"Woche des bürgerschaftlichen Engagements" Aktionswoche feiert Engagement für Nachhaltigkeit

 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Samuel Drews und Rainer Hub halten Plakate mit der Aufschrift "Engagement macht stark!".
Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit dem Engagement-Botschafter 2024 Samuel Drews und dem Vorsitzenden des BBE-Sprecherinnen- und Sprecherrates Rainer Hub © Jörg Farys/photothek.de

Am 20. September wurde in Berlin zum zwanzigsten Mal die "Woche des bürgerschaftlichen Engagements" eröffnet. Die Aktionswoche wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) initiiert und vom Bundesfamilienministerium gefördert. 

Der thematische Schwerpunkt der diesjährigen Woche ist das Engagement für Nachhaltigkeit. Es werden bundesweit über 20.000 Aktionen erwartet, in denen bürgerschaftliches Engagement sichtbar gemacht wird. Beispielhaft für die zahlreichen Aktivitäten zum Erhalt der Lebensgrundlagen steht die Initiative "Plastikfreie Stadt" aus Rostock. 

Lisa Paus: “Von ganzem Herzen danke ich den unzähligen Engagierten, die sich bundesweit mit ihren Projekten für Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft einsetzen, ob sie Kindern Wertschätzung für die Umwelt vermitteln, Solaranlagen auf öffentlichen Dächern installieren oder für eine saubere Stadt sorgen. Mit der Überschrift 'Nachhaltig engagiert' wurde genau der richtige Schwerpunkt für die Woche gewählt. Die Bundesregierung hat sich den globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verpflichtet. Für die Umsetzung dieser Ziele ist das vielfältige Engagement von freiwillig Engagierten, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen von unermesslicher Bedeutung.“

Rainer Hub: "Die Nachhaltigkeitseckpfeiler Soziales, Wirtschaft und Ökologie sind dringend in ein neues Gleichgewicht zu bringen. Dies ist in Zeiten der Transformationen nur mit einer langfristig und stabil aufgestellten Zivilgesellschaft zu leisten. Sie ist die Bedingung dafür, dass freiwilliges Engagement in unserer Gesellschaft Wirkung entfaltet und zu einer Stärkung von Teilhabe, Zusammenhalt, Mitwirkung, Inklusion und gesellschaftlichen Frieden beiträgt."

Samuel Drews ist Engagement-Botschafter

Während der Eröffnungsveranstaltung zur Engagement-Woche wurde Samuel Drews von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und dem Vorsitzenden des BBE-Sprecherinnen- und Sprecherrates Rainer Hub zum Engagement-Botschafter 2024 ernannt. 

Samuel Drews vertritt das Schwerpunkt-Thema “Nachhaltig engagiert“ und will mit der Initiative Plastikfreie Stadt Menschen in verschiedensten Organisationen für das Thema Einweg-Kunststoff sensibilisieren. Er organisiert Workshops, Aufräumaktionen und Sensibilisierungskampagnen, um eine Veränderung im Umgang mit Umweltproblemen zu fördern.

Die Engagement-Botschafterinnen und -Botschafter der Kampagne "Engagement macht stark!" sind mit ihrem persönlichen, individuellen Einsatz motivierende Vorbilder und zeigen zugleich verschiedene Möglichkeiten für freiwilliges Engagement. Durch ihre Auftritte stärken sie die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement.

Die Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Seit 2004 würdigt das BBE mit der bundesweiten "Woche des bürgerschaftlichen Engagements" den Einsatz der vielen freiwillig Engagierten. Im Fokus stehen Menschen, die sich eigeninitiativ oder in Unternehmen, Stiftungen, Verbänden oder Einrichtungen unter dem Motto "Engagement macht stark!" engagieren. Bundesweit werden etwa 20.000 Aktionen erwartet.

Fachtagung Kooperationen für gemeinschaftliches Wohnen im Alter stärken

Eine ältere Frau liest einem Kind vor
Lebensqualität bedeutet, auch im Alter selbstbestimmt leben zu können © BMFSFJ

Im Rahmen des Projekts "Wissen, Informationen, Netzwerke - WIN für Gemeinschaftliches Wohnen" fand am 20. September die Fachtagung "Zeit für mehr Kooperation. Gemeinschaftlich Planen, Bauen und Wohnen #bedarfsgerecht #inklusiv #bezahlbar" statt. In einem hybriden Format online und vor Ort in Frankfurt am Main, konnten sich Interessierte über die Potenziale von Kooperationen im Bereich des gemeinschaftlichen Wohnens austauschen.

Im Fokus der Tagung standen Wohnformen, die gemeinschaftliches Wohnen mit Bausteinen für Pflege, Assistenz, Beratung und Teilhabe verknüpfen. Denn diese ermöglichen auch Menschen im hohen Alter oder mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf ein möglichst langes selbstbestimmtes Wohnen im eigenen Zuhause. 

Parlamentarischer Staatssekretär Sven Lehmann: "Wir wollen Menschen Wege aufzeigen, wie sie möglichst lange im eigenen Zuhause leben können - auch und gerade, wenn sie dabei unterstützt werden müssen. Gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnformen schaffen Fürsorgestrukturen unabhängig von der Familie. Das Wissen darüber wollen wir weiter verbreiten und unterstützen deshalb mit dem Projekt 'Wissen, Informationen, Netzwerke - WIN für Gemeinschaftliches Wohnen' auch weiterhin die notwendige Vernetzung der Akteure untereinander."

Teilnehmende besuchen Wohnprojekte vor Ort

Nach den fachlichen Inputs hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, zwei Projekte zu besichtigen: Am Freitagabend ging es zum derzeit größten gemeinschaftlichen Wohnprojekt in Frankfurt, dem "BeTrift" in Frankfurt Niederrad. Am Samstagvormittag folgte Hofheim am Taunus. Bei "WIR am Klingenborn" leben Menschen mit und ohne Unterstützungs- und Pflegebedarf zusammen.

Die Fachtagung wurde von FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (FGW) im Rahmen von WIN und in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum sowie der Landesberatungsstelle Gemeinschaftliches Wohnen Hessen durchgeführt. 

WIN wird auch über das Jahr 2024 hinaus gefördert

Das Bundesseniorenministerium hat entschieden, das erfolgreiche Projekt WIN auch über das Jahr 2024 hinaus bis Ende 2027 zu fördern. Damit können die Angebote ausgebaut und weiterentwickelt werden, neue Akteure können vernetzt und Interessierte beraten werden.

WIN ist ein bundesweites Koordinierungsangebot und eine Informationsplattform und wird seit 2020 von FOURM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (FGW) umgesetzt. Das Projekt bietet einen niedrigschwelligen Zugang zu gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnformen und hilft, Interessierte zu erreichen.

Das Bundesseniorenministerium fördert seit Jahrzehnten modellhaft gemeinschaftliche Wohnformen. Neben WIN werden beispielsweise mit dem aktuellen Modellprogramm "AGIL - altersgerecht, gemeinschaftlich und inklusiv leben" in diesem Jahr bundesweit sieben innovative Projekte mit Bundesmitteln unterstützt. Je nach Haushaltslage können ab 2025 weitere Förderungen hinzukommen.
 

Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie" Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird für die Fachkräftesicherung immer wichtiger

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus steht mit dem DIHK-Präsidenten Peter Adrian vor einer Plakatwand.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit dem DIHK-Präsidenten Peter Adrian beim Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie" © Netzwerkbüro "Erfolgsfaktor Familie"/Nils Hasenau

Unter dem Titel "Vereinbarkeit verbessern - Fachkräfte sichern" sind am 20. September Unternehmen und Politik im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin beim Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie" zusammen gekommen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) Peter Adrian standen die Ergebnisse der Studie "Familienfreundliche Arbeitgeber: Die Attraktivitätsstudie" der Prognos AG. 

Die repräsentative Beschäftigtenbefragung von mehr als 2.500 Personen zeigt erstmals differenziert auf, was erwerbstätige Mütter, Väter und pflegende Angehörige für eine gelungene Vereinbarkeit brauchen und von ihren Arbeitgebern erwarten. Das Ergebnis: Wenn Arbeitgeber diese Bedarfe berücksichtigen, können sie ihre Arbeitgeberattraktivität deutlich steigern. Dabei geht es um eine sehr relevante Gruppe auf dem Arbeitsmarkt, denn mit rund 14 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland Eltern mit Kindern unter 18 Jahren oder pflegende Angehörige. Für eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung sind viele bereit, den Arbeitgeber zu wechseln oder auf Gehalt zu verzichten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die Studie zeigt: Arbeitgeber riskieren den Verlust von Fachkräften, wenn sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vernachlässigen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, dass 42 Prozent der Beschäftigten sich vorstellen können den Arbeitgeber zu wechseln, weil familiäre Belange zu wenig berücksichtigt werden. Das macht deutlich, wie wichtig die Arbeitskultur in den Unternehmen ist. Mütter, Väter und Pflegende brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Darum ist es entscheidend, dass wir nach 2023 und 2024 für die kommenden zwei Jahre wieder rund 4 Milliarden Euro für gute Kitas bereitstellen."

DIHK-Präsident Peter Adrian: "Quer durch Branchen und Regionen stufen Betriebe jeder Größe den Fachkräftemangel als eines ihrer zentralen Geschäftsrisiken ein. Dem müssen wir mit großem Einsatz begegnen. Drei Viertel der Unternehmen setzen zur Bewältigung auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem Engagement der Betriebe ist aber eine verlässliche, gut ausgebaute und flexible Kinderbetreuung unerlässlich, um nicht zuletzt die Potenziale für eine höhere Arbeitszeit insbesondere bei Frauen und Müttern zu heben." 

Weitere Ergebnisse der Studie:

  • Mütter orientieren sich mit ihrer Arbeitszeit oft an externen Taktgebern. 60 Prozent halten daher eine arbeitgeberseitige Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen für sehr wichtig. Zeitliche Flexibilität soll nicht zu Nachteilen bei ihrer beruflichen Entwicklung führen. Daher sind Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit bei Bedarf reduzieren oder aufstocken zu können, und Führung in Teilzeit attraktiv.
  • 45 Prozent der Väter würden gerne von ihrem Arbeitgeber aktiv zur Elternzeitnutzung ermutigt werden. Väter wünschen sich Freiräume für Arbeitszeit-Anpassungen an familiäre Aufgaben - dazu gehören insbesondere flexible Gestaltungsmöglichkeiten der wöchentlichen Arbeitszeit und des Arbeitsortes.
  • Pflegende wünschen sich die gleiche Anerkennung für ihre Betreuungssituation wie Eltern. Sie benötigen einerseits Rücksicht auf spontane Betreuungsbedarfe, zugleich sind zuverlässige Arbeitszeiten ohne Überstunden wichtig. 

 

Die Beschäftigtenbefragung wurde durch eine Unternehmensbefragung ergänzt, die exklusiv auf dem Unternehmenstag vorgestellt wurde. Gut drei Viertel (77 Prozent) setzen zur Bewältigung des Fachkräftemangels auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit rangiert eine Vereinbarkeitsstrategie vor anderen Strategien zur Begegnung des Fachkräftemangels. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten können für die Unternehmen noch weitere Potenziale bergen, gerade was die Aufstockung der Arbeitszeiten von Müttern angeht.

 

Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"

Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" ist mit über 8.900 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und der heutigen Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Weltkindertag Lisa Paus fordert stärkere Berücksichtigung von Kinderrechten

Kinder stehen vor einer Wand mit großen Puzzleteilen
Kinder setzen anlässlich des 70. Weltkindertages ein Kinderrechtepuzzle vor dem Deutschen Bundestag zusammen © Paula G. Vidal

Anlässlich des 70. Weltkindertags hat Bundesfamilienministern Lisa Paus bereits am 19. September gemeinsam mit Grundschülerinnen und Grundschülern vor dem Deutschen Bundestag ein Kinderrechtepuzzle zusammengesetzt. 

Das Puzzle wurde von Kindern und Erwachsenen aus ganz Deutschland gestaltet und mit Wünschen und Forderungen beschrieben, beispielsweise zum Thema Kinderrechte, Klimaschutz oder Freizeit. Auch Bundesfamilienministerin Paus hatte zuvor gemeinsam mit Berliner Grundschülerinnen und Grundschülern sechs Puzzleteile gestaltet.

Lisa Paus: "Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen von Herzen zum 70. Weltkindertag! Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!"

Lisa Paus mit Kindern und Jugendlichen vor dem Kinderrechte-Puzzle am Deutschen Bundestag
Bundesfamilienministerin Lisa Paus setzt zum Weltkindertag ein Zeichen für die Kinderrechte © Paula G. Vidal

Das Kinderrechte-Puzzle wurde von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk ins Leben gerufen, um zum 70. Jubiläum des Weltkindertags die Bedeutung der Kinderrechte hervorzuheben.

Der 20. September wurde von den Vereinten Nationen als Weltkindertag empfohlen und wurde 1954 in der Bundesrepublik zum ersten Mal gefeiert. In der DDR wurde dagegen der Internationale Kindertag nach sowjetischem Vorbild im Jahr 1948 eingeführt und traditionell am 1. Juni gefeiert. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland beide Kindertage feierlich begangen.

 

 

Kinder und Jugend 17. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht

Paus auf der Bundespressekonferenz
© Juliane Sonntag/BMFSFJ/photothek.de

Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen so vielfältig auf wie nie, dazu eint sie der Wunsch nach Sicherheit und Orientierung - das zeigt der 17. Kinder- und Jugendbericht, den Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit Sachverständigen am 18. September vorgestellt hat. Der Bericht liefert ein umfassendes Bild von der Lage der jungen Generation und der Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Lisa Paus: "Zuversicht braucht eine Basis. Darum ist es so wichtig, dass junge Menschen frühzeitig auf vertrauenswürdige Menschen und Strukturen treffen - zum Beispiel auf zugewandte Erzieher und Erzieherinnen, auf Schulen, die mehr als Stoff vermitteln, oder offene Jugendclubs. Auf Menschen, die Krise können und ihnen beiseitestehen. Das ist ein deutlicher Auftrag aus dem Kinder- und Jugendbericht an Verantwortliche aller staatlichen Ebenen.

Mir ist wichtig, dass alle jungen Menschen solche Angebote kennen und nutzen können - egal, woher ihre Eltern kommen oder ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Und: Junge Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte und Stimmen bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen Gewicht haben. Deshalb arbeite ich an einem Nationalen Aktionsplan, der zeigt, wie verbindliche und wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land aussehen kann."

Junge Generation ist so vielfältig wie noch nie

In Deutschland leben derzeit rund 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Der Bericht zeigt: Ihre Generation ist so vielfältig wie nie zuvor. Aber eins haben sie gemeinsam: Sicherheit und Orientierung sind notwendig für gutes Aufwachsen. Das ist jedoch aktuell geprägt von sich überlagernden Herausforderungen wie Krieg, Klimawandel, globale Fluchtmigration, Nachwirkungen der Pandemie, aber auch von Fachkräftemangel und dem Druck auf die Demokratie.

Die meisten jungen Menschen in Deutschland blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Ihr Zukunftsvertrauen hat jedoch abgenommen. Von den aktuellen Krisen sind sie unterschiedlich stark betroffen - je nachdem, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen sie aufwachsen.

Berichtskomission fordert künftige Generationen stärker zu berücksichtigen

Die Gesellschaft verfügt über vielfältige Ressourcen für die junge Generation. Es gelingt ihr aber nicht, diese allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen zugänglich zu machen. Die Berichtskommission sieht Politik und Gesellschaft gefordert, junge Menschen und künftige Generationen mit ihren Bedürfnissen stärker zu berücksichtigen. 

Der Bericht betont, dass junge Menschen auch in schwierigen Zeiten vertrauenswürdige Rahmenbedingungen brauchen. Dafür ist eine starke Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar. Dazu gehören viele Arbeitsfelder und Aufgaben - etwa die Kinderbetreuung in Kitas und Schulen, Jugendzentren, Jugendverbände, der internationale Jugendaustausch, die Jugendsozialarbeit und die vielfältigen Leistungen der Jugendämter vor Ort.

Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Berichtskommission: "Die Kinder- und Jugendhilfe ist trotz der Ausnahmesituationen der letzten Jahre funktionsfähig, kommt aber zunehmend an ihre Grenzen. Zum guten Aufwachsen gehören Zuversicht und Vertrauen. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Leistungen auch weiterhin dazu beitragen soll, muss sie verlässlich sein und noch besser werden als sie es ist."

Bei der Erstellung des Berichts hat die Berichtskommission großen Wert auf eine umfängliche Beteiligung junger Menschen gelegt. Insgesamt hat sie rund 5400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Der Kinder- und Jugendbericht

Gemäß § 84 SGB VIII ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Mit einer Stellungnahme der Bundesregierung wird der Bericht Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Kinder- und Jugendarbeit Neue Impulse auf dem 4. Bundeskongress für Kinder- und Jugendarbeit

 

Paus auf Bühne mit Teilnehmenden
© INES fotografie Berlin

Vom 16. bis 18. September treffen sich in Potsdam über 1500 Vertreterinnen und Vertreter aus Fachpraxis, Verbänden, Verwaltung, Politik und Wissenschaft zum 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit.

Bundesjugendministerin Lisa Paus eröffnete gemeinsam mit Steffen Freiberg, dem Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Mike Schubert Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam die Veranstaltung und tauschte sich in einer Podiumsdiskussion über die Situation junger Menschen aus.

Lisa Paus: "Wir alle wissen, wie sehr sich gerade junge Menschen nach Freiheit und Autonomie sehnen und in einer Welt leben möchten, in der sie sich ausprobieren und weiterentwickeln können. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet jungen Menschen genau diese Räume. Der 4. Bundeskongress wird getragen von einem starken Netzwerk aus Bund, Land und Kommune, dem Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit sowie regionalen Fachverbänden. Das zeigt: Hier ziehen alle an einem Strang und übernehmen Verantwortung für junge Menschen."

Fachvorträge und Austausch prägen die Veranstaltungstage 

Logo des 4. Bundeskongresses Kinder- und Jugendarbeit

Über die drei Kongresstage finden rund 200 Fachveranstaltungen statt, in denen aktuelle Themen der Kinder- und Jugendarbeit, wie beispielsweise Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung, Umgang mit Diversität, Digitalität und Digitalisierung, Fachkräfte und ehrenamtliches Engagement, Kinder- und Jugendarbeit und Schule sowie Internationale Kinder- und Jugendarbeit, beleuchtet und diskutiert werden. 

Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher tauschen sich über Bedingungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit aus. Mit zahlreichen Info- und Aktionsständen, Beratungsangeboten und Angeboten lädt unter anderem ein "Park der Möglichkeiten" alle Teilnehmenden dazu ein, die vielfältigen Facetten der Kinder- und Jugendarbeit hautnah zu erleben.

 

Welt-Alzheimertag und Woche der Demenz Gemeinsam mutig leben: Woche der Demenz startet am 16. September

Musikerinnen und Musikern machen gemeinsam mit Seniorinnen und Senioren Musik
Das Projekt "Ein Lied für Dich" des Nordbayerischen Musikbundes ist eine interaktive Konzertreihe mit musikalischen Beiträgen von ehrenamtlichen Musikerinnen und Musikern. © Monika Feldmeier

Am 16. September beginnt die Woche der Demenz unter dem Motto: "Demenz - Gemeinsam. Mutig. Leben." Verschiedene Akteure informieren bundesweit mit Veranstaltungen und Aktionen über Demenz und zeigen, dass ein gutes Leben mit Demenz am besten gemeinsam gelingt. Sie ermutigen Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, in der Mitte der Gesellschaft zu bleiben und ihre gewohnten Aktivitäten weiterzuführen. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, die Menschen mit Demenz dabei unterstützen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen. 

Mit der Diagnose Demenz zu leben, erfordert Tag für Tag Mut. Mut bei den Menschen mit Demenz selbst, aber auch bei ihren Angehörigen und Pflegenden. Gewohnte Aktivitäten beizubehalten, gemeinsam mit anderen aktiv zu sein, sich mutig über die Veränderungen auszutauschen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen, dazu will die diesjährige Woche der Demenz aufrufen. Musik ist ein Beispiel dafür, wie es gelingen kann, sozial eingebunden zu sein und zu bleiben. 

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: "Musik öffnet Herzen, bringt Emotionen und Erinnerungen hervor und entlastet in schwierigen Situationen. Gemeinsam zu singen und zu musizieren ist besonders wertvoll, denn Musik schafft Verbindung, auch wenn Worte es nicht mehr können. Nach wie vor gibt es Vorurteile und Unsicherheiten im Umgang mit Demenz. Ich bin sehr froh, dass wir in der Nationalen Demenzstrategie starke Partner haben, die sich vor allem dafür einsetzen, dass Menschen mit Demenz in unserer Mitte bleiben. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. schafft es mit seinem Programm zum demenzsensiblen Musizieren in der Amateurmusik erstmals, dass Demenz in Ensembles die nötige Aufmerksamkeit erhält und alle Beteiligten ermutigt werden, gemeinsam zu musizieren - auch bei Demenz."

Mit Musik Betroffene unterstützen und Austausch fördern 

Musikalische Projekte mit und für Menschen mit Demenz sind besonders erfolgreich, wenn die Beteiligten den Umgang mit Demenz und Grundlagen demenzsensiblen Singens und Musizierens kennen. Das Bundesseniorenministerium fördert das Programm “Länger fit durch Musik!“ beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. Der Verband hat mit den geförderten Projekten zum demenzsensiblen Musizieren bundesweit zu Mitmach-Aktionen eingeladen.

Am Welt-Alzheimertag wurde zudem erstmalig in Heidelberg eine Demenz Partner-Schulung “Musizieren in Chören und Instrumentalensembles“ durchgeführt. Weitere Demenz Partner-Kurse sind öffentlich zugänglich.
 

Die Nationale Demenzstategie

Die Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung wurde unter der gemeinsamen Federführung des Bundesseniorenministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums sowie unter dem Co-Vorsitz der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz entwickelt und 2020 gestartet. Ein Bündnis aus inzwischen mehr als 80 Akteurinnen und Akteuren aus Bund und Ländern, Pflege, Gesundheitswesen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft arbeitet daran, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu verbessern. Dazu sollen bis 2026 insgesamt mehr als 160 Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Welt-Alzheimertag

Der Welt-Alzheimertag findet seit 1994 jedes Jahr am 21. September statt, um weltweit die Öffentlichkeit auf die Situation von Menschen mit Demenz und die ihrer Angehörigen aufmerksam zu machen.

Deutscher Jugendfotopreis 2024 Junge Fotografinnen und Fotografen ausgezeichnet

Lisa Paus mit Preisträgerinnen und Preisträgern
Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit den Preisträgerinnen und Preisträgern der 37 prämierten Arbeiten des Deutschen Jugendfotopreises 2024 im NRW-Forum Düsseldorf © Andy Happel

Bundesjugendministerin Lisa Paus hat am 14. September im NRW Forum in Düsseldorf die Preisträgerinnen und Preisträger des Bundeswettbewerbs Deutscher Jugendfotopreis ausgezeichnet. Mehr als 1000 Kinder und Jugendliche hatten sich mit 4500 Einreichungen um die Preise beworben. Die Wettbewerbsjury wählte 27 von ihnen aus.

Im Fokus des Deutschen Jugendfotopreises stehen die jungen Preisträgerinnen und Preisträger mit ihren Bildern und den Geschichten, die sie erzählen. Bei vielen Fotos geht es um die Auseinandersetzung mit und zwischen den Generationen. Dafür sorgt auch das Jahresthema "#OK BOOMER,!?".

Lisa Paus: "Ich bin den jungen Kreativen dankbar für diese großartigen Fotos! Egal, ob die Bilder nachdenklich machen oder das Wettbewerbsthema mit einer guten Prise Humor zeigen - es sind wichtige Beiträge für eine ganz zentrale Debatte in unserer Gesellschaft: Wie wollen wir künftig zusammenleben? Die Fotos, die Kreativität und auch die Stimmung bei der Preisverleihung haben mich sehr beeindruckt und sie geben mir eine Extraportion Energie, mich weiterhin stark zu machen für die Anliegen der jungen Generation."

Dialog der Generationen steht im Fokus

Die Bilder sind noch bis zum 6. Oktober in der Ausstellung "Dürfen wir Ihnen das Du anbieten?" zu sehen, die von Studierenden der Münster School of Design entwickelt wurde. Ein besonderer Fokus liegt auf Arbeiten, die sich mit Dialog zwischen den Generationen auseinandersetzen.
 

Deutscher Jugendfotopreis

Der Deutsche Jugendfotopreis bietet seit 1961 eine Plattform für junge Fotografie in Deutschland. Er richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Das Bundesjugendministerium stiftet Preisgelder in Höhe von insgesamt 9000 Euro. Veranstalter ist das Deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum in Remscheid, ein Bundeszentrum für kulturelle Medienbildung. Neben dem Bundesjugendministerium unterstützt auch das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration den Bundeswettbewerb.

Rede im Deutschen Bundestag Lisa Paus: Haushalt ist ein Zeichen der Zuversicht und Stärke

Beteiligungsprozess abgeschlossen Aktionsplan "Queer leben" wirksam umsetzen

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann spricht auf einer Bühne. Im Hintergrund das Logo von "Queer leben"
Sven Lehmann bei der Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" © Florian Gaertner/BMFSFJ/photothek.de

Am 6. September fand in Berlin die Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsprozess zur Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" statt. Über einen Zeitraum von fünfzehn Monaten nahmen über 200 Personen aus Bundesressorts, Bundesländern und der Zivilgesellschaft an diesem Prozess teil. Zwischen April 2023 und Juni 2024 fanden dazu 53 digitale Arbeitsgruppensitzungen statt. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, koordinierte diesen Arbeitsprozess. 

Auf der Abschlussveranstaltung wurde das große Engagement insbesondere der zivilgesellschaftlichen Teilnehmenden gewürdigt, der Beteiligungsprozess gemeinsam reflektiert und der Blick auf die weitere Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" gerichtet. 

Sven Lehmann: "Alle Teilnehmenden aus Ressorts, Bundesländern und Zivilgesellschaft haben in diesem sehr umfassenden Beteiligungsprozess echte Pioniers- und Pionierinnenarbeit geleistet. Für dieses durch die Community-Organisationen auch oftmals ehrenamtlich geleistete Engagement möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Die Empfehlungspapiere tragen entscheidend dazu bei, dass LSBTIQ* in allen Politikbereichen berücksichtigt werden und sind eine sehr gute Grundlage für die weitere Umsetzung des Aktionsplans in den Ressorts."

Beteiligungsprozess bisher bundesweit einmalig 

Der Beteiligungsprozess zum Aktionsplan sollte die Perspektiven von LSBTIQ*, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen in die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans einbringen. Dazu konstituierten sich im März 2023 insgesamt 14 Arbeitsgruppen entlang der Handlungsfelder des Aktionsplans. Die Bundesministerien wurden entsprechend ihrer Zuständigkeiten den Arbeitsgruppen zugeordnet und sind für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie die entsprechende Bereitstellung finanzieller Mittel verantwortlich. Als dritte Gruppe brachten Personen aus den Landesministerien ihre Expertise in die Arbeitsgruppen ein.

Ziel der Arbeitsgruppen war es, die Fachkenntnisse der Teilnehmenden gegenseitig nutzbar zu machen und die für die jeweiligen Maßnahmen des Aktionsplans zuständigen Bundesressorts bestmöglich bei der Umsetzung zu beraten. Die Bundesressorts und die Teilnehmenden der Bundesländer haben ihre Fachexpertise in die Diskussionen der Arbeitsgruppen eingebracht. Die Zusammenarbeit trug auch dazu bei, eine nachhaltige Allianz zu bilden, die queeres Leben als selbstverständlich anerkennt und Diskriminierung abbaut.

Zivilgesellschaft legt Empfehlungspapiere vor

Dank aller Beteiligten liegen nun 14 Empfehlungspapiere in einem Umfang von insgesamt 250 Seiten vor. Die Empfehlungen werden im Namen der zivilgesellschaftlichen Teilnehmenden ausgesprochen und unterstützen die zuständigen Bundesressorts bei der Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen mit konkreten Vorschlägen. Sie wurden durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, an die zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt und veröffentlicht. Wie im Aktionsplan festgehalten, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch in diesem Jahr über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans informieren. 

Der Aktionsplan "Queer leben"

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan "Queer leben" im November 2022 beschlossen. Er ist ein Meilenstein, um die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) voranzubringen. Der Aktionsplan umfasst ein Maßnahmenpaket in sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales.

 

"Kindertagesbetreuung Kompakt 2023" Zahl der Kinder in der Kindertagesbetreuung weiter gestiegen

Eine Mutter zieht ihrem Sohn in der Kita Haussschuhe an
Mehr als 2,6 Millionen Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren nutzten 2023 ein Angebot der Kindertagesbetreuung © BMFSFJ / Philipp Arnoldt

Das Bundesfamilienministerium hat die neunte Ausgabe der Publikation "Kindertagesbetreuung Kompakt" veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass im Jahr 2023 erneut mehr Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut wurden als im Vorjahr. 

Gleichwohl übersteigt der Bedarf der Eltern weiterhin das Angebot. Zudem bestehen nach wie vor große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei der Beteiligungsquote der unter Dreijährigen, also dem Anteil der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, an der gleichaltrigen Bevölkerung.

Bundesfamilienministerin Lias Paus: "Für so viele Kinder wie noch nie gehörte 2023 der Kita-Besuch zum Alltag. Das ist eine gute Nachricht und zeigt: in unserem Land wächst das Bewusstsein dafür, wie wichtig frühkindliche Bildung ist. Immer mehr Eltern wünschen sich auch für die Allerjüngsten gute Betreuungsangebote. Trotzdem übersteigt der Bedarf weiterhin das Angebot. Wir wollen zusammen mit den Ländern weiter in gute Kitabetreuung investieren. Deshalb führen wir das Kita-Qualitätsgesetz auch nach 2024 fort und stellen in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt weitere vier Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei legen wir einen klaren Schwerpunkt auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Daran hängen Betreuungsplätze und die Verlässlichkeit der Kitas für die Kinder und ihre Eltern. Noch mehr Kinder haben so die Chance auf einen guten Start in ihre Bildungskariere."

Was bedeutet Beteiligungsquote?

In den bisherigen Ausgaben von "Kindertagesbetreuung Kompakt" wurden der Ausbaustand und der Bedarf an Kindertagesbetreuung mit den Begriffen "Betreuungsquote" und "Betreuungsbedarf" beschrieben. Die Fokussierung auf den Betreuungsbegriff wird dem System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) jedoch nur unzureichend gerecht. Aus diesem Grund werden nun die Begriffe "Beteiligungsquote" und "elterlicher Bedarf" verwendet. Die zugrunde liegenden Daten und Berechnungsmethoden bleiben unverändert. Die Beteiligungsquote zeigt an, wie viele Kinder einer Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Bedarf der Eltern nach wie vor hoch

Zum Stichtag 1. März 2023 besuchten bundesweit 2.690.925 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Damit setzt sich der Anstieg des Vorjahres in gleichem Maße fort. 

Auch die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg weiter auf 856.584. Das sind rund 18.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Beteiligungsquote der unter Dreijährigen ist damit erneut gestiegen: Bundesweit lag sie im Jahr 2023 bei 36,4 Prozent.

Trotz steigender Betreuungszahlen ist der Bedarf der Eltern an Kindertagesbetreuung noch nicht gedeckt. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren zu. Hier beträgt die Differenz zwischen dem Bedarf der Eltern und der Beteiligungsquote 14,6 Prozentpunkte. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Beteiligungsquote bei 91,3 Prozent. In dieser Altersgruppe haben also fast alle Kinder einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Trotzdem liegt der Bedarf der Eltern mit 96,7 Prozent noch etwas höher. 

Regionale Unterschiede deutlich erkennbar 

Die neunte Ausgabe von "Kindertagesbetreuung Kompakt" nimmt verstärkt die unterschiedlichen Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland in den Blick. In den ostdeutschen Bundesländern sind seit einigen Jahren deutliche demografisch bedingte Rückgänge der Kinderzahl zu beobachten, während die Versorgungslage mit Plätzen in der Kindertagesbetreuung vergleichsweise gut ist.

In Westdeutschland hingegen steigt die Kinderzahl in der Bevölkerung weiter an und es besteht nach wie vor eine große Lücke zwischen dem Bedarf der Eltern und dem Angebot an frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. 

Zudem werden erstmals auch Einschränkungen im Betreuungsalltag abgebildet. Rund 47 Prozent der Eltern von unter Dreijährigen und 44 Prozent der Eltern Drei- bis Fünfjähriger geben an, von ungeplanten Schließtagen betroffen zu sein. In Westdeutschland berichten die Eltern dabei häufiger von eingeschränkten Öffnungszeiten als in Ostdeutschland. 

Fachkräftebedarf wird weiter steigen 

Für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung werden vor allem gut qualifizierte Fachkräfte benötigt. Mit der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen. Das Bundesfamilienministerium hat daher gemeinsam mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten eine "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag" vorgelegt, um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte für die Kinderbetreuung zu gewinnen. 

KiTa-Qualität fördern und weiterentwickeln 

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund zudem die Länder bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und in der Kindertagespflege. In den Jahren 2023 und 2024 stellt der Bund dafür rund vier Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel können unter anderem für ein bedarfsgerechtes Angebot, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, die Stärkung der KiTa-Leitungen oder die sprachliche Bildung eingesetzt werden.

Darüber hinaus arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, das KiTa-Qualitätsgesetz über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und inhaltlich weiterzuentwickeln. Dafür soll der Bund in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt rund vier Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. 

Pflegeausbildung Bundeskabinett beschließt neue Pflegefachassistenzausbildung

Bundesseniorenministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesseniorenministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellen das neue Pflegefachassistenzeinführungsgesetz vor © Kira Hofmann/BMFSFJ/photothek.de

Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er am 4. September vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz kommt - und das ist eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege. Im Wettbewerb um Fachkräfte können wir Menschen für das Berufsfeld Pflege nur mit attraktiven Ausbildungsbedingungen begeistern. Diese Voraussetzungen haben wir nun geschaffen. Statt bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern, wird es künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung geben. So bauen wir bürokratische Hürden ab und machen Pflegeberufe attraktiver. Wir beschleunigen außerdem das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden. So dauert die Ausbildung grundsätzlich 18 Monate. Es gibt aber Verkürzungsmöglichkeiten, insbesondere für besonders berufserfahrene Menschen."

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir."

Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor:

  • Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson". 
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger. 
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich. 
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden. 
  • Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.

Attraktive Ausbildungsbedingungen schaffen

Mit der neuen, vergüteten Ausbildung wird die Attraktivität des Berufs gesteigert, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor - und perspektivisch auch auf Master-Niveau.

Aufgabenverteilung effizienter gestalten

Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz können Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden. Denn Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet. Der Gesetzentwurf trägt damit maßgeblich zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei.

Ausbildung profitiert von einheitlicher Finanzierung

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Finanzierung erfolgt nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Damit wird für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht. Der Rückgriff auf die bewährten Verfahren des Pflegeberufegesetzes gewährleistet die schnelle Umsetzbarkeit.

 Pflege und Pflegeausbildung in Deutschland

Professionelle Pflege in Deutschland wird von ausgebildeten Fach- und Assistenzkräften sowie von angelernten Hilfskräften geleistet. Insgesamt arbeiten bei uns 1,7 Millionen Pflegekräfte. 62 Prozent bzw. 1,1 Millionen haben davon eine Pflegefachausbildung. 30 Prozent bzw. 515.000 Beschäftigte sind Pflegehilfskräfte, von denen heute rund 343.000 Beschäftigte eine Ausbildung in einem Pflegehelfer- oder -assistenzberuf oder in einem anderen Beruf haben.

Für den Pflegehelfer- bzw. -assistenzberuf gibt es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch ist das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar sind. Auf dieser Grundlage Assistenzkräften mehr Verantwortung zu übertragen und eine geeignete Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern festzulegen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das große Potenzial der Assistenzkräfte in der Versorgung kann nicht hinreichend genutzt werden. Außerdem erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung der ausländischen Pflegekräfte. Auch deshalb ist die Zahl der Anerkennungen für diese Pflegekräfte relativ gering. In den Jahren 2016 bis 2022 gab es nur 3000 Neuanträge für landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und -assistenzberufe. Zum Vergleich: Für Pflegefachkräfte wurden im selben Zeitraum 72.000 Neuanträge gestellt.

Ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, und die in diesem Jahr in Kraft getretenen Vereinfachungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen das ändern. Zudem erleichtert das neue Fachassistenzgesetz Interessierten den Einstieg in den Pflegeberuf, da die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut und die Fachkraftausbildung verkürzt werden kann, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten. Damit können mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Berufsabschluss erhalten und bürokratische Verfahren beim Umstieg von einer zur anderen Ausbildung werden deutlich vereinfacht.

 

 

"Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" Drei Millionen Euro für Kommunen gegen Einsamkeit

Logo des Programms "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" (ZuMe)
Mit dem neuen Programm werden Kommunen unterstützt, Einsamkeit wirksam zu begegnen © BMFSFJ

Am 3. September hat Bundesfamiliensministerin Lisa Paus bei der Auftaktveranstaltung des neuen Programms "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" rund 20 Kommunen als Träger begrüßt. 

Das Programm nimmt erstmals die Zielgruppe der 28 bis 59-Jährigen in den Blick. Das Bundesfamilienministerium hat am 1. September das neue bundesweite Förderprogramm gegen Einsamkeit gestartet, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird. Es hat eine dreijährige Laufzeit, vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.

 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Das neue Programm ist ein zentraler Meilenstein der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit für alle Altersgruppen. Erstmals fördern wir speziell Maßnahmen für Menschen, die sich mitten im Leben befinden, um Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen und zu lindern. In dieser Altersgruppe gibt es viele Umbruchsituationen, in denen die Menschen Hilfe benötigen und in Kontakt mit der Kommune treten. Sei es, dass es sich um Alleinerziehende nach einer Trennung handelt oder werdende Eltern, die Unterstützung benötigen. Ob ein Mensch von Einsamkeit betroffen ist, sieht man ihm nicht an. Wichtig ist mir, dass es zukünftig auch in dieser Zielgruppe passende Maßnahmen und eine Vielzahl an Gelegenheiten gibt, um in Kontakt zu kommen."

Gemeinsam Lösungen entwickeln

Ziel des Programms ist es, kommunale Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation auf- und auszubauen. Darüber hinaus sollen die soziale Teilhabe und die Arbeitsmarktchancen von Menschen in der Altersgruppe zwischen 28 und 59 Jahren verbessert werden.

So wird es zum Beispiel in einem Projekt spezielle Angebote für Neubürgerinnen und Neubürger, auch Geflüchtete oder mit Migrationsgeschichte, Alleinerziehende oder kinderlose Menschen geben. Eine der Kommunen plant partizipative Konferenzen, in denen gemeinsam mit Betroffenen Maßnahmen gegen Einsamkeit und Armut entwickelt werden. Die Themen Einsamkeit und soziale Isolation in städtische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen einzubinden, ist ein weiterer Ansatz, um feste Strukturen zu etablieren.

Rund 20 Kommunen bundesweit erhalten dafür bis 2027 rund 3,1 Millionen Euro aus Mitteln des ESF Plus, rund 3,4 Millionen Euro kommen aus Eigenmitteln der Kommunen hinzu. Es ist das zweite ESF Plus-Programm des Bundesfamilienministeriums gegen Einsamkeit.

 

Über den Europäischen Sozialfonds Plus

Der ESF Plus ist ein wichtiges Finanzierungs-, aber auch Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Es geht darum, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen. Es geht dabei um verschiedene Ziele, unter anderem soll der Zugang zur Beschäftigung, die allgemeine und berufliche Bildung und die aktive Inklusion verbessert, Drittstaatsangehörige sozioökonomisch integriert sowie die soziale sozialen Integration von Benachteiligten gefördert werden.
 

Über die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesgesellschaftsministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. 

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Bündnis für die junge Generation Jetzt Projektvorschläge für den Ideenpreis Spotlight Jugend einsenden

Logo Ideenpreis Bündnis für die junge Generation
© BMFSFJ

Der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen" des Bündnis für die junge Generation findet im Jahr 2024 erstmalig unter der Schirmherrschaft von Bundesjugendministerin Lisa Paus statt. Die Einsendungsphase für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ideenpreises beginnt am 1. September 2024.

Alle jungen Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland können ihre Beiträge und Ideen dann bis zum 31. Oktober 2024 einsenden. 

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Junge Menschen brauchen Räume, in denen ihre Stimmen laut werden können. Nur dann können junge Menschen auch gehört werden. Mit dem 'Ideenpreis Spotlight Jugend' wollen wir genau diesen jungen Ideen eine Bühne geben. Wir wollen damit junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren ermutigen, ihr Engagement künstlerisch und kreativ nach außen zu tragen."

Die 40 besten Projektideen aus allen Kategorien werden prämiert

Jugendliche und junge Menschen sind aufgerufen zu zeigen, wie sie die Gesellschaft verändern würden. Alleine oder mit Freundinnen und Freunden sollen ihre politischen Meinungen und Visionen eine Bühne bekommen. 

Ob Kurzfilm, Poetry Slam, Theaterstück, Performance, Plakataktion, die Gründung eines Jugendparlaments oder die Entwicklung neuer Beteiligungsformate, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Die künstlerische Auseinandersetzung mit politischen Themen, innovative Konzepte für mehr Jugendbeteiligung und die aktive Teilhabe an der öffentlichen Kommunikation - all das sind Wege, sich erfolgreich am Ideenwettbewerb zu beteiligen. 

Einzel- oder Gruppenbeiträge können in folgenden Kategorien eingereicht werden:

  • Junge Szenen für Demokratie - gib deinen Visionen eine Bühne
  • Kunst mit Haltung - gestalte deine Vision von Politik
  • Beteiligung beginnt mit dir - Visionen von Veränderung
  • Junge Medienmacher*innen - Visionen beleuchten, hinterfragen und an die Öffentlichkeit tragen


Eine Jury wählt im November 2024 die Preisträger und Preisträgerinnen aus. Die prämierten Ideen erhalten Preisgelder in Höhe von jeweils 5000 Euro und werden auf den JugendPolitikTagen 2025 präsentiert.

JugendPolitikTage 2025

Die JugendPolitikTage sind eine viertägige Jugendkonferenz in Berlin. Bei den JugendPolitikTagen können sich jugendliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland kennenlernen und vernetzen und mit Politikerinnen und Politikern, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung auf Augenhöhe diskutieren. 

Ihre Fragen können sie im Gespräch stellen und in Formaten wie Workshops zu wichtigen politischen Fragestellungen, den Dialogforen mit beteiligten Ministerien oder auf dem Markt der Möglichkeiten vertiefen.
 

Jahresbericht von jugendschutz.net Künstliche Intelligenz verschärft Risiken für Kinder und Jugendliche im Netz

Lisa Paus bei der Pressekonferenz von Jugendschutz.net
Lisa Paus bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Jahresberichts von jugendschutz.net © Juliane Sonntag/BMFSFJ/photothek.de

Das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche im Netz nimmt zu. Generative Künstliche Intelligenz (KI) macht die Unterscheidung von Realität und Fälschung immer schwieriger und verstärkt Risiken wie sexualisierte Gewalt, Mobbing und Extremismus. 

Dies ist ein zentraler Befund des Jahresberichts von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: "Online-Trends werden schnelllebiger und riskanter, Deepfakes sind inzwischen täuschend echt und einfach zu erstellen. Die Hemmschwellen für Übergriffe im digitalen Raum sinken. Wir sehen, dass der Krieg in Nahost für antisemitische oder muslimfeindliche Hasspropaganda instrumentalisiert wird. Auch Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern werden ohne Skrupel verbreitet. Und wir nehmen vermehrt Beiträge in Social Media wahr, die junge Menschen zu gesundheitsgefährdendem Verhalten anstiften. Bei all dem kommen auch KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Gleichzeitig muss leider konstatiert werden: Betreiber von Angeboten tun zu wenig, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie reagieren unzureichend, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden. Und sie überprüfen die Altersangaben von Nutzenden nicht angemessen. Gute Ansätze, wie möglichst sichere Voreinstellungen für bestimmte Altersgruppen, entfalten dadurch kaum Wirkung."

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass Kinder und Jugendliche im Netz immer mehr mit Hass, Hetze und Desinformation konfrontiert sind. Dazu kommt eine Debattenkultur, die nicht durchgehend sozialen Regeln folgt. Junge Menschen haben jedoch ein Recht auf sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt! Davon sind wir noch weit entfernt. Hier sind besonders die Plattform-Anbieter in der Pflicht. Mit dem Digital Services Act haben wir uns in Europa ein starkes Werkzeug gegeben: Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern und für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit innerhalb ihres Dienstes zu sorgen. Diese Regeln müssen jetzt konsequent umgesetzt werden."

Katharina Binz, Jugendministerin Rheinland-Pfalz: "Sexualisierte Gewalt im Netz muss nachhaltig bekämpft werden. Dies betrifft sowohl die kontinuierlich hohe Zahl an Fällen von Missbrauchsdarstellungen als auch die perfiden Strategien von Tätern und Täterinnen im Netz. Um diesem Problem mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz zu begegnen, haben wir in Rheinland-Pfalz den 'Pakt gegen sexualisierte Gewalt' geschlossen. Unser Ziel ist es, durch ressortübergreifende Zusammenarbeit allen jungen Menschen in unserem Land ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. Der Pakt setzt auf verschiedenen Ebenen an - sei es bei der Polizei, durch niedrigschwellige Präventionsangebote im ländlichen Raum oder die Einbeziehung von Betroffenen - und bündelt die Kompetenzen und Expertise. Gleichzeitig ist entscheidend, Kinder und Jugendliche, die bereits Gewalt erfahren haben, betroffenensensibel zu betreuen."

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): "Eins ist klar: Altersprüfung ist der Schlüssel zum sicheren Surfen für Kinder und Jugendliche. Die Technologie ist vorhanden, nun sind die Plattformen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die KJM hat bereits viele Systeme positiv bewertet, darunter auch Systeme, die bei der Schätzung des Alters mittels Echtzeit-Gesichtserfassung ansetzen; ganz ohne Ausweispapiere. Die Zeit zu Handeln ist nicht irgendwann, sondern jetzt."

Über 7500 Verstöße registriert 

Im Jahr 2023 bearbeitete jugendschutz.net 7645 Verstoßfälle. Zwei Drittel davon sind sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Bei 12 Prozent handelt es sich um Sex und Pornografie, bei 11 Prozent um politischen Extremismus. Fünf Prozent gingen auf selbstgefährdende Inhalte zurück und zwei Prozent auf Cybermobbing. 

Insgesamt 3210 Verstöße meldete jugendschutz.net an Anbieter und Selbstkontrolleinrichtungen, mit dem Ziel einer schnellen Abhilfe. 105 Verstoßfälle wurden zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übermittelt. Weitere 252 Fälle wurden der KJM zur Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) vorgelegt. 3582 Fälle sendete jugendschutz.net an die Strafverfolgungsbehörden, weil kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet wurden oder eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Bis zum Jahresende konnten 6902 Fälle, also rund 90 Prozent der Verstöße, beseitigt werden.

Über jugendschutz.net

jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. Im Jahr 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.

jugendschutz.net wird von den Obersten Landesjugendbehörden und den Landesmedienanstalten finanziert und vom Bundesjugendministerium und der Europäischen Union gefördert. jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. 

Veranstaltung "Demokratie im Fokus" Jugendbeteiligung und Bildung stärken die Demokratie

Lisa Paus auf einer Bühne im Gespräch mit Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani
Lisa Paus im Gespräch mit Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani © Juliane Sonntag/photothek.de

Am 26. August begrüßte Bundesjugendministerin Lisa Paus den Migrations- und Bildungssoziologen Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani zu einem Gespräch in der Veranstaltungsreihe "Demokratie im Fokus". Vor rund 60 Gästen aus der Demokratie- und Jugendförderung diskutierte Lisa Paus mit dem Experten, welche Möglichkeiten es gibt, die Zukunft für die jüngeren Generationen zu gestalten und Bildungschancen zu ermöglichen.

Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani ist Soziologe, Pädagoge und Politikwissenschaftler. Derzeit hat er den Lehrstuhl für Migrations- und Bildungssoziologie an der Universität Dortmund inne. Er ist außerdem Mitglied im Bundesjugendkuratorium und im "Bündnis für die junge Generation". 

Generationengerechtigkeit stärken

Angesichts einer alternden Gesellschaft und des wachsenden Gefühls der Ohnmacht junger Menschen gegenüber politischen Entscheidungen reicht es nicht aus, die Stimmen der jungen Generation zu hören. Es müssen auch konkrete Handlungen folgen. Denn eine lebendige Demokratie zeichnet sich durch Austausch, Dialog und aktive Beteiligung aller Generationen aus - darin waren sich Lisa Paus und Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani in ihrem Gespräch einig. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, betonte die Bundesjugendministerin die Dringlichkeit eines weiterentwickelten gesellschaftlichen Generationenvertrages. Aladin El-Mafaalani plädierte für ein Mentorenprogramm für junge Menschen durch die so genannte Babyboomer-Generation, die derzeit schrittweise in den Ruhestand geht.

Lisa Paus: "Die Interessen junger Menschen müssen stärker berücksichtigt werden. Deshalb brauchen wir einen weiterentwickelten Generationenvertrag mit vier zentralen Säulen: Erstens ist es unerlässlich, junge Menschen mehr in politische Prozesse einzubinden und ihnen Gehör zu verschaffen. Zweitens gilt es, Benachteiligungen zwischen den Generationen gezielt auszugleichen. Drittens müssen wir die Lebensgrundlagen und Handlungsspielräume zukünftiger Generationen sichern. Dazu gehört der Schutz unserer Umwelt ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder. Viertens muss das Miteinander an erster Stelle stehen, auch wenn es unterschiedliche Interessen gibt. Nur durch Zusammenarbeit und Kompromisse können wir gemeinsam tragfähige Lösungen für die vor uns liegenden Herausforderungen entwickeln."

Prof. El-Mafaalani: "Stellen Sie sich vor: Jeder junge Mensch hätte einen persönlichen Mentor an seiner Seite, der ihm mit Rat und Tat zur Seite steht. Die Babyboomer-Generation, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand geht, birgt ein enormes Potenzial, um genau das zu verwirklichen. Wenn sich jeder Zweite engagieren würde, könnten wir ein generationenübergreifendes Mentorenprogramm von ungeahnter Reichweite schaffen. Das wäre eine enorme Chance, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken und jungen Menschen den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu ebnen."

Demokratie erlebbar machen 

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion, an der sich auch das Publikum beteiligte, war die Frage, wie junge Menschen in der Migrationsgesellschaft ihr Vertrauen in Politik und Demokratie zurückgewinnen können. Die Bundesjugendministerin betonte, dass die heutige Jugend die mit Abstand diverseste sei, die es je gegeben habe. Aus diesem Grund müssten Schulen und KiTas zentrale Orte für das Lernen von Demokratie sein. 

Dazu müsse Demokratie für Kinder und Jugendliche erlebbar sein, so Aladin El-Mafaalani. Mit Blick auf die vielen Stunden, die sie in KiTa und Schule verbringen, sollten sie dort Demokratie nicht nur lernen, sondern aktiv erleben, indem sie politische Prozesse miterleben und mitgestalten. Dafür sei es wichtig, dass sich die Kinder und Jugendlichen zugehörig fühlen, ihre Meinung einbringen können und erfahren, dass sie etwas bewirken können. Nur so könne Demokratie von der Theorie zur gelebten Praxis werden und junge Menschen für demokratische Werte begeistert werden.

Lisa Paus hob die umfangreichen Investitionen des Bundes in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Höhe von vier Milliarden Euro sowie das Startchancen-Programm für Schulen in herausfordernder Lage hervor. Darüber hinaus verwies sie auf die Bedeutung von Programmen wie dem Corona-Aufholprogramm und Programmen zur Fachkräftegewinnung.

"Demokratie im Fokus"

Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, das Thema Demokratie vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen zu beleuchten, zu vermitteln und Lösungsansätze mitzugestalten. In loser Folge lädt die Lisa Paus eine Expertin oder einen Experten zu einem Gespräch ein, das einen übergeordneten Diskurs anstoßen soll.

Investitionsprogramm Ganztagsausbau Ganztagsbetreuung bundesweit ausbauen

Kinder beim Tauziehen
In allen 16 Bundesländern können ab sofort Förderanträge zum Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder beantragt werden © Fotolia/Robert Kneschke

Bis Ende 2027 stellt der Bund fast drei Milliarden Euro für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bereit. Bund und Länder haben sich nun auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. In allen 16 Bundesländern können ab sofort Anträge auf Förderung gestellt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die Zeit des Schulanfangs stellt viele Eltern vor neue Betreuungssituationen. Für verlässliche hochwertige Betreuung von Grundschulkindern unterstützen wir die Bundesländer dabei, ihre Kapazitäten auszubauen. Das Investitionsprogramm Ganztag ist ab sofort bundesweit am Start. Fast drei Milliarden Euro können die Länder bis 2027 nutzen: für mehr Ganztagsplätze, die Gewinnung von Fachpersonal, für Umbau und Ausstattung von Räumen. Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg - unabhängig vom Elternhaus. Dieses Ziel verfolgen wir auch mit der grade erst beschlossenen Weiterentwicklung der Kita-Betreuung, für die der Bund bis 2026 vier Milliarden Euro in die Hand nimmt. Daran schließt die Einigung zum Investitionsprogramm an: In allen 16 Bundesländern wird unser Land durch den Ganztagsausbau familienfreundlicher, denn alle 16 Länder bauen ihre Angebote aus. 

Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Millionen Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels."

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: "Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen, an denen die Herausforderungen am größten sind. Zugleich wollen wir hochqualitative Ganztagsangebote für möglichst viele Schulkinder und Eltern schaffen. Denn frühkindliche Bildung ist wichtiger denn je und hier besteht noch großer Nachholbedarf. Deswegen treiben wir nun mit der bundesweiten Förderung den Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter weiter voran. Damit wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dem ab 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden."

Bund unterstützt Länder und Kommunen  

Die Finanzhilfen werden für zusätzliche Investitionsmaßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung - einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken -, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet worden ist.

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung

Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (Ga-FöG) geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe eins. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft Mediale Sichtbarkeit und gesellschaftliche Teilhabe fördern

Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft © Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Am 30. Oktober findet im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin ein Fachgespräch zum Thema "Mediale Sichtbarkeit der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" statt. Interessierte können sich bis zum 22. Oktober unter folgender Emailadresse für die Veranstaltung anmelden: GSt-UN-Dekade@bafza.bund.de. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Das Gespräch wird ausgerichtet durch den Beirat zur Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.

Ziel des Fachgespräches ist es, den Austausch zwischen (Schwarzen) Medienschaffenden und Vertreterinnen und Vertretern der Schwarzen Communitys zu fördern. Außerdem bekommen die Teilnehmenden die Möglichkeit, gemeinsam wirkungsvolle und regionale Medienstrategien zu entwickeln.

Die Rolle der Medien stärken

Medien gestalten gesellschaftliche Diskurse und haben maßgeblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung und die politische Themensetzung. Damit beeinflussen sie sowohl die Sichtbarkeit der afrikanischen, afrodiasporischen und Schwarzen Communitys als auch Debatten über Anti-Schwarzen-Rassismus und Diskriminierung.

Diese Sichtbarkeit in den Medien hebt das Aktivitätenprogramm der UN-Dekade als einen zentralen Aspekt hervor. Demnach sollen die UN-Mitgliedsstaaten Medien dabei unterstützen, eine positive Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus einzunehmen. Das könne nicht zuletzt auch die öffentliche Anerkennung und Achtung der Kultur, der Geschichte und des Erbes der Menschen afrikanischer Abstammung geschehen.

UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 

Im Rahmen der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015-2024), die unter dem Motto "Menschen afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung" steht, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Rechte von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in Deutschland zu stärken. Ziel ist, die gesellschaftliche Teilhabe dieser Bevölkerungsgruppe zu fördern und Rassismus und Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken.


Starkes Signal für bessere KiTa-Qualität Bundeskabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz 

Lisa Paus sitzt mit Kindern auf dem Boden. Im Hintergrund spielt jemand Gitarre
Mit dem weiterentwickelten Gesetz will das Bundesfamilienministerium die Qualität der frühkindlichen Bildung in allen Kitas und Kindertagespflege weiter verbessern und so die Grundlage für die Regelung bundesweiter Qualitätsstandrads schaffen © Kira Hofmann/photothek

Das Bundeskabinett hat am 13. August im Umlaufverfahren den Entwurf für das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen - wie auch schon 2023 und 2024. Es sind damit insgesamt acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen: zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation. Diese Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, sind zentral für den Bildungserfolg der Kinder."

Sieben Handlungsfelder für mehr Qualität 

Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:  

  • Bedarfsgerechtes Angebot 
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel 
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte 
  • Stärkung der Leitung 
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung 
  • Förderung der sprachlichen Bildung 
  • Stärkung der Kindertagespflege 


Drei der bisherigen Handlungsfelder - räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen sowie die Möglichkeit, Bundesmittel zur Entlastung bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung zu verwenden, entfallen künftig.  

Für Maßnahmen in diesen drei Handlungsfeldern und solche zur Beitragsentlastungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für diese Beitragsentlastung nutzen, ist seit Jahren rückläufig. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren geht das Bundesfamilienministerium deshalb nicht aus.  

Fachkräftegewinnung und -sicherung fördern 

Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss. Das Bundesfamilienministerium setzt damit einen klaren Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld. 

KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz 

Mit einer stärkeren Konzentration der Bundesmittel auf die Qualität in der frühkindlichen Bildung ist ein klares Ziel verbunden: in den kommenden zwei Jahren soll sich die Angleichung der KiTa-Qualität in Deutschland weiter beschleunigen. Das Gesetz ist so ein Zwischenschritt für die Entwicklung bundesweite Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.    

In einer gemeinsamen Erklärung vom 27. März 2024 hatten die Jugend- und Familienministerinnen und -minister von Bund und Ländern ihr Ziel bekräftigt, die KiTa-Qualität gemeinsam weiter voranzubringen und den weiteren Qualitätsprozess skizziert. Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern. 

UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft Fachveranstaltung zur Förderung der Gleichberechtigung Schwarzer Menschen

Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
© Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft






Am 1. Oktober findet im Bundesfamilienministerium in Berlin eine Fachveranstaltung zum Thema "Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die Repräsentation von Schwarzen Menschen in Deutschland" statt.

Die Veranstaltung ist Teil der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und bietet eine Plattform zur Diskussion der rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Gleichberechtigung und Repräsentation Schwarzer Menschen.


Vorträge und Workshops laden zum Diskutieren ein

Im ersten Teil der Veranstaltung sollen in Einführungsvorträgen die historischen und strukturellen Ausgangssituationen Schwarzer Menschen erörtert und die menschenrechtlichen Vorgaben für ihre Repräsentation vorgestellt werden. 

Nach einem gemeinsamen Mittagessen wird in einer Keynote der Frage nachgegangen, ob Affirmative Action, wie sie in den USA praktiziert wird, ein Modell für Deutschland sein kann. 

Anschließend sollen drei parallele Workshops stattfinden. Sie werden die Möglichkeiten der Repräsentation Schwarzer Menschen in der Bundesverwaltung, die Entwicklungen auf Länderebene und die Handlungsmöglichkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beleuchten.  

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist bis Freitag, den 20. September 2024 unter GSt-UN-Dekade@bafza.bund.de möglich. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

Diskriminierung verhindern und Ungleichheiten überwinden

Gemäß dem 2014 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten Aktivitätenprogramm besteht eines der Hauptziel der UN-Dekade darin, "nationale, regionale und internationale Rechtsrahmen im Einklang mit der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Durban und dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu beschließen und zu stärken sowie ihre vollständige und wirksame Durchführung sicherzustellen". 

Die Mitgliedstaaten der VN werden aufgefordert, Maßnahmen umzusetzen, um Menschen afrikanischer Herkunft "vor Diskriminierung zu schützen und fortbestehende oder strukturelle Disparitäten und faktische Ungleichheiten, die von historischen Umständen herrühren, zu überwinden". Positive Maßnahmen zur Förderung Schwarzer Menschen haben in der Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft bisher nur wenig Beachtung gefunden. 

Die Fachveranstaltung soll einen Raum bieten, gemeinsam über das Thema zu diskutieren und als Grundlage für weitere Überlegungen dienen.