Entgeltgleichheit fördern Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie startet

Gruppenfoto mit Karin Prien und anderen bei der Kommission Entgelttransparenz
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien begrüßt die Mitglieder der Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie © BMBFSFJ

Frauen verdienen in Deutschland immer noch etwa 16 Prozent weniger als Männer. Das Ziel der Bundesregierung ist, dass Frauen und Männer gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Dieses Ziel verfolgt auch die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU), die bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien hat in diesem Zusammenhang die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie" eingesetzt. Diese hat am 17. Juli ihre Arbeit aufgenommen.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Der Auftrag des Koalitionsvertrages ist ganz klar: Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030. Dazu müssen wir die Lohnlücke weiter schließen und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 1:1 umsetzen. Ich habe heute die Kommission 'Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie' beauftragt, Vorschläge zur bürokratiearmen und wirksamen Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln. Auch soll die Runde Vorschläge zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen entwerfen. Ich bin mir sicher, der Kommission unter dem Vorsitz von Professorin Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Professor Christian Rolfs von der Universität Köln wird es gelingen, bis Spätherbst 2025 Vorschläge vorzustellen, die wirksam für Beschäftigte, aber auch praxistauglich und bürokratiearm für Arbeitgeber sind."

Die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie"

Die Kommission setzt sich aus elf Expertinnen und Experten zusammen. Neben den Sozialpartnern, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), bilden Unternehmensverbände sowie Verbände mit Schwerpunkt Personalmanagement den Mittelpunkt der Kommission, um die verschiedenen Belange der deutschen Arbeitgeberschaft ausgewogen zu berücksichtigen.

Die EU-Richtlinie sieht unter anderem Berichtspflichten für Arbeitgeber und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vor, um den Entgeltgleichheitsgrundsatz zu fördern. Bis Ende Oktober 2025 soll die Kommission die Vorschläge an das Bundesgleichstellungsministerium übergeben.

Die Mitglieder der Kommission 

  • Prof. Dr. Christian Rolfs; Kommissionsvorsitz - Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Kommissionsvorsitz - Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
  • Elke Hannack - Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
  • Steffen Kampeter - Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon) - Professor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, europäisches und deutsches Arbeitsrecht, Universität Bayreuth
  • Prof. Dr. Isabell Hensel - Vorsitzende der Arbeitsrechtskommission im Deutschen Juristinnenbund (djb)
  • Christina Diem-Puello - Präsidentin des Verbandes der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (VdU)
  • Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster - Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Carmen-Maja Rex - Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP)
  • Dr. Katharina Herrmann - Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager*innen (BPM)

Nationales Gesetzgebungsverfahren zeitnah starten

Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler werden prüfen, wie die Vorschläge der Kommission in das deutsche Arbeitsrecht übernommen werden können. Im Anschluss an die Kommissionsarbeit soll zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung durch das Bundesgleichstellungsministerium eingeleitet werden.