Sachsen beteiligt sich an der Bundesinitiative zur Förderung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Sachsens Sozialministerin Christine Clauß
Sachsen unterstützt ab dem 1. Juli 2013 zusammen mit dem Bund Paare mit Kinderwunsch. Das Bundesland beteiligt sich an der Bundesinitiative zur Förderung bei ungewollter Kinderlosigkeit, dabei übernehmen Bund und Länder bis zu 50 Prozent des Eigenanteils betroffener Paare. Zugunsten der gemeinsamen Förderung mit dem Bund hat der Freistaat Sachsen seine bisherige Landesförderung der Kinderwunschbehandlung umgestellt.

Damit Kinderwünsche nicht am fehlenden Geld scheitern, hat die Bundesregierung die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kinderwunschbehandlung im April 2012 verbessert. "Beinahe jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ist ungewollt kinderlos. Wir müssen uns darum kümmern, dass aus den vorhandenen Kinderwünschen auch öfter Wirklichkeit wird", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Ich erhalte viele Briefe von Paaren, die mir schildern, wie sie sich das Geld für die medizinische Hilfe mühsam zusammensparen, verzweifeln, wenn es dann nicht klappt und wieder anfangen zu sparen. Kinderwünsche dürfen in Deutschland nicht am Geld scheitern. Das Konzept des Bundes zur Unterstützung ungewollt kinderlose Paare ist fertig, die nötigen Bundesmittel stehen bereit. Ich freue mich sehr, dass Sachsen mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt", so Kristina Schröder.

Förderung der Kinderwunschbehandlung in Sachsen

Durch die Beteiligung am Bundesprogramm ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Kinderwunschbehandlung im Freistaat Sachsen. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 fördert Sachsen auch den ersten und weiterhin den zweiten bis vierten Behandlungszyklus. Nach wie vor muss das Paar verheiratet sein und seinen Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Zudem muss die Behandlung in einem sächsischen Reproduktionszentrum durchgeführt werden. Die Voraussetzungen des § 27a SGB V müssen ebenfalls erfüllt sein.

Die Krankenkassen übernehmen seit 2004 die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Sachsen und der Bund werden sich ab Juli die andere Hälfte des den Paaren verbleibenden Eigenanteils teilen. Das heißt, dass die Paare in der Regel nur 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen müssen. Zusätzlich fördern Sachsen und der Bund gemeinsam einen vierten Versuch mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für das Programm stellt Sachsen jährlich rund 700.000 Euro zur Verfügung. Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos und auf medizinische Unterstützung angewiesen. Die künstliche Befruchtung - gerade im Fall von notwendigen Mehrfachbehandlungen - kann zu hohen Kosten für die betroffenen Ehepaare führen und dem Wunsch nach eigenem Nachwuchs im Wege stehen. Damit Kinderwünsche nicht am fehlenden Geld scheitern, hat die Bundesregierung deshalb die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert. Neben dem Freistaat Sachsen beteiligt sich das Bundesland Niedersachsen am Bundesprogramm.

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Bundesfamilienministeriums am 1. April 2012 stellt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen zur Unterstützung betroffener Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Zuschüsse, die die Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen ergänzen, sinkt der Eigenanteil für die Paare an den Behandlungskosten künftig erheblich.