisa Paus mit Vertreterinnen und Vertretern polnischer Nichtregierungsorganisationen

Austausch mit polnischen Nichtregierungsorganisationen zu Frauenrechten und Gleichstellung beim deutschen Botschafter

© Deutsche Botschaft Warschau/U. Schwarzenberg - Czerny
Lisa Paus und Sebastian Gajewski stehen vor der deutschen, polnischen und EU-Flagge

Lisa Paus trifft den polnischen Vizeminister für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, Sebastian Gajewski

© Mateusz Wlodarczyk/MRPiPS


 

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, ist am 27. April zu einem Besuch in die Ukraine gereist. In der westukrainischen Stadt Lwiw (Lemberg) traf sie Bürgermeister Andrij Sadowyj und nahm an einer Fahnenzeremonie anlässlich des Tages der Stadt Lwiw teil. In einer Rede sprach Lisa Paus dem ukrainischen Volk und den Freiwilligen und Hilfsorganisationen, die in Lwiw Flüchtlinge unterstützen, ihre Solidarität und Anerkennung aus. Es ist ihr erster Besuch in der Ukraine seit Beginn des Angriffskrieges.

Lisa Paus: "Unsere Solidarität mit der Ukraine ist stark und wird unvermindert weitergehen, solange sie benötigt wird. Mir ist dabei die deutsche Unterstützung für ukrainische Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen besonders wichtig. Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Hilfsangeboten finanziell, medizinisch und mental. Denn Kinder haben an jedem Ort ein Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit! Meine offiziellen Gespräche in Lwiw, mein Besuch im Kinderkrankenhaus und in einem Jugendbildungszentrum haben die schwierige Situation und den anhaltenden Unterstützungsbedarf besonders für junge Menschen deutlich gezeigt. Diese persönlichen Begegnungen haben mich tief beeindruckt."

Hilfsmaßnahmen für Kinder und junge Opfer des Krieges stehen im Mittelpunkt des Besuchs

In Lwiw besuchte Lisa Paus in Begleitung von Bürgermeister Sadowyi und dem deutschen Botschafter Martin Jäger einen Soldatenfriedhof und legte Blumen nieder. Anschließend besuchte Lisa Paus ein Kinderkrankenhaus. Dieses ist Teil des Lwiwer Rehabilitationszentrum "unbroken" für Kriegsopfer, das in einem interdisziplinären Ansatz neben körperlicher Genesung auch psychologische Hilfe leistet. Bei einem Besuch des Jugendzentrums "Molodwizh" tauschte sich die Bundesjugendministerin mit jungen Menschen aus, die dort gemeinsam lernen, und besuchte ein soziales Unternehmen mit dem ersten Inklusionsatelier der Ukraine. 

Als Bundesfamilienministerin hat Lisa Paus seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zahlreiche Maßnahmen für ukrainische Geflüchtete auf den Weg gebracht und weiterentwickelt. Das Bundesjugendministerium unterstützt die Ukraine beispielsweise mit der "Helpline Ukraine", mit einer neu eingerichteten Melde- und Koordinierungsstelle für die Aufnahme ukrainischer Kinder aus Heimen in Deutschland und durch die Ausweitung des Bundesprogramms "Frühe Hilfen" auf geflüchtete ukrainische Familien und Schwangere. 

Lisa Paus gedenkt der Opfer des Holocaust in Auschwitz und würdigt Engagement für die Erinnerungskultur

Am 28. April besuchte Bundesministerin Lisa Paus die KZ-Gedenkstätte Auschwitz und legte am Stammlager einen Kranz nieder. Im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zündete Lisa Paus eine Gedenkkerze an. Bei einem anschließenden Austausch sprach Lisa Paus mit jungen Freiwilligen aus Deutschland und Österreich über ihr Engagement an der Internationale Jugendbegegnungsstätte Auschwitz und ihren Beitrag für die Erinnerung an den Holocaust. Es ist seit Jahrzehnten der erste Besuch einer Bundesministerin an der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz, die vom Bundesfamilienministerium gefördert wird. 

Lisa Paus: "Die Angst und Hoffnungslosigkeit der Menschen, ihre Ohnmacht, das Morden, das hier geschehen ist mit dem Wissen von so Vielen - das alles ist an diesem Ort für mich noch immer spürbar. Ich bin froh, dass sich auch junge Ehrenamtliche für die Erinnerung engagieren. Denn jetzt, wo es immer weniger Zeitzeugen gibt, spricht die nächste Generation die Mahnung aus. Dafür ist es wichtig, dass wir das Wissen über die Verbrechen des Nationalsozialismus früh an die nächste Generation weitergeben – in den Schulen, auch in der Ausbildung. Die Worte des Holocaust-Überlebenden und Präsidenten des Internationalen Auschwitz Komitees, Marian Turski, drücken es treffend aus: ‘Auschwitz ist nicht vom Himmel gefallen. Auschwitz hat sich Schritt für Schritt eingeschlichen, von kleinen diskriminierenden Verordnungen bis zum massenhaften Massenmord.‘ Für diese Bundesregierung ist klar, es kann keinen Schlussstrich geben."

Bilaterale Gesprächen stärken Beziehungen zum 20-jährigen Jubiläums des EU-Beitritts

Am 29. April reiste die Bundesfamilienministerin zu bilateralen Regierungsgesprächen nach Warschau. Polen feiert am 1. Mai 2024 den 20. Jahrestag seines EU-Beitritts. Bundesfamilienministerin Lisa Paus nahm den kürzlichen Regierungswechsel zum Anlass, die Beziehungen zum Nachbarland zu stärken und den Kontakt zu ihren polnischen Amtskolleginnen zu pflegen. 

In Warschau traf sie Bildungsministerin Barbara Nowacka, Familienministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk und den stellvertretenden Ombudsmann für Kinderrechte, Dr. Adam Chmura.

Lisa Paus: "Ich freue mich, zum 20-jährigen Jubiläum des EU-Beitritts von Polen der neuen polnischen Regierung meine Unterstützung signalisieren zu können. Die Treffen mit meinen Amtskolleginnen legen den Grundstein für weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in den bilateralen Beziehungen. Ich verspreche mir einen interessanten Austausch zu Themen, die Menschen auf beiden Seiten der Grenze bewegen: Schutz vor Gewalt, Unterstützung für Familien, reproduktive Selbstbestimmung. Gleiche Rechte für LGBTQIA+-Menschen sind auch Gegenstand von Gesprächen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, bei denen ich vom kürzlich in Deutschland verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz berichten kann. Dass Polen und Deutschland nicht nur die Vergangenheit, sondern auch der Wunsch nach einer gemeinsamen Zukunft verbindet, das zeigt mir der erfolgreiche Austausch zum Beispiel durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk."

Neben den bilateralen Gesprächen auf Ministerinnenebene tauschte sich Lisa Paus bei Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zu Themen einer progressiven Gesellschaftspolitik aus. In Warschau besuchte die Bundesfamilienministerin außerdem das Ukrainischen Haus, eine Einrichtung, in der ukrainische Geflüchtete versorgt und beraten werden, und das Museum zum Warschauer Aufstand, das den mutigen Widerstand der Bevölkerung gegen die deutschen Besatzer dokumentiert. 

2./3. Lesung Deutscher Bundestag beschließt Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Eine junge Frau spielt mit einigen Mädchen
Die Bedingungen für das freiwillige Engagement in der Freizeit werden verbessert© BMFSFJ

Am 26. April hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen.

Mit den Änderungen sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) für einen Teilzeitdienst und für das Taschengeld verbessert werden.  

Lisa Paus: "Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Flexibilität und mehr Anerkennung in den Freiwilligendiensten. Wir gehen damit sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen ein. Egal ob in Voll- oder in Teilzeit: Menschen, die sich ein Jahr lang freiwillig engagieren, leisten einen enormen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieses Engagement ist wertvoll und unverzichtbar. Mit dem neuen Gesetz soll es einfacher werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten - auch für jüngere Freiwillige. Und wir ermöglichen die Zahlung eines höheren Taschengeldes. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Freiwilligen-Teilzeitgesetz zügig zu beschließen. So können bald die ersten Freiwilligen ihren Dienst mit den neuen Regelungen starten."

Gesetz vereinfacht Teilzeitregelungen 

Wer sich im Bundesfreiwilligendienst oder in den Jugendfreiwilligendiensten engagieren möchte, muss dies bisher in Vollzeit tun. Ein Einsatz in Teilzeit war bisher nur möglich, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorlagen. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz schafft für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne Gründe nachweisen zu müssen. 

Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an die der älteren Freiwilligen angeglichen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten - insbesondere die Einsatzstellen - mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind. Die Bundesregierung unterstützt damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeitregelungen.

Freiwillige erhalten mehr Taschengeld

Die Freiwilligen erhalten für ihren Einsatz ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Es gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jährlich angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage aber seit Einführung des BFD nicht angepasst wurde. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor. Damit wird dem Koalitionsvertrag entsprochen, in dem sich die Koalitionsparteien auf eine Erhöhung des Taschengeldes verständigten.

Konkret soll die Obergrenze - ausgehend von den im Jahr 2024 geltenden Werten - von 453 Euro monatlich um 151 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben werden. Zusätzlich sollen die Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen können. Im Ergebnis können die Freiwilligen damit ein deutlich höheres Taschengeld als bisher erhalten.

Girls'Day und Boys'Day Lisa Paus ermutigt Mädchen und Jungen zu einer klischeefreien Berufswahl

Lisa Paus und eine Gruppe Jugendlicher stehen auf einer Treppe und zeigen den Daumen nach oben
Am Girls'Day informierte sich Lisa Paus mit Schülerinnen über den Arbeitsalltag in der Forstwirtschaft© Michael Setzpfandt

Am 25. April fanden bundesweit die Aktionstage Girls'Day und Boys'Day statt. Schülerinnen und Schüler können an diesem Tag Studiengänge und Berufe kennenlernen, in denen ihr Geschlecht bisher unterrepräsentiert ist.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus besuchte eine Boys'Day-Veranstaltung im Schlosshotel Berlin und eine Girls'Day-Veranstaltung in den Berliner Forsten, um sich mit den Schülerinnen und Schülern über Karrieremöglichkeiten im Gastgewerbe und in der Forstwirtschaft auszutauschen und sie zu einer klischeefreien Berufswahl zu ermutigen.

Mädchen für Karrieren in der Forstwirtschaft begeistern 

Bei dem Besuch in den Berliner Forsten informierte sich Lisa Paus gemeinsam mit Schülerinnen über den Arbeitsalltag in der Forstwirtschaft. Anhand von Vorführungen und Erläuterungen im Wald konnten die Schülerinnen die Aufgaben einer Försterin näher kennenlernen. Die Mitarbeitenden der Berliner Forsten kümmern sich um die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen, die mit der Entwicklung, der Pflege und dem Schutz des Berliner Erholungswaldes verbunden sind.

Lisa Paus: "Am Girls'Day geht es darum, Schülerinnen Einblicke in Berufe und Studiengänge zu ermöglichen, die männlich dominiert sind - wie es auch im Bereich Forstwirtschaft der Fall ist. Glücklicherweise wächst hier der Frauenanteil aber seit einigen Jahren kontinuierlich: Viele beeindruckende Frauen setzen sich für die Pflege und die Erhaltung des Waldes in Deutschland ein. Sie zeigen, wie erfolgreich Frauen auch in diesen Berufen arbeiten können."

Spannende Berufsfelder im Gastgewerbe entdecken

Bei der Boys'Day-Veranstaltung im Schlosshotel Berlin konnten sich die teilnehmenden Schüler gemeinsam mit der Bundesgleichstellungsministerin ein Bild davon machen, wie abwechslungsreich der Arbeitsalltag in einem Hotel ist. 

Lisa Paus: "Aus aktuellen Umfragen wissen wir, dass im Hotel- und Gaststättengewerbe in Deutschland mehr als 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen. Betroffene Betriebe bezeichnen den Fachkräftemangel als eine der größten Herausforderungen der Branche. Daher ist es mir wichtig,  Geschlechterklischees aufzulösen und konkret auch junge Männer für das Gastgewerbe zu interessieren. Denn auch für sie bietet die Branche eine Vielzahl spannender Berufsfelder." 

Lisa Paus und eine Gruppe Jugendlicher stehen vor einem Boys-Day-Banner
Lisa Paus mit Teilnehmern des Boys'Day im Schlosshotel Berlin© Michael Setzpfandt

Gleichberechtigung im Sport vorantreiben

Der Veranstaltungsort des Boys'Day-Events, das Schlosshotel Berlin, hat in der Sportwelt eine besondere Bedeutung: 2006 war es das Quartier der deutschen Männer-Fußballnationalmannschaft während des Sommermärchens und 2024 wird hier die österreichische Nationalmannschaft während der Fußball-Europameisterschaft der Männer unterkommen.

Vor diesem Hintergrund betonte Lisa Paus die Gleichstellung der Geschlechter im Sport. Denn es ist wichtig, dass der Sport alle Geschlechter einbezieht. Das gilt auch für die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Deshalb fördert das Bundesgleichstellungsministerium seit März 2023 das Projekt 'Klischeefrei im Sport - No Stereotypes', um gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) die Gleichberechtigung der Geschlechter im Sport zu stärken.

Girls'Day und Boys'Day

Seit 2001 fördert das Bundesgleichstellungsministerium den Girls'Day. Mehr als 2,38 Millionen Plätze für Mädchen wurden seither von Unternehmen und Institutionen geschaffen, die sich an dem Aktionstag beteiligen. Da es auch Berufe gibt, die weiblich dominiert sind, etwa Berufe in den Bereichen Erziehung, Pflege und Gastgewerbe, fördert das Bundesjugendministerium seit 2011 ergänzend den Boys'Day. Seitdem wurden in Deutschland mehr als 410.000 Plätze für Jungen angeboten. Unternehmen und Institutionen, die an den Aktionstagen teilgenommen haben, konnten durch ihre Aktivitäten bereits Nachwuchs gewinnen.

Bundesprogramm "Jugend erinnert" Lisa Paus besucht Gedenkstätte Sachsenhausen

Bundesministerin Lisa Paus, Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit jungen Engagierten
Bundesministerin Lisa Paus, Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth gemeinsam mit jungen Engagierten, die sich für eine starke Erinnerungskultur einsetzen. © photothek.de

Bundesjugendministerin Lisa Paus, Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth haben sich bei einem Besuch der Gedenkstätte Sachsenhausen mit jungen Menschen ausgetauscht, die im Rahmen des Programms "Jugend erinnert" an Fahrten zu KZ-Gedenkstätten mitwirken. "Jugend erinnert" leistet damit einen wichtigen Beitrag gegen Antisemitismus und Rassismus.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten ausgewählte Projekte vor, die vor Ort entstanden sind und sprachen mit den drei Ministerinnen über innovative erinnerungspädagogische Konzepte.

Lisa Paus: "Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ist essentiell für unser gesellschaftliches Bewusstsein. Das stärkt die Erinnerungskultur, schafft Empathie für die Opfer und vermittelt demokratische Werte. Gerade junge Menschen sollen die Möglichkeit haben, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und ihre eigene Haltung zu entwickeln - auch außerhalb der Schule und des Geschichtsunterrichts. Mit dem Programm 'Jugend erinnert' wollen wir das vielen Jugendgruppen ermöglichen. Dabei ist es mir wichtig, dass zusammen mit den Jugendlichen auch der Bezug zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen hergestellt wird. In unserer postmigrantischen Gesellschaft besteht die Chance, der großen Bedeutung der Erinnerungskultur als auch der zunehmenden kulturellen Vielfalt gerecht zu werden."

Erinnerungskultur stärken

Das Programm "Jugend erinnert" startete im Jahr 2019 und besteht aus drei Säulen, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Auswärtigen Amt und der Kulturstaatsministerin umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Das Bundesjugendministerium fördert dabei Gedenkstättenfahrten als Projekte der politischen Bildung, die in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk umgesetzt werden. Das Bundesjugendministerium unterstützt das Programm mit 1,75 Millionen Euro und ermöglicht damit jährlich rund 200 Fahrten für über 6000 Jugendliche. 

Digitalisierung im Alter Ältere Menschen mit digitalen Lernorten unterstützen

Eine junge und eine ältere Dame stehen lächelnd zusammen und halten mit den Händen ein Quadrat in die Fotokamera
Digitale Teilhabe im Alter ermöglichen© Fotolia/Ocskay Bence

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fördern gemeinsam 50 weitere Initiativen im DigitalPakt Alter, in denen Menschen ab 60 Jahren ihre digitalen Kompetenzen erweitern können. Damit wächst das Netzwerk dieser Lernorte auf bundesweit 250 Erfahrungsorte. 

In der Förderphase 2024 konnten sich besonders viele Organisationen aus ländlichen Gebieten die Förderung sichern. Mit diesen Mitteln bauen die Erfahrungsorte niedrigschwellige, wohnortnahe und kostenlose Lernangebote auf oder entwickeln sie weiter. 

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: "Die Erfahrungsorte des DigitalPakt Alter leisten wertvolle Arbeit und sorgen dafür, dass Ältere digitale Geräte und Anwendungen kompetent und selbstbewusst nutzen können. Ältere finden hier kompetente Ansprechpersonen, die sich Zeit nehmen und bei einer Tasse Kaffee Fragen zu Smartphone und Co klären. Gern unterstütze ich mit meinem Haus das wichtige Engagement der Erfahrungsorte, heiße die 50 neuen im Kreise der 250 bestehenden Erfahrungsorte Willkommen und wünsche viel Erfolg!"

Schulungen sind alltagspraktisch und ermutigend

Im Mittelpunkt der digitalen Bildungsangebote stehen alltagspraktische Digitalkompetenzen, deren persönlichen Nutzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unmittelbar erleben. Interessierte benötigen hierfür keine Vorkenntnisse. Neben Schulungen in Kleingruppen beraten die Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden der Erfahrungsorte ältere Menschen oft auch direkt in deren Zuhause.

Lernangebote abseits der Großstadt werden gefördern

Bei der Förderung der Erfahrungsorte setzt der DigitalPakt Alter auf nachhaltige Initiativen mit Vorbildcharakter. Darüber hinaus soll die Förderung auch die Weiterentwicklung von Lernangeboten ermöglichen. Die 50 neuen Erfahrungsorte wurden aus 318 Bewerbungen ausgewählt. Die meisten geförderten Projekte liegen in diesem Jahr im ländlichen Raum. Gerade für ältere Menschen auf dem Land können digitale Kompetenzen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, selbstbestimmt zu leben und gesellschaftlich eingebunden zu bleiben.

DigitalPakt Alter

Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und des Engagements älterer Menschen in einer digitalisierten Welt. Seit 2021 wächst das Netzwerk von Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kontinuierlich. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Veranstaltung "Demokratie im Fokus" Lisa Paus: "Wir stärken das Miteinander der Generationen"

Lisa Paus und Susanne Baer gemeinsam im Gespräch
Bundesministerin Lisa Paus im Gespräch mit Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer zum Thema "Demokratie und Generationengerechtigkeit"© photothek.de

Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach im Rahmen der zweiten Veranstaltung der Reihe "Demokratie im Fokus" mit der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Dr. Susanne Baer zum Thema "Demokratie und Chancengerechtigkeit". Susanne Baer ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2011 bis 2023 war sie Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Sie forscht und arbeitet zu Grundrechten und vergleichendem Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, kritischer Rechtswissenschaft und zu "Recht real".

Lisa Paus und Susanne Baer diskutierten drängende Fragen der Generationengerechtigkeit angesichts des demografischen Wandels. Insbesondere die Notwendigkeit, die Rechte junger Menschen zu schützen und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu fördern, standen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Denn eine stärkere Sichtbarkeit und Beteiligung der jungen Generationen an Entscheidungsprozessen ist zentral, um ein erfolgreiches Miteinander der Generationen zu gewährleisten.

Lisa Paus: "Heute stehen Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit unter großem Druck – ohne Demokratie sind diese Werte nicht zu haben. Wenn wir Demokratie wirksam fördern wollen, müssen wir auch dafür sorgen, dass die Rechte und Bedürfnisse junger und künftiger Generationen geschützt und berücksichtigt werden: Wir müssen jungen Menschen die Freiheit einräumen, ihre Zukunft mitzugestalten. Dafür ist ein zeitgemäßes Verständnis von Generationengerechtigkeit nötig und die Bereitschaft, sich für das Miteinander einzusetzen."

Susanne Baer: "Menschenwürde, Freiheit und Gleichberechtigung sind durch unsere Verfassung gut geschützt. Das gilt auch für die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen. Nur muss in einer Demokratie auch immer wieder neu verhandelt werden, was Gerechtigkeit konkret bedeutet. Damit gelebte Demokratie auch künftig für faire Verhandlungsprozesse steht, müssen wir gerade junge Menschen ermutigen, sich für Demokratie zu interessieren, und ihnen ermöglichen, sich zu beteiligen."

Generationengerechtigkeit gewährleisten

Die demografische Realität verschiebt Maßstäbe, und obwohl die persönlichen Beziehungen zwischen den Generationen oft gut sind, muss das gesellschaftliche Miteinander weiter verbessert werden. Die Transformation hin zu mehr Generationengerechtigkeit ist eine Herausforderung, denn sie erfordert neue Verhaltensweisen und gemeinsame Diskursräume. 

Mitbestimmung aller Generationen ermöglichen 

Zuletzt stellten die über 50-Jährigen den größten Anteil der Wahlberechtigten. Ein Trend, der sich in einer immer älter werdenden Gesellschaft noch verstärken wird. Der anteilige Einfluss der älteren Generationen steht damit immer häufiger im Konflikt mit den Werten und Anliegen jüngerer Generationen. 

Die Folgen politischer Entscheidungen betreffen jedoch vor allem junge Menschen, die noch nicht wahlberechtigt sind. Die jungen und künftigen Generationen sind daher darauf angewiesen, dass ihre Interessen gesamtgesellschaftlich berücksichtigt werden, insbesondere wenn es um weitreichende Zukunftsentscheidungen geht. 

Die Interessen und Rechte junger Menschen müssen daher besondere Beachtung finden. Daher wurden eine Reihe von Initiativen wie das "Bündnis für junge Generation" und das Bundesprogramm "Demokratie leben!" ins Leben gerufen. Unter den Gästen aus der Demokratieförderung und zivilgesellschaftlichen Organisationen waren Mitglieder des "Bündnis für die junge Generation" und des Bundesjugendkuratoriums.

Veranstaltungsreihe "Demokratie im Fokus"

Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, das Thema Demokratie vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen zu beleuchten, zu vermitteln und Lösungsansätze mitzugestalten. In loser Folge lädt Bundesministerin Lisa Paus eine Expertin oder einen Experten zu einem Gespräch ein, das einen übergeordneten Diskurs anstoßen soll.

"Jetzt bin ich dran!" Lisa Paus trifft Erstwählerinnen und Erstwähler

Lisa Paus gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern
Lisa Paus tauscht sich mit Schülerinnen und Schülern in Berlin über europäische Themen aus© Thomas Trutschel/BMFSFJ/photothek.de

Am 18. April hat Bundesjugendministerin Lisa Paus junge Erstwählerinnen und Erstwähler zur Veranstaltung "Jetzt bin ich dran!" nach Berlin eingeladen, um sich mit ihnen über die bevorstehenden Europawahlen auszutauschen. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen in Deutschland erstmals Wahlberechtigte ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Lisa Paus: "Im Europäischen Parlament wird über die Zukunft der Europäischen Union (EU) entschieden - auch unser Leben in Deutschland wird durch die EU mitgestaltet. Ich bin überzeugt: Junge Menschen können ihre Interessen am besten selbst vertreten. Darum habe ich mich für die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eingesetzt. Jetzt liegt es an Euch: Nutzt Eure Stimme und geht am 9. Juni zur Wahl! Um der jungen Generation in Europa eine starke Stimme zu verschaffen, braucht es jede einzelne und jeden einzelnen von Euch."

Europa erfahrbar machen

Lisa Paus diskutierte mit über 100 Schülerinnen und Schülern über die Bedeutung der EU. Dabei hing es unter anderem um die Frage, warum eine gemeinsame europäische Politik gerade für Deutschland wichtig ist, um aktuelle Herausforderungen wie Klimaschutz, Wirtschaft, Minderheitenschutz, und Rechtspopulismus zu bewältigen. 

Vom 6. bis 9. Juni das Europäische Parlament wählen

Vom 6. bis 9. Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU zum zehnten Mal die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Im November 2022 hatte der Bundestag darüber entschieden, dass das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird. 

Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft Rassismuskritische Wohnungspolitik und Sozialraumplanung stärken

Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft© Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Am 1. Dezember 2023 fand im Bundesfamilienministerium ein Fachgespräch zum Thema "Ökonomische Gerechtigkeit für Menschen afrikanischer Herkunft: Rassismuskritische Wohnungspolitik und Sozialraumplanung" statt.

Ausgerichtet wurde das Fachgespräch von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Maisha Auma von der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Ziel des Gesprächs war es, Wohnen als zentralen Faktor für das Leben von Schwarzen Menschen in Deutschland sichtbar zu machen, relevante Akteurinnen und Akteure zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren.

Perspektiven austauschen und Lösungen entwickeln

Nach einer allgemeinen Einordnung des Themas Wohnen durch Prof. Maisha Auma sowie durch Chandra-Milena Danielzik vom Deutschen Institut für Menschenrechte stellte Heike Fritzsche von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in einer einleitenden Keynote die bisherige Situation von People of Colour auf dem deutschen Wohnungsmarkt aus Sicht der ADS vor. 

Darüber hinaus gab es Impulsvorträge von Dr. Elizabeth Beloe vom Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NeMo) e.V. und Ali Khan von der AG "Right to the City", in denen die Betroffenenperspektive und alternative Ansätze zur Lösung der Wohnungskrise präsentiert wurden. Auch Best-Practice-Beispiele wurden vorgestellt, darunter das Projekt "Nachbarschaften des Willkommens“, das von 2017 bis 2021 die Bedingungen für den sozialen Zusammenhalt in durch Fluchtmigration vielfältiger gewordenen Nachbarschaften erforschte.

Für die Situation der Betroffenen sensibilisieren 

Zusammenfassend wurde festgehalten, dass nicht nur mehr Forschung notwendig ist, sondern auch eine direkte Adressierung der Akteurinnen und Akteure der Wohnraumversorgung und Wohnungspolitik, aber auch von Institutionen und Dritten wie dem Mieterschutzbund, Verbände der Wohnungswirtschaft und Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, Immobilienportale, Maklerinnen und Makler, Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Koordinierungsstelle zur Umsetzung der
"UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft"

Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" besteht aus einem Beirat und einer Geschäftsstelle. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Landes-Demokratiezentrums Schleswig-Holstein, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Community-Vertreterinnen und -Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen.

Weitere Informationen zum Thema Recht auf Wohnen

Deutsches Institut für Menschenrechte: Recht auf Wohnen

Weitere Informationen zum Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Wohnungsmarkt

Integrationsbeauftragte: Lagebericht "Rassismus in Deutschland"

Weitere Informationen zu sozialen Städten der Zukunft

We Refugees: Urban Citizenship: Ein Recht auf Stadt?

Rosa Luxemburg Stiftung: Who Owns the City? (englisch)

Weitere Informationen zu solidarischen Wohn- und Sozialraumpraxen

International Journal of Urban and Regional Research (englisch)

MieterEcho 328

Metropolitics: Resisting the Neoliberal City? The Popular Initiative in Berlin (englisch)

Pro qm: Das Politische der Stadt! The Right to The City?


Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin Sachverständigenkommission legt Abschlussbericht vor

Lisa Paus, Karl Lauterbach und Marco Buschmann stehen auf einer Bühne vor Rednerpulten
Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Abschlussberichts© Thomas Imo/photothek.de

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am 15. April ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bei einem gemeinsamen Termin übergab die Kommission den Bericht an Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Lisa Paus: "Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch - wir alle wissen, wie emotional diese sein können."

Karl Lauterbach: "Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte."

Marco Buschmann: "Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land."

Das sind die Empfehlungen der Kommission:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen, zum Beispiel nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter, ermöglicht werden.

Mitschnitt der Pressekonferenz ansehen:

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin 

Die Kommission wurde als interdisziplinäres Gremium berufen und hat sich am 31. März 2023 konstituiert. Sie setzte sich aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht zusammen. In zwei Arbeitsgruppen sollten die Möglichkeiten einer Regulierung des Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie die Möglichkeiten einer Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Geschlechtliche Vielfalt Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz durch einheitliche Regelungen zur Geschlechtsidentität ersetzen© Jens Ahner

Der Bundestag hat am 12. April in abschließender Lesung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) verabschiedet. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Lisa Paus: "Ich begrüße, dass der Deutsche Bundestag heute das Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten und beschlossen hat. Das ist ein guter Tag für nichtbinäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Mehr als 40 Jahre lang wurden Betroffene durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist endlich Schluss damit. Das ist auch Ausdruck unserer freiheitlichen Gesellschaft, in der wir leben.

Mit diesem Gesetz regeln wir die geschlechtliche Selbstbestimmung so, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, in dessen Kern die Würde des Menschen steht. Kein Mensch sollte langwierige Gerichtsverfahren und psychiatrische Gutachten über sich ergehen lassen müssen, nur um seinen Geschlechtseintrag ändern zu können."

Das Gesetz soll soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. Nur § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten. Eine Zustimmung durch den Bundesrat ist nicht erforderlich.

Jeder Mensch soll sich frei entfalten können

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen in Deutschland die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen diese Rechte auch für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen gesichert werden. Das neue Gesetz soll damit das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ablösen. Denn das TSG gilt als entwürdigend, überholt und wurde vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen bereits für verfassungswidrig erklärt. Das Selbstbestimmungsgesetz enthält ausdrücklich keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. 

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch "Erklärung mit Eigenversicherung": Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens soll nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung sein. Vielmehr soll eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. In dieser Erklärung muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können. Die Erklärung des gesetzlichen Vertreters bedarf zudem des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat und kann nur in Anwesenheit der minderjährigen Person beim Standesamt abgegeben werden.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Diese Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als "Elternteil" in der Geburtsurkunde: Eltern sollen die Möglichkeit haben, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" eintragen zu lassen.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. 
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt. Dies wird im Gesetzestext klargestellt. Regelungen wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleiben vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt. Für den Zugang zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Familienleistungen Neue Regelungen beim Elterngeld

Eine Familie mit zwei Kindern sitzt am Küchentisch
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.© BMFSFJ

Um die Sparvorgaben für den aktuellen Haushalt zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) treten zum 1. April 2024 in Kraft. Das Bundesfamilienministerium hat darauf geachtet, diese möglichst gerecht zu gestalten. 

Folgende Änderungen sind geplant:

Einkommensgrenze für das Basiselterngeld wird gesenkt

Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende dann bei 175.000 Euro.

Durch die neue Einkommensgrenze gelingt es, eine Kürzung der Zahlbeträge, die alle Elterngeldbeziehenden betreffen würde, zu verhindern. Dies würde insbesondere diejenigen treffen, für die ein Ausgleich des fehlenden Einkommens nach der Geburt besonders bedeutsam ist: Familien mit geringen und mittleren Einkommen.

Der parallele Elterngeldbezug wird neu geregelt

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. 

Damit werden Eltern darin bestärkt, abwechselnd Elterngeldmonate zu beziehen. Aus Studien ist bekannt, dass dies eine Chance für eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit sein kann. Nehmen Väter eine Zeit lang allein Elternzeit, stärkt dies nicht nur die Bindung der Väter zu ihren Kindern, sondern trägt auch dazu bei, dass sie sich im späteren Familienleben stärker bei der Kinderbetreuung engagieren.

Ausnahmen für ElterngeldPlus und besondere Lebenslagen

Für alle gilt: Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Um besonderen Lebenslagen und Belastungssituationen gerecht zu werden, gibt es für folgende Konstellationen Ausnahmen von der Neuregelung zum parallelen Elterngeldbezug: 

  • Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • Eltern neugeborener Kinder mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten.

Diese Eltern können weiterhin Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig beziehen. 

Umfrage zeigt Unterstützung in der Bevölkerung

In einer repräsentativen, bundesweit durchgeführten Befragung von Bürgerinnen und Bürgern gaben mehr als die Hälfte (63 Prozent) der Befragten an, dass sie die Absenkung der Einkommensgrenze für richtig halten. Nur ein Viertel antwortete, dass die Absenkung aus ihrer Sicht falsch ist. Auch Befragte, die aufgrund ihres Einkommens potenziell von der Änderung betroffen sind, sehen dies mehrheitlich so. 64 Prozent finden sie richtig oder eher richtig. Nur 32 Prozent halten die Absenkung der Einkommensgrenze laut der repräsentativen Umfrage für falsch oder eher falsch.

Auch die Anpassung für den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld stößt bei der Mehrheit der befragten Bürgerinnen und Bürger auf Verständnis. Knapp die Hälfte (45 Prozent) ist dafür, wiederum nur etwa ein Viertel findet die Einschränkung auf einen Monat gleichzeitigen Elterngeldbezug für Vater und Mutter nicht richtig. Die Ausnahmeregelungen für Eltern von Mehrlingen, Frühchen und Kindern mit Behinderung finden breite Zustimmung und werden von 78 Prozent der Befragten unterstützt. 

Infografik zeigt die im Text beschriebenen Umfrageergebnisse als Tortendiagramme
Rund 63 Prozent bewerten die Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld als richtig. Befragt wurden 1057 Personen© Verian


 

Soziale Berufe Zahl der Eintritte in die Pflegeausbildung 2023 deutlich gestiegen

Ein Pfleger kümmert sich um einen älteren Mann
2023 haben sich rund 3 Prozent mehr Personen für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft entschieden© BMFSFJ

Das Statistische Bundesamt hat am 27. März erste Zahlen zur Pflegeausbildung im Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach haben im vergangenen Jahr 53.900 Personen einen Vertrag für eine Ausbildung zur Pflegekraft abgeschlossen. Im Vorjahr lag die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge noch bei 52.100. 

Mehr Männer entscheiden sich für die Pflegeausbildung

Der Anstieg ist vor allem auf eine Zunahme des Anteils männlicher Auszubildender zurückzuführen. Während sich im Jahr 2022 noch 13.500 Männer für eine Ausbildung in der Pflege entschieden, stieg ihre Zahl im Jahr 2023 um 12 Prozent auf 15.100. Der Anteil der Männer an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen stieg damit auf 28 Prozent gegenüber 24 Prozent zu Beginn der neu geordneten Pflegeausbildung im Jahr 2020.

Bei der Entscheidung für eine Pflegeausbildung spielen neben der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes auch die überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten eine Rolle. Laut Statistischem Bundesamt (Stand April 2023) verdienen Fachkräfte in der Krankenpflege durchschnittlich 4.067 Euro und in der Altenpflege 3.920 Euro im Monat. Der Durchschnittsverdienst aller Personen mit Ausbildungsabschluss lag bei 3.714 Euro.

Lisa Paus: "Inmitten des demografischen Wandels steht die Pflege in Deutschland vor zahlreichen Herausforderungen. Als Bundesfamilienministerin ist es mir wichtig, Pflegeausbildung und Pflegestudium weiter zu stärken, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. Daher freut es mich, dass sich immer mehr Männer für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden."

Bund fördert Fachkräftegewinnung in der Pflege 

Die aktuelle Entwicklung der Ausbildungszahlen zeigt, dass die Bemühungen des Bundesfamilienministeriums, mehr Männer für diesen Beruf zu gewinnen, erfolgreich sind.

So lädt der jährlich stattfindende Boys'Day Jungen ein, die Arbeit in Berufen kennenzulernen, in denen Männer unterrepräsentiert sind. Hierzu gehört auch der Pflegeberuf. Mit der bundesweiten Kampagne "Pflege kann was", die von 2022 bis 2025 läuft, wirbt das Bundesfamilienministerium vor allem in den sozialen Medien für eine Ausbildung in der Pflege. Die Videobeiträge auf den Kanälen der Kampagne wurden bis zu 8,5 Millionen Mal aufgerufen.

Bessere Vergütung und Aufgaben erhöhen Attraktivität

Die Bundesregierung hat zudem umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um der sich abzeichnenden Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials bei Frauen zu begegnen und den Pflegeberuf für Arbeitskräfte auf allen Kompetenzniveaus attraktiv zu machen.

Mit dem bereits verabschiedeten Pflegestudiumstärkungsgesetz wird die Attraktivität einer hochschulischen Pflegeausbildung unter anderem durch eine Ausbildungsvergütung für Studierende erhöht. Im Rahmen einer bundeseinheitlich geregelten Pflegeassistenzausbildung soll zudem eine auskömmliche Ausbildungsfinanzierung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe eingeführt werden. 

Um die umfangreichen fachlichen Kompetenzen von Pflegefachkräften stärker zur Geltung zu bringen, sollen neue Aufgabengebiete für Pflegefachkräfte eröffnet werden. Dies trägt zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufsfelds Pflege bei. Die Einführung eines neuen Berufsbildes des Pflegeexperten bzw. der Pflegeexpertin wird - so die ersten Planungen - das Ausbildungsangebot in der Pflege mit einem Studiengang auf Masterniveau vervollständigen. 

Zusammenarbeit von Bund und Ländern Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Eine Mutter zieht ihrem Sohn in der Kita Haussschuhe an
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland© BMFSFJ / Philipp Arnoldt

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben am 27. März einen "Letter of Intent" zur Fortsetzung des gemeinsamen Qualitätsprozesses in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet.

Der "Letter of Intent" würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Lisa Paus: "Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem 'Letter of Intent', dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt."

Sascha Karolin Aulepp: "Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel."

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards setzen

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder machen im "Letter of Intent" deutlich, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem ausreichenden und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit ausreichendem Fachpersonal umsetzbar sind.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 sind der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess eingetreten. Vertreterinnen und Vertreter des Bundesfamilienministeriums und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Ein Expertinnen- und Expertendialog mit Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitete die Arbeitsgruppe. 

Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung veröffentlicht

Mit dem "Letter of Intent" wird der Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland - Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung" veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der AG Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachliche Bildung und Sprachförderung, Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote sowie für die Steuerung im System und das Monitoring. 

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte wie der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, mögliche rechtliche Ausgestaltungen oder Vorschläge für ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen beleuchtet. 

Bund und Länder gemeinsam für mehr Qualität in KiTas

Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit in einem gemeinsamen Prozess weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019 bis 2022), das in der 20. Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023 bis 2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Deutscher Jugendliteraturpreis 2024 Nominierungen für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2024 bekanntgegeben

Deutscher Jugendliteraturpreis 2024
Das aktuelle Jahresmotiv zum Deutschen Jugendliteraturpreis, gestaltet von Benjamin Gottwald, ist eine knallige Hommage an die Magie des Lesens. © Benjamin Gottwald / AKJ

Die Nominierungen für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2024 wurden am 21. März auf der Leipziger Buchmesse präsentiert. Die Nominierungen können auf der Webseite der Veranstaltung eingesehen werden.

Würdigung in mehreren Kategorien

Die Vorsitzende der Kritikerinnen- und Kritikerjury, Prof. Dr. Iris Kruse, stellte die 24 Nominierungen in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch vor. Sie gab einen Einblick in die Trends und Themen, die die Jury bei der Sichtung der rund 650 eingereichten Titel entdeckt hat. Die Moderation auf der Bühne übernahm Vivian Perkovic.

Für die Nominierungen der Jugendjury stellten die sechs beteiligten Leseclubs ihre Favoriten in kurzen szenischen Darbietungen live auf der Bühne vor. Die Jury für den Sonderpreis konzentriert sich in diesem Jahr auf die Übersetzung von Kinder- und Jugendliteratur. Sie hat drei Nominierungen für den Sonderpreis "Neue Talente" benannt. 
 

Der Deutsche Jugendliteraturpreis

Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird seit 1956 vom Bundesjugendministerium gestiftet und vom Arbeitskreis für Jugendliteratur ausgerichtet. Der Preis zeichnet jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur aus. Er will die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einem breiten Literaturangebot in ihrer Persönlichkeit zu stärken und Orientierungshilfe auf dem Buchmarkt zu bieten.

Demenz Bundesweit 119 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz aktiv

Zwei Menschen spielen Memory
Die Lokalen Allianzen unterstützen Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen© BMFSFJ

Zu Beginn des Jahres 2024 haben in der mittlerweile fünften Förderwelle deutschlandweit 28 weitere Projekte im Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" ihre Arbeit aufgenommen. Über einen Zeitraum von drei Jahren fördert das Bundesseniorenministerium diese Netzwerke mit jeweils 10.000 Euro pro Jahr. Ihr Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern, Angebote zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe der Betroffenen zu schaffen und die Zusammenarbeit der Akteure zu stärken.

Lokale Allianz unterstützt auch auf der Insel Helgoland

Die Gemeinde Helgoland ist Teil der fünften Förderwelle. Auch hier ist der demografische Wandel unmittelbar spürbar und die Zahl der Menschen mit Demenz steigt. Als Nordseeinsel rund 50 Kilometer vor der Küste steht Helgoland vor ganz besonderen Herausforderungen, denen mit der neu gegründeten Lokalen Allianz begegnet werden soll.

Bürgermeister Thorsten Pollmann: "Auch bei uns auf Helgoland wird das Thema Demenz immer relevanter. Als Insel haben wir keine direkten Nachbargemeinden, mit denen wir uns hierzu austauschen können. Umso wertvoller ist die Vernetzung von Akteuren vor Ort und der Kontakt zu weiteren Projekten in ganz Deutschland. Deshalb freuen wir uns, Teil des Bundesprogramms 'Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz' zu sein."

An diesen Standorten gibt es neue Lokale Allianzen

1. Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis)

2. Bensheim (Landkreis Bergstraße)

3. Landkreis Birkenfeld

4. Blankenburg (Landkreis Harz)

5. Bleicherode (Landkreis Nordhausen)

6. Bobingen (Landkreis Augsburg)

7. Eddelak (Landkreis Dithmarschen)

8. Erfurt

9. Fehmarn (Landkreis Ostholstein)

10. Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck)

11. Halle (Saale)

12. Hamburg-Eppendorf

13. Hamm

14. Helgoland (Landkreis Pinneberg)

15. Inzigkofen (Landkreis Sigmaringen)

16. Landkreis Kronach

17. Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin)

18. Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

19. Nuthetal (Landkreis Potsdam-Mittelmark)

20. Poing (Landkreis Ebersberg)

21. Remscheid

22. Saalfeld (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

23. Solingen

24. Weeze (Landkreis Kleve)

25. Wittenberge (Landkreis Prignitz)

26. Wurster Nordseeküste (Landkreis Cuxhaven)

27. Zell im Wiesental (Landkreis Lörrach)

28. Zwickau

Programm ist der Teil der Nationalen Demenzstrategie

Neben Helgoland haben sich 27 weitere Lokale Allianzen neu gegründet. Sie gehören damit zu einem Netzwerk von mittlerweile 119 Projekten, die seit 2020 im Rahmen des Bundesprogramms "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" entstanden sind. Die Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" bei der BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet die Projekte beim Aufbau sowie bei der inhaltlichen Weiterentwicklung und Verstetigung. Das Bundesprogramm läuft noch bis 2026 und ist Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung.

Helene Weber-Preis 2024 Lisa Paus zeichnet Frauen in der Kommunalpolitik aus

Preisträgerinnen Helene Weber Preis 2024
Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit den Preisträgerinnen des Helene Weber-Preises 2024© Thomas Koehler/BMFSFJ/photothek.de

Am 22. März hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus 15 Kommunalpolitikerinnen für ihren zivilgesellschaftlichen, frauen- und gleichstellungspolitischen Einsatz mit dem Helene Weber-Preis ausgezeichnet.

Der Helene Weber-Preis wird 2024 bereits zum fünften Mal vom Bundesfrauenministerium verliehen. Er ist eine bundesweite Initiative zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen und der einzige parteiübergreifende Preis für Kommunalpolitikerinnen in Deutschland. Seit 2009 würdigt der Preis ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen, die sich durch herausragendes Engagement auszeichnen und macht sie und ihre Arbeit sichtbar.

Lisa Paus: "Ich freue mich sehr, heute den Helene Weber-Preis an 15 beeindruckende Politikerinnen auf kommunaler Ebene zu verleihen. 15 tolle Vorbilder zeigen einmal mehr, wie sehr Frauen in die Politik gehören. Die diesjährigen Preisträgerinnen machen Frauen Mut, sich in einem immer noch männlich dominierten Feld zu engagieren. Es ist durch Vorurteile, Geschlechterstereotypen und strukturelle Barrieren geprägt. Sich dort zu behaupten und dran zu bleiben, kostet Kraft und Mut. Dass Sie dennoch zeigen, wie es geht, dafür bin ich sehr dankbar. Denn die kürzlich begangenen Aktionstage zu Equal Pay, Equal Care und der Internationale Frauentag machen etwas ganz besonders klar: Wenn wir die Gleichstellung von Frauen und Männern noch in diesem Jahrzehnt erreichen wollen, sind wir noch lange nicht am Ziel. Auch wenn wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben: Es braucht vereinte Kräfte, um Gleichstellung weiter voranzubringen, auch und besonders in der Kommunalpolitik. Bis Frauen gleichberechtigte Player in der Politik sind, gibt es noch viel zu tun."

Das sind die Preisträgerinnen 2024

Alle Preisträgerinnen zeigten außergewöhnliches Engagement: für ihre Kommune und für die Demokratie. 

  • Baden-Württemberg: Diana Arnold (CDU), Dr. Marilena Geugjes (Bündnis 90/Die Grünen), 
  • Bayern: Polina Gordienko, (SPD), Franziska Wurzinger (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Berlin: Anab Awale (SPD)
  • Brandenburg: Annett Klingsporn (SPD)
  • Hamburg: Lenka Alzbeta Brodbeck (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Hessen: Hibba-Tun-Noor Kauser (SPD), Malena Todt (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Niedersachsen: Onyekachi Oshionwu (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Nordrhein-Westfalen: Ute Gremmel-Geuchen (CDU), Maria Helmis-Arend (SPD)
  • Schleswig-Holstein: Tina Schuster (FDP)
  • Thüringen: Ulrike Jary (CDU), Petra Teufel (FDP)

Preisträgerinnen sind Vorbilder für Frauen in Politik 

Einmal pro Legislaturperiode schlagen die Mitglieder des Deutschen Bundestages die Kandidatinnen für den Helene Weber-Preis vor. Aus diesen Vorschlägen wählt eine unabhängige Jury die Preisträgerinnen aus. Mit der Auszeichnung ist eine konkrete Förderung verbunden: ein Preisgeld für Aktivitäten in der Kommune sowie Trainings und Unterstützung beim Aufbau ihres Netzwerks. Viele der ehemaligen Preisträgerinnen bekleiden heute Mandate und Ämter in der Landes-, Bundes- oder Europapolitik. Die Preisträgerinnen sind Vorbilder und können andere Frauen ermutigen, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren.

Politischen Einstieg durch Vernetzung fördern

Die bisherigen Preisträgerinnen haben sich zu einem bundesweiten und überparteilichen Netzwerk, dem Helene Weber-Netzwerk, zusammengeschlossen. Darüber hinaus wirken sie im Helene Weber-Kolleg, einer bundesweiten und überparteilichen Plattform, als Botschafterinnen für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik. Das Bundesfrauenministerium fördert das Helene Weber-Kolleg, welches verschiedene Vernetzungsformate und ein Informationsangebot anbietet, um Frauen bei ihrem politischen Ein- und Aufstieg zu unterstützen. Projektträger ist die EAF Berlin: eine unabhängige Forschungs- und Beratungsorganisation, die sich für Chancengleichheit und Vielfalt in Führung einsetzt.

Ganztagskongress Multiprofessionalität in der Ganztagsbetreuung fördern

Vier Frauen sitzen auf einer Bühne
Lisa Paus mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot und der Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen, Sascha Karolin Aulepp auf dem Ganztagskongress 2024© Thomas Trutschel/photothek.de

Am 20. und 21. März veranstalten das Bundesfamilienministerium und das Bundesbildungsministerium zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Unter dem Motto "Ganztag multiprofessionell gestalten" steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Ganztagsschulen und Horten im Mittelpunkt.

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten."

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: "Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen.“

Rechtsanspruch gilt ab 2026

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich mit rund 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und ab 2026 auch an den Betriebskosten. Die Mittel für die Betriebskosten steigen ab 2030 auf jährlich 1,3 Milliarden Euro.