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Teilhabe von Sinti und Roma
Ständige Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma nimmt Arbeit auf
Aktuelle Meldung
Unter dem Vorsitz des Antiziganismusbeauftragten Dr. Mehmet Daimagüler fand die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus statt. Ziel ist eine verbesserte, institutionalisierte Zusammenarbeit für die Teilhabe von Sinti und Roma.
Am 7. Oktober fand unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler, die konstituierende Sitzung der ständigen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma (BLK) statt. Die Kommission will eine wirksamere, besser abgestimmte Politik erreichen, die Sinti und Roma schützt und Hürden zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abbaut.
Teilhabe von Sinti und Roma fördern
Sinti und Roma an Bildung teilhaben zu lassen, ihre Kultur zu fördern, Präventionsmaßnahmen in Polizei und Justiz zu ergreifen und geflüchtete Roma zu integrieren, sind zentrale Bereiche, um Antiziganismus zu bekämpfen und gleichberechtigte Teilhabechancen für Sinti und Roma in Deutschland zu schaffen. Diese liegen in der Zuständigkeit der Länder. Deshalb müssen Bund und Länder dauerhaft zusammenarbeiten und sich über Maßnahmen und Strategien gegen Antiziganismus austauschen.
den gegenseitigen Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen,
die Gesellschaft für das Phänomen Antiziganismus zu sensibilisieren und die angemessene gesellschaftliche Einordnung und Diskussion zu befördern,
Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, zum Schutz von Sinti und Roma, zu ihrer Sichtbarmachung in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, zum Erhalt und zur Pflege ihres kulturellen Lebens und zu ihrer chancengerechten Teilhabe auszusprechen, insbesondere auch zur Weiterentwicklung der Nationalen Strategie "Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!" zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland,
mit Empfehlungen und Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an den Völkermord an Sinti und Roma im Nationalsozialismus und zur umfassenden Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 1945 in Deutschland beizutragen,
Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, des Schutzes und der Stärkung von Sinti und Roma und zur Integration von zugewanderten Roma anzuregen und gegebenenfalls gemeinsam vorzubereiten,
den internationalen Austausch in der Bekämpfung von Antiziganismus zu pflegen.
Mitglieder der Kommission sind der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland sowie die in den Ländern mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten Personen bzw. die in den Ländern fachlich zuständigen Stellen. Das Gremium steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesbeauftragten Dr. Mehmet Daimagüler und einer oder einem jährlich wechselnden Co-Vorsitzenden der Länder nach alphabetischer Reihenfolge.
Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030"
Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen fördern
Aktuelle Meldung
Was braucht es, um die wirtschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen? Darüber diskutierte Lisa Paus mit Fachleuten auf einer Konferenz in Berlin.
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft auf einer Konferenz am 28. November in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.
Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkten den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können, wie sie möchten. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hob zudem die Relevanz einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung hervor.
Lisa Paus: "Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten - in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen."
Expertinnen und Experten legen Strategie vor
In einem "Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030" haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:
zu makroökonomischen Dimensionen der ökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).
Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit
Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der "Lebenskarte Eigenständigkeit" hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt "Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens" ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen.
Die Konferenz "Ökonomische Gleichstellung 2030" richtete das Bundesfrauenministerium in Zusammenarbeit mit dem CeRRI des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürgerinnen und Bürger auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen.
Deutscher Kita-Preis 2024
Kitas und Bündnisse für frühe Bildung ausgezeichnet
Aktuelle Meldung
Bei einer feierlichen Preisverleihung wurden Kitas und Bündnisse für frühe Bildung mit dem Deutschen Kita-Preis 2024 ausgezeichnet. Mit dem Preis würdigt das Bundesfamilienministerium besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Am 28. November hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und weiteren Partnerinnen und Partnern den siebten Deutschen Kita-Preis verliehen. Durch den Abend führte Moderatorin Barbara Schöneberger. Für musikalische Unterhaltung sorgte die Al-Farabi Musikakademie.
Den ersten Platz belegten die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen und das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen. In jeder Kategorie wurden zudem ein zweiter und ein dritter Platz vergeben. Weitere zehn Kitas und Bündnisse erhielten für ihre herausragende Arbeit einen Anerkennungspreis mit je 1000 Euro sowie eine Lesereise mit Kinderbuchautorin Ute Krause. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 110.000 Euro dotiert und würdigt die besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Deutschen Kita-Preis würdigen wir engagierte Menschen in Kitas und Bündnissen. Sie leisten unschätzbar wertvolle Arbeit, empfangen die Kinder mit offenen Armen, schaffen mit ihren Ideen und ihrer Kreativität Orte, an denen sich Kinder wohl und willkommen fühlen. Damit legen sie das Fundament für ein ganzes Leben und prägen die Kleinsten und ihre Familien auf entscheidende Weise. Der Bund unterstützt sie mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch in den kommenden zwei Jahren mit weiteren rund 4 Milliarden Euro."
Elke Büdenbender, Schirmherrin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS): "Die DKJS setzt sich für eine gerechte, demokratische und vielfältige Gesellschaft ein, die Kinder mitgestalten und die ihnen Perspektiven eröffnet. Wir möchten, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht, dass Kinder gehört und ihre Potenziale erkannt sowie gefördert werden, unabhängig von Herkunft, Fähigkeiten und wirtschaftlicher Situation. Das alles sehen wir in der herausragenden Arbeit der diesjährigen Finalistinnen und Finalisten. Und ich freue mich, dass wir in diesem Jahr wieder wahrhaftige Leuchttürme der frühen Bildung auszeichnen, die zeigen, wie erfolgreiche Praxis funktioniert. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern zu diesem Erfolg!"
Auszeichnungen in der Kategorie "Kita des Jahres"
Der erste Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit 25.000 Euro gingen an die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen. Besonders überzeugte die Jury, wie das Team den pädagogischen Alltag gestaltet - orientiert an den Bedürfnissen der Familien und den Interessen der Kinder. Wichtige Anliegen werden in der gesamten Gemeinschaft besprochen. Auf ein lautes Signal hin kommen dazu alle in "Kinderkrisenteams" zusammen. Außerdem unterstützen die Fachkräfte die Familien bei Anträgen oder der Organisation einer Schultüte. Bei Bedarf erhalten die Kinder Therapieangebote wie Logopädie oder Ergotherapie in den Räumen der Kita. Mehrmals besuchen die älteren Kinder die Grundschule und lernen dabei Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler und Umgebung kennen. Chancengerechtigkeit wird in der Kita großgeschrieben. Besonders beeindruckt hat die Jury auch die Umstellung auf die offene Arbeit, bei der das Team die Familien schrittweise mitnahm und den Eltern Hospitationen in der Kita anbot. Die Jury zeigte sich fasziniert von der Offenheit im Team, die eigene Arbeit zu reflektieren und gemeinsam neue Lösungen zu finden.
Die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen wurde mit dem zweiten Platz und damit 15.000 Euro in der Kategorie "Kita des Jahres" ausgezeichnet. Beachtlich fand die Jury, wie sensibel die Fachkräfte mit der Vielfalt der Kinder und Familien umgehen und individuelle sowie innovative Lösungen für kleine wie große Herausforderungen finden.
Den dritten Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit und 10.000 Euro konnte sich die Kita Regenbogen aus Ortrand in Brandenburg sichern. Hervorgehoben wurde von der Jury die Gestaltung eines offenen und inklusiven Kita-Alltags sowie die Förderung der Fachkräfte.
Auszeichnungen in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"
In der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegte das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen den ersten Platz. Das Bündnis erhielt ebenfalls 25.000 Euro Preisgeld. Besonders beeindruckt hat die Jury, wie das Bündnis in einem hoch belasteten Stadtteil junge Menschen für Bildungs- und Kulturangebote begeistert und sie niedrigschwellig daran teilhaben lässt. So sind die Kinder nicht nur Gestalterinnen und Gestalter ihrer eigenen Filme und nehmen beispielsweise die Soundtracks dafür selbst auf. Sie reisen zusammen mit ihren Familien auch zu Filmfestivals, um ihre Arbeit zu präsentieren. Hervorzuheben ist: Die Kinder können sich nicht nur mit ihren eigenen Ideen in die Filmprojekte einbringen. Sie entscheiden selbst, wie und wann sie dies tun. Zusätzlich leisten die Akteurinnen und Akteure einen wichtigen Beitrag zur Sprachbildung. Das Bündnis begegnet Kindern und ihren Familien stärkenorientiert und auf Augenhöhe, Kinder werden in ihren individuellen Potenzialen gefördert. Das alles ist nur möglich und erfolgreich, weil Kita-Teams und Kulturschaffende hier eng zusammenarbeiten und das Lernen im Prozess als Bereicherung erlebt und vorgelebt wird: Die Bündnisakteurinnen und -akteure hinterfragen etwa bewusst, welche Stereotype, Rassismen und Diskriminierungen das eigene Wirken beeinflussen und wie diese verändert werden können.
Das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen konnte die Jury mit seinem ganzheitlichen Blick auf die Familien vor Ort und der integrierten Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuere im Stadtteil überzeugen und belegte den mit 15.000 Euro Preisgeld dotierten zweiten Platz in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres".
Das Netzwerk Familienzentren LaDaDi aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen wurde aufgrund der hervorragenden Einbindung von Eltern in verschiedene Formate und der Förderung einer kindorientierten Politik mit dem dritten Platz und 10.000 Euro Preisgeld in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" ausgezeichnet.
Die Zusatzpreise
Den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund im Wert von je 2000 Euro, erhielten die Kita Talstraße aus Fellbach in Baden-Württemberg und das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen.
Die Trophäe des ELTERN-Sonderpreises 2024 ging an die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen.
Besuch der WeiberWirtschaft eG
Lisa Paus: Wir brauchen mehr Gründerinnen
Aktuelle Meldung
Frauen gründen immer noch seltener als Männer ein eigenes Unternehmen. Dass sich das ändern muss, betonte Bundesfrauenministerin Lisa Paus bei einem Besuch der WeiberWirtschaft eG in Berlin.
Am 28. November besuchte Bundesfrauenministerin Lisa Paus das europaweit größte Gründerinnenzentrum WeiberWirtschaft eG in Berlin. Vor Ort informierte sie sich über die Gründerinnenzentrale und die weiteren Vorhaben der Frauengenossenschaft. Sie sprach mit Vertreterinnen eines IT-Unternehmens (INES Analytics GmbH) und einer Goldschmiedin und Schmuck-Designerin (In-Jewels), die im Unternehmerinnenzentrum ihre Büros und Werkstätten haben. Im Anschluss tauschte sich die Bundesfrauenministerin mit Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstands der WeiberWirtschaft eG darüber aus, wie selbstständig erwerbstätige Frauen noch besser unterstützt werden können.
Lisa Paus:"Ich bin sehr beeindruckt davon, was die WeiberWirtschaft hier aufgebaut hat, unter anderem Europas größtes Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum. Hier finden Frauen, die gründen wollen oder gegründet haben, ein großes Netzwerk, eine unterstützende Infrastruktur und eine starke Community. Einrichtungen wie die WeiberWirtschaft sind wichtig, damit Frauen viele inspirierende Vorbilder finden können und damit mehr Frauen eigene Unternehmen gründen."
Gründerinnen den Start erleichtern
Frauen leisten als Gründerinnen einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dennoch gründen sie immer noch seltener als Männer ein eigenes Unternehmen. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für Unternehmensnachfolgen.
Um Unternehmerinnen den Start in die selbstständige Erwerbstätigkeit zu erleichtern fördert das Bundesgleichstellungsministerium mehrere Projekte für Gründerinnen, darunter "Frau-Handwerk-Nachfolge" und "Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft" der bundesweiten gründerinnenagentur, in denen innovative Lösungsansätze und konkrete Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Gründerinnen erarbeitet werden. Darüber hinaus beteiligt sich das Bundesgleichstellungsministerium gemeinsam mit weiteren Bundesministerien, Verbänden und Institutionen am Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand".
WeiberWirtschaft eG
Die WeiberWirtschaft eG wurde 1989 gegründet und ist eine Genossenschaft mit mehr als 2100 Genossenschafterinnen. Sie unterstützt Frauen bei der Gründung ihres Unternehmens und bietet Räume für Unternehmerinnen aus diversen Branchen. Daneben stehen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung, unter anderem eine Kindertagesstätte, eine Kantine und ein Tagungsbereich. 2006 wurde die Gründerinnenzentrale in der WeiberWirtschaft eröffnet, die von der Berliner Senatsverwaltung gefördert wird. Seit 2006 ist die Weiberwirtschaft auch Regionalverantwortliche der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) für Berlin.
Jungen und Männer
SKM-Fachtagung: Neue Wege für Prävention und Beratung bei Gewalt
Aktuelle Meldung
Der SKM Bundesverband e.V. stellte auf seiner Fachtagung Dynamiken von (häuslicher) Gewalt vor. Im Fokus lagen Herausforderungen für die Helferinnen und Helfer, die sich in diesem schwierigen Arbeitsfeld engagieren sowie die Notwendigkeit spezifischer Hilfsangebote für Männer.
Unter dem Titel "MÄNNER - GEWALT - SCHUTZ" veranstaltete der SKM Bundesverband e.V. am 27. November in Berlin seinen Fachtag zur Prävention gegen häusliche Gewalt. Eingeladen waren Fachleute aus Beratung, Hilfesystem und Politik sowie Gleichstellungsbeauftragte.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Es steht außer Frage, dass wir als Gesellschaft etwas gegen die Ursachen dieser Gewalt tun müssen: also überkommene Männlichkeitsbilder und soziale Normen anzugehen, die viele Jungen früh prägen. Stärke bedeutet auch: Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Empathisch zu sein - das muss in den Köpfen ankommen. Aber: Männer sind auch Betroffene von Gewalt. Das wird allzu oft tabuisiert. Mit Folgen: Scham, Angst und das Gefühl, nicht gehört zu werden. Viele Männer gehen nicht den Schritt, sich Hilfe zu suchen. Das wollen wir ändern. Indem wir aufklären, zuhören und Unterstützung anbieten."
Beratung und Hilfe für Männer anbieten
Auf dem Fachtag präsentierten sich Akteure aus dem Frauen- und Männerhilfesystem im Rahmen einer Fachmesse. Anlaufstellen für betroffene Männer sind beispielsweise das Hilfetelefon Gewalt an Männern, die SKM-Beratung "Echte Männer reden." sowie diverse Männerschutzeinrichtungen.
Alle Geschlechter vor Gewalt schützen
Deutschland verpflichtete sich 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention, alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu bekämpfen. Das Lagebild "Häusliche Gewalt" des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt, dass Gewalt im häuslichen Umfeld überwiegend Frauen trifft und mehrheitlich von Männern ausgeht. Gleichzeitig sind laut Kriminalstatistik rund 30 Prozent der Opfer männlich. Der Kongress zeigte auf, wie wichtig männerspezifische Hilfs- und Beratungsangebote sind: präventiv, damit männliche Gewalttäter ihr Verhalten ändern, und enttabuisierend, damit betroffene Männer wissen, wo sie Hilfe finden.
Befragung soll Erkenntnisse zu häuslicher Gewalt bringen
Die Befragung "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" untersucht das Dunkelfeld von Gewaltvorkommnissen in Deutschland. Das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt verantworten diese gemeinsam und erhoffen sich Erkenntnisse über geschlechtsspezifische Unterschiede. Ziel ist es, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt zu entwickeln. Erste Ergebnisse erscheinen im zweiten Quartal in 2025.
Kabinett beschließt Gesetzentwürfe
Frauen vor Gewalt schützen und junge Menschen mit Behinderungen stärken
Aktuelle Meldung
Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besser unterstützen; Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen bündeln: Das Kabinett beschloss entsprechende Gesetzentwürfe.
Am 27. November hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzentwurf in sorgfältiger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach dem Kabinettbeschluss soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.
Lisa Paus: "Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig. Ich bitte den Deutschen Bundestag: Helfen Sie mit, dass die sorgfältige Arbeit der letzten Jahre an diesem Gesetz nicht umsonst war. Bitte helfen Sie, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die von Gewalt betroffenen Frauen werden es Ihnen danken."
Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
Vorgesehenen Maßnahmen im Gewalthilfegesetz
Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen
Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppen
Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein
Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich
Kinder und Jugendliche ganzheitlich fördern
Das Bundeskabinett hat zudem den Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern werden zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Über 4000 Akteure, darunter die Betroffenen Kinder und Jugendliche selbst, haben sich eingebracht und über Optionen zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert.
Lisa Paus: "Mit dem Gesetzentwurf für eine eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe."
Vorgesehene Maßnahmen im Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt
Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort
Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert
Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen
ElternChanceN
Familien profitieren von Elternbegleitung
Aktuelle Meldung
Seit 2022 fördert das Bundesfamilienministerium die kommunale Verankerung von Elternbegleitung. Eine Befragung von über 1.200 Eltern zeigt eine hohe Zufriedenheit mit den Angeboten der Elternbegleitung.
Elternbegleitung kommt bei Familien sehr gut an. Das zeigt eine neue Befragung von 1.243 Eltern. Sie belegt eine hohe Zufriedenheit von über 90 Prozent mit den Angeboten von Elternbegleiterinnen und -begleitern, die vom Bundesfamilienministerium gefördert werden. 95 Prozent der Befragten würden sie anderen Familien weiterempfehlen.
Die Studie "Eltern im Blickpunkt" des Kompetenzteams "Frühe Bildung in der Familie" an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) zeigt, dass im ElternChanceN-Programm seit dem Start vor zwei Jahren rund 2000 Initiativen - vom Elterncafé bis zur Elternberatung rund um Bildungsübergänge - für Familien umgesetzt wurden.
Elternbegleitung ist eine wichtige Unterstützung im Alltag
Die familienfördernden Angebote sind eine große Unterstützung für Eltern. Sie erleichtern das Familienleben (89,8 Prozent) und helfen dabei, Kinder besser zu fördern (86,6 Prozent). Insbesondere Familien in besonderen Lebenslagen profitieren von Elternbegleitung. Ein Großteil der befragten Eltern nutzt die Angebote mindestens einmal die Woche. Bei vielen Eltern erfüllen die Angebote eine Stabilisierungs- und Orientierungsfunktion. Die pädagogisch und fachlich geschulten Elternbegleiterinnen und -begleiter fungieren als konstante und zuverlässige Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter im Alltag.
Regionalkonferenzen: Gemeinsam vernetzt - stark für Familien
Engagierte Fachkräfte aus dem ElternChanceN-Programm und dem bundesweiten "Netzwerk Elternbegleitung" waren im November zu drei Regionalkonferenzen eingeladen. Mittels Diskussionen, Keynotes durch kommunale Politikerinnen und Politiker und einem interaktiven Barcamp wurden Impulse für die kommunale Verankerung von Elternbegleitung gesetzt. Dabei wurde die Frage behandelt, wie Elternbegleitung als präventives Angebot für lokale Entscheidungsträger greifbarer gemacht werden kann. Auch die Vernetzung mit den 15.000 qualifizierten Elternbegleiterinnen und -begleitern, spielte eine wichtige Rolle. Weitere Themen waren die Erreichbarkeit von Grundschulen, um die Elternbegleitung verstärkt in das schulische Umfeld zu integrieren.
Das ESF Plus-Programm ElternChanceN
Seit 13 Jahren fördert das Bundesfamilienministerium Elternbegleitung. Elternbegleiterinnen und -begleiter sind vor Ort bei den Familien und bilden ein Bindeglied zwischen Einrichtungen wie KiTas, Jugendamt oder Familienbildung und den Eltern. Sie stehen Familien im Erziehungsalltag zur Seite und führen Angebote der Bildungsbegleitung durch. Durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Mit dem ESF Plus-Programm "ElternChanceN" setzt das Bundesfamilienministerium seit Juni 2022 auf ein Standortprogramm, um Elternbegleitung vor Ort zu verankern. Bis 2028 sollen mit 45 Mio. Euro ESF- und Bundesmittel an 64 Standorten lokale Netzwerke der Elternbegleitung entstehen.
Frauen vor Gewalt schützen
Petitionsübergabe: Deutscher Frauenrat fordert besseren Schutz
Aktuelle Meldung
Lisa Paus nahm am 25. November einen Brandbrief des Deutschen Frauenrates zum Thema Gewalt gegen Frauen entgegen. Darin fordern über 70 Prominente und Organisationen die sofortige Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes.
Mit dem offenen Brief "Stoppt Gewalt gegen Frauen - jetzt!" fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern und das Gewalthilfegesetz zu beschließen. Gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 25. November den Brief entgegengenommen. Mehr als 70 Prominente, Verbände und Organisationen haben unterschrieben. Die gleichnamige Online-Petition haben mehr als 78.000 Menschen unterzeichnet.
Lisa Paus: "Jeden Tag erfahren hunderte Frauen und Mädchen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz haben wir jetzt die Chance, ihren Schutz entscheidend zu verbessern. Wir werden den Gesetzentwurf diese Woche dem Bundeskabinett zuleiten, anschließend geht der Entwurf in den Bundestag. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Ich appelliere daher an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen: Helfen Sie gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland. Helfen Sie, dass das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen werden kann. Das sind wir den Frauen und Mädchen in Deutschland schuldig."
Sylvia Haller, Vorständin Deutscher Frauenrat: "Jeden zweiten Tag ein Femizid: Die erschreckenden Zahlen aus dem BKA-Lagebild müssen ein Weckruf an alle demokratischen Parteien sein, jetzt massiv in Gewaltschutz für alle und in Gewaltprävention zu investieren und gesetzlich abzusichern. Die große Unterstützung des Brandbriefes von Deutschem Frauenrat und UN Women zeigt, dass die Gesellschaft das hohe Maß an Gewalt gegen Frauen nicht länger hinnimmt. Der Bundestag ist jetzt gefragt, umgehend eine Lösung zu finden - ohne wahlkämpferisches Taktieren!"
Das Gewalthilfegesetz benennt Ziele und Maßnahmen
Der Entwurf des Gesetzes sieht eine solide Grundlage für verlässliche und bedarfsgerechte Hilfe bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
Ziele:
Das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umsetzen
Vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen
Bei Gewalt zu intervenieren
Folgen von Gewalt zu mildern
präventiv tätig zu werden, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder.
Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person.
Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung der Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten, wie Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und Berufsgruppen.
Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für Betroffene kostenfrei sein.
Zum anteiligen Ausgleich erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung.
Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes wurde sorgfältig mit Ländern, Kommunen und Verbänden vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Lisa Paus ehrt "Lokale Bündnisse für Familie"
Aktuelle Meldung
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat 31 "Lokale Bündnisse für Familie“ aus ganz Deutschland für ihren familienpolitischen Einsatz vor Ort ausgezeichnet.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 22. November in Berlin das Siegel "Ausgezeichnet in die Zukunft" an 31 "Lokale Bündnisse für Familie" verliehen. Die Initiativen setzen sich vor Ort für familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen ein und stehen künftig in einem verbindlichen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium. So werden sie in ihrer Arbeit vor Ort gestärkt, damit noch mehr Familien von den vielfältigen Angeboten profitieren können.
Lisa Paus: "Die heute ausgezeichneten Bündnisse stärken das seit zwei Jahrzehnten bestehende Bündnisnetzwerk, damit zukünftig noch mehr Familien von den Aktivitäten rund um die Vereinbarkeit profitieren können. Ob Ferienbetreuungsangebote, die Organisation von Vätertreffs oder die Auszeichnung familienfreundlicher Betriebe - all dies ist für Familien, aber auch für das Miteinander vor Ort ein unbezahlbarer Gewinn. Ich bin sehr dankbar für die Leidenschaft, mit der die Bündnisse Familien Tag für Tag in den Mittelpunkt stellen und für das verlässliche Netz, das sie in den Städten und Gemeinden spannen."
Lokale Bündnisse zukunftssicher aufstellen
Die Bundesinitiative "Lokale Bündnisse für Familie“ setzt sich seit 20 Jahren dafür ein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort zu verbessern. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit besonders engagierten Bündnissen im "Projekt Zukunft" neue Lösungen und Ansätze erarbeitet, um dem gesellschaftlichen Wandel zu begegnen. So sollen Familien auch in Zukunft bestmöglich unterstützt werden.
Die Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"
Die Initiative wurde Anfang 2004 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen und wird seitdem gefördert. Ein "Lokales Bündnis für Familie" ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und sie so bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Rund 300 "Lokale Bündnisse für Familie" sind in der Initiative aktiv. Das Bundesfamilienministerium hat ein Servicebüro eingerichtet, das den Aufbau und die Weiterentwicklung der Lokalen Bündnisse bundesweit koordiniert und unterstützt.
Frauen vor Gewalt schützen
Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Lagebild zu Straftaten gegen Frauen vor
Aktuelle Meldung
Laut dem Bericht steigt die Zahl der Straftaten gegen Frauen und Mädchen in allen Bereichen. Fast jeden Tag findet in Deutschland ein Femizid statt.
Es stellt erstmals Zahlen aus verschiedenen Datenquellen zusammen und zeigt umfassend auf, dass Frauen und Mädchen auf vielfältige Weise Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Es umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Lisa Paus: "Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten - es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden."
Nancy Faeser: "Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können. Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich - und verlangt konsequentes Handeln."
Michael Kretschmer: "Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum."
Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten":
Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von "Cyberstalking" oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).
Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).
Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.
Betroffene können über bestehenden Hilfsangebote Unterstützung finden
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Frauen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.
Die App des Vereins "Gewaltfrei in die Zukunft e.V." bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.
Pflegestudiumspreis 2024
Lisa Paus zeichnet Studierende des neuen Pflegestudiums aus
Aktuelle Meldung
Lisa Paus hat zehn Studierende des ersten Jahrgangs für ihre hervorragenden Leistungen mit dem Pflegestudiumspreis ausgezeichnet. Die Bundesregierung führte mit dem Pflegeberufegesetz neben der Pflegeausbildung auch ein neues Pflegestudium ein.
Am 18. November hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus zehn Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs des Pflegestudiums für ihre hervorragenden Studienleistungen und ihr Engagement mit dem Pflegestudiumspreis 2024 ausgezeichnet. Eine Jury wählte die finalen zehn Preisträgerinnen und Preisträgern anhand ihrer Abschlussnoten und eines kurzen Bewerbungsvideos aus, in dem die Teilnehmenden ihre fachliche Qualität und Begeisterung für die Pflege zeigen konnten.
Die Preisverleihung ist Teil der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten "Ausbildungsoffensive Pflege". Zu dieser zählt auch die bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne "Pflege kann was". Die feierliche Veranstaltung fand in der Hörsaalruine des ehemaligen Rudolf-Virchow-Hörsaales der Berliner Charité statt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir die Ausbildungen in der Pflege attraktiver gemacht und ein neues Pflegestudium eingeführt. Für die Studierenden eröffnen sich hierdurch ganz neue Karriere- und Aufstiegschancen. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz haben wir erreicht, dass die Studierenden nun auch endlich angemessen vergütet werden. Ich freue mich, dass ich heute zehn von ihnen für ihre hervorragenden Leistungen und ihr Engagement auszeichnen durfte."
Das neue Pflegestudium
Die Bundesregierung führte mit dem Pflegeberufegesetz im Jahr 2020 neben der beruflichen Pflegeausbildung auch ein neues Pflegestudium ein. Das neue Pflegestudium befähigt die Absolvierenden, Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik zu pflegen und eröffnet neue Karrieremöglichkeiten. der Abschluss beinhaltet auch gleichzeitig die Berufszulassung. Seit Anfang 2024 erhalten die Studierenden dank des Pflegestudiumstärkungsgesetzes eine Vergütung.
Förderrichtlinie KI
Lisa Paus begrüßt KI-Förderprojekte
Aktuelle Meldung
Das Bundesfamilienministerium fördert Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl. Bei einem digitalen Vernetzungstreffen wurden die verschiedenen Förderprojekte zum gegenseitig Austausch eingeladen.
Am 15. November fand ein digitales Vernetzungstreffen zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) für das Gemeinwohl statt, bei dem die Förderprojekte offiziell durch Lisa Paus begrüßt wurden und sich im Anschluss zu möglichen Synergien ausgetauscht haben.
KI soll für das Gemeinwohl eingesetzt werden
Das Bundesfamilienministerium fördert seit Januar 2023 Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie zur Stärkung der Nutzung von Daten und Technologien unter Anwendung "Künstlicher Intelligenz" für das Gemeinwohl (Hinweis: derzeit sind keine weiteren Bewerbungen möglich). Die Vorhaben fragen, ob und wie KI im Sinne des Gemeinwohls und für die Gesellschaft eingesetzt werden kann.
Wie kann KI Menschen dabei helfen, ihren Alltag sicherer, selbstbestimmter und sozialer zu gestalten? Mit dieser Frage beschäftigen sich 14 vom Bundesfamilienministerium geförderte Projekte. Die Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte von Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie von Hochschulen ergründen die Chancen und Potenziale von KI für das Gemeinwohl, nehmen aber auch Herausforderungen und Risiken in den Blick.
Förderprojekte sind in vier Handlungsfeldern aktiv
Im Handlungsfeld "Kompetenzaufbau" geht es darum, verschiedenen Gesellschaftsgruppen grundlegendes KI-Wissen zu vermitteln. Mit der Verbesserung von Beratungsangeboten - von der Gründerinnenberatung bis zu psychosozialen Hilfsangeboten - beschäftigen sich die Projekte im Handlungsfeld "Unterstützung und Beratung".
Wie sich KI im Einklang mit demokratischen Werten und den Bedürfnissen der Zivilgesellschaft einsetzen lässt, untersuchen die Vorhaben im Bereich "KI in Gesellschaft und Demokratie". Menschen mit speziellen Bedürfnissen den Alltag zu erleichtern, ist das Ziel der Projekte im Handlungsfeld "Inklusion und Barrierefreiheit".
Die Ansätze der vom Bundesfamilienministerium geförderten Projekte reichen von Anwendungsszenarien bereits bestehender KI-Applikationen, nutzendenzentrierter KI-Entwicklung, Training von KI-Modellen bis hin zu Datenanalysen. Sie alle eint das Verständnis, dass die Potenziale und Risiken von KI so vielfältig sind wie die Gesellschaft. Ihre Entwicklung sollte daher nicht allein den wirtschaftlichen Interessen weniger Technologiekonzerne nutzen, sondern dem Gemeinwohl dienen - für eine Zukunft, in der aus technologischem auch gesellschaftlicher Fortschritt wird.
Gleichstellung
Deutschland und Polen gemeinsam für mehr Gleichstellung
Aktuelle Meldung
Bundesfamilienministerin Paus und die polnische Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula zeigten bei einem bilateralen Treffen in Berlin Einigkeit bei gesellschafts- und gleichstellungspolitischen Themen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 15. November die polnische Ministerin für Gleichheit Katarzyna Kotula zu einem ministeriellen Austausch in Berlin getroffen. Im Zentrum des "Deutsch-Polnischen Tages", an dem auch der polnische Botschafter in Berlin teilnahm, standen Gespräche über Gesellschafts- und Gleichstellungspolitik in beiden Ländern sowie der Austausch über die anstehende polnische Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union.
Nach den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen im Juli 2024 in Warschau und dem dort beschlossenen bilateralen Aktionsplan unterzeichneten die Ministerinnen nun eine Absichtserklärung, in der sie eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im Gleichstellungsbereich und für die Queer-Community ankündigten.
Lisa Paus: "Unsere deutsch-polnischen Beziehungen sind sehr wichtig. Ob reproduktive Selbstbestimmung, Gewaltschutz oder die Gleichstellung der Geschlechter und von LSBTIQ* - meine Amtskollegin Kotula und ich sind uns in vielen Themen der Gleichstellungspolitik einig. Dass diese Themen von besonderer Relevanz sind, zeigen die Entwicklungen: Es treten vermehrt rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen in Erscheinung, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und LSBTIQ* mobilisieren. Rechtspopulismus und Antifeminismus dürfen nicht salonfähig werden! Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Daher ist es ein großer Gewinn, dass wir den Austausch zwischen Polen und Deutschland weiter intensivieren und wir so Vorhaben im Bereich der Gleichstellung national und auf europäischer Ebene gemeinsam voranbringen."
Katarzyna Kotula: "Solidarität, Zusammenarbeit und Unterstützung - diese Werte verbinden unsere Länder, insbesondere angesichts der Herausforderungen, vor denen wir heute stehen. Wir müssen die Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung stärken, um zu zeigen, dass Vielfalt die Stärke und nicht die Schwäche unserer Gesellschaften ist. Die polnisch-deutsche Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig, auch in unserer Arbeit zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder zur Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen. Ministerin Paus und ich wissen, wie wichtig es ist, daran zu erinnern, dass wir uns zwar um die Sicherheit unserer Länder und Europas kümmern, uns aber auch um den Schutz der Menschenrechte kümmern müssen. Ich danke Ministerin Paus für die Einladung, für die polnisch-deutsche Freundschaft und Unterstützung, die wir heute bei der Planung gemeinsamer Aktivitäten formalisieren."
Gleichstellung auf europäischer Ebene voranbringen
In einer Absichtserklärung haben das Bundesfamilienministerium und das polnische Ministerium für Gleichheit folgende Bereiche der vertieften Zusammenarbeit festgelegt:
Wir werden uns gemeinsam verstärkt für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einsetzen, wie es in der in Istanbul unterzeichneten Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr 2011 festgelegt wurde.
Gleiches gilt für den Schutz und die Stärkung von LSBTIQ*. Wir wollen einander helfen, um bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks und der Geschlechtsmerkmale im Einklang mit den Empfehlungen der LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Kommission Fortschritte zu erzielen.
Überdies werden wir ein jährliches Treffen zwischen den beiden Ministerien durchführen, um uns zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter und LSBTIQ*-Gleichstellung auszutauschen. Außerdem werden wir das Memorandum of Understanding alle zwei Jahre auf Aktualität überprüfen und in Zukunft gemeinsam fortschreiben.
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage
Aktuelle Meldung
Bei vorgezogenen Neuwahlen ist damit zu rechnen, dass das Bundesfamilienministerium mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung ins Jahr 2025 startet. Was das konkret für Familien und Zuwendungsempfänger bedeutet, erfahren Sie hier.
Der Bruch der Ampel-Regierung hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Aktuell zeichnet sich ab, dass der Bundeshaushalt 2025 nicht rechtzeitig vom Parlament verabschiedet wird und Neuwahlen abgehalten werden. Die Folge hieraus ist, dass das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung startet. Zweck der vorläufigen Haushaltführung ist es insbesondere, das Vorhandene abzusichern und insofern Planungssicherheit zu geben.
1. Ist die Bundesregierung handlungsfähig?
Ja, die Bundesregierung ist voll handlungsfähig. Sie ist weder kommissarisch, noch geschäftsführend tätig. Sie führt ihre Regierungsgeschäfte regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen und Befugnisse - sowohl nach innen und außen.
Das Bundesfamilienministerium konzentriert sich darauf, die umfangreichen Aufgaben in den Themenfeldern Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Jugend mit Sorgfalt und gewissenhaft bis zum Ende dieser Legislatur fortzuführen.
Die Bundesregierung ist allerdings nun eine Minderheitsregierung, die für Angelegenheiten, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, Mehrheiten im Bundestag finden muss. Aktuell finden die Beratungen zum Nachtragshaushalt 2024 statt.
2. Werden meine gesetzlichen Leistungen weitergezahlt?
Ja - Rechtsverpflichtungen des Bundes, wie z.B. das Kindergeld, das Elterngeld oder der Kinder-Zuschlag, werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung erfüllt.
3. Erhalte ich weiterhin meine Projektförderung?
Auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ist die Gewährung von Zuwendungen an Projekte, die in ihrer Art bereits aus dem Haushalt eines Vorjahres gefördert wurden, grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 23, 44 BHO) vorliegen. Das Antragsverfahren bzw. die Antragsprüfung für die Förderung 2025 wird in der Regel ganz normal durchgeführt.
Genaue Details zur vorläufigen Haushaltsführung, wie z.B. ihre voraussichtliche Dauer, sind dem BMFSFJ aktuell jedoch noch nicht bekannt und werden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Dieses ist im Dezember 2024 zu erwarten. Für Einzelheiten sollten Sie sich an die für Ihre Förderung zuständige Stelle wenden.
Bundesweiter Vorlesetag
Lisa Paus: Vorlesen hilft Kindern ihre sprachlichen Potenziale zu entfalten
Aktuelle Meldung
Am 15. November wird in ganz Deutschland das Vorlesen gefeiert. Der Bundesweite Vorlesetag steht 2024 unter dem Motto "Vorlesen schafft Zukunft". Lisa Paus las Kindern in einer Berliner Kita vor.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 14. November anlässlich des Bundesweiten Vorlesetages eine Berliner Kindertagesstätte besucht. In Kooperation mit der Stiftung Lesen las sie den Kindern in der Kita-Bibliothek eine Geschichte vor. Zum Abschied erhielt die Kita ein Vorlesebuch für ihre Bibliothek. Der Vorlesetag steht 2024 unter dem Motto "Vorlesen schafft Zukunft".
Lisa Paus: "Das Motto des diesjährigen Vorlesetags unterstreicht die wichtige Bedeutung des Vorlesens für die Zukunftschancen von Kindern. Zuhören, Mitlesen und Mitsprechen: Beim Vorlesen erlernen Kinder spielerisch wie das Lesen funktioniert - gleichzeitig fördert es ihre sprachliche und emotionale Entwicklung. In spannenden Geschichten lernen sie, fantasiereich zu denken und sich in die Gefühlslage anderer hineinzuversetzen. All das macht das Vorlesen zu einem wichtigen Schlüssel für den Zugang zu Bildung und Teilhabe in der Gesellschaft. Darauf macht der Vorlesetag jedes Jahr im November aufmerksam. Ich danke allen Beteiligten für ihr wertvolles Engagement für unsere Kleinsten."
Bundesweiter Vorlesetag findet seit 2004 statt
Der Bundesweite Vorlesetag ist seit 2004 Deutschlands größtes Vorlesefest und findet jährlich am dritten Freitag im November statt. Die Aktion wurde gemeinsam von DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung ins Leben gerufen, um Kinder und Erwachsene für das Vorlesen zu begeistern und die Bedeutung des Vorlesens zu unterstreichen. Mittlerweile beteiligen sich rund 800.000 Menschen in ganz Deutschland an der Aktion.
Gemeinsam mit der Stiftung Lesen engagiert sich das Bundesfamilienministerium seit vielen Jahren für die Leseförderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Mit den Initiativen #medienvielfalt, lesenmit.app und "Vorleseideen für die Kita und Zuhause" wurden drei gemeinsame Projekte umgesetzt, die inzwischen von der Stiftung Lesen verstetigt wurden. Zentrales Produkt der Initiativen ist neben vielfältigen Online-Angeboten für pädagogische Fachkräfte und Eltern eine Handreichung zum Thema "Sprach- und Leseförderimpulse multimedial gestalten".
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit
Aktuelle Meldung
Am 13. November tritt das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Das stärkt die Rechte von Schwangeren und das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus:"Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke."
Rechte von Schwangeren stärken
Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:
Ungehinderten Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden können.
Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.
Besuch des Theaterstücks #Motherfuckinghood
Lisa Paus: Wir müssen die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken
Aktuelle Meldung
Lisa Paus hat die Aufführung von #Motherfuckinghood im Berliner Ensemble besucht. Anschließend diskutierte sie mit Regisseurin Jorinde Dröse und Soziologin Dr. Lena Eckert über die Herausforderungen des Mutterseins.
Auf Einladung des Gunda-Werner-Instituts und des Berliner Ensembles besuchte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 12. November eine Aufführung des Theaterstücks #Motherfuckinghood, das sich mit der Erfahrung des Mutterseins auseinandersetzt.
Im anschließenden Panel mit dem Titel "Mütter haben keine Lobby?" diskutierte Lisa Paus mit der Regisseurin Jorinde Dröse und Dr. Lena Eckert, Mitinitiatorin des Netzwerks "Roter Tisch", über Mutterschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unbezahlte Sorgearbeit. Moderiert wurde das Gespräch von der Soziologin Prof. Jutta Allmendinger. Das Panel bildete den Abschluss des Begleitprogramms zum Thema "Reproduktive Gerechtigkeit", das das Gunda-Werner-Institut gemeinsam mit der Dramaturgin Karolin Trachte und der Regisseurin Jorinde Dröse zum Theaterstück entwickelt hat.
Lisa Paus: "Männer und Frauen haben die gleichen Rechte - aber viel zu oft noch nicht die gleichen Chancen. Deshalb haben wir uns zu dem Ziel bekannt, die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Das ist vor allem dann relevant, wenn Frauen zu Müttern werden. Frauen sollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können - gerade auch mit dem Start ins Familienleben. Dabei spielt eine faire Aufgabenteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit eine große Rolle. Wir wollen Paare dabei unterstützen, ihre Wünsche zu realisieren, sich die Zeit für Haushalt, Kinder und Beruf partnerschaftlich zu teilen."
Partnerschaftliche Vereinbarkeit unterstützen
Fast die Hälfte der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Das Bundesfamilienministerium unterstützt dies mit Maßnahmen wie dem Elterngeld, dem Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots und der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Eltern ist zudem eine familienfreundliche Arbeitswelt. Dafür setzt sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften im Rahmen des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" ein.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren und die Einführung des Elterngeldes haben einen gesellschaftlichen Wandel eingeleitet: Für viele Mütter ist es selbstverständlich geworden, ihre Berufstätigkeit nach der Familiengründung für einen kürzeren Zeitraum zu unterbrechen. Der Anteil der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen und Elterngeld beziehen, hat mit 46,2 Prozent im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert erreicht. Viele Väter, die wegen der Geburt eines Kindes beruflich pausieren, fühlen sich heute besser akzeptiert.
10 Jahre DaMigra
Rechte von Migrantinnen und Frauen mit Fluchterfahrung stärken
Aktuelle Meldung
Seit seiner Gründung 2014 setzt sich der Dachverband der Migrantinnenorganisationen für die Chancengleichheit, Gleichberechtigung sowie rechtliche, politische und soziale Gleichstellung von Migrantinnen und Frauen mit Fluchterfahrung ein.
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) fand am 8. November die Fachtagung "Empowerment mit Power Sharing: Selbstermächtigung braucht faire Beteiligung" in Berlin statt. DaMigra wurde im September 2014 gegründet und ist mit seinen 70 Mitgliedsorganisationen ein geschätzter Ansprechpartner der Bundesregierung zu den Themen Migration, Integration und Gleichstellung.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Seit seiner Gründung vor zehn Jahren hat DaMigra Herausragendes geleistet. DaMigra setzt sich gegen Rassismus, gegen Sexismus, gegen Queerfeindlichkeit, gegen Diskriminierung aufgrund der Religion, gegen soziale Ungleichheit ein - in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Bundesfamilienministerium unterstützte die Gründung und fördert DaMigra seitdem in unterschiedlichen Projekten. Für uns ist der Dachverband ein wichtiger Partner in Fragen der Gleichstellung, der Migration, der Integration und im Kampf gegen den Rechtspopulismus. Ich gratuliere herzlich zum Jubiläum."
Rechte von Frauen und Migrantinnen verteidigen
Der herkunftsunabhängige und frauenspezifische Dachverband engagiert sich seit zehn Jahren erfolgreich für die Rechte von Migrantinnen und Frauen mit Fluchterfahrung. Mit einem intersektionalen Ansatz geht DaMigra gegen Diskriminierungen und Ausschlüsse von Migrantinnen und geflüchteten Frauen vor. DaMigra widmet sich auch aktuellen Themen, wie der Situation von geflüchteten Ukrainerinnen. Erfolgreich eingesetzt hat sich DaMigra für die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention - der Internationalen Vereinbarung zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Der Dachverband engagiert sich außerdem gegen das Erstarken des Rechtspopulismus und Rechtsextremismus - Entwicklungen, die Frauen mit Migrations- und Fluchtbiografie besonders betreffen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Lisa Paus nimmt neues Gutachten für eine familiengerechte Arbeitswelt entgegen
Aktuelle Meldung
Ein aktuelles Gutachten weist auf die Herausforderungen von Eltern und pflegenden Beschäftigten hin. Lisa Paus betonte bei der Übergabe, die zentrale Rolle familiengerechter Arbeitsbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Lisa Paus: "Familiengerechte Arbeitsbedingungen sind entscheidend, damit Mütter, Väter und pflegende Beschäftigte Familie und Beruf gut vereinbaren können. Eine familiengerechte Arbeitswelt trägt dazu bei, dass vor allem Frauen mit Familienverantwortung (mehr) arbeiten können. Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen hat daher einen Blick auf das Arbeitsrecht aus Familiensicht geworfen und mögliche Hürden in der Arbeitswelt für Eltern adressiert.
Der Beirat stellt zukunftsgerichtete Überlegungen für eine familiengerechte Arbeitswelt an. Sie können als Anregungen dienen, stets im Dialog mit Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Ich möchte auch dazu ermutigen, dass wir uns in der Politik mit den aufgeworfenen Fragen und Anregungen befassen und alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Dem Beirat danke ich sehr für seine Arbeit."
Ein großer Teil der Beschäftigten in Deutschland übernimmt Verantwortung für ein Familienmitglied. Durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit ließen sich laut Gutachten nicht nur das Wohlbefinden von Eltern sowie Pflegenden und Gepflegten erhöhen. Sie ermöglichen auch die gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbsarbeit und reduzieren den Arbeits- und Fachkräftemangel.
Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten stärken
Laut dem Gutachten fehle es den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern derzeit an Orientierung und den Beschäftigten an Erwartungssicherheit. Daher sei es erforderlich, das Leitbild einer familiengerechten Arbeitswelt rechtlich zu verankern. Der Wissenschaftliche Beirat schlägt vor, das bestehende Arbeitsrechts durch zusätzliche Regelungen zu ergänzen, um die Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten am Arbeitsleben zu stärken. So könne unter anderem die Flexibilität bei der Wahl der Arbeitszeiten und des Arbeitsorts erhöht werden.
Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen
Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen berät das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich in allen Fragen der Familienforschung und Familienpolitik. Ihm gehören derzeit 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Vorsitzende des Beirats ist Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Digitales Deutschland
Innovative Visualisierung macht Studiendatenbank gezielt nutzbar
Aktuelle Meldung
Die Studiendatenbank des Projekts "Digitales Deutschland" sammelt aktuelle Studien und Modelle zur Medien- und Digitalkompetenz der Bevölkerung. Eine neue Nutzeroberfläche macht die gezielte Suche für Forschende und Fachleute jetzt noch einfacher.
Ermöglicht durch eine Zusammenarbeit des Bundesfamilienministeriums und des Bundesforschungsministeriums bietet die Datenbank einen verbesserten Überblick über die aktuelle Forschungslage und stärkt damit die Entwicklung von digitalen Bildungsstrategien.
Intuitive Visualisierung verfügbar
Neben der bisherigen textbasierten Suche können Nutzerinnen und Nutzer nun auf ein interaktives, visuelles Interface zugreifen, das die Navigation durch die umfangreiche Sammlung an Studien und Kompetenzmodellen deutlich erleichtert. Diese neue Darstellung macht es möglich, die Studien zu den verschiedenen Kompetenzbegriffen auf einen Blick zu erfassen und gezielt auf relevante Inhalte zuzugreifen.
Datenbank und Visualisierung perfekt verknüpft
Durch die direkte Einbindung der Visualisierung in die Datenbank sind jetzt ergänzende Funktionen verfügbar, die die Interaktivität und Flexibilität weiter erhöhen. So können Nutzerinnen und Nutzer nicht nur die Visualisierung steuern, sondern auch die Datenbankausgabe direkt beeinflussen. Dieser verbesserte Zugriff auf die Studienlandschaft macht die neue Studiendatenbank+ zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Forschende, Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten sowie politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die gezielt nach empirischen Daten und Modellen zur Digitalkompetenz suchen.
Starkes Netzwerk für ein digitales Deutschland
Das Projekt "Digitales Deutschland" wird vom JFF - Institut für Medienpädagogik in Kooperation mit der Universität Siegen und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg umgesetzt. Durch die Förderung des Bundesfamilienministeriums wurde eine zentrale Plattform geschaffen, die die gesammelten Forschungsergebnisse zugänglich macht und die Entwicklung von digitalen Bildungsstrategien unterstützt. Mithilfe der Förderung des Bundesforschungsministeriums, unterstützt durch die Europäische Union (EU), konnten die mit der Datenbank gesammelten Nutzendenerfahrungen umgesetzt und die Datenbank deutlich nutzendenfreundlicher gestaltet werden.
Die Datenbank wurde im Rahmen der Förderung durch das Bundesfamilienministerium aufgebaut. Das Visualisierungsmodul entstand als Prototyp im Rahmen des EU-geförderten Projekts Transfer-Hub Datenkompetenzen des Bundesforschungsministeriums und ist nun vollständig in die Datenbank integriert. Interessierte haben die Möglichkeit, den Code des Moduls herunterzuladen, um ihn flexibel für ihre eigenen Datenbanken anzupassen und so von dieser leistungsstarken Lösung zu profitieren.