Frauen und Arbeitswelt Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Damit wird die Durchsetzung des Prinzips "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" für Frauen und Männer in der Praxis unterstützt. Dafür sieht das Gesetz folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Transparenz hilft Lohnlücke zu schließen 

Mit dem Entgelttransparenzgesetz wird eine weitere Ursache der Entgeltlücke in den Blick genommen: fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen, und öffnet zudem den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern in Betrieb und Unternehmen.

Beim Entgelttransparenzgesetz geht es also nicht um die "Offenlegung aller Gehälter", sondern um Bewusstsein für die Inhalte von Entgeltregelungen, Entgeltstrukturen und für die Entgeltpraxis:

  • Entgelttransparenz unter Wahrung des Datenschutzes verschafft Arbeitgebenden und Beschäftigten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
  • Entgelttransparenz schafft Vertrauen bei den Beschäftigten, erhöht die Mitarbeitendenbindung, stärkt den Betriebsfrieden und senkt die Personalfluktuation.
  • Entgelttransparenz fördert eine effiziente Verteilung von Ressourcen und schafft damit betriebswirtschaftliche Vorteile.
  • Entgelttransparenz ist die Voraussetzung für Aufdeckung und Beseitigung potenzieller Entgeltbenachteiligung.

Nähere Informationen zu den Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes finden Sie in der Publikation "Das Entgelttransparenzgesetz: Informationen zum Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz".