Seit 2014 findet am 30. Juli der Internationale Tag gegen Menschenhandel statt. 2023 stand er unter dem Motto "Jedes Opfer erreichen, Niemanden zurücklassen" ("Reach every victim, leave no one behind."). Die Vereinten Nationen (VN), die den Aktionstag ins Leben gerufen haben, riefen dazu auf, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und zu schützen, Präventionsmaßnahmen auszubauen und die Strafverfolgung zu verstärken.
In Deutschland ist der Kampf gegen Menschenhandel eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, die in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft umgesetzt wird. Um die schwere Menschenrechtsverletzung wirksam zu bekämpfen, will die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung des Menschenhandels erarbeiten.
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, das wir entschieden bekämpfen müssen. Die Zivilgesellschaft spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie verfügt über die fachliche Expertise, sie hat einen einzigartigen Einblick in die Realität und sie weiß, was Betroffene brauchen. Der Bundesregierung und mir persönlich ist es deshalb wichtig, die Zivilgesellschaft bei der Entwicklung des NAP gegen Menschenhandel einzubeziehen. Teilen Sie Ihr Wissen und Ihre Ideen mit uns, damit wir Menschenhandel gemeinsam stärker entgegentreten können."
NAP gegen Menschenhandel
Der NAP gegen Menschenhandel soll sich mit allen Formen des Menschenhandels befassen und dazu beitragen, Maßnahmen der Bundesregierung zu planen und zu bündeln, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung zu verbessern. Vier Handlungsfelder sollen abgedeckt werden:
- Verhütung beziehungsweise Prävention von Menschenhandel
- Schutz, Unterstützung und Entschädigung für Opfer von Menschenhandel
- Strafverfolgung
- Kooperation auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Im September 2023 wird die Bundesregierung den Beteiligungsprozess einleiten und eine Einladung an Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler richten. Ziel der Bundesregierung ist es, dass der NAP noch in der 20. Legislaturperiode verabschiedet wird.