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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Neues Förderprogramm "TransformD" gestartet

Kampagnenbild zum Förderprogramm "TransformD"
Das Programm "TransformD" unterstützt Vereine, Organisationen und Initiativen dabei, Lösungsansätze für Transformationen zu entwickeln© Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die heutige Zeit ist geprägt von tiefgreifenden Veränderungsprozessen – vom digitalen Wandel, über die ökologische Transformation bis hin zu Herausforderungen beim gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Förderprogramm "TransformD" unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) neue oder bestehende Projekte mit den Themenschwerpunkten Digitalisierung, Klimawandel oder Gesellschaftlicher Zusammenhalt dabei, diese Transformationen aktiv mitzugestalten.

Die Förderung beträgt 20.000 Euro bis maximal 100.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung an den geförderten Gesamtkosten von mindestens zehn Prozent. Das gesamte Fördervolumen des Programmes "TransformD" soll bis zu fünf Millionen Euro betragen. Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen können sich ab dem 1. Juni über das digitale Antragssystem der Stiftung bewerben. Der Antragsschluss ist der 14. Juli.

Programm fördert in drei Themenfeldern

Das Programm fördert neue, innovative Projekte aber auch bereits bewährte Angebote in folgenden drei Themenfeldern:

(1) Digitalisierung - Digitale Innovation und technologische Souverenität: Projekte, die dazu beitragen, den digitalen Wandel auf gesellschaftlicher Ebene weiterzuentwickeln, und die gemeinwohlorientierte digitale Innovationen ermöglichen:

  • Bereitstellen von Qualifizierungsangeboten oder Schulungen im Bereich Digitalisierung und Ermöglichung der Teilhabe für neue Zielgruppen;
  • Weiterentwicklung von digitalen Innovationen und neuen Technologien, wie Künstliche Intelligenz oder Machine Learning, wodurch das Gemeinwohl gestärkt wird, oder die Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz verbessert wird;
  • Steigerung der sozialen Wirkung oder der breiteren Verteilung von Wissen und Ressourcen durch Nutzung der Möglichkeiten digitaler Technologien oder Datenanalyse.

(2) Klimawandel - Klimaneutralität und Ressourceneffizienz: Projekte, die lokale Lösungen für die globalen Herausforderungen der Klimakrise bieten:

  • Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen;
  • Wiederverwendung und Recycling von Ressourcen;
  • Bereitstellen von Bildungs- und Sensibilisierungsangebote zum Thema Klimaschutz.

(3) Gesellschaftlicher Zusammenhalt - diverse und resiliente Zivilgesellschaft: Projekte, die dabei helfen, Engagement vielfältiger zu gestalten, Menschen mit unterschiedlichen Biografien zusammenzubringen und damit zu einer resilienteren Zivilgesellschaft und zu größerem gesellschaftlichen Zusammenhalt führen:

  • Diversere Gestaltung des Ehrenamts durch Einbindung unterrepräsentierter und wenig sichtbarer Menschen im Engagement;
  • Thematisieren von Fragen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausfordern, mit dem Ziel einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken;
  • Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, indem sie etwa den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wie viel Förderung kann beantragt werden?

Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme von mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben für das Projekt sind förderfähig, sodass der Eigenbetrag bei mindestens zehn Prozent liegt. Dieser Betrag muss als Geldleistung erbracht werden.

Wie lang ist die Laufzeit bei bewilligten Projekten?

Alle Projekte müssen in jedem Fall bis spätestens zum 31. Dezember 2024 beendet werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sein und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.

Eine Institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Wo und bis wann kann ich mich bewerben?

Ab dem 1. Juni können Anträge bei der Stiftung eingereicht werden. Die Frist zur Abgabe eines Antrages endet am 14. Juli. Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) möglich. Ein Antrag per E-Mail oder per Post kann nicht berücksichtigt werden.

Gibt es eine Beratung zur Antragsstellung?

Die Stiftung bietet kostenlose Seminare für alle Interessierten am Förderprogramm „TransformD“ an. Die Online-Programmvorstellung gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und bietet Raum für Fragen und Anregungen. Interessierte können sich für folgende Termine anmelden:

Bericht der Bundesregierung Lisa Paus: Unbegleitete Kinder und Jugendliche finden gute Aufnahme

junge Mädchen lesen
Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche werden in Deutschland gut aufgenommen und sind motiviert, die Sprache zu lernen und sich zu integrieren© BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 31. Mai den Bericht über die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) beschlossen. Er wurde vom Bundesfamilienministerium vorgelegt und basiert auf amtlichen Statistiken und Ergebnissen aus Befragungen von Jugendämtern, Fachverbänden und Einrichtungen, in denen unbegleitete Kinder und Jugendliche leben. Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahr 2021 und greift punktuell neuere Entwicklungen auf.

Im Ergebnis kommt er zu dem Schluss, dass unbegleitete Minderjährige in Deutschland weitgehend rechtssicher und kindeswohlgerecht aufgenommen, untergebracht und versorgt wurden. Zugleich wird deutlich, dass die seit 2022 wieder steigende Zahl unbegleiteter Minderjähriger die zuständigen Kommunen vielerorts vor wachsende Herausforderungen stellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte: "Unbegleitete Minderjährige haben meistens eine lange Odyssee durch mehrere Länder hinter sich und oft Schlimmes erlebt. Es ist beruhigend zu wissen, dass sie bei uns in Deutschland gute Aufnahme finden und durch die Kinder- und Jugendhilfe intensiv begleitet und unterstützt werden. Dass sich inzwischen immer mehr Minderjährige ohne Eltern auf den Weg machen, ist ein alarmierendes Zeichen. Zudem ist es eine große Herausforderung für Kommunen, Jugendämter und Träger. Zur Betreuung werden auch viele Ehrenamtliche eingesetzt. All denjenigen, die vor Ort mit anpacken und sich mit großem Engagement um die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen kümmern, gilt mein großer Respekt und Dank."

Die zentralen Aussagen des Berichts sind:

  • Nach jahrelangem Rückgang nimmt die Zahl der UMA seit 2021 wieder zu: Zum Stichtag 31. Oktober 2022 lebten 25.084 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Zwischen September 2021 und Oktober 2022 stiegen die Fallzahlen um 40 Prozent. 
  • 2021 waren 91 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten Minderjährigen männlich, neun Prozent waren weiblich.
  • Hauptherkunftsländer 2021 waren Afghanistan, Syrien und Somalia.
  • Bis Oktober 2022 wurden als Folge des Ukraine-Krieges insgesamt 3891 Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine registriert.
  • Unbegleitete Minderjährige haben nach wie vor einen erhöhten Begleitungs-, Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der allerdings sehr heterogen ausfällt.
  • Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen erhielten im Berichtszeitraum weitgehend rechtssichere und kindeswohlgerechte Aufnahme, Unterbringung und Versorgung.
  • Das Verteilverfahren wurde funktional und weitgehend rechtssicher umgesetzt.
  • Bei allen wichtigen Verfahrensschritten beteiligten die Jugendämter die unbegleiteten Minderjährigen mehrheitlich selbst oder ihren Vormund.
  • Die sozialen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben sich auch auf das Alltagsleben unbegleiteter Minderjähriger ausgewirkt und ihre Integration erschwert.
  • Unbegleitete Minderjährige zeigten sich nach wie vor sehr motiviert, Deutsch zu lernen, die Schule zu besuchen und erfolgreich abzuschließen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
  • Mit Blick auf 2022 und die erhöhten Zuzugszahlen bezeichneten Länder und Verbände fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und den Mangel an Fachkräften als größte Herausforderungen.

Unbegleitete ausländische Minderjährige

Unbegleitete ausländische Minderjährige sind vor Krieg, Verfolgung oder wirtschaftlicher Not geflüchtet und leben ohne Eltern in Deutschland. Sie sind besonderen Gefahren ausgesetzt und brauchen deshalb besonderen staatlichen Schutz.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Jubiläumsveranstaltung des Hilfetelefons im Livestream verfolgen

Seit zehn Jahren bietet das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Beratung und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen an. Bundesfrauenministerin Lisa Paus lädt deshalb am 1. Juni zu einer Jubiläumsveranstaltung mit Podiumsdiskussion ins Bundesfrauenministerium ein. Die Veranstaltung kann ab 10:00 Uhr im Livestream hier auf Youtube verfolgt werden.

Auf dem Podium wird sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus mit Dr. Birgit Schweikert, Leiterin der Unterabteilung 40 im Bundesfrauenministerium und Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, austauschen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, wie sich das bundesweite Beratungsangebot in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und welche politischen Herausforderungen im Themenfeld Gewalt gegen Frauen aktuell anstehen. Als Expertinnen und Begleiterinnen des Hilfetelefons nehmen außerdem Dr. Maria Furtwängler, Stifterin und Vorstandsmitglied der MaLisa Stiftung, promovierte Ärztin, Schauspielerin und Produzentin, die Geschäftsführerin des Frauenhauskoordinierungs e. V. Heike Herold und Asha Hedayati, Rechtsanwältin für Familienrecht und Autorin, an der Podiumsrunde teil.

Über das Hilfetelefon

Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich zu allen Formen der Gewalt, darunter Partnerschaftsgewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Rund 100 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 08000 116 016 sowie per E-Mail, Sofort- oder Terminchat an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungen finden in 18 Fremdsprachen statt, darunter Englisch, Polnisch und Russisch. Seit Mai 2022 können Beratungen auch auf Ukrainisch angeboten werden.

Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" Lisa Paus zeichnet junge musikalische Talente aus

Gruppenfoto von Lisa Paus und den Preisträgerinnen und Preisträgern des 60. Bundeswettbewerbs
Lisa Paus mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des 60. Bundeswettbewerbs© Andre Leischner/DMR

Am 30. Mai hat Bundesjugendministerin Lisa Paus in Zwickau die Preisträgerinnen und Preisträger des Bundeswettbewerbs "Jugend musiziert" ausgezeichnet. Der Wettbewerb findet bereits seit 60 Jahren statt und dient dazu, musikalische Begabungen zu entdecken und zu fördern. Für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme der erste Schritt in eine erfolgreiche Musikkarriere. Das Bundesfamilienministerium fördert den Wettbewerb, Träger ist der Deutsche Musikrat.

Lisa Paus: "Kinder und Jugendliche wachsen in fordernden Zeiten auf: Erst Corona, dann der Krieg in der Ukraine - und über allem die Klimakrise. All das hat sehr konkrete Folgen für die Zukunft der jungen Generation. Darum ist es gut, dass Kinder und Jugendliche nicht nur hier und heute Abend den Ton setzen, sondern auch außerhalb von Konzertsälen: indem sie die Politik auf Versäumnisse hinweisen, sich engagieren, wenn sie Unrecht und Ungerechtigkeit bemerken und sich organisieren, wenn sie eine Idee für ein gutes Projekt haben. Und es gibt starke Partnerinnen und Partner an ihrer Seite. Damit die Anliegen der jüngeren Generation stärker in den Mittelpunkt rücken, habe ich das 'Bündnis für die junge Generation' gestartet. Musik verbindet ebenfalls über Generationen hinweg und stiftet Gemeinschaftssinn - und den brauchen wir in diesen Zeiten umso mehr. Allen Teilnehmenden wünsche ich eine tolle Zeit in Zwickau, mit viel Musik und vielen neuen Verbindungen."

"Jugend musiziert " umfasst im Jahr 2023 die folgenden Solo-Kategorien:

  • Klavier
  • Harfe
  • Gesang
  • Drum-Set (Pop)
  • Gitarre (Pop)

Sowie die Ensemble-Kategorien:

  • Kammermusik für Streichinstrumente
  • Kammermusik für Blasinstrumente
  • Akkordeon-Kammermusik
  • Kammermusik für gemischte Ensembles
  • Besondere Besetzungen: Neue Musik und die Kategorie Jumu open 

2200 Teilnehmende für den Wettbewerb qualifiziert

Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Schülerinnen und Schüler der Deutschen Schulen im Ausland können an dem Wettbewerb teilnehmen. Fast 20.000 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 27 Jahren hatten im Januar und Februar an den Regionalwettbewerben in Deutschland teilgenommen sowie an 35 Deutschen Schulen im europäischen Ausland. Etwa 2200 hatten sich für den 60. Bundeswettbewerb qualifiziert und wurden von einer Jury bewertet. Neben den Wertungsspielen werden noch bis zum 2. Juni Workshops und Konzerte angeboten.

Der Bundeswettbewerb "Jugend musiziert"

Der Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" ist einer der renommiertesten und größten Wettbewerbe für junge Musikerinnen und Musiker in Europa. Seit der Gründung 1963 will er Kinder und Jugendliche motivieren, Herausforderung sein, Orientierung bieten und Erfolgserlebnisse vermitteln. Auch Erfahrungen beim gemeinsamen Musizieren und die Präsentation auf einer Konzertbühne vor Jury und Publikum zählen dazu. Das Bundesjugendministerium fördert den Wettbewerb und das Projektbüro seit nunmehr 60 Jahren unter dem Dach des Deutschen Musikrats mit mehr als 760.000 Euro.

Juleica-Kampagne "Lass machen" Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter gesucht!

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Lisa Paus mit Daniela Broda, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings und dem Vorsitzenden Wendelin Haag© Remus/Bundesjugendring

Am 24. Mai hat Lisa Paus am Parlamentarischen Abend des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) teilgenommen. Dort hat sie angekündigt, zusätzliche Fördermittel für die Jugendleiterinnen-und-Jugendleiter-Card (Juleica)-Kampagne "Lass machen" des DBJR zur Verfügung zu stellen.

Bildungs- und Freizeitangebot aufrechterhalten 

Durch die Pandemie ist die Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter stark zurückgegangen. Das Engagement und die Ausbildung sind jedoch für die Aufrechterhaltung eines breiten außerschulischen Bildungs- und Freizeitangebots für Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Mit den zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von bis zu 350.000 Euro kann der DBJR seine Kampagne zur Gewinnung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter bis Ende des Jahres fortsetzen.

Jugendleiterinnen und Jugendleiter setzen sich für Kinder und Jugendliche ein und geben ihren Anliegen eine Stimme. Auf diese Aufgabe werden sie durch eine umfangreiche Ausbildung vorbereitet, die sie in verschiedenen Bereichen der Jugendarbeit schult. Als Ausbildungsnachweis erhalten sie die Jugendleiterinnen- und Jugendleitercard (Juleica).

Über die Juleica

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Sie dient damit als Legitimation und als Qualifikationsnachweis in der ehrenamtlichen Jugendarbeit. Auf dem Arbeitsmarkt gilt sie zudem als wichtige Zusatzqualifikation. Darüber hinaus erhalten die Inhaberinnen und Inhaber als Dankeschön für ihr ehrenamtliches Engagement vielerorts Vergünstigungen, wie zum Beispiel ermäßigte Kinobesuche oder freien Eintritt in Schwimmbäder.

Pflegeausbildung Bundeskabinett beschließt Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes

Eine ältere Frau sitzt im Sessel, eine Pflegerin misst den Blutdruck
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz soll eine Ausbildungsvergütung für Studierende eingeführt und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtert werden© BMFSFJ

Am 24. Mai hat das Bundeskabinett den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die ein Pflegestudium beginnen oder die bereits studieren. Außerdem soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtert werden.

Lisa Paus betonte: "An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden - wie bei der beruflichen Ausbildung - über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden."

Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs

  • Vergütung während des gesamten Studiums: Die hochschulische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz wird zu einem dualen Pflegestudium umgestaltet. Die Studierenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums. Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen ihr Studium angefangen haben, eine Ausbildungsvergütung erhalten können.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte sollen vereinfacht werden, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen.
  • Geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson": Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" kann in Zukunft eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" gewählt werden. Dies gilt entsprechend auch für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.
  • Digitalisierung und Auslandsaufenthalte: Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung sollen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, bei der Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse oder um Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung zu ermöglichen.

Tag des Grundgesetzes Zivilgesellschaft stärken und langfristig fördern

Mehrere Hände als Zeichen des gemeinsamen Engagements übereinandergelegt
Um die Demokratie zu stärken, wünscht sich eine Mehrheit in Deutschland, zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine und Initiativen langfristig zu fördern© iStock/Nikada

Eine große Mehrheit in Deutschland sieht die Demokratie zunehmend bedroht und befürwortet eine längerfristige Unterstützung der Zivilgesellschaft. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Im April und Mai wurden knapp 2500 Personen in dem Online Access Panel befragt. Ausgangspunkt war die Aussage, ob die Demokratie heute noch stärker angegriffen wird als vor fünf Jahren. Knapp vier von fünf Personen (78,9 Prozent) stimmten dieser Aussage zu.

Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus betonte am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, wie wichtig eine starke und engagierte Zivilgesellschaft für die Demokratie ist.

Lisa Paus: "Gerade in herausfordernden Zeiten wird deutlich: Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie sind nicht selbstverständlich. Wir brauchen eine starke Zivilgesellschaft, die sich aus Überzeugung für unsere Demokratie und ihre Werte engagiert. Diesen Einsatz will die Bundesregierung mit dem Demokratiefördergesetz zukünftig stärker unterstützen. Der Staat erhält durch das Gesetz den Auftrag, Demokratie, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung längerfristiger und bedarfsorientierter zu fördern. Die zivilgesellschaftlichen Projekte und Initiativen erhalten für ihre wichtige Arbeit mehr Planungssicherheit. So unterstützen wir unsere offene, plurale Demokratie und machen sie widerstandsfähiger gegen Herausforderungen und Angriffe."

Die zentralen Ergebnisse der Befragung:

  • Knapp vier von fünf Personen sehen die Demokratie in Deutschland zunehmend bedroht.
  • 85 Prozent der Bevölkerung wünschen sich, dass sich die Bundesregierung noch stärker für eine lebendige und starke Demokratie einsetzt. 
  • Eine deutliche Mehrheit (55,5 Prozent) befürwortet eine längerfristige finanzielle Unterstützung für zivilgesellschaftliche Vereine, Initiative und Organisationen durch den Staat, für eine vielfältige Gesellschaft (55,5 Prozent), für ein demokratisches Miteinander (58,8 Prozent), gegen politischen Extremismus (60 Prozent).  
  • Dabei erfährt insbesondere der Einsatz für Betroffene von Diskriminierung eine hohe Zustimmung (64 Prozent).

Das Demokratiefördergesetz

Am 16. März hat der Bundestag in erster Lesung über das geplante Demokratiefördergesetz beraten. Das Gesetz soll die Arbeit zur Förderung der Demokratie, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung in Deutschland erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das Ziel ist, Maßnahmen in diesen Bereichen längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter zu fördern. Vor allem die Position von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, Organisationen und Verbände soll dadurch gestärkt werden.

Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche auszeichnen Jetzt für den Bundeswettbewerb MIXED UP bewerben!

Kinder beim Theaterspielen: Im Vordergrund ein als Kater verkleideter Junge
Kulturelle Bildungseinrichtungen stärken die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen - das verdeutlicht der Wettbewerb MIXED UP© Paula Vidal

Bereits zum 17. Mal schreibt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) gemeinsam mit dem Bundesjugendministerium den Wettbewerb MIXED UP aus. Im Jahr 2023 steht der Wettbewerb unter dem Motto "Partizipation". Kulturelle Bildungseinrichtungen, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Künstlerinnen und Künstler, Kulturvereine, Elterninitiativen oder Kommunalverwaltungen können sich gemeinsam um einen der drei Preise in Höhe von jeweils 5000 Euro bewerben. Die Kooperationen müssen mit einer Kinderbetreuungseinrichtung und/oder eine Schule beziehungsweise Schulträger geschlossen werden. Bewerbungen sind bis zum 18. Juli 2023 möglich.

Konkret sucht MIXED UP Projekte, die von Trägern und ihren Partnern oder von jungen Menschen selbst initiiert wurden und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich umsetzen. Im Vordergrund steht dabei, wie Teilhabe für alle Menschen innerhalb der jeweiligen Zielgruppe erreicht wird, welche Ansprachen für junge Menschen in urbanen oder ländlichen Räumen passend sind oder wie Angebote stärker in den Sozialraum geöffnet werden können.

Lisa Paus: "Eine gelungene Kinder- und Jugendpartizipation nimmt die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen ernst und sucht nach geeigneten Formaten der Zusammenarbeit. Darum sind unsere Partner der Kulturellen Bildung unverzichtbar, um eine jugendgerechte und inklusive Gesellschaft zu gestalten. Gemeinsam arbeiten wir daran, dass sich junge Menschen in ihrer Einzigartigkeit, Vielfalt und all ihren Talenten entwickeln können."

Junge Menschen für die Zukunft stärken

Viele kulturelle Bildungsprojekte verfolgen das Ziel, die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendliche zu stärken. Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit prägen die Strategien und Konzepte zahlreicher Träger kultureller Bildung. Ausgehend von den Bedürfnissen junger Menschen stehen die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen und ihre kreative Auseinandersetzung mit der eigenen Zukunft im Mittelpunkt ihrer Angebote. So entsteht ein großer Möglichkeitsraum, in dem Partizipation auf vielfältige Art und Weise stattfinden kann. Diese guten Beispiele sollen durch den Wettbewerb sichtbar gemacht werden.

Neues Projekt "Klischeefrei im Sport" Lisa Paus: Geschlechtergerechtigkeit im Sport fördern

Lisa Paus mit DFB-Vizepräsidentin Sabine Mammitzsch, DFB-Präsident Bernd Neuendorf und Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg
Lisa Paus beim Pokal-Endspiel der Frauen mit DFB-Vizepräsidentin Sabine Mammitzsch, DFB-Präsident Bernd Neuendorf und Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg© Yuliia Perekopaiko/DFB

Am 18. Mai hat Lisa Paus das Pokal-Endspiel der Frauen zwischen den Spielerinnen des VfL Wolfsburg und des SC Freiburg in Köln besucht. Im Vorfeld des Spiels tauschte sie sich mit Martina Voss-Tecklenburg, Bundestrainerin der Frauen-Nationalmannschaft, und Sabine Mammitzsch, Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball im Deutschen Fußball Bund (DFB), über die Situation von Frauen und Mädchen im deutschen Fußball aus.

Lisa Paus: "Ich freue mich beim DFB-Pokal-Endspiel der Frauen mitfiebern zu können. Frauen sind aber weiterhin in vielen Bereichen des Sports, auch im Fußball, benachteiligt - etwa bei der Bezahlung oder wenn es um Trainingsbedingungen geht. Frauen sind in zentralen Funktionen, zum Beispiel als Schiedsrichterinnen oder Trainerinnen, weiterhin unterrepräsentiert. Unser neues Projekt 'Klischeefrei im Sport' möchte den Blick der Akteurinnen und Akteure in den Sportvereinen und -verbänden darauf lenken, dass die Strukturen in den dahingehend angepasst werden, dass sie Geschlechtergerechtigkeit fördern. Ich freue mich, dass der DFB uns bei diesem wichtigen Anliegen unterstützt."

Gleichstellung im Sport voranbringen

In der Halbzeitpause des Spiels wurde im Stadion-TV erstmals ein Imagefilm ausgestrahlt, der unter Mitwirkung zahlreicher Akteurinnen aus dem Frauenfußball für ein neues Projekt des Bundesgleichstellungsministeriums wirbt: Das Projekt "Klischeefrei im Sport" (KiS) hat zum Ziel, Sportvereine und -verbände für das Thema Stärkung der Gleichstellung im Sport zu sensibilisieren und zu gewinnen. Der DFB hat zugesagt, das neue Projekt fachlich zu unterstützen. Konkret wurde vereinbart, dass Célia Šašić, DFB-Vizepräsidentin für Gleichstellung und Diversität, die Schirmherrschaft für KiS übernimmt. Célia Šašić betonte in diesem Zusammenhang, dass die Schwerpunkte des DFB in Zukunft auf Vielfalt und Chancengerechtigkeit liegen werden. Es gehe darum, den Mädchen- und Frauenfußball zu stärken und die Sichtbarkeit von Frauen im DFB und seinen Gremien zu erhöhen. Zudem sollen gleiche Ausbildungs- und Entwicklungschancen für alle Talente ermöglicht werden.

Über das Projekt "Klischeefrei im Sport"

Das Projekt KiS wird vom Kompetenzzentrum Technik, Diversity und Chancengleichheit e.V. als Projektträger durchgeführt und vom Bundesgleichstellungsministerium bis 2025 gefördert. Ziel ist es, strukturelle Benachteiligungen von Mädchen, Frauen und queeren Menschen in Sportverbänden und -vereinen sowie in der Sportberichterstattung zu identifizieren und öffentlich zu machen. Durch gezielte Maßnahmen wie Schulungen und Beratung, Informationsmaterialien, Fachveranstaltungen und medialer Aufklärungsarbeit sollen die Akteurinnen und Akteure in Sportvereinen und -verbänden für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Sport sensibilisiert werden.

Ganztagsbildung und -betreuung Investitionsprogramm Ganztagsausbau startet

Lisa Paus und Bettina Stark-Watzinger bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Lisa Paus und Bettina Stark-Watzinger unterzeichneten die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau© Leon Kuegeler/photothek.de

Am 17. Juni haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau unterzeichnet. Damit stellt der Bund den Ländern bis Ende 2027 fast drei Milliarden Euro an Finanzhilfen zur Verfügung, um die Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder auszubauen. Zuvor hatten alle 16 Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.

Lisa Paus: "Der Start des neuen Investitionsprogramms ist ein starkes Signal an die Familien in unserem Land. Bund und Länder machen sich gemeinsam daran, die Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Ganztägige Angebote für Kinder in der Grundschule verringern Bildungsnachteile und erhöhen die Chancen für einen guten Start ins Leben. Der Bildungserfolg wird weniger abhängig vom Elternhaus.

Ein weiterer wichtiger Effekt: Ganztagsbetreuung verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern. Das alles sind auch wichtige Faktoren für die Fachkräftesicherung in unserem Land."

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ausbauen

Die Finanzhilfen des Bundes werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, den Neubau, den Umbau, und die Erweiterung sowie die Sanierung (einschließlich der energetischen Sanierung) sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Anträge können in dem jeweiligen Bundesland gestellt werden, sobald ein entsprechendes Länderprogramm veröffentlicht ist.

Bettina Stark-Watzinger: "Unsere Kinder brauchen mehr Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Die Ganztagsbetreuung steckt voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden daher Ganztagsangebote mit einem Investitionsprogramm von bis zu drei Milliarden Euro fördern. Dabei geht es nicht nur um Quantität, sondern vor allem auch um Qualität. Als Bund werden wir die Qualität der Ganztagsbetreuung daher mit der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft begleiten. Positiv ist, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. Das ist ein wichtiges Signal, denn eine bildungspolitische Trendwende gelingt nur gemeinsam."

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung

Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (Ga-FöG) geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe eins. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Preisverleihung Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Kita-Preises 2023

Die Preisverleihung des Deutschen Kita-Preises: Lisa Paus steht mit den Empfänger:innen auf einer Bühne
Lisa Paus und die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Kita-Preises: In diesem Jahr wurden fünf Kitas und fünf Bündnisse für frühe Bildung ausgezeichnet© DKJS/D. Reimann

Am 16. Mai hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, zum sechsten Mal den Deutschen Kita-Preis verliehen. Zu den Preisträgerinnen und Preisträgern gehören fünf Kitas und fünf Bündnisse für frühe Bildung; den ersten Platz belegten die Kita Heide-Süd aus Sachsen-Anhalt und das Bündnis AG Nordstadt aus Niedersachsen. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert und würdigt die besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung. Im Januar 2024 geht der Deutsche Kita-Preis in die siebte Runde.

Lisa Paus: "Wer sich für die Bildung von Kindern engagiert, öffnet ihnen tausend Türen für das spätere Leben. Ich freue mich, dieses wichtige Engagement ins Scheinwerferlicht auf die große Bühne zu bringen. Der Deutsche Kita-Preis gibt pädagogischen Fachkräften Gelegenheit zu zeigen, wie vielfältig ihr Berufsalltag ist. Und er veranschaulicht auf einzigartige Weise, was die Wissenschaft längst belegt hat: Investitionen in die frühkindliche Bildung lohnen sich."

Auch Anne Rolvering beglückwünschte alle, die sich mit großer Expertise, Einfallsreichtum und Herzblut jeden Tag dafür einsetzen, dass Kinder bestmöglich gefördert werden und gut aufwachsen.

Auszeichnungen in der Kategorie "Kita des Jahres"

Der erste Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit 25.000 Euro Preisgeld gehen an die Kita Heide-Süd aus Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt. Die Kita hat die Jury unter anderem mit ihren besonderen partizipativen Strukturen überzeugt. Für die Kinder ist alles freiwillig und es gibt keine strukturellen Vorgaben, stattdessen lassen sich die Fachkräfte von den Interessen und Bedarfen der Kinder leiten. Die Fachkräfte haben eigenaktiv Qualitätsstandards für eine kinderrechtsbasierte pädagogische Arbeit entwickelt und richten ihr Handeln konsequent an den Kinderrechten aus.

Die folgenden Kitas erhielten den zweiten Platz, ein Preisgeld von je 10.000 Euro und eine Trophäe:

  • Kindertagesstätte Arche Noah aus Kasendorf in Bayern
  • Campuskinder aus Hannover in Niedersachsen
  • Kita Bergfelderweg aus Dresden in Sachsen
  • Protestantische Kita Regenbogen aus Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz

Auszeichnungen in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"

In der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegt das niedersächsische Bündnis AG Nordstadt aus Hildesheim den ersten Platz. Dieses erhält ebenfalls 25.000 Euro Preisgeld. Das Bündnis zeigt eine herausragende Wirkkraft in dem von Armut und Migration geprägten Sozialraum. Alle Akteurinnen und Akteure aus dem Quartier sind vertreten, darüber hinaus gelingt es dem Bündnis ungewöhnliche Bündnispartnerinnen und -partner zu gewinnen. Das breite Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure ermöglicht passgenaue Angebote für Kinder und Familien. 

Die folgenden vier Bündnisse erhielten den zweiten Platz, ein Preisgeld von je 10.000 Euro sowie eine Trophäe:

  • Netzwerk Kind aus Meyenburg in Brandenburg
  • Kitanetzwerk Kiezanker 36 aus Berlin 
  • ZUSi - Zukunft früh sichern! aus Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen
  • Schackstedter Strolche aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt

Der ELTERN-Sonderpreis

Der ELTERN-Sonderpreis 2023 geht an die Kindertagesstätte Arche Noah aus Kasendorf in Bayern.

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis wird bereits zum sechsten Mal verliehen und ist eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, des ELTERN-Magazins, der Soziallotterie freiheit+ und dem Didacta-Verband. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt. Auch die Kitas und lokalen Bündnisse, die keinen ersten oder zweiten Platz belegten, erhielten jeweils 1000 Euro als Anerkennung für ihre herausragende Arbeit.

Ergänzendes Hilfesystem Lisa Paus würdigt zehnjährige Arbeit des Fonds Sexueller Missbrauch

Cover der Informationskarte "Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs"
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) bietet seit 2013 niedrigschwellige und bedarfsgerechte Unterstützung für Betroffene

Anlässlich des zehnjährigen Besetehens des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 16. Mai die Arbeit des Ergänzenden Hilfesystems für Menschen, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt erfahren haben, gewürdigt. Der FSM wurde im Mai 2013 vom Bundesfamilienministerium in Umsetzung der Empfehlungen des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" errichtet. Seitdem bietet der Fond niedrigschwellige und bedarfsgerechte Unterstützung für Betroffene. 

Lisa Paus: "Kinder und Jugendliche erleben leider immer wieder, dass Erwachsene ihr Vertrauen missbrauchen. Wer in jungen Jahren sexuelle Gewalt erfahren hat, leidet oft sein Leben lang an den Folgen. Das sind keine Einzelfälle. Unsere Verantwortung ist es, konsequent gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, umfassende Prävention zu betreiben und vor allem den Betroffenen wirksam zu helfen. Dafür stellt der Bund seit 2013 mit dem Fonds ein einzigartiges Hilfesystem zur Verfügung. Der Fonds setzt die Hürden bewusst niedrig, erkennt Geschehenes an und bietet konkrete Hilfen. Das macht das Leid der Betroffenen nicht ungeschehen, aber die Hilfen unterstützen spürbar, zum Beispiel mit Therapien oder bei der Aufarbeitung. Mehr als 23.000 Menschen hat der Fonds Sexueller Missbrauch bereits geholfen, jeden Monat melden sich mehrere Hundert neu an. Das zeigt: Die Betroffenen brauchen weiterhin unsere Unterstützung. Sie können auch in Zukunft auf den Fonds zählen."

Betroffene von sexualisierter Gewalt unterstützen

Der FSM gewährt Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Betroffene können Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Therapien, medizinische Hilfen, Bildungsmaßnahmen und Hilfen zur individuellen Aufarbeitung. Für behinderungsbedingte Mehraufwendungen wie beispielsweise Assistenzleistungen oder erhöhte Mobilitätskosten können zusätzlich bis zu 5000 Euro beantragt werden.

Antragsverfahren deutlich vereinfacht

Anders als bei gesetzlichen Hilfesystemen müssen Antragstellende beim FSM keine gerichtsfesten Tatnachweise vorlegen. Es genügt, die Taten und den daraus resultierenden Hilfebedarf plausibel darzulegen. Das Antragsverfahren ist dadurch für Betroffene besser zu bewältigen und birgt weniger Gefahren einer Retraumatisierung. Denn sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschieht in der Regel im Verborgenen. Die Betroffenen vertrauen sich aus Angst, Scham oder Schuldgefühlen oft niemandem an, so dass die Taten nur selten zur Anzeige gebracht werden. Dementsprechend fehlen den Betroffenen häufig Nachweise, um gesetzliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Diese Lücke wird vom FSM geschlossen.

160 geschulte Beratungsstellen bundesweit

Bei der Antragstellung können Betroffene kostenlos die Unterstützung eines Netzwerkes von bundesweit circa 160 speziell geschulten Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Bislang haben mehr als 23.000 Menschen einen Antrag auf Hilfe an den FSM gestellt. Jeden Monat kommen mehrere hundert Anträge neu hinzu. Der Bund hat für den FSM bis Ende 2023 insgesamt etwa 164 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 

Bundesprogramm "DigitalPakt Alter" Bundesweit digitale Lernorte für ältere Menschen schaffen

Paar bei Videotelefonie
Auch für ältere Menschen bietet die Digitalisierung zahlreiche neue Chancen© iStock/Jovanmandic

Das Bundesprogramm "DigitalPakt Alter" wächst weiter: Die vom Bundesseniorenministerium und der BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen geförderte Initiative startet 50 weitere digitale Erfahrungsorte für ältere Menschen in ganz Deutschland. Damit gibt es bundesweit 200 Orte, die Seniorinnen und Senioren den Umgang mit der Digitalisierung näher bringen. Die geförderten Einrichtungen erhalten je 3000 Euro für den Auf- und Ausbau von Lernangeboten wie Smartphone-Schulungen oder Kurse zum Umgang mit Fitness-Uhren, Mobilitäts-Apps und mehr.

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche bildet digitale Kompetenz eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ältere Menschen weiterhin selbstbestimmt leben und gesellschaftlich eingebunden bleiben können. Mehr als 15.000 Seniorinnen und Senioren nutzen seit 2021 die niedrigschwelligen und kostenlosen Lernangebote der Erprobungsorte.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: "Nicht alle älteren Menschen können die Chancen der Digitalisierung nutzen. Viele sind fit, andere brauchen Unterstützung. Die Lern- und Erfahrungsorte des DigitalPakt Alter bieten Räume zum gemeinsamen Lernen, digitale Geräte zum Ausprobieren und kompetente Ansprechpersonen, die Smartphones und Computer erklären und Fragen beantworten. Wir unterstützen ihr wertvolles Engagement und wünschen viel Erfolg!"

Gemeinsam Digitalkompetenzen erlernen

Die 50 neuen Erfahrungsorte wurden aus 220 Bewerbungen ausgewählt und verteilen sich über alle Bundesländer, viele befinden sich im ländlichen Raum. Mit Angeboten wie Smartphone-Kursen speziell für Einsteigerinnen und Einsteiger, Einführungen ins Online-Banking oder PC-Grundkursen vermitteln sie Seniorinnen und Senioren alltagspraktische Digitalkompetenzen. Die Teilnehmenden, die in der Regel 70 Jahre oder älter sind, erfahren unmittelbar den persönlichen Nutzen digitaler Anwendungen. Neben Schulungen in Kleingruppen bieten viele der Erfahrungsorte auch aufsuchende Angebote an, bei denen ältere Menschen zu Hause beraten werden.

Bei der Förderung der Erfahrungsorte setzt der DigitalPakt Alter auf nachhaltige Initiativen mit Vorbildcharakter. BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner erläuterte, dass die Erfahrungsorte ältere Menschen langfristig dabei begleiten sollen, digitale Kompetenzen zu erwerben. Damit das gelingt, unterstützt die BAGSO die Mitarbeitenden mit Schulungen und Materialien und schafft einen Rahmen für die Vernetzung und den Austausch zwischen den Erfahrungsorten.

Über den "DigitalPakt Alter"

Der "DigitalPakt Alter" ist eine Initiative zur Stärkung älterer Menschen in einer digitalisierten Welt. Initiiert vom Bundesseniorenministerium und der BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Bis Ende 2025 werden unter anderem 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

"Gemeinsam aus der Einsamkeit" Lisa Paus startet bundesweite Aktionstage der Mehrgenerationenhäuser

Lisa Paus in einem Mehrgenerationenhaus in Greifswald
Lisa Paus startet die bundesweiten Aktionstage der Mehrgenerationenhäuser, die unter dem Motto "Gemeinsam aus der Einsamkeit" stehen© Photothek/Xander Heinl

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 14. Mai im Mehrgenerationenhaus Bürgerhafen in Greifswald die Aktionstage Mehrgenerationenhaus 2023 gestartet. Unter dem Motto "Gemeinsam aus der Einsamkeit" heißen die Mehrgenerationenhäuser, die vom Bundesfamilienministerium gefördert werden, vom 14. bis 28. Mai deutschlandweit alle Interessierten willkommen, die Arbeit der Häuser kennenzulernen und mit ehrenamtlich Engagierten ins Gespräch zu kommen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit den Aktionstagen der Mehrgenerationenhäuser wollen wir deutlich machen, dass Einsamkeit keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf. Die über 530 Mehrgenerationenhäuser haben ihre Türen weit geöffnet. Sie laden Menschen aller Generationen zum Austausch ein. Ich bin mir sicher, wenn wir das Thema Einsamkeit aus der Tabuzone holen, werden wir gemeinsam einen großen Schritt vorankommen."

Strategie gegen Einsamkeit

Das Bundesfamilienministerium setzt sich mit einer Strategie gegen Einsamkeit dafür ein, dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung zu begegnen - zum Beispiel mit Orten wie den Mehrgenerationenhäusern, an die sich einsame Menschen wenden können. Zusammen mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt das Bundesfamilienministerium die Strategie weiter.

Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander"

Im Rahmen des Bundesprogramms "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander" fördert das Bundesfamilienministerium seit 2001 die Häuser über einen Zeitraum von acht Jahren. Mehrgenerationenhäuser ermöglichen ein aktives Miteinander der Generationen. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Füreinander in der Kommune. Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen - unabhängig von Alter oder Herkunft. Das Ziel ist, damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen.  

"Frauen in Kommunen und Kommunalpolitik" Neuer Arbeitskreis des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Ein Gruppenfoto der Mitglieder des Arbeitskreises "Frauen in Kommunen und Kommunalpolitik"
Die Mitglieder des Arbeitskreises "Frauen in Kommunen und Kommunalpolitik"© Svea Pietschmann

Am 11. Mai hat die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises "Frauen in Kommunen und Kommunalpolitik" stattgefunden. Das Ziel: Mehr Frauen für politische Themen und Ämter zu begeistern und die Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen. Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesgleichstellungsministerin, nahm an der Sitzung teil. 

Ekin Deligöz: "Wir brauchen mehr mutige Frauen, die unsere Gesellschaft mitgestalten und Vorbilder sein wollen. Dort, wo Frauen und Männer gemeinsam politische Verantwortung tragen, sind die Ergebnisse demokratischer Prozesse offener für unterschiedlichste Lebensrealitäten."  

Die vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) initiierte Veranstaltung fand im Rahmen der zweitägigen "Bürgermeisterinnenkonferenz Deutschland, Schweiz, Österreich" in Berlin statt. Der DStGB ist langjähriger Partner des Bundesgleichstellungsministeriums und engagiert sich seit längerem im Bereich politischer Partizipation von Frauen in der Politik. 

Starke Partnerschaft mit Österreich

Der DStGB arbeitet bei der zweitägigen Bürgermeisterinnenkonferenz mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF) zusammen. Die Konferenz ist eine Gegeneinladung zur Bürgermeisterinnen-Veranstaltung in der Wiener Hofburg 2022, zu der Doris Schmidauer, die Ehefrau des österreichischen Präsidenten, eingeladen hatte. 2023 findet die Veranstaltung im Deutschen Bundestag in Berlin und auf Einladung von Elke Büdenbender, der Ehefrau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, im Schloss Bellevue statt. Die mit Mitteln des Bundesgleichstellungsministeriums geförderten Projekte wie das "Aktionsprogramm Kommune - Frauen in die Politik" oder das Helene Weber- Kolleg sind weitere erfolgreiche Beispiele der engen Zusammenarbeit und Kooperation der Organisationen. 

Frauen in der Kommunalpolitik stärken

Die Gleichberechtigung von Frauen ist eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung. Um das Thema in allen gesellschaftlichen Bereichen zu platzieren und weibliche Perspektiven in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, ist es notwendig, insbesondere in politischen Kontexten für eine paritätische Besetzung in Räten und Gremien zu sorgen. In Deutschland liegt die Zahl der Bürgermeisterinnen unter zehn Prozent. Vor allem in ländlichen Regionen zeigt sich dieser Trend. Um für eine größere Akzeptanz demokratischer Prozesse zu sorgen, ist die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in der Politik unerlässlich. 

Internationaler Tag der Pflegenden Ab sofort für den Pflegeausbildungspreis 2023 bewerben!

 
Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat am 12. Mai anlässlich des "Internationalen Tags der Pflegenden" den Start des Pflegeausbildungspreises 2023 verkündet. Mit der Auszeichnung werden die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs der neuen generalistischen Pflegeausbildung gewürdigt. Bewerbungsschluss für eine Teilnahme ist der 12. August.

Lisa Paus: "Gute Pflege braucht Pflegeprofis. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir die Ausbildung zur Pflegefachkraft moderner und attraktiver gemacht. Die umfassende Ausbildung befähigt dazu, Menschen jeden Alters und in allen Bereichen zu versorgen. Jetzt schließt der erste Jahrgang die neue Ausbildung ab. Die Leistung der Absolventinnen und Absolventen wollen wir mit dem Pflegeausbildungspreis würdigen. Damit zeigen wir: Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf. Wer ihn ausübt, trägt jeden Tag zur Lebensqualität von Millionen Menschen bei, die Unterstützung brauchen."

Individuelle Ausbildungsleistungen und Teamgeist auszeichnen

Ein Mann hält einen Pokal in der Hand
Der Pflegeausbildungspreis 2023 würdigt die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs der neuen generalistischen Pflegeausbildung.© BMFSFJ

Der Pflegeausbildungspreis wird in zwei Kategorien vergeben: Eine Kategorie richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit sehr guten Ausbildungsleistungen. Die zweite Kategorie zeichnet engagierte Pflegeklassen aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger erwarten attraktive Sach- und Geldpreise.

Die neuen Pflegeausbildungen zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" sind erstmals am 1. Januar 2020 gestartet. Sie bieten sämtliche Praxiseinsätze in unterschiedlichen Bereichen, vielfältige Karrierechancen und eine der höchsten Ausbildungsvergütungen in Deutschland.


Jugendbeteiligung Lisa Paus eröffnet JugendPolitikTage in Berlin

Das Foto zeigt Lisa Paus bei der Eröffnung der JugendPolitikTage in Berlin
"Politik ohne Jugend ist wie Gegenwart ohne Zukunft": Lisa Paus und Olaf Scholz bei den vierten JugendPolitikTagen in Berlin© Jugendpresse Deutschland/Moritz Heck

Am 11. Mai hat Bundesjugendministerin Lisa Paus die vierten JugendPolitikTage in Berlin eröffnet. Unter dem Motto "Politik ohne Jugend ist wie Gegenwart ohne Zukunft" entwickeln rund 1000 junge Menschen aus ganz Deutschland vier Tage lang Ideen für eine jugendgerechtere Politik und diskutieren diese mit Mitgliedern der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft.

Lisa Paus: "Ich schätze die JugendPolitikTage als einen Ort, an dem die Fragen dieser Zeit besprochen werden, an dem unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen, an dem auch gestritten wird. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig miteinander im Gespräch zu sein, das hilft, die aktuellen Herausforderungen zu benennen und zu bewältigen.

Mir ist wichtig, mich mit jungen Menschen auszutauschen. Besonders in den Zeiten der Pandemie hatten viele Kinder und Jugendliche das Gefühl, dass sie nicht gehört und ihre Bedürfnisse und Belange ignoriert werden. Das muss ein Ende haben.

Um Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, habe ich auch das Bündnis für die junge Generation ins Leben gerufen. Die Bundesregierung hat außerdem das Wahlalter für die Europawahlen auf 16 Jahre gesenkt. Ich setze mich außerdem dafür ein, dass 16-Jährige künftig auch bei Bundestagswahlen abstimmen dürfen. Junge Menschen haben ein Recht darauf, nicht nur wahr- sondern ernstgenommen zu werden."

Nach der Eröffnungsrede sprach Lisa Paus mit Teilnehmenden und besuchte anschließend mit Bundeskanzler Olaf Scholz das Jugendmedienzentrum, um sich dort mit Jungjournalistinnen und -journalisten auszutauschen.

Die JugendPolitikTage

Die JugendPolitikTage bieten verschiedene Diskussionspanels und rund 40 Workshops mit Themen wie Frieden in Europa, psychische Gesundheit, Jugendbeteiligung, sexuelle Selbstbestimmung oder nachhaltige Klimapolitik. Die JugendPolitikTage finden alle zwei Jahre statt. Sie werden von der Jugendpresse Deutschland veranstaltet und durch das Bundesjugendministerium gefördert.

Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen Margit Gottstein präsentiert neunten Staatenbericht

Margit Gottstein und Kolleginnen in Genf
Margit Gottstein bei der Vorstellung des neunten Staatenberichts zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in Genf © BMFSFJ

Am 11. Mai hat Margit Gottstein, Staatsekretärin im Bundesfrauenministerium, den neunten Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in Genf präsentiert. Die Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW) im Jahr 1979. Mit dem Staatenbericht, den Margit Gottstein vor dem CEDAW-Komitee vorstellte, erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen, regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten.

Margit Gottstein: "Wir haben das Jahrzehnt der Gleichstellung ausgerufen und wollen bis 2030 echte Fortschritte erreichen. Diese Bundesregierung ist die erste, die die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat. Wir bekennen uns damit ausdrücklich zu diesem wichtigen Abkommen. Auch große Herausforderungen wie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Klimawandel, Wirtschaftskrisen oder der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dürfen uns nicht davon abhalten, Gleichstellung aktiv zu verfolgen. Im Gegenteil: Auch und gerade in diesen Zeiten wollen wir Gleichstellung in allen Bereichen voranbringen. Wenn wir Toleranz leben und Stereotypen abbauen wollen, spielt Gleichstellung eine entscheidende Rolle. Gleichstellungspolitik muss daher intersektional ausgerichtet sein. Dazu bekennt sich die Bundesregierung."

Weitere Pläne der Bundesregierung vorgestellt

Vor dem Komitee hat die deutsche Delegation auch die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes sowie zur weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgestellt. Weitere Themen waren die Maßnahmen zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie die Berufung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Prüfung der Frage, inwieweit der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Auch das geplante Gesetz für Schutz und Beratung bei Gewalt, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und den Ausbau und die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen zum Ziel hat, wurde präsentiert.

Der neunte CEDAW-Staatenbericht

Der neunte Staatenbericht wurde dem CEDAW-Komitee bereits im Juli 2021 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum von 2017 bis 2021. Er erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. 

Zuletzt hatte Deutschland im Jahr 2015 den kombinierten siebten und achten CEDAW-Staatenbericht vorgelegt und ihn in einer mündlichen Anhörung 2017 vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf präsentiert. Im Jahr 2019 folgte ein sogenannter "Follow-Up-Bericht", in dem die Bundesregierung Stellung dazu nahm, wie die vier abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschuss im Nachgang zur Anhörung umgesetzt wurden. Diese und weitere CEDAW-Dokumente wie das 2020 vom Bundesfrauenministerium veröffentlichte Handbuch zur Frauenrechtskonvention sind online abrufbar.

Die Generalversammlung der VN hat CEDAW am 18. Dezember 1979 verabschiedet. Am 3. September 1981 trat das Übereinkommen völkerrechtlich in Kraft. Alle Staaten, die die VN-Frauenrechtskonvention ratifiziert haben, müssen ein Jahr nach Inkrafttreten einen ersten Bericht vorlegen und danach alle vier Jahren einen Staatenbericht. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Übereinkommen am 10. Juli 1985. Am 9. August 1985 trat es in Kraft.  

Bundesforum Männer Fachtag diskutiert gleichstellungsorientierte Jungen-, Männer- und Väterpolitik

Sven Lehmann mit Vertretern aus Politik, Fachleuten und gleichstellungspolitisch Interessierten beim einem Fachtag
Sven Lehmann beim Fachtag "Männerpolitiken - gleichstellungsorientiert. So geht das!" des Bundesforum Männer in Berlin© Bundesforum Männer /Michael Miethe

Am 10. Mai 2023 hat der jährliche Fachtag des Bundesforums Männer im Berliner Haus des Deutschen Metallarbeiterverbandes stattgefunden. Mitglieder von Jungen-, Männer- und Väterorganisationen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik sowie Fachleute und gleichstellungspolitisch Interessierte sprachen über Themen wie die Sozialarbeit mit Jungen und wie Männerpolitik auf Ebene der Europäischen Union (EU) oder kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgleichstellungsministerium: "Zur Gleichstellungspolitik gehört eine emanzipative Jungen- und Männerpolitik. Wir wollen Jungen und Männer dabei unterstützen, selbstbestimmt zu leben. Immer mehr Jungen und Männer leben emanzipiert von traditionellen Rollenvorstellungen. Sie sind beispielsweise fürsorgliche Väter, treffen ihre Berufswahl unabhängig von Klischees, und vereinbaren Beruf und Familie gleichberechtigt mit ihren Partnerinnen und Partnern. Als Bundesregierung wollen wir dafür die passenden Rahmenbedingungen schaffen. Das Bundesforum Männer ist dabei ein wichtiger Partner."

Rollenklischees und Stereotype betreffen alle

Rollenklischees und Genderstereotype können Jungen und Männer in ihrer Persönlichkeitsentfaltung und Biografie benachteiligen. Darum ist es wichtig, sie einzubeziehen, wenn es um Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit geht. Bei der Veranstaltung kamen Fachleute dazu ins Gespräch. An Thementischen diskutierten die Teilnehmenden zu den unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik, unter anderem zu Männergesundheit, Männerberatung, Vaterschaft und Familie, der Vielfalt von Männlichkeiten sowie Männer und Gewaltschutz.

Gleichstellungspolitik nachhaltig gestalten

Eine nachhaltige Gleichstellungspolitik zielt darauf ab, Geschlechtergleichheit zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Fortschritte langfristig aufrecht erhalten werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Geschlechterlücken auf dem Arbeitsmarkt geschlossen, Care-Arbeit gerecht in Partnerschaften verteilt und flexible Arbeitsbedingungen geschaffen werden - um den Bedürfnissen Aller gerecht zu werden. Eine nachhaltige Gleichstellungspolitik erfordert auch, Männer und Jungen zu unterstützen, beispielsweise in ihrer Rolle als Väter. So können wir Vorurteile und Stereotype in Bezug auf Geschlecht abbauen und helfen damit allen Menschen, selbstbestimmt zu leben. 

Über das Bundesforum Männer 

Das Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. - ist eine Nichtregierungsorganisation, die geschlechterpolitische Arbeit betreibt. Als bundesweiter Dachverband vernetzt das Bundesforum Männer seit 2010 Akteure, die im Feld der Jungen-, Väter- und Männerarbeit tätig sind. Kernaufgaben sind politische Interessenvertretung und fachliche Vernetzung. Das Hauptaugenmerk gilt den Anliegen von Jungen, Männern und (Groß-)Vätern und den Konfliktlagen, die sich aus den eigenen und den gesellschaftlich verankerten Männlichkeits- und Geschlechterbildern ergeben. Für Verbände und Politik ist das Bundesforum Ansprechpartner, um Gleichstellungspolitik zu gestalten.

"16 Mal Schwarzes Leben in Deutschland" Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Communities stärken

Lisa Paus mit Teilnehmenden der Veranstaltung "16 Mal Schwarzes Leben in Deutschland"
Lisa Paus auf der Veranstaltung "16 Mal Schwarzes Leben in Deutschland" © Phtotothek/Janine Schmitz

Am 12. und 13. Mai 2023 treffen sich in Berlin mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter der Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Community aus ganz Deutschland. Die Veranstaltung "16 Mal Schwarzes Leben in Deutschland" findet im Kontext der Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft der Vereinten Nationen (VN, englisch United Nations, UN) statt, die noch bis Ende 2024 andauert.

Bei unterschiedlichen Panel-Diskussionen diskutieren die Teilnehmenden unter anderem verschiedene Perspektiven auf die UN-Dekade. Außerdem stellen sich Initiativen aus ganz Deutschland vor und tauschen sich über ihre Arbeit aus.

Am 13. Mai finden Workshops statt zu den Themen "Struktureller und institutioneller Rassismus", "Schwarze Bewegungsgeschichte in Deutschland" und "Rassismuskritische Fürsorge für Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Professionelle" statt.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Das Jahr 2024 darf nicht der Endpunkt unseres Engagements für Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen sein. Wir wollen sie auch über die UN-Dekade hinaus stärken. Es gibt hier auf allen Ebenen weiterhin viel zu tun. Deshalb wollen wir konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten, die über die UN-Dekade hinaus Wirkung entfalten - und zwar im Bund, auf Länderebene und auch ganz gezielt in den Kommunen."

Afrozensus verdeutlicht Anti-Schwarzen Rassismus  

Wie wichtig die Arbeit gegen Anti-Schwarzen Rassismus ist, zeigt der Afrozensus, die erste umfassende Studie zu Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Lebensrealitäten in Deutschland. Zentral für die Studie ist, dass Rassismus nicht als persönliche Erfahrung einzelner Personen vorgestellt wird, sondern vor allem institutionelle und strukturelle Muster des Anti-Schwarzen Rassismus nachzeichnet und dabei zeigt, wie diese in verschiedenen Lebensbereichen zusammenwirken. Eindrücklich wird deutlich, wie viele Schwarze Menschen in Deutschland alltäglich strukturell und individuell Rassismus ausgesetzt sind und wie sehr dieser Rassismus Zugänge zu Teilhabestrukturen, aber auch zu Wohnraum, Gesundheitsvorsorge, Arbeit oder Bildung einschränkt.

Beirat zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

"16 Mal Schwarzes Leben in Deutschland" wird vom Beirat zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft veranstaltet. Der Beirat hat sich auf Grundlage des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus im Februar 2022 gegründet. Dem Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter Schwarzer zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Wissenschaft sowie der Bundesregierung an.

UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 


Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft wurde bereits im Dezember 2013 von der Generalversammlung der VN beschlossen. Die Dekade steht unter dem Motto “Anerkennung - Gerechtigkeit - Entwicklung“ und dauert noch bis Ende 2024 an. Ziel der Dekade ist es Anti-Schwarzen Rassismus und Diskriminierung zu thematisieren und zu bekämpfen sowie die sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhaberechte Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen zu stärken.

Auch in Deutschland wurden und werden Maßnahmen mit Bezug zur UN-Dekade umgesetzt. Ein Beispiel dafür sind Projekte, die sich gezielt mit Anti-Schwarzen Rassismus befassen und im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" umgesetzt werden. Mit der Koordinierungsstelle zur Unterstützung und Umsetzung der UN-Dekade und dem daraus hervorgegangen Beirat sollen diese Bemühungen verdichtet und die verbleibende Zeit der Dekade bis 2024 genutzt werden, um den Fokus auf besondere Themen und Fragestellungen zur Situation von Menschen afrikanischer Herkunft zu legen.