KiTa-Qualitätsgesetz Verträge mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg unterzeichnet

Karin Prien mit Josefine Paul

Karin Prien und Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Nordrhein-Westfalen

© Thomas Imo/BMBFSFJ/photothek.de
Karin Prien mit Theresa Schopper

Karin Prien und Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg

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Am 11. Juli traf Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre Kolleginnen aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Bundesrat zu einem ersten Austausch über die geplanten Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der frühkindlichen Bildung. Sie unterzeichnete mit Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, und Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport die Verträge zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG)

Karin Prien: "Die Verbesserung der Bildungschancen von Anfang an sind der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Hier kommen wir nur voran, wenn die verschiedenen staatlichen Ebenen vom Bund über die Länder bis zu den Kommunen Hand in Hand arbeiten. Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder über das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz mit zusätzlichen Mitteln bei der Weiterentwicklung von Kitas und der Kindertagespflege und stellt für die nächsten zwei Jahre weitere vier Milliarden Euro bereit. Auf dieser erfolgreichen Zusammenarbeit wollen wir weiter aufbauen und mit dem geplanten Qualitätsentwicklungsgesetz die Zukunft der frühkindlichen Bildung mit den Ländern gemeinsam gestalten."

Frühkindliche Bildung verbessern

Der Bund unterstützt die Länder auch in den Jahren 2025 und 2026 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro dabei, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Mit der Finanzierung wird das KiQuTG auch inhaltlich weitergeführt. Dies war bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten und ist die Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit den Ländern. Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach einer Übergangsfrist nur noch für die folgenden Bereiche verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Sprachliche Bildung fördern, Fachkräfte sichern

Zwei der Handlungsfelder sind für jedes Land Pflicht: Fachkräftesicherung, denn Qualitätsentwicklung gelingt nur mit qualifizierten Fachkräften. Und die Förderung der sprachlichen Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe. Welche konkreten Maßnahmen mit den Bundesmitteln umgesetzt werden, entscheidet jedes Land anhand seiner Bedarfe.

Baden-Württemberg setzt bei den Maßnahmen Schwerpunkte im Bereich Fachkräftegewinnung sowie Stärkung der Leitung und finanziert mit den Bundesmitteln eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung. Auch Nordrhein-Westfalen setzt bewährte Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung im Rahmen einer Fachkräftestrategie fort und entwickelt sie weiter. Daneben nimmt das Land mit seinen Maßnahmen die sprachliche Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege in den Blick.

Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Die Weiterentwicklung des KiQuTG ab 1. Januar 2025 basiert auf den Ergebnissen des Monitorings , der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024 (Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung"). Der Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode sieht im nächsten Schritt die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes vor, das das KiQuTG perspektivisch ablösen soll.