Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Das Bundesjugendministerium ist ab sofort auf der Videoplattform TikTok vertreten und vermittelt dort mit kurzweiligen Formaten jugendrelevante Themen.
Das Bundesjugendministerium hat am 26. Juli einen eigenen TikTok-Kanal gestartet. Unter dem Namen @jugendministerium richtet sich dieser insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene und stellt unter dem Motto "Politik4U" jugendpolitische Themen in den Mittelpunkt.
Der neue Kanal soll ein Gegenangebot zu extremistischen Inhalten und Falschinformationen darstellen. Das Ziel ist dabei, Jugendlichen und junge Erwachsene dort zu erreichen, wo sie sind - auf der in dieser Zielgruppe meistgenutzten Plattform. In jugendgerechter Form werden die Themen des Bundesjugendministeriums verständlich aufbereitet und erklärt.
Jugendlichen mehr Gehör verschaffen
Von Einsamkeit über Engagement bis hin zu Beteiligung, Generationengerechtigkeit und Vielfalt: Der Kanal soll Jugendlichen gleichzeitig mehr Gehör und Jugendthemen mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Auch Bundesjugendministerin Lisa Paus gibt Einblicke in ihre Arbeit und die des Hauses. Vor allem aber sind die Videos geprägt von wiederkehrenden jungen Moderatorinnen und Moderatoren, die junge Menschen direkt zu relevanten Themen informieren.
Pflegeberufegesetz
33.570 erfolgreiche Abschlüsse in der Pflege
Aktuelle Meldung
Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege ist 2023 deutlich gestiegen. Fast alle Absolventinnen und Absolventen wählten den generalistischen Berufsabschluss.
Das Statistische Bundesamt hat am 24. Juli erstmals differenzierte Zahlen zu den erfolgreich beendeten Pflegeausbildungen veröffentlicht. 2020 begannen die ersten Auszubildenden die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Nach drei Jahren Ausbildungszeit absolvierten sie im vergangenen Jahr ihre Abschlussprüfung.
Zahl der Eintritte 2023 deutlich gestiegen
Zum Stichtag am 31. Dezember hatten 2023 54.360 Personen eine Pflegeausbildung neu aufgenommen. Dies ist eine Steigerung um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 52.134 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen.
Der Anstieg ist auch in 2023 zu einem guten Teil auf eine Erhöhung des Anteils männlicher Auszubildender zurückzuführen. Seit Beginn der neu geordneten Pflegeausbildung steigt ihr Anteil kontinuierlich. Lag er 2020 mit 13.008 Männern noch bei 24,3 Prozent, so stieg er bis 2023 mit 14.559 Männern auf 26,8 Prozent. Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, zur Sicherung des wachsenden Personalbedarfs in der Pflege insbesondere mehr Männer für diesen Beruf zu gewinnen.
Abschlussprüfungen werden mit hoher Erfolgsquote absolviert
98 Prozent der Prüflinge haben die Abschlussprüfung bestanden. 707 Auszubildende bestanden die Prüfung endgültig nicht. 5916 Auszubildende aus dem ersten Ausbildungsjahrgang befinden sich noch in der Ausbildung. Dazu gehören Auszubildende, die ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren, sowie Auszubildende, die aufgrund besonderer Schwierigkeiten ihre Ausbildung verlängert haben. Rund 17.000 Auszubildende haben den Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst. Ihr Anteil entspricht in der Tendenz den durchschnittlichen Lösungsquoten in den dualen Berufsausbildungen nach Berufsbildungsgesetz, beziehungsweise Handwerksordnung.
Auszubildende wählen den generalistischen Berufsabschluss
Die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist generalistisch angelegt und befähigt die Auszubildenden zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Rund 99 Prozent der Absolventinnen und Absolventen haben den generalistischen Berufsabschluss als Pflegefachperson erworben, der sie zur Pflege von Personen aller Altersgruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulant berechtigt
Mit einer Entscheidung für einen Vertiefungseinsatz in der Kinderkranken- oder in der Altenpflege erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, anstelle des generalistischen Abschlusses zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann einen gesonderten Abschluss in einem dieser beiden Bereichen zu wählen. Von dieser Möglichkeit haben jedoch nur rund 1 Prozent der Auszubildenden Gebrauch gemacht.
Auszubildende verdienen überdurchschnittlich
Zur Attraktivität der Pflegeausbildung trägt der gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bei. 2023 erhielten die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich (Median) 1269 Euro pro Monat. Die Ausbildungsvergütung stieg bis zum dritten Ausbildungsjahr auf 1460 Euro pro Monat. Die Auszubildenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen liegen bei der Ausbildungsvergütung in der Spitzengruppe aller Ausbildungsberufe.
#EngagiertDabei
Lisa Paus geht auf Sommertour
Aktuelle Meldung
Auf ihrer Sommertour ist Lisa Paus vier Tage lang in der Bundesrepublik unterwegs. Vor Ort geht es unter anderem um die Themen Demokratieförderung, zivilgesellschaftliches Engagement und Qualität der Kindertagesbetreuung.
Lisa Paus startet am 22. Juli ihre Sommertour: Auf ihrer Reise durch Deutschland trifft sie engagierte Menschen, die sich für den Zusammenhalt in der Gesellschaft und die Stärkung von Demokratie und Teilhabe einsetzen
Erste Station: Im soziokulturellen Kinder- und Jugendzentrum Reichenstrasse in Quedlinburg, Sachsen-Anhalt, trifft Lisa Paus engagierte Bürgerinnen und Bürger ...
Zum Abschluss des ersten Tages diskutiert Lisa Paus in der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zum Thema "Zivilgesellschaft unter Druck"
Am zweiten Tag ihrer Sommertour besichtigt Lisa Paus den Gedenkweg Buchenwaldbahn, der entlang der Bahnlinie verläuft, die das Konzentrationslager Buchenwald mit dem Bahnhof Weimar verband
Der Gedenkweg ist ein partizipatives, wachsendes Denkmal: Seit 2013 erinnern handgefertigte Gedenksteine an die über die Bahnlinie deportierten Kinder und Jugendlichen
Lisa Paus tauscht sich mit Teilnehmenden eines Jugendsommercamps der Aktion Sühnezeichen aus, die sich während ihres Aufenthalts mit der Geschichte auseinandersetzen
Zweite Station am 23. Juli ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo Lisa Paus mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über nationalsozialistische Kontinuitäten in Ost- und Westdeutschland spricht
Teilhabe und Engagement Älterer in einer digitalisierten Welt stärken: Dazu gab es beim "Digitalpakt Alter" lebhafte Gespräche zwischen den Teilnehmenden
Die Einrichtung ist gleichzeitig Forschungs- und Lehrkindertagesstätte und arbeitet eng mit der Universität Leipzig zusammen, um die KiTa-Qualität stetig weiterzuentwickeln
Der Markkleeberger Hof ist ein Inklusionshotel, welches Menschen mit und ohne Behinderung Arbeitsplätze bietet. Lisa Paus kommt dort mit Mitarbeitenden und der örtlichen Partnerschaft für Demokratie ins Gespräch
Unter dem Motto "Engagiert dabei" hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 22. Juli ihre Sommertour gestartet. Stationen sind unter anderem Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, Nordhausen und Weimar in Thüringen und Crimmitschau, Markkleeberg, Leipzig und Taucha in Sachsen.
Zusammenhalt in der Gesellschaft steht im Mittelpunkt
Vor Ort trifft Lisa Paus engagierte Menschen und lenkt den Blick auf diejenigen, die für den Zusammenhalt in der Gesellschaft sorgen sowie Demokratie und Teilhabe stärken. Sie fragt, was die Menschen bewegt, was sie antreibt und wo sie sich Veränderungen wünschen.
Zentrale Themen sind Demokratieförderung, zivilgesellschaftliches Engagement, Rechtsextremismusprävention, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Qualität der Kindertagesbetreuung.
Bundeshaushalt 2025
Lisa Paus: Wir stärken Kinder und Familien
Aktuelle Meldung
Im Jahr 2025 stehen dem Bundesfamilienministerium 14,44 Milliarden Euro zur Verfügung - ein Plus von 570 Millionen Euro. Damit stärken wir Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land.
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vor.
Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesministerin Lisa Paus: "Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt."
Zentrale Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:
Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.
Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rund 3,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rund 1,15 Milliarden Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des Einzelplans 17 jeweils 1,993 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rund vier Milliarden Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.
Weitere Schwerpunkte:
Der Kinder- und Jugendplan als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Millionen Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro (inklusive des Kinder- und Jugendplans) zur Verfügung. Das sind rund 27 Prozent mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das Bundesfamilienministerium in 2025 erneut 200 Millionen Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm "Demokratie leben!"LINK weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Millionen Euro eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.
Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Milliarden Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des Bundesfamilienministerium dar.
Achte Jährliche Information vom Kabinett beschlossen
Frauenanteil an Führungspositionen steigt kontinuierlich
Aktuelle Meldung
Die Bundesregierung hat die Achte Jährliche Information über den Frauenanteil in Führungsebenen veröffentlicht. Demnach ist der Frauenanteil in Führungspositionen seit Inkrafttreten des Führungspositionen-Gesetzes kontinuierlich gestiegen.
Die Bundesregierung hat am 17. Juli die von der Bundesfrauenministerin Lisa Paus und dem Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent - bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt."
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg."
Kontinuierliche Steigerung in der Privatwirtschaft
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße 0 festgelegt
Der Bund geht mit gutem Beispiel voran
Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht wurde bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das Bundesfrauenministerium einen Handlungsleitfaden vorgelegt.
Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.
Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.
Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (zum Beispiel Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.
Gesetze für mehr Gleichstellung
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine feste Mindestquote von 30 Prozent vor, mit der Frauen und Männer jeweils in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Danach muss ein Vorstandsposten weiblich besetzt werden, wenn ein Unternehmensvorstand in einem börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen aus mehr als drei Personen besteht. Das Mindestbeteiligungsgebot ist für Bestellungen von Vorstandsmitgliedern seit dem 1. August 2022 zu beachten.
Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor
Neuer Bericht zeigt: Medienaufmerksamkeit für Rassismus ist gestiegen
Aktuelle Meldung
Rassismus wird in der Gesellschaft zunehmend anerkannt und adressiert. Gleichzeitig bleiben Herausforderungen in Bezug auf Rassismus im Kontext Medien, Recht und Beratung, wie ein neuer Bericht zeigt.
Die neue Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung zeigt, dass die Medienaufmerksamkeit für Rassismus in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat
"Zwischen Anerkennung und Abwehr: (De-)Thematisierungen von Rassismus in Medien, Recht und Beratung" - unter diesem Titel hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) am 16. Juli den neuen Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) vorgelegt. Vor dem Hintergrund einer verstärkten gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit Rassismus, die wesentlich auf das Engagement von Betroffenen zurückzuführen ist, untersucht der Bericht, wie Rassismus in Medien, Recht und Beratung thematisiert und ausgehandelt wird.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor legt regelmäßig Daten zu Ursachen, Formen, Ausmaß und Folgen von Rassismus sowie Empfehlungen zum Umgang damit vor. Die vorliegenden Analysen zu Medien, Recht und Beratung zeigen etwa Fortschritte in der öffentlichen Berichterstattung über Rassismus und bei der Unterstützung von Betroffenen - zugleich aber auch Herausforderungen auf.
Rassistisch motivierte Straftaten sind in Deutschland im Jahr 2023 um knapp 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - auf 3786 Delikte. Das belegen aktuelle Zahlen des Bundesinnenministeriums. Jeder einzelne dieser rassistischen Vorfälle ist einer zu viel!
Gerade in Zeiten, in denen rassistische, rechtsextreme und antisemitische Hetze und Gewalt zunehmen, braucht Deutschland eine starke Zivilgesellschaft und eine wehrhafte Demokratie. Deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!' Engagement für mehr Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus."
Rassismus wird häufiger thematisiert - und abgewehrt
Der Bericht enthält Befunde und Erkenntnisse zu der Frage, wie sich die mediale Sichtbarkeit und Thematisierung von Rassismus in der Berichterstattung verändert hat und welche Möglichkeiten und Hürden für Betroffene bestehen, sich gegen Rassismus zu wehren. Es wird festgestellt, dass Rassismus heute einerseits gesellschaftlich stärker anerkannt und adressiert wird, andererseits aber häufig de-thematisiert oder abgewehrt wird. Dies geschieht vor allem dadurch, dass individuelle Gewalttaten als rassistisch identifiziert werden und ein struktureller gesellschaftlicher Rassismus ausgeblendet wird. Der Bericht schließt mit Handlungsempfehlungen, die aus der Forschung und Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie der Medien abgeleitet wurden.
Trend zu mehr Berichterstattung über Rassismus
Zentraler Bestandteil des Berichts ist eine Medienanalyse über die Berichterstattung zu Rassismus. Untersucht wurden knapp 42.000 Artikeln aus drei ausgewählten deutschen Tageszeitungen, die zwischen 1990 und 2021 erschienen sind. Die Autorinnen kommen zu dem Ergebnis, dass es seit 2010/2011 einen nachhaltigen Trend zu mehr Berichterstattung über Rassismus zu geben scheint.
Der stetige Anstieg der medialen Aufmerksamkeit für Rassismus, die häufigere deutliche Benennung und die stärkere Sichtbarkeit auch subtilerer Formen werden als Zeichen einer gewachsenen Sensibilisierung der Medien gedeutet. Weitere Ergebnisse verweisen auf bestehende Herausforderungen in der Rassismusberichterstattung wie der Fokus vieler Berichte auf einzelne rassistische Gewalttaten, Einzeltäter und -täterinnen und den Rechtsextremismus.
Das zeitgleich mit dem Bericht veröffentlichte Dashboard NaDiRa.Medien dokumentiert das Vorgehen der Forschung und die Ergebnisse zu Veränderungen und Kontinuitäten im Zeitverlauf und macht sie interaktiv zugänglich.
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor legt regelmäßig Daten zu Ursachen, Formen, Ausmaß und Folgen von Rassismus sowie Empfehlungen zum Umgang damit vor. Die vorliegenden Analysen zu Medien, Recht und Beratung zeigen etwa Fortschritte in der öffentlichen Berichterstattung über Rassismus und bei der Unterstützung von Betroffenen, zugleich aber auch Herausforderungen auf. Neben der Medienanalyse enthält der NaDiRa-Bericht Ergebnisse aus der Untersuchung ausgewählter gerichtlicher Entscheidungen mit Rassismusbezug (Stichwortsuche) im Zeitraum von 2020 bis 2023. Außerdem wurden mindestens 15 qualitative Interviews mit Akteurinnen und Akteuren zivilgesellschaftlicher Beratungsstrukturen mit explizitem Rassismusbezug in Berlin und Sachsen sowie überregionalen Verbänden und Selbstorganisationen geführt. Anschließend wurden die Ergebnisse und Empfehlungen mit 18 Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und Medien konsultiert.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Väterbeteiligung beim Elterngeld erreicht neuen Höchstwert
Aktuelle Meldung
Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch.
Die Anzahl der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen und Elterngeld beziehen, hat mit 46,2 Prozent einen neuen Höchstwert erreicht. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Die Zahlen beziehen sich auf Familien, deren Kinder im Jahr 2021 geboren wurden. Im vorangegangenen Geburtsjahrgang 2020 lag die Väterbeteiligung noch bei 43,7 Prozent.
Mehr Akzeptanz für Väter in Elternzeit
Elterngeld und ElterngeldPlus sind Familienleistungen für alle Eltern, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Zusammen mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren hat das Elterngeld einen gesellschaftlichen Wandel eingeleitet.
Für viele Mütter ist es selbstverständlich geworden, ihre Berufstätigkeit nach der Familiengründung nur noch für einen kürzeren Zeitraum zu unterbrechen. Viele Väter, die wegen der Geburt eines Kindes beruflich pausieren, fühlen sich heute stärker akzeptiert. Das Elterngeld ist weiterhin eine Erfolgsgeschichte. Vor allem bei jungen Vätern steigt die Beliebtheit kontinuierlich, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Während vor Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 rund 3,5 Prozent der Väter in Elternzeit gingen, waren es im Jahr 2009 schon knapp 20 Prozent der Väter, die für ihre Kinder eine berufliche Auszeit nahmen und Elterngeld bezogen.
Auch Zahl der ElterngeldPlus-Beziehenden steigt
Das Statistische Bundesamt hat ebenfalls die Jahresbestandstatistik für das Jahr 2021 veröffentlicht. Sie zeigt: Auch das ElterngeldPlus wird immer häufiger in Anspruch genommen. So ist der Anteil der ElterngeldPlus-Beziehenden für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen - und zwar von 32,8 auf 34,8 Prozent.
614.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2023 die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus, das sind 40,9 Prozent der berechtigten Mütter und 17,7 Prozent der berechtigten Väter. Insgesamt lag der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die für ihren Elterngeldbezug zumindest anteilig auch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus planten, bei 34,8 Prozent. Seit seiner Einführung wird das ElterngeldPlus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 Prozent der Mütter und 8,2 Prozent der Väter für das ElterngeldPlus.
Das ElterngeldPlus ist in der Regel monatlich niedriger als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren und in Teilzeit arbeiten möchten. Sie können dann die Bezugsdauer des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Strategie gegen Einsamkeit
Sven Lehmann besucht Konferenz für Vernetzung gegen Einsamkeit
Aktuelle Meldung
Wie sieht eine gelungene Trägervernetzung aus? Was für Chancen ergeben sich daraus in der Arbeit gegen Einsamkeit bei älteren Menschen? Um diese und weitere Fragen ging es bei der zweiten Jahreskonferenz des ESF Plus-Programms gegen Einsamkeit.
Die Träger des ESF Plus-Programms "Stärkung der Teilhabe älterer Menschen - gegen Einsamkeit und soziale Isolation" (STäM) sind am 5 Juli in Berlin zu ihrer Jahreskonferenz zusammengekommen. Zentrales Thema war die bundesweite Vernetzung zur Linderung und Vermeidung von Einsamkeit in Deutschland. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesfamilienministerin Sven Lehmann eröffnete die Veranstaltung und betonte die Wichtigkeit von Maßnahmen gegen Einsamkeit.
Sven Lehmann: "Wir wissen aus dem Einsamkeitsbarometer 2024, dass sich Millionen Menschen in Deutschland einsam fühlen. Mit den Maßnahmen des ESF Plus-Programms 'Stärkung der Teilhabe älterer Menschen - gegen Einsamkeit und soziale Isolation' gehen wir neue Wege und tragen dazu bei, der Einsamkeit noch besser zu begegnen. Das Programm ist eine wichtige Säule zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit, und damit auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft."
Rund 100 Mitarbeitende der STäM-Träger beteiligten sich an den Fachforen
Seit Oktober 2022 setzen sich bundesweit insgesamt 77 STäM-Projekte für die Stärkung von einsamen und isolierten Menschen ab 60 Jahren ein. Für die Mitarbeitenden der Träger bot die Jahreskonferenz erstmals die Möglichkeit, Projektmitarbeitende anderer Träger im STäM-Programm persönlich kennenzulernen. Im Vordergrund standen der Erfahrungsaustausch und die Diskussion spezifischer Themen aus dem Projektalltag.
Parallel dazu gab es ein Angebot für finanzadministrative Beratungen. Dieses richtete sich an Mitarbeitenden, die für die finanzielle Abwicklung der ESF Plus-Projekte zuständig sind. Den Abschluss der Veranstaltung bildete ein gemeinsames Plenum, in dem die Ergebnisse des Tages zusammengetragen und besprochen wurden.
Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie.
Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
Zugang zum Gesundheits- und Pflegewesen für Menschen afrikanischer Herkunft erleichtern
Aktuelle Meldung
Wie kann der Zugang zu Gesundheits- und Pflegedienstleistungen für Menschen afrikanischer Herkunft verbessert werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Fachgesprächs der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft".
Am 5. Juli veranstaltete das Bundesfamilienministerium in Berlin ein Fachgespräch zum Thema "Menschen afrikanischer Herkunft im Gesundheits- und Pflegewesen". Die Veranstaltung fand im Rahmen der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft statt.
Teilnehmende entwickeln Handlungsempfehlungen
Das Aktivitätenprogramm der UN-Dekade hebt die Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdiensten für Menschen afrikanischer Herkunft als zentrales Ziel hervor. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand daher die Entwicklung von Handlungsempfehlungen, wie diese Barrieren überwunden werden können, zum Beispiel durch die Förderung von Diversität und Empowerment von Patientinnen und Patienten und Fachkräften afrikanischer Herkunft.
Neben Beiträgen von Fachleuten wurden in drei thematischen Blöcken konkrete Herausforderungen und Lösungen des Gesundheitssystems im Kontext von Anti-Schwarzem Rassismus erörtert.
Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft"
Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" besteht aus einem Beirat und einer Geschäftsstelle. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Landes-Demokratiezentrums Schleswig-Holstein, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Community-Vertreterinnen und -Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen.
10 Jahre Hilfetelefon "Schwangere in Not" und vertrauliche Geburt
Schwangere in Notlagen beraten und unterstützen
Aktuelle Meldung
Schwanger und viele Fragen? Seit 2014 berät und unterstützt das Hilfetelefon "Schwangere in Not" hilfesuchende Frauen. Das Angebot soll Fragen rund um die Schwangerschaft beantworten und über die vertrauliche Geburt aufklären.
Anlässlich des Jubiläums hat das Bundesfrauenministerium eine Publikation und einen Film herausgegeben. Darin wird die Arbeit der Beraterinnen gewürdigt: Sie berichten von ihren Erfahrungen und schildern ihre Motivation.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Eine schwangere Frau in Not muss überall schnell und niedrigschwellig Hilfe und Unterstützung finden. Möchte oder muss sie die Schwangerschaft geheim halten, eröffnet das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt seit nunmehr zehn Jahren einen Weg aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit. Das ist nur möglich durch starkes Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure: Die Beraterinnen des Hilfetelefons, Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstellen, Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Adoptionsvermittlungsstellen, Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten.
Bei Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken. Nur durch Ihr Engagement ist es möglich, Schwangere in einer psychosozialen Notlage zu unterstützen und ihre Kinder zu schützen. Das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' ist eine wichtige erste Anlaufstelle für einfach zugängliche, kompetente und vertrauliche Hilfe. Zum zehnjährigen Bestehen gratuliere ich ganz herzlich!"
Vertrauliche Geburt als rechtssichere Alternative
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität zugesichert. Bei einer vertraulichen Geburt begleiten die Beraterinnen die Frauen auch nach der Geburt, um sie bei der Lösung von Konflikten zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder sind geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen - ein Aspekt, der von großer Bedeutung für die eigene Identitätsfindung ist.
Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt. Die Gründe, sich für eine vertraulichen Geburt zu entscheiden, sind vielfältig. Seit Einführung der Regelung zur vertraulichen Geburt wurde diese bis April 2024 mehr als 1180 Mal in Anspruch genommen.
Hilfetelefon bietet erste Kontaktmöglichkeit
Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" wurde am 1. Mai 2014 eingerichtet. Es bietet rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Hilfe und Unterstützung für Schwangere und ihr Umfeld in Konfliktsituationen. Ausgebildete Beraterinnen stehen jederzeit als Vertrauensperson zur psychosozialen Unterstützung zur Verfügung. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Chat oder E-Mail über die eigens eingerichtete Website.
Seit der Gründung des Hilfetelefons gab es 139.117 Kontakte. Davon wurden insgesamt 52.400 Beratungsgespräche geführt. Neben einer Erstberatung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt wird bei Bedarf an eine Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstelle vor Ort weitervermittelt. In diesem Rahmen kann auch eine vertrauliche Geburt in die Wege geleitet werden.
Frauen vor Gewalt schützen
Lisa Paus und Aminata Touré besuchen Frauenhaus in Kiel
Aktuelle Meldung
Jede Stunde werden 15 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Bei einem Besuch im Frauenhaus Kiel informierten sich die Bundesfrauenministerin und die Landesministerin, wie die Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen vor Ort ausgebaut werden.
Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 2. Juli die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, besichtigte Lisa Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten sie Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.
Lisa Paus: "Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe.
Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystems schaffen.
Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten."
Aminata Touré: "Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Millionen Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken."
Bund fördert Ausbau des Hilfesystems
Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt". Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Millionen Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.
Das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.
Auch nach Abschluss des Programms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.
Gesellschaftstag in Kiel
Chancengleichheit vorantreiben und Gewaltschutz stärken
Aktuelle Meldung
Für einen Gesellschaftstag reiste Lisa Paus in die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel und besuchte eine Kindertageseinrichtung, ein Frauenhaus und die Jubiläumsveranstaltung des Deutschen LandFrauenverbandes.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat sich am 2. Juli bei einem Besuch in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel ein Bild davon gemacht, wie Ansätze moderner Gesellschaftspolitik im Alltag wirken. Stationen waren eine Kindertageseinrichtung, ein modernisiertes Frauenhaus und die Jubiläumsveranstaltung des Deutschen LandFrauenverbands.
Frühkindliche Bildung und Betreuung fördern
Zunächst besichtigte die Bundesfamilienministerin eine Kindertageseinrichtung. Die KiTa Lessingplatz für 80 Kinder im Alter von 12 Monaten bis drei Jahren legt einen Schwerpunkt auf sprachliche Bildung. Sie fördert das aktive Miteinander für die frühkindliche Bildung durch engen Austausch mit den Eltern-Vertretungen und setzt sich besonders für Nachhaltigkeit ein.
Lisa Paus: "Wenn Kinder in Kitas gut betreut und gefördert sind, gewinnen alle Seiten: Für die Kleinsten schafft hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung die Basis für späteren Lernerfolg und Chancengerechtigkeit. Eltern können sich so auf bestmögliche Betreuung verlassen. Deshalb haben wir für 2023 und 2024 mit dem KiTa-Qualitätsgesetz vier Milliarden Euro für KiTa-Qualität und Teilhabe bereit gestellt. Diese Mittel fließen unter anderem in die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, in mehr Zeit für pädagogische Leitungsarbeit oder in sprachliche Bildung.
Es ist unbedingt notwendig, Qualität in Kitas und Kindertagespflege überall im Land zu verbessern und dafür die nötigen Mittel bereitzustellen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Bund sich über 2024 hinaus finanziell engagiert! Mit der Jugend- und Familienministerkonferenz bin ich mir einig, dass wir den gemeinsamen Qualitätsprozess von Bund und Ländern fortsetzen. Eine wichtige Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Frühe Bildung.
Ich bin beeindruckt von der Arbeit, die das KiTa-Team hier in Kiel täglich leistet. Es zeigt sich, wie hochwertige frühkindliche Betreuung aussehen kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Für Ihr Engagement, mit dem Sie jeden Kita-Tag für die Kinder zum Erlebnis machen, danke ich Ihnen und dem ganzen Team sehr."
Gewaltschutz für Frauen verbessern
Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, besuchte Lisa Paus anschließend ein baulich erweitertes Frauenhaus mit 42 Plätzen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel.
Lisa Paus: "Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' bundesweit Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein exzellentes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch einen Neubau Raum für 26 neue Plätze sowie Verbesserungen wie Barrierefreiheit für die Bewohnerinnen geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die engagierte Arbeit, die Frauenhäuser bundesweit zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten."
Chancengleichheit im ländlichen Raum stärken
Abschließend nahm die Bundesfamilienministerin am Deutschen Landfrauentag unter dem Motto "75 Jahre LandFrauen - Auf Kurs in die Zukunft" teil. In ihrem Grußwort gratuliert sie dem Deutschen LandFrauenverband zum 75-jährigen Bestehen.
Lisa Paus: "Seit 75 Jahren packen Sie an: für sich, füreinander, für gerechte Chancen für die Frauen, für die Demokratie. Und zwar dort, wo es besonders auf Eigeninitiative und Engagement ankommt - bei Ihnen Zuhause im ländlichen Raum. Ich danke für die langjährige Zusammenarbeit und Ihren Einsatz für die gemeinsamen Ziele des Bundes und der Kreisverbände: Gleichstellung, eine verlässliche Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Pflege, Schutz vor Häuslicher Gewalt sowie Anerkennung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit. Wenn es den Verband der Landfrauen nicht gäbe, sähe es auf dem Land anders aus. Deshalb: Danke für Ihre Unterstützung!"
Ministerium
Anja Stahmann ist neue Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium
Aktuelle Meldung
Anja Stahmann hat die Nachfolge von Margit Gottstein als Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen.
Am 1. Juli hat die Verabschiedung von Margit Gottstein im Bundesfamilienministerium stattgefunden. Die beamtete Staatssekretärin wurde von Bundesfamilienministerin Lisa Paus aus persönlichen Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Lisa Paus hat Margit Gottstein für ihre unermüdliche Tatkraft gedankt und die Erfolge gewürdigt, die sie in zahlreichen gesellschaftspolitischen Themen erzielen konnte.
Lisa Paus: "Margit Gottstein hat mit großer Umsicht und Professionalität dieses Haus geleitet und in vielen Verhandlungen Vorhaben zum Erfolg verholfen. Mit ihrem Weggang verliert das Ministerium eine unermüdliche Kämpferin für gesellschaftspolitische Themen und ich persönlich eine sehr geschätzte Kollegin und Mitstreiterin. Ich danke Margit Gottstein für ihre Tatkraft und dafür, was sie für unser Land geleistet hat."
Als Nachfolgerin wurde Anja Stahmann begrüßt. Das Bundeskabinett hat am 26. Juni auf Vorschlag des Bundesfamilienministeriums ihrer Berufung als Staatssekretärin zugestimmt. Sie war zuletzt Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen. Mit zwölf Jahren im Amt war sie die dienstälteste Sozialministerin der Bundesrepublik.
Lisa Paus: "Mit Anja Stahmann tritt eine Staatssekretärin die Nachfolge an, die über eine langjährige Führungs- und Verwaltungserfahrung verfügt. Mit den Themen des Ministeriums ist sie bestens vertraut. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit."
Zur Person
Anja Stahmann wurde 1967 in Bremerhaven geboren. 1999 wurde die Diplom-Sozialwirtin in die Bremische Bürgerschaft gewählt. Von 2000 bis 2011 war sie dort stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Von 2011 bis 2023 war sie Senatorin für Soziales und Jugend der Freien Hansestadt Bremen und verantwortete zwischenzeitlich auch die Themen Kinder, Frauen, Integration und Sport. Das Themenfeld "Familie" war durchgängig Teil ihres Ressorts.
Tag gegen antimuslimischen Rassismus
Lisa Paus dankt zivilgesellschaftlichen Organisationen für ihr Engagement
Aktuelle Meldung
Die Zahl antimuslimischer Vorfälle hat 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Anlässlich des Tages gegen antimuslimischen Rassismus hat sich Lisa Paus mit zivilgesellschaftlichen Organisationen über die aktuelle Situation ausgetauscht.
Am 1. Juli, dem Tag gegen antimuslimischen Rassismus, traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Mitglieder des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Vertreterinnen und Vertreter der vom Bundesfamilienministerium geförderten muslimischen Modellprojekte, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.
Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.
Lisa Paus: "Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft - Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!' und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten."
LSBTIQ*-Rechte
Regenbogen-Flagge vor dem Bundesfamilienministerium gehisst
Aktuelle Meldung
Anlässlich des Berliner Pride Month haben Lisa Paus und Sven Lehmann die Progress-Pride-Flagge vor dem Bundesgesellschaftsministerium gehisst - als Zeichen für Akzeptanz und Selbstbestimmung, gegen Gewalt und Diskriminierung.
Lisa Paus und Sven Lehmann hissen die Regenbogen-Flagge vor dem Bundesfamilienministerium
Zum Start des Berliner Pride Month hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, und Mitgliedern der queeren Community am 28. Juni die Progress-Pride-Flagge vor dem Bundesfamilienministerium gehisst. Mit der Aktion soll ein Zeichen für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie allen queeren Menschen (LSBTIQ*) gesetzt werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Vor 55 Jahren haben mit dem Stonewall-Aufstand Menschen in New York den Mut aufgebracht, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Das war nicht irgendein Aufstand, das war die Geburtsstunde der weltweiten Pride-Bewegung. Auch 55 Jahre nach Stonewall gilt: Wir müssen uns weiter für die Rechte von LSBTIQ* einsetzen. Europaweit erleben wir einen gesellschaftspolitischen Backlash: immer mehr Gewalt gegen LSBTIQ*, auch hier in Deutschland. Die Antwort muss sein: mehr Schutz, bessere Gesetze gegen Diskriminierung und mehr Solidarität mit LSBTIQ*.
Die Bundesregierung hat erstmals überhaupt einen eigenen Aktionsplan für die Akzeptanz und die Rechte von queeren Menschen beschlossen. Mit dem Aktionsplan 'Queer leben' setzen wir uns ressortübergreifend insbesondere für eine bessere Teilhabe, mehr Sicherheit und eine stärkere Beratungsstruktur für queere Menschen ein. Außerdem haben wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz einen Meilenstein für die Menschenrechte von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen- und nicht-binären Personen in Deutschland erreicht."
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann: "Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland akzeptiert LSBTIQ* inzwischen als gleichwertigen Teil der Gesellschaft und spricht sich für Antidiskriminierung und gleiche Rechte aus. Aber: Neben vielen Fortschritten gibt es wieder zunehmend Einschüchterungsversuche und Angriffe. Wir dürfen diese Entwicklung nicht verharmlosen: Das Ziel solcher Angriffe ist es immer, Angst zu verbreiten.
Millionen von Menschen werden auch in diesem Jahr wieder die vielen CSDs besuchen, um für Freiheit, Vielfalt und Menschenrechte zu demonstrieren. Dafür bin ich sehr dankbar und ich möchte herzlich dazu aufrufen, dass alle Menschen, die keinen Rechtsruck wollen, die CSDs überall im Land unterstützen. Denn unsere Demokratie wird auch auf den CSDs verteidigt. Vor allem in Kleinstädten und im ländlichen Raum sind die CSDs ein wichtiger Anlass, um deutlich zu machen: Wir stehen für eine offene, vielfältige, solidarische und demokratische Gesellschaft."
Bundesregierung stärkt Akzeptanz und Schutz geschlechtlicher Vielfalt
Neben dem Aktionsplan 'Queer leben' und dem Selbstbestimmungsgesetz hat die Bundesregierung weitere queerpolitische Maßnahmen vorangebracht. So wurde im vergangenen Jahr das Strafgesetzbuch ergänzt, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Ebenso wurde die Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben, sowie die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende gesetzlich beendet.
Die bisherigen queerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung haben dazu beigetragen, dass Deutschland im europäischen Ranking der rechtlichen Gleichstellung von LSBTIQ* besser dasteht als je zuvor. In der sogenannten Rainbow Map von ILGA-Europe für 2024 belegt Deutschland unter allen europäischen Staaten den zehnten Platz, unter den EU-Mitgliedsstaaten Platz 8.
Erinnerung an den Stonewall-Aufstand
Mit der Flaggenhissung wird auch an den sogenannten Stonewall-Aufstand am 28. Juni 1969 erinnert. An jenem Wochenende eskalierte die Lage im New Yorker Stadtteil Greenwich Village, als die Polizei die bis dahin größte Razzia in der Szenekneipe "Stonewall Inn" durchführte. Die anwesenden Gäste, unter ihnen viele trans* Personen und People of Colour, nahmen die Schikanen und brutalen Maßnahmen der Polizei nicht mehr hin und wehrten sich. Mehrtägige Ausschreitungen waren die Folge und wenige Tage später fand der erste Gay Rights March statt. Die sogenannten Stonewall Riots gelten als Geburtsstunde der modernen LSBTIQ*-Bewegung.
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Nationaler Rat trifft sich zur interdisziplinären Sommertagung
Aktuelle Meldung
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein Forum für den Dialog zwischen Politik und Gesellschaft. Lisa Paus und Kerstin Claus eröffneten die diesjährige Sommertagung in Berlin.
Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni erstmals mehr als 200 Mitglieder in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigten bei der Eröffnung der Tagung am 27. Juli die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen, staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Kabinettbeschluss für ein 'Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen' hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen."
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: "Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen - in Bund, Ländern und Kommunen - voranzubringen."
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.
Führungspositionengesetz
Leitfaden zum Thema Führen in Teilzeit vorgestellt
Aktuelle Meldung
Der Leitfaden zum Führen in Teilzeit im öffentlichen Dienst wurde entwickelt, um die Arbeitsbedingungen in den Bundesbehörden noch moderner und attraktiver zu gestalten.
An der Veranstaltung nahmen rund 150 Personen aus dem öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft teil, darunter viele Gleichstellungsbeauftragte und Personalverantwortliche.
Margit Gottstein: "Viele Menschen in unserem Land müssen Tag für Tag einiges unter einen Hut bringen: Oft Familie und Beruf. Teilzeit macht es möglich, Familie und Job besser zu vereinbaren. Wir wollen deshalb als Bund mit gutem Beispiel vorangehen – auch, wenn es um Führen in Teilzeit geht. Wir wollen das gesetzliche Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen bis Ende 2025 erreichen. Denn mehr Frauen in Führung zu bringen, ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Dies kann nur gelingen, wenn wir die entsprechenden Rahmenbedingungen für Führung in Teilzeit schaffen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mittelpunkt stellen."
Gleichstellung in Führungspositionen erreichen
Ein Referat oder eine Unterabteilung gemeinsam im Tandem oder allein in Teilzeit zu führen, ist auch im öffentlichen Dienst auf dem Vormarsch. Warum sich diese Führungsmodelle für Dienststellen und Beschäftigte lohnen und wie sie gelingen können, wird im neuen Leitfaden erläutert, der vom Harriet Taylor Mill-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht erarbeitet wurde.
Der Gleichstellungsindex zeigt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst noch nicht erreicht ist. Der durchschnittliche Frauenanteil in den Führungspositionen der obersten Bundesbehörden liegt derzeit bei 43 Prozent, obwohl 55 Prozent der Beschäftigten Frauen sind.
Entgeltgleichheit
Lisa Paus verleiht German Equal Pay Award
Aktuelle Meldung
Zum dritten Mal wurden drei Unternehmen, die durch innovativen Ideen die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern voranbringen, mit dem German Equal Pay Award ausgezeichnet.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat am 25. Juni in Berlin den dritten German Equal Pay Award verliehen. Ausgezeichnet wurden die Unternehmen Barilla Deutschland GmbH, die metafinanz Informationssysteme GmbH und die Oper Leipzig. Sie erhielten den Preis für ihr besonderes Engagement zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.
Lisa Paus: "Mit dem German Equal Pay Award würdigen wir zum dritten Mal das Engagement von Unternehmen, die sich mit kreativen und innovativen Konzepten für mehr Entgeltgleichheit im Unternehmen einsetzen. Die ausgezeichneten Unternehmen haben verschiedene Maßnahmen entwickelt, um faire Gehaltsstrukturen zu etablieren und Lohngefälle zu bekämpfen, zum Beispiel durch ein kontinuierliches Monitoring der Lohnentwicklungen oder gewählte Mitarbeitende, die innerhalb ihrer Teams einen fairen Gehaltsüberprüfungsprozess unterstützen. Ich bin mir sicher: Eine transparente und faire Bezahlung von Frauen und Männern ist ein Wettbewerbsvorteil, von dem nicht nur die Beschäftigten profitieren, sondern auch die Unternehmen selbst. Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wollen wir den Entgeltgleichheitsgrundsatz noch in dieser Legislaturperiode weiter stärken und transparente und faire Entgeltsysteme weiter voranbringen."
Eine achtköpfige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Medien und Wissenschaft berücksichtigte bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger, welche Fortschritte die Unternehmen beim Abbau des Gender Pay Gaps bereits vorweisen konnten. Zusätzlich wurden besonders innovative und nachhaltige Ideen für eine faire und gerechte Vergütung ausgezeichnet.
Deutscher Kita-Preis 2024
Acht Kitas und acht lokale Bündnisse im Finale des Deutschen Kita-Preises
Aktuelle Meldung
Acht Kitas und acht lokale Bündnisse für frühe Bildung stehen im Finale des Deutschen Kita-Preises 2024. Wer von ihnen die Auszeichnung erhält, wird im November auf einer Preisverleihung in Berlin verkündet.
Am 24. Juni wurden acht Kitas und acht lokale Bündnisse für frühe Bildung für das Finale des Deutschen Kita-Preises 2024 nominiert. Die Verleihung der Trophäe und der Preisgelder in Höhe von insgesamt 110.000 Euro findet Ende des Jahres auf einer feierlichen Veranstaltung statt. Das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung verleihen den Deutschen Kita-Preis gemeinsam mit weiteren Partnern und Partnerinnen nun bereits zum siebten Mal.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Deutschen Kita-Preis drücken wir unsere Wertschätzung für all jene Menschen aus, die sich in Kitas und Bündnissen für die frühe Bildung engagieren. Meine herzliche Gratulation an alle Finalistinnen und Finalisten! Sie sind herausragend, weil sie sich konsequent an den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten der Kinder orientieren und ein Umfeld schaffen, in dem Kinder sich frei entfalten und voneinander lernen können. Ich bin dankbar, dass wir so viele wunderbare engagierte Kitas in unserem Land haben."
Im Finale in der Kategorie "Kita des Jahres"
Baden-Württemberg
Kindergarten Talstraße, Fellbach
Kita St. Hedwig, Karlsruhe
Bayern
Kita Diespeck, Diespeck
Brandenburg
Kita Regenbogen, Ortrand
Kinderland Fantasia, Roskow
Niedersachsen
Die Gipfelstürmer vom Sportpark Kreideberg, Lüneburg
Sachsen
Kita Regenbogenland, Rötha
Thüringen
Kita am Sommerbad, Greiz
Im Finale in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"
Bayern
AG frühe Bildung und Förderung, München
Biosphärenkinder, Oberelsbach
Hamburg
Sprachkitabande, Hamburg
Hessen
Netzwerk Familienzentren LaDaDi, Landkreis Darmstadt-Dieburg
"Schritt für Schritt", Münzenberg
Nordrhein-Westfalen
Bündnis Dortmunder Nordstadt, Dortmund
Rheinland-Pfalz
Pakt für Pirmasens, Pirmasens
Sachsen
Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern, Dresden
Fachleute besuchen die Finalistinnen und Finalisten
Alle 16 Kitas und Bündnisse sind herausragende Beispiele dafür, wie qualitativ hochwertige frühe Bildung, Betreuung und Erziehung gelingen kann. Anhand umfangreicher Unterlagen konnten die Finalistinnen und Finalisten bereits von ihrer Arbeit überzeugen. Im nächsten Schritt wird ein Team aus je zwei Experten und Expertinnen im Sommer zu den acht Kitas und acht Bündnissen reisen.
In Workshops, Interviews mit den Leitungen, pädagogischen Fachkräften, Trägern, Netzwerkverantwortlichen, Eltern und mit den Kindern sowie durch Beobachtungen im Alltags machen sich die Fachleute des Deutschen Kita-Preises ein genaues Bild von der Arbeit der Kitas und Netzwerke. Die Ergebnisse der Besuche fließen in fundierte Berichte ein, auf deren Grundlage die Fachjury im November die Preisträgerinnen und Preisträger auswählt.
Feierliche Preisverleihung im November 2024
Ob sie zu den Preisträgerinnen und Preisträgern gehören, erfahren die 16 Finalistinnen und Finalisten auf der feierlichen Preisverleihung am 28. November 2024 in Berlin. Auf die Preisträgerinnen und Preisträger warten jeweils eine Trophäe und Preisgelder von 25.000 Euro, 15.000 Euro oder 10.000 Euro. In diesem Jahr neu ist ein mit 4000 Euro dotierter Zusatzpreis zum Thema "Attraktivität der Arbeit", gefördert vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Schon jetzt sind allen Finalistinnen und Finalisten die Teilnahme an der feierlichen Preisverleihung sowie 1000 Euro als Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit sicher.
Der Deutsche Kita-Preis
Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Marke ELTERN, der Soziallotterie freiheit+, dem Didacta-Verband, der Thalia Bücher GmbH und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.
Menschen mit Demenz
Neue Ausschreibungsrunde im Programm "Länger fit durch Musik!"
Aktuelle Meldung
Das Projekt "Länger fit durch Musik!" verbessert die Teilhabe von Menschen mit Demenz und unterstützt Chöre und Orchester dabei, Sicherheit im Umgang mit Demenz zu gewinnen. Ab sofort können sich Amateurensembles wieder um eine Förderung bewerben, wenn sie in ihren Projekten demenzsensibel singen und musizieren wollen.
Musik kann entscheidend dazu beitragen, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz zu verbessern und sie in der Mitte der Gesellschaft zu halten. Das vom Bundesseniorenministerium geförderte Programm "Länger fit durch Musik!" des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) unterstützt dabei.
"Länger fit durch Musik!" ist ein Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung und richtet sich an Instrumental- und Vokalensembles, Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchenmusikensembles aus dem Amateurmusikbereich. Bis zum 30. September 2024 kann eine Förderung von bis zu 9500 Euro beantragt werden. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz aktiv einbinden, zum Beispiel durch regelmäßige gemeinsame Proben, Workshops oder Konzertreihen. In der zweiten Förderrunde werden 20 Modellprojekte für das Jahr 2025 ausgewählt.
Neben dem Antragsportal bietet die Projekt-Internetseite des BMCO eine ausführliche Vorstellung der laufenden Projekte sowie Materialien und Links zum Thema Demenz.
21 Projekte stehen bereits bundesweit im regelmäßigen Austausch
Seit Anfang 2024 werden 21 Musikprojekte für und mit Menschen mit Demenz gefördert. Damit werden bereits in 13 Bundesländern Konzepte für demenzsensibles Singen und Musizieren erfolgreich erprobt und noch bis Ende des Jahres umgesetzt. Von der Chorarbeit in Pflegeheimen, dem gemeinsamen Instrumentenbau und -spiel von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen über Gartencafés, intergenerative Projekte in Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Pflegeeinrichtungen bis hin zu live-gestreamten öffentlichen Mitmach-Konzertreihen finden zahlreiche Veranstaltungen statt, die die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern.
Zentraler Bestandteil der Förderung ist die ganzjährige begleitende Weiterbildung zu demenzsensiblem Singen und Musizieren für alle Projektbeteiligten. Sie befähigt die Ensembleleitungen und deren Vertretungen, auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz einzugehen, und fördert den Austausch und die Vernetzung zwischen den laufenden Projekten.
Das Programm wird wissenschaftlich begleitet, unter anderem mit dem Ziel, die modellhaften Projektideen und ihre praktischen Erfahrungen in der Umsetzung anderen Ensembles zur Inspiration und Nachahmung zur Verfügung zu stellen.
Die Nationale Demenzstrategie
In Deutschland waren 2022 mehr als 1,8 Millionen Menschen von Demenz betroffen. Die Zahl wird sich Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen erhöhen.
Die Bundesregierung hat die Nationalen Demenzstrategie im Jahr 2020 beschlossen. Das Bundessenioren- und das Bundesgesundheitsministerium setzen sie federführend um. Ziel der Strategie ist es, mit mehr als 160 Einzelmaßnahmen bis 2026 die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland in allen Lebensbereichen zu verbessern. Der BMCO, der Dachverband der Amateurmusik in Deutschland, ist seit dem Jahr 2022 Akteur der Nationalen Demenzstrategie.