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Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.

  • Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern.

  • Kinder und Jugendliche begegnen in ihrem Alltag immer wieder Gefahren für ihre körperliche und geistige Gesundheit. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit diesen Gefahrenquellen.

  • Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie unterstützt Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder.

  • Das Projekt "Pausentaste" unterstützt pflegende Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende mit gezielter Beratung und Information.

Aktuell

Karin Prien mit Josefine Paul

KiTa-Qualitätsgesetz Verträge mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg unterzeichnet

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben nun die Vereinbarungen über die Verwendung der Mittel für 2025 und 2026 unterzeichnet.

Karin Prien mit Kerstin Claus

Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen Neues Gesetz zum Schutz von Betroffenen in Kraft getreten

Zum 1. Juli ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Damit sind Prävention, Hilfen für Betroffene und Aufarbeitung sexueller Gewalt ab sofort gesetzlich verankert.

Karin Prien mit Conrad Clemens

Qualität in der frühen Bildung Karin Prien unterzeichnet Vertrag zum KiTa-Qualitätsgesetz mit Sachsen

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2026 mit rund 4 Milliarden Euro dabei, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Sachsen hat nun die Vereinbarung über die Verwendung der Mittel in 2025 und 2026 unterzeichnet.