Sonderprogramm verlängert Franziska Giffey: Existenz der Kinder- und Jugendarbeit und -bildung sichern

Franziska Giffey tauscht sich in der Spreeinsel - Jugendbegegnungsstätte Friedrichshain per Videokonferenz über die Umsetzung des "Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" des Bundes aus © Eventfotografen / Jens Ahner

Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten sind von den Einschränkungen  in der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Seit März 2020 können Klassenfahrten nicht stattfinden, außerschulische Bildungsangebote müssen abgesagt werden. Die Folge: massive Einnahmeausfälle bei gleichzeitig weiterlaufenden Fixkosten und somit drohende Liquiditätsengpässe. Damit die gemeinnützigen Einrichtungen ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, unterstützt der Bund sie mit dem "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit". Anträge können bis Ende März gestellt werden. Zur Umsetzung des Programms tauschte sich Bundesjugendministerin Franziska Giffey am 16. März in der Spreeinsel - Jugendbegegnungsstätte Friedrichshain per Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der Dachverbände aus.

Franziska Giffey:

"Einrichtungen, in denen sich Kinder, Jugendliche und Familien erholen, fortbilden und neue Kontakte knüpfen können, sind das, was wir systemrelevant nennen - sie helfen mit, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Auch wenn Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten im Moment gezwungenermaßen leer stehen, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass sie, wenn das Öffnen wieder möglich ist, auch weitermachen können. Denn nach dem Ende der Corona-Pandemie sollen sie sich wieder mit Leben füllen. Ich freue mich darum sehr, dass auch in diesem Jahr wieder 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um solche Einrichtungen zu sichern."

Dachverbände nehmen Schlüsselfunktion bei der Umsetzung ein

In der Jugendbegegnungsstätte Spreeinsel dankte Bundesjugendministerin Franziska Giffey den Dachverbänden der Schullandheime, Jugendherbergen und Kindererholungszentren, die bei der Entwicklung und Umsetzung des Sonderprogramms 2020 und 2021 eine Schlüsselfunktion einnehmen. Sie beraten die antragstellenden Einrichtungen, nehmen die Anträge entgegen und stehen in engem Austausch mit dem Bundesjugendministerium.

Finanzielle Notlagen abfedern

Im Dezember 2020 beschloss der Deutsche Bundestag, das "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" zu verlängern. Damit stehen für das Jahr 2021 weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits 2020 hatte das Bundesjugendministerium die gemeinnützigen Einrichtungen mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt. Mit der Unterzeichnung der entsprechenden Richtlinie durch Bundesjugendministerin Franziska Giffey am 1. März ist das Antragsverfahren gestartet. Es endet am 28. März. Finanzielle Notlagen bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit können damit im ersten Halbjahr abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungsstätten und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten.

Sonderprogramm 2020

Bereits im Jahr 2020 wurde ein "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" umgesetzt. Insgesamt standen 100 Millionen Euro dafür bereit, Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten zu unterstützen sowie den gemeinnützigen, langfristigen und internationalen Jugendaustausch. Über 130.000 Betten in über 900 Einrichtungen konnten dadurch gesichert werden.