Paare mit Kinderwünschen unterstützen!

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder möchte ungewollt kinderlose Paare bei ihrem Wunsch nach einem Kind unterstützen. Aus diesem Grund setzt sich die Ministerin für eine Anpassung der Adoptionsregeln ein und regt an, dass Paare bei künstlichen Befruchtungen zukünftig wieder stärker finanziell unterstützt und psychosozial intensiver begleitet werden sollen.

Kinderwünsche dürfen nicht am Geld scheitern

Die meisten kinderlosen Paare in Deutschland hätten gerne Kinder. Dabei gibt es vielfältige Gründe, warum sich ein Kinderwunsch nicht erfüllt. Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist zur Erfüllung des Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen.

Diese medizinische Hilfe ist sehr kostenintensiv und kann von vielen Paaren, die einen Kinderwunsch haben, nicht erbracht werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder forderte deshalb hier eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gesetzlichen Krankenkassen.

Adoptionsregeln an Lebenswirklichkeit anpassen und bessere Informationen für kinderlose Paare

Paare müssen über die Möglichkeiten der Erfüllung eines Kinderwunsches wesentlich besser informiert werden. Das gilt auch für die Adoption. Gefordert sind Sensibilität und Behutsamkeit im Umgang mit Adoptionsbewerbern. Weil die Verfahren komplex sind und für die Betroffenen emotionale Belastungen darstellen, sollen staatliche Stellen, auch im Ausland, Hilfen anbieten und Unterstützung leisten. Am Maßstab der Adoption darf nichts geändert werden: Das Kindeswohl ist und bleibt das entscheidende Kriterium.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder schlägt deshalb vor, die derzeitigen Adoptionsregeln an die Lebenswirklichkeit heutiger Familien besser anzupassen. Ziel ist es, die Empfehlungen insbesondere hinsichtlich des Alters und der Erwerbstätigkeit von Adoptionsbewerbern zu überprüfen. Derzeit gibt es zwar keine gesetzliche Höchstaltersgrenze für Adoptionseltern, dennoch sollte etwa die Altersregelung verbessert werden. Aktuell sieht das Adoptionsrecht zum Beispiel einen Altersabstand von mehr als 40 Jahren zwischen Kind und Eltern in der Regel als „dem Kindeswohl nicht dienlich" an. Dieser Altersabstand zwischen Kind und Eltern sollte zukünftig weiter gefasst werden.

Psychosoziale Beratung verbessern

Der psychosozialen Beratung und Begleitung von Paaren, deren Kinderwunsch dauerhaft unerfüllt bleibt, kommt vor, während und nach reproduktionsmedizinischer Behandlung eine besondere Bedeutung zu. Der Rechtsanspruch auf umfassende Beratung rund um alle Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft betreffende Fragen bei ungewollter Kinderlosigkeit erreicht die betroffenen Paare noch nicht in allen Fällen.