Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern.
Bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch berät das Hilfe-Telefon unter der Nummer 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr - kostenfrei und anonym.
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein interdisziplinäres Gremium. Es setzt sich dafür ein, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen nachhaltig zu bekämpfen.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige und für alle, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.
Das Ergänzende Hilfesystem unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im familiären Bereich oder in einer Einrichtung erlebt haben. Ziel ist es, die entstandenen Folgebeeinträchtigungen abzumildern.
Das Hilfe-Portal und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, das Hilfetelefon berta sowie die Medizinische Kinderschutzhotline unterstützen Betroffene sexueller Gewalt, Angehörige, Fachkräfte sowie Personen aus dem sozialen Umfeld.
Das Bundesjugendministerium unterstützt unterschiedliche Initiativen, um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Wichtige Bausteine sind die Aufklärung junger Menschen über ihre Rechte und Schutzkonzepte in Einrichtungen.